Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 115 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Weitere Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 140 Neben der vorbezeichneten Hinweispflicht sowie der Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG (vgl. Rdn 33 f.) beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen für den Rechtsanwalt eine Fülle von weiteren Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten. Jung gibt hierzu einen umfangreichen Überblick.[317] An dieser Stelle sollen die zu erteilenden Hinweise nach der Verord...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / IV. Offene Fragen

Rz. 18 Mit der Offenen-Frage-Technik gibt man der gefragten Person die Möglichkeit zu einer umfassenderen und meistens auch informativeren Antwort. Man zwingt den Mandanten zum intensiveren Nachdenken über die Antwort. Durch offene Fragestellungen werden Kommunikationspartner angeregt und motiviert, aktiv am Gespräch mitzuwirken – und damit auch an der Lösung der zugrundelie...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 79 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 100 Schließlich besteht für den Rechtsanwalt (seit dem 1.7.2008 eingeschränkt durch § 4a RVG) die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[213] Zuvor wurde jede erfolgsbasierte Vergütung gemäß § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., § 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 2. Konkrete Bemessung der Verfahrensgebühr

Bei der konkreten Bemessung der Verfahrensgebühr ist von der Mittelgebühr auszugehen.[58] Bei der Bemessung der konkreten Gebühr muss sich der Rechtsanwalt von den Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG leiten lassen. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, sowie auf die Einkommens- und Vermögensv...mehr

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ZErb 01/2022, Ersatzanspruc... / 1 Gründe

In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich die Berufung des Beklagten gegen das Urteil insgesamt, unter Einbeziehung der in dieser Entscheidung ausgesprochenen negativen Feststellung hinsichtlich eines dem Beklagten zustehenden bereicherungsrechtlichen (Rück-)Zahlungsanspruchs in Höhe von 85.731,95 EUR, richtet. Zwar könnten die Ausführungen des Be...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 3 Anmerkung:

Diese nur wenige Zeilen umfassende Entscheidung des BGH macht auf ein Problem aufmerksam, das in der Praxis kaum beachtet wird, dessen Auswirkungen für die in der Hauptsache unterlegene Partei jedoch erheblich sein können. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des VIII. ZS des BGH der ständigen Rechtsprechung auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht. ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VIII. ZS des BGH, die der st. Rspr. auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht, begegnet Bedenken. Diese werden verdeutlicht, wenn man einen Blick auf die entsprechenden Kosten richtet. 1. Verfahren erster Instanz Das Verfahren über die Aussetzung des Rechtsstreits gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG als Zwischenstreit zum Rechtszug und löst bei de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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AGS 01/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz ist zuzustimmen. 1. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Völlig zu Recht weist das Rheinland-Pfalz darauf hin, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rechtsansicht hatten verschiedene S...mehr

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AGS 01/2022, Anfall der vol... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Köln beruht auf einer Verkennung der Gebührensystematik und ist folgerichtig falsch. Das LAG Köln war sich seiner Sache so sicher, dass es für seine Auffassung noch nicht einmal Rspr.- oder Lit.-Nachweise bemüht hat. Solche zu finden, wäre sicherlich auch schwergefallen. 1. Anfall der Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht dem Rechtsanwalt,...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / e) Ausnahme bei der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 32 Die Formvorschriften gelten nicht für den Abschluss einer Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG. Gemäß § 3a Abs. 1 S. 4 RVG gelten die Sätze 1 und 2 des § 3a Abs. 1 RVG nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG. Entsprechend geht der Gesetzgeber ausdrücklich davon aus, dass nur bestimmte Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung nicht für die Gebührenv...mehr

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zfs 01/2022, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Sie lesen diese Zeilen der ersten zfs in diesem Jahr mit der berechtigten Erwartungshaltung, wie gewohnt den Überblick des Kollegen Nick Eilers über den unmittelbar bevorstehenden Verkehrsgerichtstag in Goslar zu erhalten. Meine unrühmliche Aufgabe ist es heute, Sie in dieser Erwartungshaltung zwa...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Wie Sie sich von schwierigen Mandanten trennen

Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit mit Mandanten problemlos und harmonisch. Gelegentlich gibt es Mandanten, die mit der Höhe des Honorars und mit der Art der Zusammenarbeit unzufrieden sind, Honorarrechnungen verspätet bezahlen, Beratungshinweise nicht beachten und Unterlagen erst nach mehrfacher Erinnerung zur Verfügung stellen. Zu den "Problemmandanten" gehören aber au...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Was ist bei einer Honorarklage zu beachten?

