Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.1 Grundsteuerbefreiungen

Die im GrStG installierten Grundsteuerbefreiungen verfolgen das gesetzgeberische Ziel der Förderung des Gemeinwohls. Es ist zwischen verschiedenen steuerbegünstigten Rechtsträgern und steuerbegünstigten Nutzungszwecken zu unterscheiden. Zum einen knüpft die Steuerbefreiung an die Person des Eigentümers an, zum anderen ist auch der Zweck der Nutzung ausschlaggebend. So kommt b...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.3 Insgesamt oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Gesellschaften

Personen- und Kapitalgesellschaften, die insbesondere wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze i. S. d. § 4 Nr. 8 ff. UStG vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG insgesamt oder nach § 15 Abs. 4 UStG teilweise ausgeschlossen sind, werden durch die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellten – zusätzlic...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Transport ins Krankenhaus (Ziff. 2.8.1.1 Alt. 2)

Rz. 255 Versichert sind die Kosten für die Fahrt in das Krankenhaus oder eine Spezialklinik. Gemeint ist nicht zwingend das räumlich am nächsten liegende oder zeitlich am schnellsten zu erreichende Krankenhaus, sondern die aus Sicht des verantwortlichen Notarztes am schnellsten zu erreichende, für die Behandlung der VP (besonders) geeignete Klinik. Praxisrelevant ist dies z....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Krankenhäuser (§ 4 Abs. 4 MB/KK)

Rz. 421 Der Versicherungsnehmer hat gem. § 4 Abs. 4 MB/KK das Recht der freien Krankenhauswahl, wenn die Krankenhäusermehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Heilbehandlung, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankentransport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus

a) Heilbehandlung und Krankentransport Rz. 805 Der Auslandsreise-Krankenversicherer leistet nicht nur für die während einer Auslandsreise entstandenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung, sondern in der Regel auch für ambulante ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung. Dabei besteht grunds...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / cc) Gespaltener Arzt-Krankenhaus-Vertrag

Rz. 40 Beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag vereinbart der Patient mit dem Krankenhausträger die Krankenhausversorgung und mit dem liquidationsberechtigten Arzt die ärztliche Behandlung. Ein typischer Anwendungsfall ist die Belegarztbehandlung. Vertraglich und deliktisch haften der (Beleg-)Arzt für die vereinbarte fachärztliche Leistung und der Krankenhausträger für die...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (§ 5 Abs. 1 c MB/KK)

Rz. 493 Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (sog. schwarze Liste). Ursache hierfür muss ein "wichtiger Grund" sein, der den Versicherer zu diesem Verhalten veranlasst. Hierzu zählen insbesondere überhöhte Rechnungen wegen medizinisch nicht vertretbarer Ü...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Besondere Problemfälle

Rz. 448 Die Frage, ob eine gemischte Anstalt vorliegt, führt zu vielen Abgrenzungsproblemen. Da die Verweildauer in Kliniken zunehmend kürzer wird und sich häufig eine Verlegung in eine andere Klinik anschließt, treten weitere Fragen auf. Dieses Vorgehen findet sich insbesondere bei größeren und spezialisierten Universitätskliniken, die kurz nachdem die besondere Qualifikati...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK)

Rz. 500 Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind weiter Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Nach der vom BGH vorgenommenen Definition der Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und der Rehabilitationsmaßnahmen sowie nach der Abgrenzung dieser Behandlungen von einer Krankenhausbehandlung ergibt sich Folgendes: U...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Externes Risikomanagement

Rz. 194 Es gibt diverse externe Risikomanagement-Anbieter, die vor allem aus dem Bereich der Versicherungsunternehmen und der Makler stammen, z.B. die Gesellschaft für Risikoberatung (GRB) der Ecclesia-Gruppe, die Medi-Risk der Bayerischen Versicherungskammer und das Funk Health Care Consulting der Funk-Gruppe. Hierneben gibt es jedoch noch andere Anbieter aus der freien Wir...mehr

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V / 17 Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3558]

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§ 17 Krankenversicherung / a) Begriff "gemischte Anstalt"

