Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 760 BGB – Vorauszahlung.

Gesetzestext (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird in einem Leibrentenvertrag die Zahlung der Leibrente an einen Dritten vereinbart, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. 2Das Gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelte an den Vorerben.

Rn 23 Soweit ein Rechtserwerb des Vorerben trotz § 2111 überhaupt in Betracht kommen kann (s Rn 22), kann die Unentgeltlichkeit ausgeschlossen sein, wenn ihm die Gegenleistung zur Sicherung seines Lebensunterhalts dienen soll (BGH LM Nr 2 zu § 2136), so bei Veräußerung eines Nachlassgrundstücks gg Gewährung eines Altenteils oder einer Leibrente.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1111 BGB – Subjektiv-persönliche Reallast.

Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nichtübertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden. Rn 1 Korrespondierend mit § 1110 verbietet die Norm die Umwandlung einer persönlichen Reallast in eine subjektiv-d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel: Verteilung nach Kopfteilen.

Rn 4 Nach I 1 sind Gesamtschuldner einander zu gleichen Teilen verpflichtet, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Praxis überwiegen gesetzliche oder vertragliche Abweichungen von der Pro-Kopf-Regel, deren Voraussetzungen jedoch derjenige darlegen u beweisen muss, der sich auf sie beruft (RGZ 88, 122, 125; BGH NJW 88, 133 [BGH 30.09.1987 - IVb ZR 94/86]; 00, 1944, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 520 BGB – Erlöschen eines Rentenversprechens.

Gesetzestext Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod, sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt. Rn 1 Die Vorschrift stellt eine Auslegungsregel auf. Gegenteiliges ist zu beweisen. Rn 2 Wiederkehrende Leistungen sind Renten (Leibrente, Unterhaltsrente), nicht Teilzahlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 330 vermutet für drei Fallgruppen einen eigenen Anspruch des Dritten (also einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter, vgl § 328 Rn 12): (1.) die Leibrente (§§ 759 ff); (2.) dem Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung sind Leistungen an einen Dritten auferlegt; (3) der Übernehmer eines Vermögens (vgl § 311b II und III) oder Landguts soll eine Abfindung an einen Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Eine im Vergleichswege vereinbarte Kapitalabfindung ist aber möglich und auch in der Praxis häufig. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 4 Die Leistungszeit ergibt sich für bestimmte Verpflichtungen aus dem Gesetz, wie zB nach § 474 II (Verbrauchsgüterkauf; hierzu Kohler NJW 14, 2817), §§ 556b, 579 (Miete), 608 f (Darlehen), 614 S 2 (Dienstvertrag), 641 (Werkvertrag, allg Krankenhausleistungen allerdings nicht, vgl Oldenburg MDR 10, 370), 695 f (Verwahrung), 718 (Gesellschaft), 760 (Leibrente), 1361 IV 2, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen, Abgrenzungen.

Rn 11 Das Spiel hat die Erzielung von Gewinn zum Ziel: Die Vertragspartner sagen sich für den Fall des Spielgewinns eine Leistung zu. Für die Gewinnchance nimmt der Spieler ein Verlustrisiko in Kauf (vgl BeckOKBGB/Janoschek § 762 Rz 3). Charakteristisch ist, dass dem Spielvertrag ein ernster sozialer oder wirtschaftlicher Zweck fehlt (vgl Staud/Schönenberg-Wessel Vorbem zu §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 761 BGB – Form des Leibrentenversprechens.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. 2Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient. Rn 1 Die Erteilung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ab, der bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191, aber anders, wenn der Architekt nur seine Pflicht zur Objektbegehung zum Zwecke der nachträglichen Feststellung von Mängeln verletzt hat, BGHZ 235, 215), Architekt u Statiker ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährbarkeit.

Rn 5 Der Verjährung unterworfen ist nicht ein Rechtsverhältnis als solches, sondern nur der daraus resultierende materiell-rechtliche Anspruch, nicht der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgebehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch. Ein Streitgegenstand (vgl BGHZ 194, 314 Rz 18f) kann daher mehrere materiell-rechtliche Ansprüche umfassen, die grds jew ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1478 BGB – Auseinandersetzung nach Scheidung.

Gesetzestext (1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; reicht hierzu der Wert des Gesamtguts nicht aus, so ist der Fehlbetrag von den Ehegatten nach dem Verhältnis des Wertes des von ihnen Eingebrachten zu trage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

Rn 7 Für die Fälle des I Nr 3–5 ist zu unterscheiden zw der Verjährung des Stammrechts (Rn 5) und der aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche, bei denen es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen handelt (zur Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnbg NJW 24, 1883 [OLG Nürnberg 08.04.2024 - 8 U 119/24] Rz 15; zum alten Recht beachte BGH 10.1.12 – VI ZR 96/11). Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gg wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufenden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.11 Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente bei vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Übergabeverträgen

Werden in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wiederkehrende Sach- und Geldleistungen zugesagt, hängt deren steuerliche Behandlung vor allem davon ab, ob sie abänderbar sind. Sind sie abänderbar, handelt es sich um eine in vollem Umfang als Sonderausg...mehr

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Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Renten aus privaten Rentenversicherungen zählen i. d. R. zu den Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter und lebenslänglich an eine Person gezahlt werden. Die Zahlungen sind deshalb nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nur i. H. d. Ertragsanteils steuerpflichtig.[1] Der Ertragsanteil berechnet sich bei Leibrenten nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Au...mehr

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Renten / 7 Rentenart abhängig von der Rentenlaufzeit

Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten: die Leibrente und die abgekürzte Leibrente. "Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten gibt es auch im Bereich der privaten Renten und der...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.1 Abänderbarkeit der Leistungen

Die bei einer Grundstücksübergabe in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbarten wiederkehrenden Leistungen sind als dauernde Last zu beurteilen, wenn sie abänderbar sind.[1] Dauernde Lasten sind zwar ebenso wie Leibrenten wiederkehrende Zahlungen, die jedoch an die Bedürfnisse des Berechtigten, z. B. bei Krankheit, oder der Leistungsfähigkei...mehr

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Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu...mehr

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Renten / 11.3.3 Abfindung und Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente

Wer eine Witwen-/Witwerrente bezieht und wieder heiratet, erhält keine Hinterbliebenenrente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Rentenabfindung.[1] Witwen- und Witwerabfindungen bei der ersten Wiederheirat sind seit dem Veranlagungszeitraum 2007 steuerfrei.[2] Wird die neue Ehe geschieden oder für nichtig erklärt, lebt die bereits früher gewährte Witwen-/Witwerrente ...mehr

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Renten / 9.1 Grundsätzliches zur Besteuerung

Für die Besteuerung der Renten, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gelten folgende Grundsätze: Alle Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse oder aus berufsständischen Versorgungswerken sowie die private Rürup-Rente werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Keine Rolle spielt mehr, ob es sich um eine Leibre...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.2 Eigennutzung der Immobilie

Der Nutzungswert der eigenen Wohnung wird nicht besteuert. Daher können mangels steuerlich zu erfassender Einnahmen keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Erwerber einer eigengenutzten Wohnung kann daher den Ertragsanteil einer Leibrente nicht als Werbungskosten abziehen. Der Ertragsanteil ist auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, obwohl der Veräußerer den Ertragsan...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.2 Wertsicherungsklausel

Die Laufzeit der Rente bzw. dauernden Last ist regelmäßig an die Lebenszeit einer Person oder auch mehrerer Personen geknüpft. Meist wird zusätzlich vereinbart, dass die Rente oder dauernde Last im Hinblick auf die Veränderungen des Geldwerts mit einer Wertsicherungsklausel, z. B. Lebenshaltungskostenindex, Beamtengehalt einer bestimmten Besoldungsgruppe, verbunden wird. Ein...mehr

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Renten / 2.2 Vorläufige Steuerfestsetzungen

Die Finanzbehörden waren früher angewiesen, einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten allen Steuerbescheiden ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG erfasst wird. Die Finanzverwaltung[1] hat wegen de...mehr

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Renten / 11.2.2 Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gezahlt. Wird eine solche Rente wegen derselben Krankheit nach Ablauf der zeitlichen Befristung verlängert oder wiederholt bewilligt und schließen sich die Bezugszeiten unmittelbar aneinander an, ist steuerlich nicht von mehreren abgekürzten Leibrenten auszugehen. Nach Ansicht des BFH[1] liegt eine einzige abgekürzte Lei...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.2 Ertragsanteilsbesteuerung beim Empfänger der Leistungen

Die Voraussetzungen einer Leibrente sind erfüllt, wenn regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen in bestimmter Höhe auf die Lebenszeit des Berechtigten zu erbringen sind.[1] Beim Verkauf auf Leibrentenbasis erhält der Veräußerer bis an sein Lebensende regelmäßige, in gleicher Höhe wiederkehrende Zahlungen. Die Gleichmäßigkeit der Leistungen wird n...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.4 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nach Auffassung des Großen Senats des BFH[1], dass Gegenstand der Vermögensübergabe eine die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ist und die zugesagten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens geleistet ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.6 Leistungen auf Lebenszeit

Die steuerliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben – und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen – setzt voraus, dass die wiederkehrenden Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des/der Versorgungsberechtigten gezahlt werden.[1] Der Lauf der "typischen" privaten Versorgungsrente endet also stets mit dem Tod des Be...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Renten / 14.4.2 Sonstige nicht steuerbare Schadensersatzrenten

Als Schadensersatzrenten kommen auch in Betracht: Renten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, z. B. für Mehrkosten, die dem Geschädigten durch die Verletzung entstehen, z. B. für das Halten eines Pkw, für erforderliche Begleitpersonen, für einen Rollstuhl, Diät usw. (sog. Mehrbedarfsrente gem. § 843 Abs. 1 Alt. 2. BGB). Diese Renten[1] sind weder als Leibrente noch als sonst...mehr

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Renten / 11.2.4 Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug von erstattungspflichtigem Krankengeld

Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld und wird ihm rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zugebilligt, dann entfällt dadurch rückwirkend ganz oder teilweise der Anspruch auf das Krankengeld. Bei einer solchen zeitlichen Überschneidung zweier Leistungen steht der vorleistenden Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zu. In Höhe dieser Erstattung gilt der Anspruch...mehr

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Renten / 13.3 Renten aus privaten Unfallversicherungen

Im Gegensatz zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die steuerfrei sind, werden Renten aus einer privaten Unfallversicherung mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG versteuert. Das gilt auch, wenn die Unfallrente nach den Versicherungsbedingungen eine bestimmte Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussetzt.[1] Meist hande...mehr

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Renten / 11.4 Waisenrenten

Nach dem Tod des Versicherten erhalten dessen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente.[1] Sie beträgt bei Halbwaisen 10 %, bei Vollwaisen 20 % der Vollrente, außerdem wird ein bestimmter Zuschlag gezahlt. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind noch in Berufsausbildung, tritt grundsätzlich ei...mehr

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Renten / 14.2 Private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten

Um private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten handelt es sich bei Renten im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, wenn die Rente nicht als Gegenleistung, z. B. für ein übernommenes Haus, sondern unter Versorgungsgesichtspunkten gezahlt wird. Immobilienübertragungen gegen private Versorgungsleistungen genießen noch eine steuerrechtliche Privilegierung, wenn der Übe...mehr

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Renten / 12.2.1 Allgemeines

Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheitliche Rente wird d...mehr

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Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit der Rentenbarwert als "Anschaffungsko...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in der Vorschrift genannten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung solcher Bezüge. Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr