Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.6 Rechtsfolge

Rz. 171q Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist wie bisher ein unentgeltlicher Vorgang. Aufgegeben worden ist die Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last. Die Zahlungen können nur noch vollen Umfangs (wie bisher als dauernde Last) abgezogen werden und müssen vollen Umfangs versteuert werden (§ 22 Nr. 1c EStG). Das gilt auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.5 Leistungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 173 Nach der bisherigen Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG wird berücksichtigt, in welchem Umfang die der Leistung zugrunde liegenden Einnahmen (z. B. Leibrenten nach § 22 EStG oder Einkünfte nach § 19 EStG) der Besteuerung unterliegen. Liegt der Leistung z. B. eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde, mindert sich die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.2 Begriff der Rente und dauernden Last

Rz. 171b Zum Begriff der Rente vgl. § 22 EStG Rz. 19ff. [1] Abgekürzte oder verlängerte Leibrenten (§ 22 EStG Rz. 34f., 37ff.) können nicht zum Abzug als Sonderausgaben führen, da Versorgungsleistungen nur abziehbar sind, wenn sie auf Lebenszeit vereinbart werden (§ 22 EStG Rz. 82). Rz. 171c Zum Begriff der dauernden Last vgl. § 22 EStG Rz. 39ff. [2] Rz. 171d Die Regelung ist du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Mischfälle

Häufig werden langjährige Nutzungen oder Leistungen nicht nur von einem Kriterium (feste Laufzeit oder lebenslänglich) abhängig gemacht, es kommen auch Mischfälle vor. Insbesondere kommen die folgenden Rentenformen vor: Abgekürzte Leibrente: Bei einer abgekürzten Leibrente wird die Rente nur für eine bestimmte Zeit gewährt, auch wenn der Berechtigte länger leben sollte. Bei d...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen

Ist die Nutzung oder Leistung an das Leben einer Person gekoppelt, ist der Jahreswert der Nutzung mit einem Vervielfältiger zu multiplizieren, der sich in Abhängigkeit der statistischen Restlebenserwartung und dem standardisierten Zinssatz von 5,5 % ergibt. Wichtig Jahresaktuelle Tabellen zur Ermittlung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen Die Bewertung lebenslänglicher N...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / II. Verwertungsbeschränkung nach § 1577 Abs. 3 BGB

Eine Grenzziehung für diese vorrangige Inanspruchnahme des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten hat der Gesetzgeber in § 1577 Abs. 3 BGB vorgenommen, nämlich dann, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Eine wörtlich entsprechende Formulierung findet sich in der korrespondierenden...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.4 Gestaltungsempfehlung

Der Vorbehaltsnießbrauch bietet gegenüber dem Zuwendungsnießbrauch den Vorteil, dass auch die Gebäudeabschreibung (vom Nießbraucher) als Werbungskosten abgezogen werden kann. Zumindest aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, den Nießbraucher zur Tragung der übrigen Grundstückskosten zu verpflichten, da dem Eigentümer obliegende Kosten steuerlich verloren gehen. Vorsicht i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 58 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Veräußerung eines ganzen Betriebes (nach hM auch Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, 100 %ige Beteiligung an einer KapGes, s § 16 neu Rn 525) hat der StPfl ein Wahlrecht zwischen der nach §§ 16 und 34 EStG begünstigten sofortigen Besteuerung und der (nicht begünstigten) nachträglichen Versteuerung als Einkünfte gemäß § 15 EStG iVm § 24 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Verrechnungssteuer

Rz. 12 Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonsti...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel – seiner Einkünfte und Bezüge – andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung). 2. Bezieht ein behindertes volljähriges Kind ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rn. 205 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Werden beim Erwerb von WG Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen, so bilden diese einen Teil der AK. Das gilt auch, wenn im Rahmen einer Übertragung eines WG aus einem BV in ein anderes (mitunternehmerisches) BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten die zugehörigen (Grundstücks-)Schulden ebenfalls übertragen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Wiederkehrende Leistungen

Rn. 215 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Bei wiederkehrenden Leistungen (nicht unentgeltliche Versorgungsleistungen, zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227) gilt der Barwert als AK (BFH BStBl II 1996, 672; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 91 (Dezember 2016)). Die Erm...mehr

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Das Testament / 2.2.4 Rentenvermächtnis

Zur längerfristigen Versorgung von Personen, die nicht erben, eignet sich das auf feststehende Geldzahlungen gerichtete Rentenvermächtnis, das durch eine Wertsicherungsklausel gegen die Wirkungen der Inflation gesichert werden kann. Die Modalitäten der Leibrentenzahlung richten sich bei Auslegungsschwierigkeiten nach §§ 759 f. BGB. Zweckmäßig ist ein Rentenvermächtnis nur dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Höchstzeitrente

Rz. 20 Entscheidend für die Laufzeit ist das früher eintretende Ereignis: Ablauf des Zeitraums oder Tod des Berechtigten. Deshalb ist die Höhe des Kapitalwerts durch den Wert begrenzt, der sich ergibt, wenn der Kapitalwert der lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG berechnet wird (§ 13 Abs. 1 S. 2 BewG). Dieser Wert darf nicht überschritten, wohl aber unter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Bewertungsstichtag und Billigkeit

Rz. 7 Insbesondere bei Wertminderungen nach dem Bewertungsstichtag, aber auch nach plötzlichen Werterhöhungen kurz vor dem Stichtag, wird es regelmäßig – vor allem auch dann, wenn der Erwerber aus nicht in seiner Person liegenden Gründen über das erworbene Vermögen nicht oder nur eingeschränkt verfügen[43] konnte – als unbillig empfunden, wenn die Steuer von dem hohen Wert a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kürzungsmethode

Rz. 8 Bei der Kürzungsmethode führen die verbleibenden persönlichen Freibeträge dagegen anteilig über die gesamte Laufzeit des Rechtes zu einer anteiligen Reduzierung der Steuer auf die Jahreswerte. Wird neben der wiederkehrenden Leistung noch weiteres Vermögen erworben gilt: Zur Ermittlung der Kürzungsquote ist der nach Abzug der Beträge, die der Sofortbesteuerung unterlieg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Ablösung der Jahressteuer

Rz. 16 Für Erwerbe ab dem 1.1.1974 kann der Empfänger jederzeit die Jahressteuer durch Zahlung eines Einmalbetrages für die Zukunft ablösen.[20] Der Ablösebetrag, bei dem es sich nach dem Gesetzeswortlaut um den Kapitalwert der Jahressteuer handelt, ist unter Heranziehung der §§ 13 ff. BewG auf den Zeitpunkt der Ablösung zu berechnen. Beispiel Der 35-jährige Sohn B erwirbt vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Stiftung oder der Verein. In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ist die Vermögensmasse Erwerber und Steuerschuldner, in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 8...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Aufzehrungsmethode

Rz. 7 Bei der Aufzehrungsmethode wird von der Erhebung der Jahressteuer so lange abgesehen, bis die persönlichen Freibeträge durch Verrechnung mit den Jahreswerten aufgezehrt sind. Die Freibeträge sind als erstes von dem Vermögen in Abzug zu bringen, das einer Sofortbesteuerung unterliegt. Lediglich der (Rest-)Freibetrag ist mit den Jahreswerten zu verrechnen. Die vorrangige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wiederkehrende Leistungen werden im Zivilrecht als Früchte eines Stammrechts angesehen.[1] In gleicher Weise lassen sich Nutzungen auf ein Stammrecht zurückführen. In der Finanzmathematik werden sie unterschiedslos Rente genannt.[2] Grundlage der Rentenrechnung ist die Erkenntnis, dass ein Geldbetrag, der jetzt zur Verfügung steht, mehr wert ist als ein künftiger Geldb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erbfall

Rz. 3 Der Erbfall, also der Tod des Erblassers, ist der Ausgangspunkt einer Rechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Durch den Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf ein oder mehrere Personen über. Es findet also eine Vermögensübertragung von Todes wegen statt, die von § 3 Abs. 1 ErbStG als steuerbarer Tatbestand erfasst wird. Im Einzelnen werden von den Erwerbstatbeständen des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Wiederkehrende Leistung als Gegenleistung

Rz. 50 Ist bei der Steuerfestsetzung der Verkehrswert einer Nutzung oder wiederkehrenden Leistung zu ermitteln (z.B. wenn eine Leibrente oder Pflegeleistungen als Gegenleistung vereinbart sind; zur Bewertung von Pflegeleistungen vgl. § 13 ErbStG Rdn 76 ff.), ist ihr Kapitalwert als Wert der Gegenleistung zugrunde zu legen. Der Kapitalwert ermittelt sich aufgrund des tatsächl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / jj) Steuerrecht

Rz. 17 Der Erbe tritt auch in die Steuerpflichten und Steuerrechte des Erblassers mit dem Anfall der Erbschaft ein. Er kann also wie der Erblasser selbst auch sämtliche Gestaltungsrechte ausüben. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das Erbschaftsteuergesetz keinen negativen Erwerb berücksichtigt nach § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG. Rz. 18 Einkommensteuererstattungsansprüche entstehen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Konfusion, Abs. 3

Rz. 36 Das BGB regelt die Konfusion nicht ausdrücklich. Es handelt sich dabei um eine Vereinigung von Rechten und Pflichten oder von Forderung und Schuld, wie dies gerade auch beim Erbfall vorkommen kann, in dem der Schuldner Erbe des Gläubigers wird oder umgekehrt. Auch die Konsolidation, also die Vereinigung von beschränktem Recht an einem Grundstück und dem Eigentum daran...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 22 Anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG sind alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis betreiben, wenn sie ihre Leistungen an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen oder an diesen zur Verfügung stellen. In § 3 ErbStDV ist der Kreis der so verpflichteten Unternehmen bezeichnet. Neben den Versicherungsunternehmen zä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wie schon zu § 13 BewG erläutert, hängt der Barwert von Nutzungen und Leistungen unter anderem von ihrer Laufzeit ab. Ist sie unbekannt, muss sie prognostiziert oder geschätzt werden. Rz. 2 Unbekannt ist die Laufzeit, wenn sie von der Lebenszeit des Berechtigten abhängt. Denn die individuelle Lebenszeit lässt sich nicht berechnen. Mit Hilfe statistischer Verfahren berec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2)

Rz. 58 Einkünfte können auch erzielt werden, nachdem die Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 EStG) aufgegeben oder das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5–7 EStG) beendet wurde. Die Vorschrift stellt die Steuerpflicht insoweit nur klar und ordnet diese Einkünfte der in der Vergangenheit verwirklichten Einkunftsart zu. Deshalb erzielt z. B. ein Erfinder durch Veräu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr