Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Selbstversicherung

Rz. 64 Die öffentliche Hand praktiziert teilweise noch die Form der sog. Selbstversicherung, bei der in Wirklichkeit überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Haftpflichtansprüche werden aus den öffentlichen Haushalten beglichen. Nachdem aber selbst die Länder Betriebshaftpflichtversicherungen für die Universitätskliniken abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen nur noch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Private Haftpflichtversicherung

Rz. 67 Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser i...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Durchgangsarzt

Rz. 77 Der Durchgangsarzt wird, auch wenn er im Krankenhaus tätig ist, im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Funktion für die Berufsgenossenschaft und nicht für den Krankenhausträger tätig (§ 28 Abs. 1 SGB VII). Insoweit genießt er keinen Deckungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers. Stattdessen haftet die Berufsgenossenschaft für eventuelle Fe...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 5. Stationäre Heilbehandlung (§ 4 Abs. 8 und 9 MB/KT)

Rz. 735 Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Anders ist es bei einer Behandlung in einer gemischten Anstalt – hier sie...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Anerkenntnis und Befriedigung

Rz. 149 Nach § 105 VVG sind Vereinbarungen eines Anerkenntnis- oder Befriedigungsverbotes unwirksam; diese Norm ist nicht dispositiv. Rz. 150 Allerdings besteht die Leistungspflicht des Versicherers nur dann, wenn tatsächlich ein Versicherungsfall im Sinne der Vertragsbestimmungen vorliegt. Hat ein Versicherungsnehmer also voreilig einen unbegründeten Anspruch befriedigt, bek...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Krankenhausbehandlung

Rz. 37 Die konkrete Ausgestaltung des Behandlungsvertrages bestimmt, ob der Patient Ansprüche gegen den Arzt und/oder den Krankenhausträger geltend machen kann. Die Darstellung beschränkt sich an dieser Stelle bewusst auf die Grundzüge des Haftungsrechtes, soweit es nämlich den Versicherungsschutz betrifft.[69] aa) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Rz. 38 Der totale Krankenha...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Versicherungspflicht

Rz. 21 Das erhebliche Schadensrisiko seines Berufes erfordert vom Arzt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eine solche Pflicht ergibt sich bereits rechtlich schon aus der Musterberufsordnung, auf die im Folgenden noch genauer eingegangen wird. Rz. 22 Im Zuge der Novellierung des VVG gab es in der Versicherungswirtschaft Sorge darüber, dass der Gesetzgeber den Pflicht...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Heilbehandlung und Krankentransport

Rz. 805 Der Auslandsreise-Krankenversicherer leistet nicht nur für die während einer Auslandsreise entstandenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung, sondern in der Regel auch für ambulante ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung. Dabei besteht grundsätzlich freie Arzt- und Krankenhauswah...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Behandlungspflicht während der Arbeitsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 und 6 MB/KT)

Rz. 734 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln zu lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wegen der Nachweispflicht des § 4 Abs. 7 MB/KT. Die Vorschrift stellt nach herrschender Auffassung eine Risikobeschränkung dar.[508] Diese Behandlungsverpflichtung bezie...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / h) Kur und Sanatorium

Rz. 833 Von wenigen Ausnahmen abgesehen schließen die AVB der Reisekrankenversicherer die Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen aus. Klauseln, nach denen bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung Krankenhäuser nicht gewählt werden dürfen, die auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen, werden aufgrund de...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / e) Daten über Personenschäden

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 106 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadensversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bish...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 90 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[131] Es muss sich um...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 103 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Muster: Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.4: Abzug ersparter Eigenaufwendungen Nicht erstattungsfähig ist bei einem stationären Aufenthalt die Schadensposition "Zuzahlung von Krankenpflege", da der Verletzte aufgrund seiner Versorgung im Krankenhaus zugleich Verpflegungskosten spart, die andernfalls zu Hause angefallen wären (LG Lübeck SP 1997, 285). ...mehr

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U / 9 Urteilsverkündung [Rdn 3315]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 34 Die allgemeine Betriebshaftpflicht baut auf den AHB auf und erfasst die spezifischen betrieblichen Haftungsrisiken, für weitere spezielle Haftungsbereiche hat die Versicherungswirtschaft spezifische Versicherungsprodukte entwickelt, z.B. Produkt- oder umweltschaftliche Bedingungen. Zur Beschreibung der möglichen Haftung in Ergänzung zu den AHB dienen die "Besonderen B...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers i.S.d. § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung des Ar...mehr

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V / 18 Verlesung von Gutachten allgemein vereidigter Sachverständiger [Rdn 3570]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Grundlagenuntersuchung des GDV und GVV

Rz. 11 Der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) hat im Jahre 2009 eine Projektgruppe eingerichtet, welche die Entwicklung schwerer Personenschäden im Heilwesensegment untersucht hat. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Schadenaufwand bei den Großschäden überproportional gestiegen ist. Den größten Anteil am Schadenaufwand haben die vermehrten Bedürfnisse, und zwar...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. K...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlung

Rz. 381 Besondere Regelungen ergeben sich bei Leistungen für psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlungen. Hier sind Begrenzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen als auch hinsichtlich der Höchstleistungen pro Kalenderjahr möglich, da niemand erwarten wird, dass eine psychotherapeutische Behandlung unbegrenzt finanziert wird: Nach einer Entscheidung de...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung, § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 MB/KK

Rz. 212 Nach § 192 Abs. 1 VVG und auch § 1 Abs. 1 MB/KK haftet der Versicherer im vertraglich vereinbarten Umfang für Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen und für sonst vereinbarte Leistungen. Die Versicherung soll somit den konkreten Bedarf decken; gemäß § 200 VVG gilt ein Bereicherungsverbot. Rz. 213 Da durch die Forderung des...mehr

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A / 21 Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 225]

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 557 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Wenn der Versicherer wie üblich eine Klinik-Card ausgehändigt hat, ist die Anzeigepflicht in der Regel abbedungen, zumal eine unmittelbare Abrechnung zwischen dem Krankenhausträger und dem Versicherer vorgesehen ist, wenn der Versic...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / Leitsatz

1. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände ...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 2 Anmerkung

Der Fall ist nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Begründung außergewöhnlich. Sowohl Familiengericht als auch Kammergericht haben den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen, weil die Ehefrau sich besonders schäbig und ehefeindlich verhalten hat (Plünderung eines gemeinschaftlichen Kontos der Ehegatten durch die Ehefrau, die im Innenverhältnis dazu nicht berechtig...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Mandantenfragebogen

Rz. 21 Um einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen zu erhalten, kann es sich – je nach der Art und Weise der Sachbearbeitung und Kontaktaufnahme – anbieten, die notwendigen "Basisdaten" über einen Fragebogen zu erfahren, welcher von dem Mandanten vor einer Besprechung bzw. bei der ersten Kontaktaufnahme ausgefüllt wird. Der Fragebogen kann beispielsweise von dem Manda...mehr

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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