Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Die Anrechnung in besonderen Fällen

Rz. 32 Der Gegenstandswert der gerichtlichen Tätigkeit kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert der außergerichtlichen Tätigkeit.mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 2. Vorgehensweise bei mehrfacher Anrechnung

Rz. 39 Es kann vorkommen, dass ein RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. Der erste Auftrag könnte z. B. die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit sein, danach könnte die Sache in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen und nach Widerspruch in den Zivilprozess. In nachfolgendem Beispiel sollen die nacheinander vorzunehmenden Anrechnungen aufgez...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / B. Die Arten von Aufforderungsschreiben

Rz. 3 Ein von einem RA verfasstes Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung nennt man anwaltliches Aufforderungsschreiben. Meistens hat der RA den Auftrag, einen Schuldner schriftlich zu mahnen und zur Zahlung seiner Schulden anwaltlich aufzufordern. Für ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben sprechen in der Regel zwei Gründe, die sich aus der Berücksichtigung ges...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 3 Praxistipp

Der Auffassung, die Vereinbarung von Mahngebühren sei unzulässig, weil die Anforderung von Beiträgen gemäß § 27 Abs. 1 WEG zu der typischen Verwaltertätigkeit gehöre, lässt sich entgegenhalten, dass sich die Verwaltergrundgebühr erhöht, wenn der Verwalter gehalten ist, seine betriebswirtschaftlichen Kosten für das Mahnwesen in die Grundgebühr einzukalkulieren. Der Eigentümer...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff In zahlreichen Verwalterverträgen ist vereinbart, dass der Verwalter für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Dies wird allgemein für möglich gehalten, wobei auch die Auffassung vertreten wird, Mahnungen zählten zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters und seien mit der Verwaltergrundgebühr abgegolten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sind im Verw...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 2 Zulässige Höhe

So man Mahnungen des Verwalters nicht ohnehin als bereits mit der Verwaltergebühr abgegolten sieht, weil es sich um eine gesetzliche Pflicht des Verwalters handelt, muss sich die Höhe der Mahngebühr selbst freilich in unbedenklichen Grenzen bewegen. Diese sind aber bei einer Zusatzvergütung von 20 EUR je Mahnung deutlich überschritten. Diese sind unabhängig hiervon aber auch...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 1 Anspruchsgrundlage

Der Verwalter kann einen Anspruch auf Erhebung einer Mahngebühr durch entsprechende Regelung im Verwaltervertrag begründen. Die Regelung muss jedoch hinreichend bestimmt sein und klar erkennen lassen, ob die Mahngebühr für jede Wohnung, Garage oder Einstellplatz getrennt erhoben werden darf, auch wenn ein Wohnungseigentümer mehrere Wohnungen oder Garagen hält. Der Umstand, da...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.2 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der pfändbare Teil des Arbeitsentgelts an den Gläubiger und nicht an den Beschäftigten auszuzahlen ist. Der Arbeitgeber haftet hierbei als Drittsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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H / Haftprüfung durch das Oberlandesgericht [Rdn 2556]

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsaufforderung

Rz. 49 Die Aufforderung nach § 327c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 BGB ist gemäß § 327c Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 13 Abs. 2 Digitale-Inhalte-RL[232] in drei Sachlagen entbehrlich (Entbehrlichkeit einer Aufforderung),[233] nämlich wennmehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 11 Muster 6.4: Aus- und Umbauten (Dachgeschoss) Muster 6.4: Aus- und Umbauten (Dachgeschoss) … § 16 Gemeinschaftsordnung Es wird folgendes Dachausbaurecht begründet: (siehe Rdn 12). Der jeweilige Eigentümer der im Dachgeschoss belegenen Einheit ist berechtigt, im Rahmen einer erteilten bzw. geänderten oder erweiterten Baugenehmigung das derzeit unausgebaute Dachgeschoss auf ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Vertragsbeendigungsrecht

Rz. 45 Kommt der Unternehmer seiner fälligen (und durchsetzbaren) Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts nach (nochmaliger) Aufforderung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, der Bereitstellungspflicht unverzüglich nachzukommen (vgl. § 327 Abs. 1 Satz 2 BGB, als weiterer, neuer Verpflichtung des Unternehmers),[212] nicht "unverzüglich" nach,[213] so ka...mehr

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O / Online-Durchsuchung [Rdn 3261]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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A / Akteneinsicht, Kosten [Rdn 424]

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P / Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3669]

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V / Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3292]

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Was ist bei einer Honorarklage zu beachten?

Wenn der Mandant die Leistung des Steuerberaters nicht bezahlt, gilt es Honorarklage einzulegen. Hierbei gibt es viele Hürden zu meistern. Entstehen des Anspruchs Der Zeitpunkt ist weder identisch mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung noch mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Anspruch entsteht vielmehr, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags irgendeine Tätigke...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 2 Gründe

II. Die Klage ist zulässig und teilweise begründet. Da Gegenstand des Rechtsstreits vorliegend gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche sind, sind die Voraussetzungen einer subjektiven Klagehäufung nach § 60 ZPO gegeben und die Kläger daher berechtigt, als einfache Streitgenossen gemeinschaftlich zu klagen...mehr

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BMF bestätigt Rechtsprechun... / a) Rechtsgrundlage und Abmahnerfolg unerheblich

Festhalten lässt sich zunächst, dass es für die Steuerbarkeit einer Abmahnung weder auf den Rechtsgrund (Urheberrecht, Lauterkeitsrecht) noch auf die konkrete zivilrechtliche Norm ankommt, die einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen begründet (§ 97a Abs. 3 UrhG, § 13 Abs. 3 UWG, § 683 S. 1 i.V.m. § 670 BGB). In beiderlei Hinsicht wird damit dem unionsrechtl...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Der richtige Zeitpunkt der Mahnung

Rz. 33 Die Mahnung muss nach dem Wortlaut des § 286 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich nach Fälligkeit erfolgen. Eine vorher ausgesprochene Mahnung wäre wirkungslos.[60] Der Verzug tritt mit dem Zugang der Mahnung zuzüglich der Zeit ein, die ohne schuldhaftes Zögern zur technischen Umsetzung der Leistung – etwa einer Banküberweisung – erforderlich ist.[61] Dem Schuldner wird grun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / f) Klage und Mahnbescheid als Ersatz für die Mahnung

Rz. 37 Nach § 286 Abs. 1 S. 2 BGB steht es einer Mahnung gleich, wenn der Gläubiger eine Klage auf Leistung einreicht, wobei der Verzugseintritt erst mit der Zustellung der Klage als Ersatz des Zugangs der Mahnung bewirkt ist. Gleiches gilt für die Zustellung des Mahnbescheides im gerichtlichen Mahnverfahren. Hinweis Der Vorschrift kommt für die verzugsbegründende Mahnung nur...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / e) Der Zugang der Mahnung

Rz. 35 Der Gläubiger ist für den Zugang der Mahnung darlegungs- und beweispflichtig, wenn der Schuldner diesen bestreitet. Kann der Gläubiger diesen Nachweis dann nicht führen, kann dies für ihn fatale Folgen haben. Rz. 36 Beispiel So hat der BGH[69] in einem Fall den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verweigert, in dem eine Mahnung nicht entbehrlich war und der nach Rechnun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 6. Mahnung

a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / g) Entbehrlichkeit der Mahnung

Rz. 38 In der Praxis begegnet der Autor immer wieder den Fragen von Schuldnern, ob es denn sein könne, dass ein Rechtsanwalt beauftragt werde, bevor ihm überhaupt eine Mahnung zugegangen sei. Hinterfragt, zeigt sich häufig, dass es Umzüge gab, die postalische Erreichbarkeit Schwierigkeiten machte oder ähnliches. Andererseits sehen sich auch die Gläubiger ohnmächtig, wenn es ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien

Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] weder an eine Form noch an eine Frist gebunden, soweit...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Die Falsch-, Zuviel- oder Zuwenigforderung

Rz. 25 Die Mahnung muss dem Schuldner grundsätzlich noch einmal vor Augen führen, was konkret er leisten soll.[41] Das gilt insbesondere dann, wenn dem Gläubiger mehrere Forderungen gegen den Schuldner zustehen, was häufig im Massenverkehr des E-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Versicherungswirtschaft oder auch der Telekommuni­kationsbranche vorkommt, aber auch in an...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Androhung von Rechtsfolgen und die Fristsetzung

Rz. 31 Die Androhung bestimmter Folgen ist im Allgemeinen nicht notwendig,[56] so dass diese im Rahmen von verschiedenen Eskalationsstufen meist erst in einer weiteren Mahnung ausgesprochen werden. Allerdings kann es vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB sinnvoll und wenn es bei einer Mahnung bleibt erforderlich sein, auf die Rechtsfolgen de...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit

Rz. 39 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung des Schuldners eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Der Regelung liegt die Ratio zugrunde, dass durch die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um einen wesentlichen Aspekt der Leistungsbeziehung handelt, der es rechtfertigt, mit der Nicht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die Frage der Verletzung der Schadensminderungspflicht

Rz. 141 Vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Alt. 1 BGB, wonach der Gläubiger den Schuldner auf einen besonders großen Schaden hinzuweisen hat, kann allerdings gut begründet werden, dass nach der verzugsbegründenden Mahnung im Sinne einer Beitreibungseskalation eine weitere Gläubigermahnung geboten ist, mit der dem Schuldner vor Augen geführt wi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Ersatzfähiger Schaden

Rz. 139 Soweit die Auffassung vertreten wird, der Aufwand für die Forderungseinziehung gehöre bei Schuldnern, die sich in Verzug befinden, nach dem allgemeinem Schuldrecht nicht zum ersatzfähigen Schaden, ist dies unzutreffend. Die Auffassung kann insbesondere nicht auf die Entscheidung des BGH vom 9.3.1976[342] gestützt werden. Das macht der BGH auch mit einem Urteil v. 17....mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Auffassungen in der Literatur

Rz. 124 Zunächst ist festzustellen, dass in der Literatur als weitgehend anerkannt gelten kann, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung des Gläubigers gibt, das Forderungsinkasso insgesamt selbst zu betreiben, soweit er hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage ist. Dies wird neuerdings allerdings wieder von Verbraucherzentralen in Frage gestellt, wenn die Auffassung v...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Die Sonderregelung des § 286 Abs. 3 BGB

Rz. 58 Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens[152] in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Etwas anderes kann allerdings vertraglich vereinbart werden. Mit dem Wort "spätestens" hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass der Gläubige...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

Rz. 49 Die Mahnung – nicht die sonstigen Verzugsvoraussetzungen – kann ferner auch nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich sein, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. In diesem Fall verhielte sich der Schuldner entgegen Treu und Glauben,[127] wenn er den Verzugsfolgen den Einwand entgegensetzen könnte, er sei nicht gemahnt worden. Als Erfüllungs...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / jj) Fazit: Keine Sonderlasten für Großgläubiger

Rz. 168 Die Gesetzmäßigkeiten der Forderungseinziehung sind vielschichtiger, als von den Amtsgerichten erkannt, und verlangen nach Begründungen und nicht nur nach Behauptungen für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners. Gerade auch im wohlverstandenen Sinne des Schuldners gilt es, den seit Jahrzehnten verfolgten Bemühungen des...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ii) Externe Bearbeitung hält Kostenvergleich stand

Rz. 161 Das AG Essen-Steele ist beispielhaft der Auffassung, dass nach zwei kaufmännischen Mahnungen die vorgerichtliche anwaltliche Mahnung aus einem ganz anderen Grunde nicht mehr sachgerecht sei. Sofern weitere Zahlungsaufforderungen nicht durch eigene Mitarbeiter versandt würden, sei dem Rechtsanwalt nämlich schon aus Kostengründen ein unmittelbarer Klageauftrag und nich...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (2) Die Regelgebühr beim durchschnittlichen Fall

Rz. 319 Der durchschnittliche Fall einer Inkassodienstleistung ist durch die automatisierte und standardisierte Aktenanlage aufgrund einer elektronischen Datenübermittlung, in der Regel via Schnittstelle, eine Schlüssigkeitsprüfung auf abstrakt-genereller Ebene, einen oder mehrere Kommunikationsversuche mit dem Schuldner auf schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher ...mehr