Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Renten / 11.2.4 Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug von erstattungspflichtigem Krankengeld

Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld und wird ihm rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zugebilligt, dann entfällt dadurch rückwirkend ganz oder teilweise der Anspruch auf das Krankengeld. Bei einer solchen zeitlichen Überschneidung zweier Leistungen steht der vorleistenden Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zu. In Höhe dieser Erstattung gilt der Anspruch...mehr

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Renten / 11.4 Waisenrenten

Nach dem Tod des Versicherten erhalten dessen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente.[1] Sie beträgt bei Halbwaisen 10 %, bei Vollwaisen 20 % der Vollrente, außerdem wird ein bestimmter Zuschlag gezahlt. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind noch in Berufsausbildung, tritt grundsätzlich ei...mehr

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Renten / 14.4.2 Sonstige nicht steuerbare Schadensersatzrenten

Als Schadensersatzrenten kommen auch in Betracht: Renten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, z. B. für Mehrkosten, die dem Geschädigten durch die Verletzung entstehen, z. B. für das Halten eines Pkw, für erforderliche Begleitpersonen, für einen Rollstuhl, Diät usw. (sog. Mehrbedarfsrente gem. § 843 Abs. 1 Alt. 2. BGB). Diese Renten[1] sind weder als Leibrente noch als sonst...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit der Rentenbarwert als "Anschaffungsko...mehr

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Renten / 12.2.1 Allgemeines

Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheitliche Rente wird d...mehr

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Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.[...mehr

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Renten / 14.2 Private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten

Um private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten handelt es sich bei Renten im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, wenn die Rente nicht als Gegenleistung, z. B. für ein übernommenes Haus, sondern unter Versorgungsgesichtspunkten gezahlt wird. Immobilienübertragungen gegen private Versorgungsleistungen genießen noch eine steuerrechtliche Privilegierung, wenn der Übe...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in der Vorschrift genannten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung solcher Bezüge. Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.5 Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Pensionäre haben einen Vorteil im Vergleich zu aktiven Arbeitnehmern. Ihr Ruhegehalt zählt zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, für die in der Übergangszeit von 2005 bis einschließlich 2057 zum Ausgleich der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (sog. Freibeträge für Ve...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Zur ordnungsgemäßen Sicherstellung der Verpflichtung vgl. § 30 Rz. 21. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Einräumung von Versicherungsansprüchen und Versorgungsleistungen

Rz. 158 [Autor/Stand] Verpflichtet sich der Schuldner gegenüber seinem Vertragspartner zur Auszahlung einer Lebensversicherung oder Leibrente an einen Dritten, erwirbt der Begünstigte den Zahlungsanspruch unmittelbar nach Maßgabe der Vereinbarungen im Deckungsverhältnis (§ 330 Satz 1 BGB, §§ 159 f. VVG).[2] Gleiches gilt grundsätzlich nach § 330 Satz 2 BGB, wenn – häufig bei...mehr

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§ 24 Erbvertrag / aa) Sachverhalt

Rz. 132 Beispiel (Nach DNotI-Report 2000, 119) Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Hausgrundstü...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Allgemeines

Rz. 151 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist (§§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB) und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo wegen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 101. Lagerhalterpfandrecht.

Rn 182 s § 6 Rn 15, 17. Landvermessung § 3 Interesse des Klägers (BGH JurBüro 71, 718). Lebenspartnerschaft s die entspr Stichworte zu Ehe- und Familiensachen; einstweilige Anordnung. Leibgedinge, Leibrente s § 9 Rn 3. Licht- und Fensterrecht s § 7 Rn 3. Löschung s § 6 Rn 17, 19; Löschung von E-Mails: für Beschwer des Bekl dessen Aufwand ohne Rücksicht auf das Interesse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistungsmodalitäten.

Rn 4 Die Vorschrift verlangt monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans nach § 1 I 1 Nr 4 AltZertG. Danach müssen insb eine lebenslange Leibrente oder Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorgesehen sein. Die Leistungen müssen währen...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 211 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt. E...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Besteuerung des Berechtigten

Rz. 219 Wer einen Anspruch auf eine Rente oder auf andere wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen unentgeltlich erwirbt, ist damit steuerpflichtig. Auch wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen kommen als Erwerbsgegenstände i.S.v. § 3 Abs. 1 ErbStG in Betracht. Die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG. Der Leistungsberechtigte kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / II. Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 6 Nicht zu Unrecht heißt es, das beste Unternehmertestament sei dasjenige, das überhaupt nicht zum Tragen kommt, weil das Unternehmen bereits zu Lebzeiten einvernehmlich übertragen worden ist.[4] Gleichwohl sollte sich jeder Unternehmer mit der Übertragung des Unternehmens von Todes wegen auseinandersetzen und ein Konzept für die Absicherung des Risikos des unerwarteten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Geldvermächtnis

Rz. 84 Denkbar sind insbesondere Geldvermächtnisse. Bei Geldvermächtnissen sollte der Testamentsgestalter die Fragen in den Blick nehmen,mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIV. Zwangsvollstreckung