Wenn der Mandant die Leistung des Steuerberaters nicht bezahlt, gilt es Honorarklage einzulegen. Hierbei gibt es viele Hürden zu meistern. Entstehen des Anspruchs Der Zeitpunkt ist weder identisch mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung noch mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Anspruch entsteht vielmehr, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags irgendeine Tätigke...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Anrechnung einer nicht abrechenbaren Gebühr auf die Einspruchsgebühr?

Frage: Ich habe eine Frage zur Anrechnung von Gebühren bei einem Einspruch nach § 40 StBVV n. F. Ein Mandant hat seine Belege für einen Monat nicht rechtzeitig zusammengestellt und das Finanzamt war schnell mit einer überhöhten Schätzung dabei, die sich mit der elektronisch übermittelten Voranmeldung zeitlich nahezu überschnitten hat. Gegen die zu hohe Umsatzsteuer-Festsetzun...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Geldwäsche durch Annahme von Honoraren – ein Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater?

Das Thema Geldwäsche, insbesondere die Geldwäscheprävention, hat in den letzten Jahren im Berufsstand an Bedeutung gewonnen. Die Risiken für Steuerberater sind vielfältig, u. a. wegen der zahlreichen und bußgeldbewehrten Pflichten nach dem GwG. Durch die Verschärfung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) am 18.3.2021 hat sich das Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater nochmal...mehr

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"Grundsteuer 2022 – Alles w... / Zusammenfassung

Überblick Mit der "Video-Reihe Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!" informieren Sie Ihre Mandanten auf lockere Art und Weise über die anstehenden Neubewertungen. Mit Witz und einer gewissen Spur von Ironie erklären Helen Dieckhöfer (Steuerberater) und Sarah Klinkhammer (Steuerassistentin/Digitalisierungsmanagerin), bekannt durch den Youtube-Kanal "Wir lieben Steuern", die The...mehr

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"Grundsteuer 2022 – Alles w... / Teil 2: Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!

Mit Teil 2 können Sie Ihren Mandanten verdeutlichen, dass für sie als Grundstückseigentümer im Jahr 2022 akuter Handlungsbedarf besteht. Zudem informiert das Video genauer über die Berechnung der Grundsteuer sowie die Unterschiede zwischen den Einheitswerten und den neu zu ermittelnden Grundsteuerwerten. https://playout.3qsdn.com/embed/317e485c-6706-11ec-99ef-3cecef385192 http...mehr

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"Grundsteuer 2022 – Alles w... / Teil 3: Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!

Der 3. Teil der Video-Reihe informiert Ihre Mandanten über den zeitlichen Ablauf der anstehenden Neubewertungen und benennt die wichtigsten Fristen. Außerdem wird auf die Vielzahl unterschiedlichster Vorgaben eingegangen, die je nach Grundstück und Bundesland berücksichtigt werden müssen. https://playout.3qsdn.com/embed/bd81c553-6707-11ec-99ef-3cecef385192 https://playout.3qsd...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Aktenversendungspauschale

Der Wahlverteidiger als Kostenschuldner[22] kann die verauslagte Aktenversendungspauschale seinem Mandanten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, §§ 675, 670 BGB in Rechnung stellen, der sie dann im Fall des Freispruchs im Rahmen der notwendigen Auslagen gem. §§ 464a Abs. 2, 464b StPO, § 46 OWiG gegen die Staatskasse geltend machen kann.[23] Das gilt auch für den auswärtigen Verteidiger...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / IX. Risikominimierung für den Rechtsanwalt

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten stets den sichersten Weg zu wählen hat,[41] um die Ansprüche des Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Dementsprechend "hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachg...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Sach- und Rechtslage Die Entscheidung des BGH klärt eine in letzter Zeit immer häufiger auftretende Frage aus dem Bereich der Kostenerstattung. Vielfach beauftragen größere Unternehmen mit ihrer Prozessvertretung Spezialanwälte, die für sie bundesweit in jedem Gerichtsverfahren tätig sind. Dabei müssen diese Rechtsanwälte, wie der Fall des BGH zeigt, ihre Kanzlei nicht no...mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Kammergutachten ist kein Sachverständigengutachten Die Entscheidung ist zutreffend. Bei einem Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer, sei es nach § 3a RVG oder § 14 Abs. 3 RVG (§ 14 Abs. 2 RVG a.F.), handelt es sich nicht ein Sachverständigengutachten i.S.d. ZPO, sondern lediglich um eine Informationsquelle, die ein Gericht in einem Vergütungsprozess zwischen Anwalt ...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / VI. Zeitpunkt der Klageerhebung

Die Feststellungsklage sollte regelmäßig zeitnah zum Unfallschadenereignis erhoben werden. Je früher die Klage erhoben wird, umso weniger Zweifel dürften an der Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen. Dies beruht darauf, dass sich ein Schaden bei früher Klageerhebung regelmäßig noch in der Entwicklung befindet mit der Folge, dass eine Leistungsklage zur abschließenden ...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, hatte die Beklagte in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vertreten. Sie nimmt ihren Mandanten auf restliche Gebühren i.H.v. 188,79 EUR in Anspruch. Dieser bzw. seine Rechtsschutzversicherung hatte eine Gebührenrechnung der Klägerin nur teilweise ausgeglichen. Die Rechtsanwältin hatte jeweils die Mittelgebühr zugrunde gelegt. ...mehr

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AGS 12/2021, Anforderungen ... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte gegen die früheren Mandanten das Vergütungsfestsetzungsverfahren wegen einer offenen Honorarforderung i.H.v 1.926,97 EUR eingeleitet, da diese nicht gezahlt hatten. Auf den Festsetzungsantrag hin hatten die Antragsgegner zunächst lediglich eingewandt, der Rechtsanwalt habe "seine Forderungen zur Zahlung stets erhalten". Darüber hinaus haben die Antragsgegner...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 2. Außergerichtliche Kosten

a) Rechtsanwalt A Rechtsanwalt A hat für das Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) nach Nr. 3100 VV eine 1,3-Verfahrensgebühr nach einem Gegenstandswert von 11.500,00 EUR verdient, die nebst den gesetzlichen Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig ist.mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 2. Fall 2

Der VerfGH Münster hatte Anfang 2021[2] über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden, nämlich ob die persönlichen Erklärungen des Rechtsuchenden über den elektronischen Rechtsverkehr mit übersandt werden können (hier: das vom Mandanten unterschriebene Formblatt wurde gescannt beigefügt) oder ob es im Original vorgelegt werden muss. Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt ...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / I. Die Ausgangslage

Mehrere Gläubiger, ein Vollstreckungsbescheid Wir haben als registriertes Inkassounternehmen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für insgesamt vier Ärzte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Wir wurden auch von diesen jeweils beauftragt. Ein Auftrag einer Gemeinschaftspraxis oder GbR wurde nicht erteilt. In welcher Beziehung die Ärzte zueinander stehen, lässt sich dem Vollstreck...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Es mehren sich die Entscheidungen, in denen die Obergerichte zur Entschädigung nach den §§ 198, 199 GVG in den Fällen unangemessener Verfahrensdauer Stellung nehmen (vgl. zuletzt OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 – 11 EK 11/20, AGS 2021, 570, in diesem Heft, nachfolgend). So auch hier. Es ist zutreffend, wenn das OLG Bremen auf der Grundlage der angeführten obergerichtlichen Rsp...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 1. Fall 1

Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Beratungshilfe...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Beim ersten Lesen wird sich mancher Leser fragen: Was soll diese Entscheidung des BGH in einer gebührenrechtlichen Zeitschrift? Ist die Berichterstattung ein Versehen oder vielleicht doch mit Absicht und zu Recht erfolgt? Nun, es ist kein Versehen, sondern wir berichten bewusst über diese Entscheidung, obwohl der BGH keine gebührenrechtliche Problematik behandelt hat, son...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / A. Einführung

Rechtsanwälte[1] in der Personenschadenregulierung sehen sich regelmäßig der Situation ausgesetzt, dass sie für ihre geschädigten Mandanten Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen haben, deren Höhe sich zunächst nicht bestimmen lässt. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass der Versicherer auf Anforderung Vorschussleistungen erbringt, die mitunter sogar den geforder...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / III. Terminsgebühren nach Nr. 4126 VV

1. Termin am 28.11.2019 Die Terminsgebühr nach Nr. 4126 VV für den Hauptverhandlungstermin am 28.11.2019 hatte das AG i.H.v. 130,00 EUR angesetzt. Dem folgt das LG. Der Ansatz einer Terminsgebühr i.H.d. Mittelgebühr von 320,00 EUR durch den Verteidiger sei unbillig. Zutreffend stelle das AG für die Bemessung der Terminsgebühr für den Hauptverhandlungstermin insbesondere auf d...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Folgen der Aufhebung der Bestellung Der Rechtsanwalt ist im Vertrauen auf die durch das AG erfolgte Beiordnung tätig geworden. Damit waren die Gebühren Nrn. 4100, 4106 VV entstanden. Sie fallen dann später nicht wieder dadurch weg, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird (so auch LG Kaiserslautern RVGreport 2019, 135 = JurBüro ...mehr