Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht auch bei Teilnahme an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung.[20] Eine solche Besprechung – die auch telefonisch geführt werden kann – setzt den Austausch von Erklärungen voraus mit dem konkreten Ziel, das Streitverfahren einvernehmlich zu beenden.[21] Eine Terminsgebühr entsteht dann nicht, wenn die ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 184 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungsverfahren grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG oder dem OVG bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 Nr. 2 VV und beträgt 1,6. Beispiel 78: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / IX. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung

Rz. 119 Lässt sich der Mandant, nachdem das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, über die Erfolgsaussicht einer Berufung beraten, ohne dass er dem Anwalt bereits einen Berufungsauftrag erteilt, erhält der Anwalt eine Prüfungsgebühr nach Nr. 2100 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,75) und, sofern die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarb...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 5. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 26 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[27] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Handelt es sich bei der nachfolgenden Gebühr um eine Satz- od...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahrensgebühr mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 123 Möglich ist auch, dass neben der Verfahrensgebühr sowohl Termins- als auch Einigungsgebühr anfallen. Beispiel 79: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Anrechnung anzurechnender Beträge

Rz. 110 Hat die bedürftige Partei, der ein Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr –, richtet sic...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

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§ 35 Strafsachen / X. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 278 In Verfahren über oder erhält der Anwalt nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 279 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren die Verg...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (3) Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, so erhöht sich die jeweilige Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Aufraggeber, höchstens um 2,0. Beispiel 18: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, mehrere Auftraggeber, derselbe Gegenstand Der Anwalt wird von zwei Mandanten als Gesamtgläubiger beauftragt, für ein...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Erstmalige Tätigkeit im Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 27 Wird der Anwalt erstmals im Rechtsbehelfsverfahren beauftragt, entsteht die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nebst Auslagen nach Teil 7 VV. Beispiel 4: Vertretung in einem Einspruchsverfahren Der Anwalt legt für den Mandanten gegen den Steuerbescheid über 8.000,00 EUR Einspruch ein. Für das Einspruchsverfahren e...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Mahnverfahren mit Einigungsgebühr

Rz. 42 Neben der Mahnverfahrensgebühr kann auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) anfallen. Die Einigungsgebühr ist eine Allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (Vorbem. 1 VV). Rz. 43 Da die Forderung mit Einreichung des Mahnantrags anhängig wird, beläuft sich die Höhe der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV auf 1,0, soweit eine Einigung über di...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 120 Anfallen kann auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Beispiel 76: Mahnverfahren mit Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners unterbreitet dem Antragsteller einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den dieser annimmt. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV kommt jetzt noch e...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Überlassung von Dateien

Rz. 51 Für die Überlassung von Dateien anstelle der nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. d) VV genannten Kopien und Ausdrucke erhält der Anwalt je Datei eine Dokumentenpauschale in Höhe von 1,50 EUR (Nr. 7000 Nr. 2 VV).[16] Beispiel 30: Versendung elektronisch gespeicherter Dateien Der Anwalt übermittelt dem Mandanten eine elektronisch gespeicherte Datei per E-Mail. Er erhält jetzt ein...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Pauschale Abrechnung

Rz. 63 Anstelle der konkreten Abrechnung nach Nr. 7001 VV kann der Anwalt auch pauschal abrechnen. Voraussetzung ist, dass mindestens 0,01 EUR an Post- oder Telekommunikationsentgelten angefallen ist. Sind keine Post- und Telekommunikationsentgelte angefallen, besteht auch kein Anspruch auf die Pauschale, da dann nichts zu pauschalieren ist.[21] Rz. 64 Die Kosten für die Über...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / d) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens nur im Rahmen der Bewilligung

Rz. 74 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung darauf, das Verfahren nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, verbleibt dem Anwalt der Mehrbetrag der Gebühren im Prüfungsverfahren aus dem höheren Wert. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nur im Rahmen der Bewilligung gilt. Von der Wahlanw...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 39. Notanwalt

Rz. 96 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es an...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 16. Beratungshilfe

Rz. 57 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Beispiel 27: Beratungshilfe (I) Der Anwalt war im Januar 2021 vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt worden. Den Beratungshilfeschein hatte der Mandant bereits im Dezember 2020 ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / III. Steuerliche Anforderungen an die anwaltliche Rechnung

Rz. 52 Auf der Grundlage der seinerzeitigen Richtlinie 2001/115 EG des Rates[34] werden seit dem 1.1.2004 strengere Anforderungen an die anwaltliche Rechnung gestellt.[35] Angegeben werden müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) sowie der Zeitpunkt der Leistung. Entspricht die Kostenrechnung nicht den steuerlichen Anforderungen, so ha...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 21 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung oder Erledigung, fällt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 165,00 EUR an.[14] Beispiel 6: Beratung mit Einigung Der Mandant lässt sich beraten. Aufgrund der Beratung schließt er eine Einigung mit dem Gegner.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 3. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 14 In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich gelt...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / cc) Titulierung nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 37 Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz, jedoch nach einem geringeren Gegenstandswert zugesprochen, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Beispiel 22: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Wert Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (Wert: 8.000,00 EUR) eine 1,...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 6. Gebührensatz

Rz. 25 Die Angabe des Gebührensatzes ist in § 10 RVG nicht zwingend vorgeschrieben. Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten. Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei Nr. 2100 VV oder Nr. 2300 VV zu verlangen.[15] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Zusätzliche Gebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 125 Wird der Anwalt hinsichtlich Einziehung oder verwandter Maßnahmen tätig, so entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der gegebenenfalls vom Gericht auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen ist. Ein Zuschlag ist bei dieser Gebühr nicht vorgesehen. Es entsteht also immer eine 1,0-Gebühr, unabhäng...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 46. Rechtsmittelverfahren

Rz. 110 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 111 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 56: Rechts...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 188 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich. Beispiel 82: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch ei...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigung und Erledigung

Rz. 29 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV oder an einer Erledigung i.S.v. Nr. 1002 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 165,00 EUR. Beispiel 14: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, d...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 40 Übergangsrecht / 33. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 84 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Beispiel 41: Hinzutreten eines weiteren Verteidigers Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 hat er den Anwalt B als weiteren Verteidiger beauftr...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

Rz. 46 Ist der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann der Anwalt vom Gegner nur den Nettobetrag geltend machen, da es sich um eine echte Kostenerstattungsforderung handelt, für die § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO gilt.[18] Beispiel 20: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner, Auftraggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt Wie Beispiel 14. Der Auftraggeber ist jedoch zum V...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes

Rz. 36 Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Beispiel 21: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Gesch...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 38 Möglich sind auch Kombinationen. Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Beispiel 23: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz und geringerer Wert Der Anwalt klagt neben ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Rückwirkung im späteren Rechtszug

Rz. 21 Wird der Rechtsanwalt erst in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Eine Rückwirkung auf die Vorinstanz oder das Ermittlungsverfahren kommt jetzt nicht automatisch in Betracht. Insoweit muss sich der Anwalt an seinen Mandanten halten, von dem er die Wahlanwaltsg...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / IV. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 58 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, in eigenem Namen geltend machen kann. Beispiel 36: Inanspruchnahme des Gegners Der Anwalt wird vom Mandanten beauftragt, gegen einen Schuldner, der sich in Verzug befindet, Ansprüche in Höhe von 1.860,00 EUR außergerichtlich geltend ...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / III. Einigungsgebühr

Rz. 14 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr, wenn die Parteien im Güte- oder Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dann nach Nr. 1000 VV. Die "Anhängigkeit" im Güte- oder Schlichtungsverfahren führt nicht zu einer Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV, da es sich bei dem Schlichtungsverfahren nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt, s...mehr