Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / E. (Drohend) insolventer Mandant

I. Mandatierung und Mandatsbeendigung Rz. 18 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, so dass das...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / B. Rechtsschutzversicherter Mandant

Rz. 2 Der rechtsschutzversicherte Mandant ist vielleicht der streitlustigste unter den Mandanten. Fast die Hälfte aller Haushalte soll angeblich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Rz. 3 Der Anspruch aus der Rechtsschutzversicherung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kost...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / J. Exkurs: Der schwierige Mandant

Rz. 94 Der ideale Mandant hält sich an den vereinbarten Termin, überlässt die relevanten Unterlagen in geordneter Reihenfolge (einschließlich etwaiger Postzustellungsurkunden), informiert den Rechtsanwalt über die maßgebenden Tatsachen und hält sich mit der Präsentation seiner eigenen Rechtsauffassung zurück. Auf Nachfragen zum Sachverhalt antwortet er konzentriert und in de...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / D. Kostenhilfebedürftiger Mandant

Rz. 16 Der mittels Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (immer nur für die jeweilige Instanz) beigeordnete Rechtsanwalt, § 121 ZPO, §§ 78 ff., 138 FamFG, § 11a ArbGG, § 116 VwGO, § 73a SGG, § 142 FGO, erhält die nach dem RVG entstandenen Gebühren aus der Landeskasse, § 45 Abs. 1 RVG. Weil die Bezahlung der Gebühren damit gesichert ist, ist die Übernahme derartiger Mandate – für we...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / VI. Bereits vertretener Mandant

Rz. 15 Der Rechtsanwalt, der das einem anderen Rechtsanwalt übertragene Mandat übernimmt (abgesehen von einer bloßen Beratung), hat sicherzustellen, dass der früher tätige Rechtsanwalt von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt wird, § 15 Abs. 1 BORA.[9]mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Mit dem Mandanten

Rz. 45 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[52] Sowohl bei diesem, aber auch bei weniger aktiven Auftraggebern darf die Dokumentation des Telefongesprächs in der Akte nicht fehlen. Wichtige Mitteilungen sollten dem Mandanten im Nachgang schriftlich oder mittels elektronischer Form bestätigt werden. Auch wenn ein Anwalt mündl...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Beweispflicht des Mandanten

Rz. 286 Ist der Mandant beweispflichtig und bestreitet die Gegenseite die Tatsachenbehauptung, ist Beweis anzubieten. Für jede beweiserhebliche – und nicht offenkundige – Behauptung ist das am besten geeignete und verfügbare Beweismittel zu benennen. Gelingt bei Gericht dieser "Hauptbeweis", wird die Klage Erfolg haben. Im Falle der Nichtbeweisbarkeit einer günstigen Behauptu...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 89 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt: Zitatmehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertretung des Mandanten

A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten". Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / J. Kostenreduzierung im Sinne des Mandanten

Rz. 98 Wichtig ist, schon im außergerichtlichen Bereich die Kosten der Rechtsverfolgung günstig zu gestalten, gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Damit wird letztendlich auch dem Grundsatz der Verfahrensökonomie Rechnung getragen. Idealerweise sollte für den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis, gleichsam schnell und dazu unter Vermeidung überflüs...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 100 Gemäß § 16 Abs. 1 BORA ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.[85] Ein Anspruch auf Beratungshilfe ist in allen Bundesländern gegeben außer in Hamburg und Bremen. Dort können Rechtssuchende stattdessen eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen (in Berlin können sie zwischen di...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 55 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falles – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / G. Sinn und Zweck eines Aktenvermerks

Rz. 80 Auch wenn es keine anwaltliche Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Sach- und Rechtslage sowie erteilter Belehrungen gibt, sollte der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt nebst Fragestellung(en), zusammenfassendem Ergebnis, rechtlicher Würdigung und Instruktionen in einem Aktenvermerk festgehalten werden, allein schon deshalb, weil erst nach genauer Aufklärun...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / II. Keine Anordnung des persönlichen Erscheinens

Rz. 8 Ist das persönliche Erscheinen vom Gericht nicht angeordnet worden, stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, den Mandanten zu bitten, dennoch an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Auch bei anwaltlicher Vertretung, kann dem Mandanten u.U. empfohlen werden, den Termin höchstpersönlich wahrzunehmen:mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / I. Anordnung des persönlichen Erscheinens des Mandanten

Rz. 5 Bis auf wenige Ausnahmen – so bei Verfahren im unteren Streitwertbereich bis zu einem Gegenstandswert von bis zu 600,00 EUR gemäß § 495a ZPO (das Amtsgericht kann sein Verfahren hier nach billigem Ermessen bestimmen) – wird das Gericht den Fall mit den Parteien mündlich erörtern. Die Prozessparteien werden fast immer persönlich geladen, § 141 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies dien...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Gebührenrechtliche Aspekte

Rz. 69 Beauftragt der Mandant den Rechtsanwalt zunächst nur, ihn außergerichtlich zu vertreten und im Anschluss daran – also nicht sogleich – auch zur Vertretung im Prozess/Verfahren, spielt dies für die spätere Geltendmachung der Gebühren eine Rolle. Wurde zunächst nur ein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt, wird demgegenüber die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Klärung des Sachverhaltes

Rz. 43 Der vom Mandanten vorgetragene Lebenssachverhalt sollte genauer hinterfragt, aber auch eingegrenzt werden. Zu klären ist, worauf sich die anwaltliche Tätigkeit im Einzelnen beziehen soll. Es könnte sein, dass sich hinter dem Begehren des Mandanten nicht nur ein Auftrag verbirgt. Der Anwalt muss den Mandanten dann darauf hinweisen, dass es sich um zwei oder mehr Mandat...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit

Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten". Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 BRAO. Die Souveränität ist essentielle Vorausset...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / C. Tragweite anwaltlicher Strategien im Prozess

Rz. 8 Eine Mandatierung wird regelmäßig dann erfolgen, wenn sich der Rechtssuchende außerstande sieht, seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder sich gegen eine Inanspruchnahme wirkungsvoll zu verteidigen. Er erwartet eine zweckorientierte Rechtsverfolgung und auch prozessuale und taktische[10] Fähigkeiten. Rz. 9 In einem noch vorprozessualen Stadium einer Auseinandersetz...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Erstberatung

Rz. 109 Kostengünstig ist für einen Verbraucher eine anwaltliche Erstberatung mit einer Höchstberatungsgebühr von 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3, letzter Hs. RVG. Eventuell ist der Mandant danach selbst in der Lage, seinen Anspruch zu benennen und einzufordern. Maßgebend ist allerdings, dass es bei einer ersten Beratung bleibt. Werden mehrere Beratungs...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / H. Aktenführung

Rz. 84 Der Rechtsanwalt muss durch das Anlegen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können, § 50 Abs. 1 BRAO.[44] Jeder Anwalt ist verpflichtet, jeder bestehenden Akte von Anfang an eine Prozessregisternummer zuzuordnen.[45] Rz. 85 Zur Handakte des Rechtsanwalts gehört alles, was aus Anlass seiner Tätigkeit in einer bestimmten Angelege...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Antrag auf Vernehmung

Rz. 251 Gemäß § 447 ZPO kann jede Prozesspartei beantragen, dass der Beweispflichtige, mithin auch der Mandant, als Partei vernommen wird. Ist der Gegner einverstanden, kann das Gericht (muss aber nicht) die Partei vernehmen. Regelmäßig scheitert jedoch eine Vernehmung der eigenen Partei an einer Zustimmung des Gegners. Vor dem Beweisantritt ist klarzustellen, dass der Manda...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 9. Auswahl der Beweismittel und Beweisprognose

Rz. 311 Ist der Mandant nicht beweispflichtig, sollten Gegenbeweise bezeichnet werden, um die Beweismittel des Prozessgegners entkräften zu können. Rz. 312 Stets ist festzustellen, welches Beweismittel am sichersten ist, wenn der Mandant über mehrere Beweismittel verfügt. Zeugenaussagen und Parteivernehmungen gelten als unzuverlässig. Soweit vorhanden, sollte vorrangig oder z...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Unterlagen und Datensammlung

Rz. 38 Der Mandant kann schon vor dem (ersten) Besprechungstermin gebeten werden, zur Vorbereitung alle relevanten Unterlagen mitzubringen oder, wenn diese sehr umfangreich sind, ggf. schon vorher einzureichen. Rz. 39 Mittels eines Mandanten-Fragebogens sollten wichtige Angaben abgefragt werden (vielleicht kann der Mandant diesen schon im Wartebereich ausfüllen). Anhand diese...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Keine anwaltliche Berufspflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 42 Der Rechtsanwalt braucht die Rechtsschutzversicherung nicht über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren. Zwar gehen Mandanten und Rechtsschutzversicherungen zumeist bedenkenlos davon aus, dass der Rechtsanwalt der Versicherung gegenüber auskunftspflichtig sei, so dass es offensichtlich einer verbreiteten Handhabung entspricht, dass der Anwalt die Versicherung m...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / E. Kündigung eines anderweitigen Mandats

Rz. 59 Die anwaltliche Verpflichtung umfasst eine Dienstleistung "höherer Art", welche aufgrund besonderen Vertrauens[31] übertragen worden ist, so dass sich beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen können. Es gelten aber für den Rechtsanwalt auch Ausnahmen:mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Gebührenrechtliche Fragen

Rz. 22 Unter gebührenrechtlichen Aspekten ist die Übernahme eines Mandates problematisch, wenn erkennbar ist, dass dem Mandanten eine Insolvenz droht. Dann muss der Rechtsanwalt fürchten, seine Gebühren nicht mehr einfordern zu können oder erhaltene Leistungen sogar zurückzahlen zu müssen. Insofern muss der Rechtsanwalt Obacht geben, dass keine inkongruente Deckung gemäß § 1...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Mandatierung und Mandatsbeendigung

Rz. 18 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, so dass das Mandat umgehend niederlegt werden ka...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / A. Einleitung

Rz. 1 Mandant und Rechtsanwalt haben auf die Wirtschaftlichkeit der Interessenwahrnehmung zu achten. Der rechtsschutzversicherte Mandant wird sich eher auf einen Rechtsstreit einlassen als ein Rechtssuchender, welcher neben dem Risiko, im Prozess zu unterliegen, auch noch Kosten und Gebühren fürchten muss. Besteht die Möglichkeit, Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe in...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / V. Ablehnung eines Mandatsangebots

Rz. 14 Während einem Mandanten u.a. eine sorgfältige anwaltliche Fallbearbeitung geschuldet wird und dem Mandanten anwaltliche Berufspflichten (z.B. zur Verschwiegenheit) zugutekommen, sollte der Mandant seinem Anwalt Vertrauen entgegenbringen sowie sachgerechte Information liefern und die Gebühren zeitgerecht zahlen. Bei der Mandatsanbahnung sollte der Rechtsanwalt kritisch...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / III. Hinweispflicht des Rechtsanwalts

Rz. 9 Deckungsanspruch besteht nur in Bezug auf den konkreten Streitgegenstand. Werden in einem gerichtlichen Vergleich weitere, streitwerterhöhende Punkte geregelt, welche kein Versicherungsfall gemäß der ARB sind, hat der Rechtsschutzversicherer die Mehrkosten zu tragen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits vorhanden ist und ...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / D. Belehrung über Gebühren/§ 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 51 Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Experten erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren auch durch eine schlichte Nachfrage in Erfahrung zu bringen sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwal...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Kostentragungspflicht des Anspruchsgegners

Rz. 115 Besteht ein Anspruch des Mandanten auf Kostentragung durch den Anspruchsgegner, welcher letzten Endes auch durchsetzbar erscheint, braucht der Mandant im Ergebnis nicht mit Gebühren belastet zu werden (auch wenn er als Auftraggeber gegenüber dem Rechtsanwalt zunächst zum Ausgleich der Rechnung verpflichtet bleibt). Daher sollte stets erwogen werden, ob eine Anspruchs...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Mit dem gegnerischen Rechtsanwalt/der Gegenpartei

Rz. 48 Gespräche mit dem gegnerischen Anwalt kommen vor allem in Betracht, wenn die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden sollen. Dies dient durchaus dem Interesse des Mandanten. Zu beachten ist aber, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, auch hier nicht verletzt werden darf; davon darf auch bei einer zugesicherten Vertraulichkeit ni...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 6. Vertretung des Antragsgegners im Prüfungsverfahren

Rz. 157 Verläuft das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsteller negativ und erhebt dieser dann auch keine Klage, ist das Verfahren damit beendet. Hat der Mandant falsche Angaben gemacht und wurde ihm deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt, hindert dies nicht an einer anschließenden erneuten Beantragung mit zutreffenden Angaben, denn insofern besteht kein S...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 3. Beschwer

Rz. 22 Der Wert der Beschwer muss – wenn die Berufung nicht zugelassen wird – zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung 600,00 EUR übersteigen, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Urteil muss den Mandanten also mit mehr als 600,00 EUR belasten, und der Mandant muss mit dem Rechtsmittel auch einen entsprechenden Betrag angreifen. Zwar sieht § 511 Abs. 3 ZPO vor, dass der Wert der Beschwer...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 10. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen, in welchem die hinreichenden Erfolgsaussichten für die Berufung darzulegen sind, §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Begründung des Antrags braucht aber den Anforderungen von § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht zu entsprechen. Wird Prozesskostenhilfe bewilli...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / II. Güteverhandlung

Rz. 17 Sieht das Gericht nicht ausnahmsweise mangels Erfolgsaussicht von deren Durchführung ab, ist eine Güteverhandlung vor einer streitigen Verhandlung durchzuführen, §§ 278 Abs. 2, 272 Abs. 3 ZPO. Das persönliche Erscheinen der Parteien soll dazu angeordnet werden, § 278 Abs. 3 ZPO. Die erschienenen Parteien sollen zur Erörterung des Sach- und Streitstands angehört werden...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / II. Eingestehen von Tatsachen

Rz. 40 Des Öfteren ist (sogar) in anwaltlichen Schriftsätzen unter Bezugnahme auf das Vorbringen der anderen Partei zu lesen, dass das Vorbringen der Gegenseite zu einem bestimmten Punkt "richtig/zutreffend sei". In der Verwendung solcher Formulierungen liegt ein gerichtliches Geständnis. Rz. 41 Hinweis Wegen der hohen Anforderungen an einen Widerruf nach § 290 ZPO sollte ein...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Überprüfung der materiell-rechtlichen Fristen

Rz. 3 Ist Verjährung eingetreten, bestehen keine realistischen Erfolgsaussichten mehr, eine Forderung weiterzuverfolgen. Dem Schuldner steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu.[1] Er braucht sich nur noch auf die Einrede der Verjährung zu berufen, § 214 Abs. 1 BGB. Der Mandant, der beabsichtigt, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, ist hierüber zu belehren. Von einer K...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / III. Absehen von einer Verteidigung/kostengünstiges Vorgehen

Rz. 14 Liegen die Voraussetzungen für eine dem Beklagten günstige Kostenentscheidung nicht vor, weil dieser die Klage veranlasst hat, wird es in einem Landgerichtsprozess für ihn billiger sein, ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen (also im schriftlichen Vorverfahren keine Verteidigung anzuzeigen bzw. zu einer mündlichen Verhandlung nicht zu erscheinen oder in di...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 3. Zahlungsansprüche wegen einer Straftat

Rz. 121 Hat der Schuldner deliktisch gehandelt und dadurch den Mandanten geschädigt, bietet sich u.U. eine Strafanzeige an. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen können möglicherweise Beweismittel herbeigeschafft werden, welche anderenfalls nicht zu erlangen gewesen wären. Hierdurch können mithin die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung (oder zur Abwehr) einer ...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Kein Interessenkonflikt

Rz. 1 Schon bei der Vergabe eines Besprechungstermins ist primär eine Kollisionsprüfung vorzunehmen, durch welche sichergestellt wird, dass keine Mandate angenommen werden, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen kann, § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 bis 3 BORA, § 356 Abs. 1 StGB. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt darf dieser in derselben Rechtssache nicht (gleichzeitig...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 2. Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Rz. 144 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Art Sozialhilfe. In Bezug auf den Prozess-/Verfahrenskostenhilfeantrag ist das Formular gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auszufüllen. Dort sind die persönlichen Daten anzugeben, des Weiteren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es ist mit der Einreichung zu erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind sowie...mehr