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Mandant und Rechtsanwalt haben auf die Wirtschaftlichkeit der Interessenwahrnehmung zu achten. Der rechtsschutzversicherte Mandant wird sich eher auf einen Rechtsstreit einlassen als ein Rechtssuchender, welcher neben dem Risiko, im Prozess zu unterliegen, auch noch Kosten und Gebühren fürchten muss. Besteht die Möglichkeit, Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, bietet dies ebenfalls Anlass zu verfahrensrechtlichen Überlegungen. Besonderheiten sind in Bezug auf den (drohend) insolventen Mandanten zu beachten.

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