Zur längerfristigen Versorgung von Personen, die nicht erben, eignet sich das auf feststehende Geldzahlungen gerichtete Rentenvermächtnis, das durch eine Wertsicherungsklausel gegen die Wirkungen der Inflation gesichert werden kann. Die Modalitäten der Leibrentenzahlung richten sich bei Auslegungsschwierigkeiten nach §§ 759 f. BGB.

Zweckmäßig ist ein Rentenvermächtnis nur dann, wenn der Nachlass ausreicht, um die Rentenbeträge nachhaltig zu erwirtschaften. Um dem Vermächtnisnehmer im Streitfall die Durchsetzung seiner Rentenansprüche zu erleichtern, kann der Erblasser ihm das Recht vermachen, von dem mit dem Vermächtnis beschwerten Erben hinsichtlich der wertgesicherten Rentenbeträge die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Erben zu verlangen. Weiterhin kann der Erblasser dem Vermächtnisnehmer für den Fall, dass die Rentenzahlungen über einen längeren Zeitraum ausbleiben, ein Kapitalwahlrecht vermachen, wonach der Berechtigte die kapitalisierte Summe der Rente sofort fällig stellen kann. Durch ein zusätzliches Vermächtnis einer Rentenreallast (§§ 1105 ff. BGB) oder eines Grundpfandrechts kann die Rente zudem dinglich abgesichert werden.[1]

Auch ein Vermächtnisnehmer kann im Wege einer "dauernden Last" (Untervermächtnis) zu einer regelmäßigen Zahlung verpflichtet werden. Die Abgrenzung von Rente und dauernder Last kann sich als kompliziert darstellen, hat aber große einkommensteuerrechtliche Bedeutung. Während die Leibrente beim Empfänger nur ertragsanteilig (§§ 22 Nr. 1 EStG, 55 EStDV) zu versteuern ist, ist eine dauernde Last von ihm vollumfänglich zu versteuern[2].

[1] Vgl. Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung, 5. Aufl. 2015, Rn. 223 ff. mit entsprechenden Formulierungsbeispielen.
[2] Beim Verpflichteten kann die dauernde Last als Sonderausgabe abgezogen werden; dafür ist diese aufgrund des Korrespondenzprinzips beim Rentenempfänger steuerpflichtig nach § 22 Nr. 1 S. 2 HS 2 a) EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge