Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (5) Abänderung von Vergleichen und Urkunden, § 239 FamFG

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Abänderung eines Vergleichs oder einer einseitigen Verpflichtungserklärung (z.B. Jugendamtsurkunde) richtet sich nicht nach § 323 ZPO, sondern nach § 239 FamFG und damit materiell-rechtlich nach dem bürgerlichen Recht. Rz. 86 Bei Abänderung eines Vergleichs ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien eine vertragliche Regelung über die Abänderbarkei...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 3. Der Adressat der Zustellung

Rz. 30 Als Zustellungsadressat, d.h. als Person, der das zuzustellende Schriftstück bekannt gemacht werden soll, kommen prozessfähige natürliche und juristische Personen in Betracht. Rz. 31 Vom Adressaten zu unterscheiden sind mögliche andere Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes. Adressat ist die Person, der das Schriftstück zugestellt werden soll. Empfänger ist die Pe...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Rechtsanwalt kommt im Zivilprozess in unterschiedlichen Fallkonstellationen mit Zustellungsfragen in Berührung. Rz. 2 Schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann es erforderlich sein, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarungen oder zu Beweiszwecken Zustellungen zu veranlassen. So kann es erforderlich sein, eine Kündigung eines ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Abänderung gerichtlicher Endentscheidungen, § 238 FamFG

Rz. 73 Materiellrechtliche Voraussetzung des Abänderungsbegehrens ist, dass eine wesentliche Veränderung der für das frühere Urteil/den früheren Beschluss maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt, z.B.:mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Aufhebungstatbestände

Rz. 195 Das Gericht kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – abschließend[360] – aufheben, wenn (§ 124 ZPO)mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Streitentscheidungen aus der Rechtsprechung

Rz. 124 Die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO gibt in der Praxis immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, da sehr trefflich über die Frage gestritten werden kann, welche Kostenentscheidung "billigem Ermessen" entspricht. Im Rahmen eines solchen Formularbuches können diese Einzelfälle nicht wiedergegeben werden. Im Sinne eines ergänzenden Handbuches sollen allerdings wese...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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Working Capital Management:... / 3.2.3 Optimierungsmöglichkeiten

Ziel des Forderungsmanagements ist es, den Zahlungseingang durch die Kunden zu optimieren. Dies umfasst nicht nur einen rascheren Zahlungseingang, sondern auch das Bestreben, die Forderungen in voller Höhe ohne Abschläge zu erhalten. Dazu bedarf es einer strukturierten und ganzheitlichen Vorgehensweise bei der Gestaltung und Optimierung der einzelnen Schritte des Forderungsm...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 63 In den Niederlanden gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Abgabe von Erklärungen Wird eine Umsatzsteueranmeldung verspätet abgegeben, beläuft sich die maximale Strafe auf 131 EUR. Verspätete Zahlung Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer beträgt die Strafe mindestens 50 EUR und höchstens 10 % der fälligen Umsatzsteuer, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18.3 Säumniszuschlag (default surcharge)

Rz. 110 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Am Ende des der jeweiligen Umsatzsteuerperiode folgenden Monats muss eine entsprechende Umsatzsteuererklärung und spätestens 7 Tage später eine eventuell zu leistende Zahlung bei der britischen Steuerbehörde eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Säumniszuschlag erhoben werden. Rz. 111 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei erstma...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und der Antrag muss innerhalb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Begriff der Rechnung

Rz. 20 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 1 S. 1 UStDV aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich insgesamt die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen A...mehr

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FoVo 12/2018, Wenn der Mandant nicht zahlt: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren in der Zwangsvollstreckung nach § 11 RVG

Auch der Gläubiger kann zum Schuldner werden Für den Gläubiger ist die Situation ärgerlich: Gerichtlich wird festgestellt, dass der Schuldner verpflichtet ist, die berechtigte Forderung auszugleichen. Der aber weigert sich und entzieht sich der Vollstreckung. Der Rechtsanwalt ist bemüht, bleibt am Ende aber erfolglos und muss dem Gläubiger zu allem Überdruss auch noch eine Re...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / I. Muster: Klage im Urkundenprozess

Rz. 252 Muster 9.1: Klage im Urkundenprozess Muster 9.1: Klage im Urkundenprozess An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage im Urkundenprozess In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmä...mehr

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AGS 11/2018, Übereinstimmen... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen eine zu ihren Lasten erfolgte Kostenentscheidung des LG nach von den Parteien übereinstimmend erklärter Hauptsacherledigung. Die Klägerin nahm den Beklagten aus abgetretenem Recht auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch. Unter "Weitere Erklärungen der Darlehensnehmer" heißt es im Vertrag: Hinweis "Das Darlehen ist für ein...mehr

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AGS 11/2018, Angemessene Za... / 1 Aus den Gründen

Über den Antrag auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung), mit welchem sich die Erinnerungsführerin gegen den im Tenor genannten Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Urkundsbeamtin dem Kostenfestsetzungsantrag des Erinnerungsgegners – dem vollständig obsiegenden Kläger bzw. Antragsteller der verwaltungsgerichtlichen asylrechtlichen Verfahren gegen die Erinnerungsführerin...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / XII. Prämie

Rz. 23 Durch die Gesamt-Rechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft über. Besteht zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Prämienrückstand oder tritt ein solcher später ein, kann der Versicherer den Vertrag durch eine qualifizierte Mahnung gemäß § 38 VVG kündigen. Diese Kündigung muss gege...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 174 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[70] un...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 77 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[175] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Notwendigkeit der Mahnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden (§ 259 Satz 1 AO). Das FA trifft damit zwar eine Ermessensentscheidung darüber, ob vor Beginn der Vollstreckung gemahnt wird (s. BFH v. 02.11.1998, VII B 148/98, BFH/NV 1999, 588). Der Gesetzgeber hat das Erme...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen unterlassener Mahnung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen wird durch das Unterlassen einer vorherigen Mahnung oder die Nichteinhaltung der Wochenfrist von § 259 Satz 1 AO nicht berührt. Ist die Mahnung aber ohne sachlich gerechtfertigten Grund ermessensfehlerhaft unterblieben, so sind Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig und auf Rechtsbehelf aufzuhebe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 259 Mahnung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst. B. Notwendigkeit der Mahnung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entbehrlichkeit der Mahnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 259 Satz 2 AO bedarf es einer Mahnung nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. Ein solches Vorgehen wird z. B. dann in Frage kommen, wenn die Finanzbehörde dem Schuldner zur Erleichterung der Zahlungsmodalitäten unter Bezugnahme auf die bevorstehende Fälligkeit eines bestim...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge verwirken mit Ablauf des Fälligkeitstags – ohne vorangegangene Mahnung – unmittelbar kraft Gesetzes, ein Verschulden ist keine Anspruchsvoraussetzung (BFH v. 17.07.1985, I R 172/79, BStBl II 1986, 122). Sie sind ohne besondere Festsetzung zu entrichten (§ 218 Abs. 1 Satz 1 2. HS AO). Voraussetzung ist allein, dass die t...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einstellung des Vollzugs bedeutet bei Ersatzzwangshaft (§ 334 AO) deren sofortige Beendigung und beinhaltet damit eine Verpflichtung der Finanzbehörde, das Amtsgericht von der Erfüllung der zu erzwingenden Verpflichtung zu verständigen. Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Erfüllung vor Erlöschen des Zwangsgeldanspruchs (§ 329 AO) be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (§ 231 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Meist macht das FA den Steueranspruch mit dem Leistungsgebot geltend ( § 254 AO), nicht selten aber auch durch anderweitige schriftliche Zahlungsaufforderung, z. B. durch Mahnung ( § 259 AO). Voraussetzung ist, dass die Zahlungsaufforderung an den Zahlungspflichtigen ergeht und nicht etwa gegenüber einem anderen Rechtssubjekt (BFH v. 21.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht Streit darüber, ob und in welcher Höhe Säumniszuschläge entstanden sind, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 09.09.1999, VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). Bei missbräuchlicher Antragstellung entfällt der Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge (BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Vollstreckungsverfahren ein eigenständiger Verfahrensabschnitt im Besteuerungsverfahren ist. Einwendungen gegen Maßnahmen anderer Verfahrensabschnitte, z. B. die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids im Steuerfestsetzungsverfahren betreffend, können im Einspruchs- bzw. Klageve...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Außergerichtlich

Rz. 117 Der handelnde Miterbe kann Verzug herbeiführen durch Mahnung.mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Verzug

Rz. 11 Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften; Verzug kann auch ohne Mahnung bei kalendermäßig berechenbarer Leistungszeit eintreten, § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Beispiel: Fälligkeit drei Monate nach Erbfall, nach der Bekanntgabe der betreffenden Verfügung von Todes wegen oder nach Erklärung der Vermächtnisannahme gegenüber dem Beschwerten. Es gelten natürlich auch die Vor...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Entlassung des Testamentsvollstreckers

Rz. 76 Bei grober Pflichtverletzung kann dem Testamentsvollstrecker das Amt auch durch Entlassung (§ 2227 BGB) durch das Nachlassgericht entzogen werden. Eine solche ist beispielsweise dann möglich, wenn der Testamentsvollstrecker es trotz mehrfacher Mahnung unterlässt, den Erben ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln,[88] oder wenn der Testamentsvollstrecker einen wesentlic...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Der vorläufige Erbe

Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme der Erbschaft kann ei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Materiellrechtliche Grundlage des Erstattungsanspruchs

Rz. 45 Die Geschäftsgebühr kann Aufwand des Gläubigers sein, der einen Anwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragt hat. Sie kann auch auf Seiten des Anspruchsgegners entstanden sein, der sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt und zur Abwehr einen Anwalt beauftragt. Rz. 46 Die Partei, die sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt, hat einen Erstattungsanspruch fü...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / Sachverhalt

Die Bekl. unterhält bei der Kl. einen Immobilienrechtsschutzversicherungsvertrag für das Objekt X. Als Jahresbruttomiete waren in der Police für die Prämienberechnung 154.000 EUR angegeben. Diesen – von dem Bekl. bei Abschluss des Vertrages erwarteten – Mietzins konnte er später nicht realisieren. In den AVB war bestimmt, dass der VR nur einen geringeren als den vereinbarten...mehr

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zfs 8/2018, Verstoß gegen §... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Es ist bereits zweifelhaft, ob die aus einem Satz bestehenden Urteilsfeststellungen die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz tragen. Jedenfalls ist die Beweiswürdigung in sachlich-rechtlicher Hinsicht unzureichend. Sie ist in Bezug sowohl auf die äußere als auch die innere Tatseite lückenhaft." Das angefochtene Urteil ent...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. hat keinen Erfolg. Die Bekl. schuldet die vereinbarten Versicherungsprämien (…) nicht. Die Bekl., die darlegungs- und beweisbelastet dafür war, dass sie der Kl. den prämienreduzierenden Umstand der verringerten Jahresbruttomiete im April 2013 mitgeteilt hat, hat diesen Beweis geführt." (1.) Zu Recht geht das LG vom Grundprinzip der Beweislastvertei...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 2. Vergütungsanspruch für die Mahnung der Rechtsanwaltsvergütungsberechnung

Rz. 10 Vertritt sich der RA im gerichtlichen Verfahren selbst, hat er gem. § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO einen Anspruch auf eine Vergütung, in der Höhe, wie sie ein RA erzielen würde, der ihn an seiner statt vertritt. § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO bezieht sich auf das gerichtliche Verfahren. Auf eine vor- bzw. außergerichtliche Mahnung lässt sich § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht übertragen. R...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Mahnung der Anwaltsvergütung

Rz. 42 Jeder gerichtlichen Geltendmachung gehen üblicherweise eine oder mehrere Mahnungen voraus. Der RA wird den Auftraggeber zur Leistung auffordern, um mit seinem Auftraggeber nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Anwaltsvergütung führen zu müssen. Rz. 43 Muster 10.5: Mahnung an den Auftraggeber Muster 10.5: Mahnung an den Auftraggeber Anrede, wir haben Ihnen u...mehr