Rz. 1

Der Begriff der Vermögensnachfolge beinhaltet sowohl die lebzeitige Vermögensübergabe (vorweggenommene Erbfolge) als auch den Vermögensübergang durch Erbfall. Die optimale Vermögensnachfolge sollte – auch aus steuerlichen Gründen – bereits zu Lebzeiten stattfinden (Dekadentransfer). Im Rahmen dieser so genannten Vermögensnachfolgeplanung erfüllt die erbrechtliche Verfügung eine so genannte Absicherungsfunktion. Sie dient dazu, den Vermögensübergang im (unerwarteten) Todesfall abzusichern bzw. zu vollenden.

 

Rz. 2

Was sich in den USA unter dem Titel "Estate Planning" zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt hat,[1] wird hierzulande eher stiefmütterlich und ansonsten lediglich unter dem Gesichtspunkt steuerlicher Gestaltung behandelt.[2] Die im ersten Kapitel dieses Buches dargestellten Überlegungen zur Vermögensnachfolgeplanung möchten dazu beitragen, die Notwendigkeit einer Verfügung von Todes wegen im Rahmen der Vermögensnachfolge aufzuzeigen und die Sensibilität des Beraters dahingehend zu fördern, nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine in das Gesamtbild des Vermögens des Mandanten passende und in sich stimmige Verfügung von Todes wegen zu errichten.

[1] Vgl. hierzu Reimann, ZEV 1997, 129.
[2] Kirnberger, ErbStB 2007, 305; ders., ErbStB 2008, 300.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge