Rz. 14

Während einem Mandanten u.a. eine sorgfältige anwaltliche Fallbearbeitung geschuldet wird und dem Mandanten anwaltliche Berufspflichten (z.B. zur Verschwiegenheit) zugutekommen, sollte der Mandant seinem Anwalt Vertrauen entgegenbringen sowie sachgerechte Information liefern und die Gebühren zeitgerecht zahlen. Bei der Mandatsanbahnung sollte der Rechtsanwalt kritisch prüfen, ob er von seinem – möglichen – Mandanten Derartiges erwarten kann. Falls nicht, dürfte von einer Mandatsübernahme abzuraten sein, weil der nachfolgend frustrierte oder verärgerte Rechtsanwalt seinem Anspruch auf optimale Vertretung des Mandanten ohnehin nicht wird entsprechen können.

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