Rz. 155 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflichten von Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen sind wie Kreditinstitute zu behandeln, falls sie Bankgeschäfte betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 KWG). Sie verwalten auch dann geschäftsmäßig Vermögen ihrer Kunden, wenn sie – wie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, die ebenfalls identifizierungspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG) – als sog. Personenversicher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / Zusammenfassung

Überblick Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Er wird auf Einkünfte gewährt, die keine Versorgungsbezüge und keine Leibrenten sind, und soll bei diesen Einkünften einen Ausgleich dafür schaffen, dass sie in voller Höhe in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Begünstigt ist, wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr voll...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.1 Regelbewertung

Rz. 141 § 14 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängen, und stellt eine Spezialvorschrift zu § 13 BewG dar. Obwohl die Lebensdauer einer Person bis zu ihrem Tod objektiv ungewiss ist, behandelt § 14 Abs. 1 BewG die lebenszeitabhängigen Nutzungen und Leistungen wie solche von bestimmter Dauer[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 130 Die §§ 13–16 BewG regeln die Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten.[1] Sie sind grundsätzlich bei allen Vermögensarten anzuwenden, soweit die Berechtigungen bzw. Verpflichtungen nicht Teile wirtschaftlicher Einheiten sind, die als Ganzes zu bewerten sind. Beim Betriebsvermögen kommen die §§ ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Ermittlung der Jahressteuer bei Steuern vom Kapitalwert von Renten bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 79 Hat der unentgeltliche Erwerber eines Rentenstammrechts die Jahresversteuerung nach § 23 ErbStG gewählt und muss für Zwecke der Besteuerung eine frühere Zuwendung als sog. Vorerwerb i. S. d. § 14 ErbStG berücksichtigt werden, wirft die Berechnung der Jahressteuer praktische Probleme auf. Der für die Jahressteuer anzusetzende Steuersatz[1] soll in diesem Fall nicht dad...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Veräußerung gegen Leibrente

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die von der Lebensdauer einer (mehrerer) Person(en) abhängig ist. Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (§ 759 BGB). Leibrenten sind in verschiedensten Erscheinungsformen denkbar, zB Leibrenten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufgliederung nach der Art der jeweiligen Leistung (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 17b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Einfügung eines "und" sowie die Ersetzung eines "und" durch "sowie" in Nr 2 S 1 sind redaktioneller bzw grammatikalischer Art ohne materielle Auswirkungen. Zum 01.01.2018 ergibt sich mittelbar insoweit eine Änderung, als bei dem in Bezug genommenen § 22 Nr 5 S 2 EStG noch die Vorschrift des § 63...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht zu berücksichtigende Einkünfte

Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG sowie Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 S 4 Buchst b EStG bleiben wie Versorgungsbezüge nach § 19 Abs 2 EStG (s Rn 10) als Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag außer Ansatz, weil sie nur zT – entweder in Höhe des Ertragsanteils oder gekürzt um den Versorgungsfreibetrag – der Besteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Mitteilungsfrist (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm § 93c AO)

Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtslage bis zum 31.12.2016 Die Mitteilungspflichtigen haben die Rentenbezugsmitteilungen jeweils bis zum 01.03. des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Rente oder eine andere Leistung den Leistungsempfängern zugeflossen ist, der zentralen Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln. Zur Vorverlegung dieser Frist s Rn 5. Demnach sind die Rente...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Dauernde Last

Von dauernden Lasten spricht man, wenn wiederkehrende Bezüge, nach Zahl oder Wert abänderbar, über einen längeren Zeitraum einem anderen aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt werden. Dagegen werden bei einer Leibrente gleichmäßige Leistungen vorausgesetzt (s BFH BStBl II 1992, 78; BFH BStBl II 1989, 779). So liegt zB eine dauernde Last vor, wenn die Zahlung von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Freibeträge

Rn. 29 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Einkünftebezogene Freibeträge mindern die Bemessungsgrundlage nur insoweit, als sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Dagegen berühren Freibeträge, die erst von der Summe der Einkünfte bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag nicht. Nach dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Kennzeichen

Rn. 1074 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ergibt sich dagegen aus dem Gesamtbild der Verhältnisse, dass Zweck des Mietkaufvertrages der endgültige Übergang des WG auf den Mieter ist, liegt ein unechter Mietkauf vor. Der Charakter des Anschaffungsgeschäfts überwiegt; der Bilanzierung ist nicht zunächst ein Mietvertrag, sondern von Beginn an ein (verdeckter) Ratenkaufvertrag zugrund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen sind beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen, wenn beide anspruchsberechtigt sind, zB bei privaten Veräußerungs- oder Versorgungsrenten als Gegenleistung für die Übertragung von Vermögensgegenständen aus dem Gesamtgut oder bei Leibrenten aus privaten Versicherungsverträgen, die zum Gesamtgut gehören....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Beginn und Ende des Leistungsbezugs (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 22a Abs 1 Nr 3 EStG schreibt vor, dass der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Leistungsbezugs ebenfalls in die Mitteilung aufzunehmen ist. Unter Rentenbeginn ist entweder der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird (BMF v 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz 220), oder – im Falle von Versicherungsverträgen, priv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft der Krankenversicherung zu bilden. § 341f betrifft neben der Leben- und Krankenversicherung auch Schaden-Unfallversicherer, sofern sie die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr betreiben. Rz. 10 [Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkünften grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr