Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Die Regelung zur Obliegenheit, Verletzung und Verletzungsfolgen im VVG

Rz. 6 Das bisher in § 6 VVG a.F. geregelte System der Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten ist nunmehr in § 28 VVG geregelt. Die bisher in § 6 VVG a.F. geregelte Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (§ 6 Abs. 1 und 2 VVG a.F.) und solchen nach dem Versicherungsfall (§ 6 Abs. 2 VVG a.F.) ist entfallen. Die Regelung des § 28 VVG enth...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine wirts... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert ist auf 8.327,28 EUR festzusetzen, §§ 42 Abs. 3 S. 1, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 3 ZPO. Das ArbG hat den Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist, zutreffend mit 3.570,00 EUR bewertet, § 42 Abs. 4 S. 1 GKG, denn zwischen den Parteien war nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 10.9. und 31...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Mehrere Rechtsschutzfälle (gedehnter Versicherungsfall)

Rz. 62 Ergibt sich ein Rechtskonflikt aus einer Kette von Rechtsverstößen, so gilt gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB 2010 der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß als Rechtsschutzfall. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass er nicht länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. In der Praxis ist die Thematik mehrerer Rechtsverstöße von Bedeutung für den Bereich de...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Arbeitgeberregress und Verletzungsnachweis

Rz. 139 Hinweis Zum Arbeitgeberregress siehe auch Kapitel 5 (vgl. § 5 Rn 220). Rz. 140 Ein Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat darzulegen und zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war.[114] Dieses hat insbesondere im Rahmen behaupteter HWS-Verletzungen schadensrechtliche Relevanz. § 6 EFZG führt wie andere Forderungsübergänge lediglich eine...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 36. Urlaub

Rz. 310 Urlaub hat zwar grundsätzlich vermögenswerten Charakter,[374] gleichwohl ist bei unfallbedingtem Wegfall oder Verfall dieser Freizeit keine Entschädigung in Geld zu leisten.[375] Für den Fall des vertanen Urlaubs differenziert der BGH[376] zwischen einerseits dem Vertragsrecht, soweit die Urlaubsdurchführung Gegenstand des Vertrages ist (also dem Anwendungsfall des §...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit

Rz. 1309 Der Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld setzt die ärztliche Feststellung der vollständigen (100 %) Arbeitsunfähigkeit voraus (siehe § 1 III MB/KT 2009).[817] Der zugrunde zu legende ärztliche Befund kann nicht rückwirkend getroffen oder später nachgeholt werden.[818] Rz. 1310 Das Krankentagegeld endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (vgl. § 15 lit. a MBKT 94,...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Abtretung

Rz. 382 Hinweis Siehe ferner in Kapitel 2 (vgl. § 2 Rn 151, § 2 Rn 175). Zum Thema Zur Wirksamkeit von Abtretungen ergänzend van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 211. Rz. 383 Der Arbeitgeber eines Verletzten hat als mittelbar Geschädigter keinen eigenen (originären) Schadenersatzanspruch, sondern kann nur die aufgrund gesetzlichen Forderungsüberganges (§ 6 ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Rechtsschutzdeckung bei Anwaltswechsel

Rz. 46 Kündigt der Versicherungsnehmer in einer nicht beendeten Rechtsangelegenheit den Anwaltsvertrag und beauftragt anschließend einen anderen Anwalt, so sind die Anwaltsgebühren für den zunächst beauftragten Anwalt angefallen, und es entstehen weitere Gebühren für den neu beauftragten Anwalt und somit Mehrkosten. Rz. 47 Mehrkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn der A...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 4. Insolvenzverfahren (§ 3 Abs. 3 lit. c ARB 2010)

Rz. 124 Nach § 3 Abs. 3 lit. c ARB 2010 besteht keine Rechtsschutzdeckung im Zusammenhang mit einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers beantragten Konkurs- oder Vergleichsverfahren bzw. Insolvenzverfahren. Der Ausschluss betrifft jede Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren. Rz. 125 Umgekehrt greift der Ausschlusstatbestand nicht ein, wenn der...mehr

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§ 14 Wohnungs- und Grundstü... / I. Miet- und Pachtverhältnissen nach §§ 535 ff. BGB

Rz. 15 Hierunter fallen alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder Pachtverhältnis stehen. Hierzu gehören alle Rechtsstreitigkeiten über Kündigungen des Miet- oder Pachtvertrages, über Schönheitsreparaturen, über Nebenkostenabrechnungen, über Abstandszahlungen,[4] über das Vermieter-, Verpächterpfandrecht...mehr

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Verschaffung der Verfügungsmacht bei sog. Sale-and-lease-back-Geschäften

Leitsatz Ob eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit eine Lieferung (an den Leasinggeber) vorliegt, entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Wurde keine Verfügungsmacht verschafft, können Leistungen des Leasinggebers steuerfreie Kreditgewährungen sein. Sachverhalt Die Klägerin war ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden, elektronische Informationssys...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 3 Anmerkung:

1. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in der vorliegenden Fallkonstellation auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV gestützt werden kann, wird in der Rspr. unterschiedlich bewertet. Über die in der vorstehenden Entscheidung genannten Hinweise auf BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009 – 11 CE 08.3028, SVR 2009, 113 u. Beschl. v. 9.2.2009 –11 CE 08....mehr

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zfs 12/2014, Vorvertraglich... / 1 Aus den Gründen:

"… (1) Gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem VR die Rechte aus einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Senat folgt der hierzu vertretenen Auffassung des LG nicht, wonach die Belehrung der Bekl. in dem Antragsf...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde, bei deren Prüfung der VGH gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die form- und fristgerecht vorgetragenen Gründe beschränkt ist, hat keinen Erfolg." Der ASt. macht in der Beschwerde geltend, er sei durch das Schreiben der AG v. 17.3.2014 nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass eine Gutachtensanordnung ergehen könnte. Der ASt. sei davon ausg...mehr

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Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse und Anlagestiftung

Leitsatz Bezieht eine zuvor bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigte Grenzgängerin aufgrund ihrer Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Pensionskasse und der Anlagestiftung des Unternehmens nach mehr als zwölfjähriger Mitgliedschaft Austrittsleistungen wegen des endgültigen Verlassens der Schweiz, so sind diese gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und Satz 5 EStG (i...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Rahmen der Abrechnung seiner Prozesskostenhilfegebühren die Festsetzung einer Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs in Höhe von 1,5. Die Parteien schlossen im 2. Rechtszug ihres Kündigungsrechtsstreits im Termin am 31.7.2014 "nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage auf Vorschlag des Vorsitzenden" einen gerichtlich proto...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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zfs 11/2014, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ungeachtet des Vorliegens einer – vorsätzlichen – Anzeigepflichtverletzung steht dem VR das Rücktrittsrecht gem. § 19 Abs. 5 VVG jedenfalls nur dann zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Daran fehlt es im Streitfall." a) Eine solche formgerechte Mitteilung enthält – ungeachtet der an ih...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / II. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) - Stand Juni 2009

Rz. 2 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / a) Vergütung nur "eines "Anwaltes

Rz. 52 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzliche Vergütung "eines "für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes zu tragen hat.[43] Ein Anwaltswechsel geht somit grundsätzlich zu Lasten des Versicherungsnehmers. Etwas anderes gilt nur, wenn der Wechsel aufgrund von Umständen erfolgt, die nach allgemeiner Erfahrung weder vom Anw...mehr

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Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

Leitsatz 1. Der BFH ist an die revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Gesamtwürdigung des FG gebunden, wonach es sich bei der Verzinsung von Genussrechten u.a. deshalb um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG und nicht um Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt, weil die Höhe der Verzinsung völlig un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 2)

Rn 12 Wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, kann ein vom Schuldner eingegangener Mietvertrag oder Pachtvertrag nicht mehr mit der Begründung gekündigt werden, die Vermögensverhältnisse des Schuldners hätten sich verschlechtert. Insoweit wird nicht an einen expliziten gesetzlichen Kündigungsgrund angeknüpft, jedoch kann die Vermögensverschlechterung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Satz 1)

Rn 11 War dem Schuldner der Miet- oder Pachtgegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen, hat nur der Insolvenzverwalter ein Sonderrecht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags aus Anlass des Insolvenzverfahrens, nicht jedoch der Vermieter bzw. Verpächter. Rn 12 Ein Recht des Vermieters bzw. Verpächters zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs mit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zahlungsverzug vor Antragstellung (Nr. 1)

Rn 4 War der Schuldner vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Zahlung der Miete bzw. der Pacht in Verzug geraten, ist nach Antragstellung für den Vermieter bzw. Verpächter eine Kündigung des Vertrags wegen der Zahlungsrückstände ausgeschlossen.[4] Rn 5 Hatte der Vermieter wegen der Zahlungsrückstände bereits eine Kündigung ausgesprochen und ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer

Rn 3 Bei der Berechnung des zulässigen Gesamtvolumens ist zunächst zu ermitteln, welche Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung von einer Entlassung betroffen werden. Dies sind nicht nur die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse bei Aufstellung des Sozialplans noch nicht beendigt sind, sondern auch die, die aufgrund der Betriebsänderung bereits ausgeschieden sind.[1] Es ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erklärung des Insolvenzverwalters gem. Abs. 1 Satz 2

Rn 24 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um die Wohnung des Schuldners, steht dem Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen kann er gegenüber dem Vermieter eine dahin gehende Erklärung abgeben, dass dessen Ansprüche auf Mietzahlung, die nach Ablauf einer Frist, welche der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, fällig werden, nicht mehr im Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sozialpläne außerhalb der Zeitgrenze der §§ 123, 124

Rn 18 Sozialpläne, die früher als drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt worden sind, werden von § 124 nicht erfasst. Für diese Sozialpläne verbleibt es bei den allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Soweit Sozialplanforderungen im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht berichtigt sind, können diese Forderungen nur als Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Nicht unter § 103 fallende Verträge

Rn 29 Nach dieser Maßgabe scheiden aus dem Anwendungsbereich des § 103 zunächst sowohl "unvollkommen zweiseitige Verträge" als auch einseitige Verpflichtungen sowie unvollkommene Verbindlichkeiten (Naturalobligationen) aus. Nicht unter § 103 fallen daher Auftrag, §§ 662 ff. BGB (hier kommt § 115 zur Anwendung), Auslobung, §§ 657 ff. BGB, Ehevermittlung, § 656 BGB, Leihe §§ 5...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausnahmen vom Vollstreckungsverbot (Abs. 2)

Rn 12 Abweichend von Abs. 1 wird für bestimmte Masseverbindlichkeiten, deren Rechtsgrund im weiteren Sinne aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung resultiert, das Vollstreckungsverbot durch Abs. 2 wiederum gelockert. Wegen der für diese Ausnahmefälle gleichen Interessenlage bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit findet sich eine mit Abs. 2 nahezu identische Regelung auch in § 20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Masseverbindlichkeit

Rn 2 Erste Voraussetzung für die Haftungsnorm des § 61 ist, dass es sich bei der nicht vollständig erfüllten Zahlungsverpflichtung um eine Masseverbindlichkeit handelt. Diese ist in § 55 definiert. Die Verantwortlichkeit des Verwalters besteht jedoch nicht für sämtliche in § 55 aufgeführten Masseverbindlichkeiten, sondern nur für solche, die durch eine von ihm vorgenommene R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1.2 Gesellschafterleistungen ohne Kreditfunktion

Rn 36 Teilweise bezieht die h.M. über § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG auch Gesellschafterhilfen in den sachlichen Anwendungsbereich des Kapitalersatzrechts ein, die keine Finanzierungs– oder Kreditfunktion haben. Dies gilt – ganz h.M. nach – etwa für so genannte Nutzungsüberlassungen.[127] Hierunter versteht man den Fall, dass der Gesellschafter der Gesellschaft – mit oder ohne zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rn 36 Mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses und der Treuhänderbestellung erlischt die Befugnis des Schuldners, sein Vermögen, soweit es zur Masse gehört, zu verwalten und darüber zu verfügen. Vom Schuldner kann weder erwartet werden, dass er sein Vermögen in der gebotenen Weise verwaltet und in dieser Weise hierüber verfügt, noch dass er sein Vermögen zur gleichmäßig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.1. Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 56 Es ist Sache des Schuldners, bereits vor Beantragung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens im Rahmen von Verhandlungen mit den Gläubigern sicherzustellen, dass diese die Einrichtung eines Schutzschirmes nicht zum Anlass nehmen, weitere Sicherheiten zu verlangen oder auf Vorkasse umzustellen.[74] Dies würde in einer Vielzahl von Fällen mit Sicherheit die Mö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Unzulässige Differenzierungen

Rn 35 Es verstößt gegen § 75 Abs. 1 BetrVG, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan solche Arbeitnehmer von Sozialplanansprüchen ausnehmen, die ihr Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers durch Eigenkündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet haben.[46] Eine Veranlassung in diesem Sinne liegt jedoch nur dann vor, wenn der Arbeitgeber den A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Amtsniederlegung

Rn 6 Nach der früheren konkursrechtlichen Regelung war umstritten, ob das einzelne Ausschussmitglied zur Kündigung oder Niederlegung seines Amtes berechtigt war.[10] Nachdem der Gesetzgeber dem einzelnen Gläubigerausschussmitglied ein eigenes Antragsrecht zum Zwecke seiner Entlassung zugebilligt, aber andererseits auch diesen Fall vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhäng...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschränkung des Schuldners

Rn 3 Satz 2 bestimmt wegen der großen Bedeutung der betroffenen Rechte, dass sie der Schuldner im Einvernehmen mit dem Sachwalter ausüben soll. Das heißt, dass vor Ausübung der Rechte eine Abstimmung zwischen dem Schuldner und dem Sachwalter stattfinden muss. Im eigenen Interesse sollte der Schuldner darauf achten, dass das Einvernehmen auch dokumentiert wird. Der Schuldner ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Entlassungen oder andere wirtschaftliche Nachteile

Rn 53 Die in § 113 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG definierten Verstöße des Unternehmers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Obliegenheiten werden nur dann sanktioniert, wenn Arbeitnehmer in Folge der Betriebsänderung entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden. Von dem Begriff "Entlassung" werden dabei nicht nur (betriebsbedingte) Kündigungen, sondern auch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Unter § 103 fallende Verträge

Rn 45 Zu den gegenseitigen Verträgen, die dem Regelungsbereich des § 103 unterfallen, sofern sie beiderseits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllt sind, zählen: Rn 46 Kauf- und Tauschverträge, ggf. sind die besonderen Bestimmungen zum Verkauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 107 Abs. 1) sowie für Vormerkungen (§ 106) zu beachten, einschließlich Handel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1

Rn 3 Die Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nur für Verfügungen des Insolvenzschuldners, d.h. für Rechtsgeschäfte, die darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht unmittelbar einzuwirken, nämlich es zu übertragen, mit einem Recht zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.[1] Darunter fallen sowohl sachenrechtliche als auch schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Nr. 5)

Rn 66 Die Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtungen des Schuldners nach der Insolvenzordnung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 n. F. [131]) ("im laufenden Insolvenzverfahren", § 290 Abs. 1 Nr. 5 a. F.) ergeben sich aus § 97, im Eröffnungsverfahren auch einschließlich der Mitwirkungspflichten[132] aus § 20 i. V. m. § 97.[133] Diese Verpflichtungen gelten also im gesamten Insolvenzverfahren ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Bedeutung

Rn 5 Ob ein Insolvenzverwalter bestellt oder ob Eigenverwaltung angeordnet wird, führt für den Bereich der §§ 103 bis 128 nicht zu einem Unterschied. Es sind stets die gleichen materiell-rechtlichen Regelungen anwendbar,[1] so dass nicht wegen unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten das eine oder das andere Verfahren bevorzugt wird. Rn 6 Im Außenverhältnis hat ein Verstoß ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anhörung des vorläufigen Gläubigerausschusses (Abs. 1)

Rn 5 Ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a ein vorläufiger Gläubigerausschuss als allgemeine Maßnahme, ein Pflichtausschuss nach § 22a Abs. 1 oder ein fakultativer Ausschuss nach § 22a Abs. 2 bestellt worden, so ist einem solchen vorläufigen Ausschuss vor Bestellung des Verwalters die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. Dabei kann sich nach Abs. 1 der vorläufige Ausschuss sowohl zu d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter nach Inkrafttreten des MoMiG

Rn 44 Die Behandlung der vormals eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung im geltenden Recht gehört zu einer der umstrittensten Fragen nach Inkrafttreten des MoMiG.[82] Erst kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit dem Abs. 3 in § 135 InsO eine Regelung der Fallgruppe der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung in das MoMiG aufgenommen worden.[83] Hi...mehr