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 5 MB/KK 94 erbringt der Versicherer nur Leistungen für stationäre Heilbehandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, wenn er dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt hat. Rz. 432 Dieser Leistungsausschluss stellt nach überwiegender Auffassung[281] eine nicht zu beanstandend...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 5. Die neue Marktsituation

Rz. 20 Nach einer Untersuchung des Versicherungsmaklers der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH ist ein Anbieter-Oligopol entstanden. Während es seinerzeit insgesamt 582 Versicherer unter deutscher Aufsicht gab und hiervon 211 Versicherer den Bereich der Schadensversicherung und Unfallversicherung zeichneten, gibt es nur noch wenige Krankenhaus-Haftpflichtversicherer bundeswei...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VI.5. Fallbeispiel

Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt. Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Risikomanagement

Rz. 186 Wie in den USA setzen auch deutsche Kliniken und Versicherer zunehmend auf Prävention durch Risk-Management, das neben der Verhütung von Haftpflichtfällen auch wertvolle Beiträge zum Qualitätsmanagement beisteuern und durch Schnittstellenmanagement die Effizienz der Behandlungsabläufe steigern kann. Von einigen Versicherern wird mittlerweile ein aktives Risk-Manageme...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 49 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[100] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / gg) Notwendigkeit stationärer Behandlung

Rz. 270 Nach der überwiegenden Instanzrechtsprechung ist die Notwendigkeit einer stationären Behandlung nur gegeben, wenn der angestrebte Erfolg nicht durch ambulante Behandlung erreicht werden kann. Im Umkehrschluss soll das keine stationäre Behandlung erfordern, was durch eine ambulante Behandlungsform in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann. In diesem Fall be...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Risikomanagement auf der Makroebene

Rz. 195 Ein gelebtes "Risikomanagement" mit Risk-Managern im Krankenhaus ist sehr arbeits- und daher auch kostenintensiv, es bindet finanzielle Mittel und kann teils auch nur abteilungsweise durchgeführt werden. Deshalb kann der Krankenhausträger Risikomanagement auch kostengünstiger auf die Makroebene verlagern. Zwar werden dann nicht "Schwachstellen" des jeweiligen Kranken...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / dd) Krankenhausambulanz

Rz. 41 Bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus ist zwischen sog. Chefarztambulanz (§ 116 SGB V), Notfallambulanz und ambulanten Operationen zu unterscheiden.[75] Grundsätzlich bestehen bei einer ambulanten Behandlung nur vertragliche Beziehungen zu dem die Ambulanz betreibenden Chefarzt, selbst wenn die Behandlung tatsächlich durch einen nachgeordneten Arzt ausgeführt w...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / III. Kinder, Schüler und Auszubildende

Rz. 118 Die Prognose der voraussichtlichen Gehaltsentwicklung ist im Vergleich zu Selbstständigen noch komplizierter, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Kind, einen Schüler oder einen Auszubildenden handelt. Erleidet beispielsweise ein 16-jähriger unfallbedingt eine Querschnittslähmung, muss eine Prognose über die berufliche Entwicklung getroffen werden, die der Geschä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Bestandteile eines funktionierenden Risk-Managements

Rz. 189 Qualitäts- und Risk-Management hat die Verbesserung der medizinischen Behandlung zum Ziel. Es hat gegenüber den anderen Bereichen des Qualitätsmanagements den Vorteil, dass Ergebnisse, zum Beispiel in Form von Schadensquoten oder Schadensaufwendungen, messbar sind.[260] Ziel der Einführung des Risk-Managements soll es sein, Haftungsrisiken im ärztlichen und nichtärztl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Neue Entwicklungen

Rz. 196 Nachdem der 108. Deutsche Ärztetag in Berlin im Jahre 2005 Entschließungen zum Hauptthema "Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit (Tagungsordnungspunkt VII)" gefasst hat,[268] hat die Bundesärztekammer im Curriculum ein "Ärztliches Qualitätsmanagement" eingerichtet. Die ÄZQ (Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung) hat unter www.forum-patientensicherh...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Behandlung durch Familienmitglieder (§ 5 Abs. 1 g MB/KK)

Rz. 511 Ein weiterer Ausschlussgrund liegt gem. § 5 Abs. 1 g MB/KK vor bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Hier ist dem Versicherer eine Nachprüfung der geltend gemachten Aufwendungen kaum möglich; in diesen Fällen spricht eine große Wahrscheinlichkeit für eine unentgeltliche Behandlung, die dem Versicherer gegenüber jedoch abgerechnet wird. Die Klausel ist...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Risikomanagement und Patientenrechtegesetz

Rz. 198 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten[271] enthält in Art. 2 Ziff. 8 eine Erweiterung des § 137 SGB V, nämlich die Einfügung eines Absatzes 1d, der lautet: Zitat "Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement … wesentliche Maßnahmen zur...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Schadenshäufigkeit

Rz. 8 Das Haftungsrisiko für Arzt und Krankenhaus – und dessen Versicherer – liegt weniger in der Anzahl der Haftungsfälle als in der Größenordnung, die ein einzelner Schadenfall erreichen kann. Zur Schadenshäufigkeit existiert keine offizielle Statistik. Es liegen nur Angaben mit unterschiedlichen Bezugsgrößen vor. In den USA sterben nach einem Bericht des IOM (Institute of...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Inhaltskontrolle

Rz. 58 Die Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stellt in der privaten Krankenversicherung – wie auch insgesamt bei Versicherungsverträgen – eine besondere Problematik dar. Nach der Rechtsprechung des BGH – IV. Zivilsenat – unterliegen Leistungsbeschreibungen insoweit einer Kontrolle, als sie das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten und modifizieren. Dam...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Besuchskosten naher Angehöriger

Rz. 79 Erleidet ein Geschädigter einen schwerwiegenden Verkehrsunfallschaden, der einen Krankenhausaufenthalt erfordert, können Kosten dadurch entstehen, dass der Geschädigte von Angehörigen und Freunden besucht wird. Die bei den Besuchern eintretenden Aufwendungen stellen grundsätzlich nicht ausgleichspflichtige Drittschäden dar. Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechun...mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 1. Unerlaubtes Sich-Entfernen

Rz. 13 Für ein tatbestandsmäßiges Entfernen genügt beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Absetzbewegung derart, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Unfallbeteiligten und dem Unfallort aufgehoben und seine Verbindung zu dem Unfall nicht mehr ohne weiteres erkennbar ist, sodass der Beteiligte nicht mehr uneingeschränkt zur sofortigen Feststellung an Ort und St...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK

Rz. 463 An der Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK werden keine ernsthaften Zweifel gehegt; die Vorschrift ist weder überraschend noch enthält sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 305c BGB bzw. § 307 BGB. Der BGH[304] hat auf die berechtigten Interessen der Versicherer hingewiesen, davor geschützt zu werden, dass über die medizinisch notwendige...mehr

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V / 51 Verweisungsfragen [Rdn 3952]

Rdn 3953 Literaturhinweise: Behl, Verweisungsbeschluß gem. § 270 StPO und fehlende örtliche Zuständigkeit des höheren Gerichts, DRiZ 1980, 182 Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren, Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, AGS 2023, 102 Pauka/Link/Armenat, Die Verweisung nach § 270 StPO im Lichte des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, StraFo 2017,...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 42 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 39) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[79] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Unklarheitenregel

Rz. 56 Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB setzt voraus, dass auch nach Erschöpfung der Auslegungsregel ein nicht behebbarer Zweifel bleibt.[26] Nicht unklar waren folgende Klauseln:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Heil- und Hilfsmittel

Rz. 807 Arznei-, Verbands-, Heil-, und zum Teil auch Hilfsmittel werden erstattet, wenn sie aufgrund der akuten Erkrankung oder der unfallbedingten Verletzung medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet waren.mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 260 Der VN ist beweisbelastet für die klar feststellbare Höhe der Kosten, die Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze durch den Rettungsdienst bzw. für die ärztliche Anordnung des Transports der VP zum Krankenhaus und die fehlende Leistungspflicht eines anderen Verpflichteten nach § 286 ZPO.mehr