Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / gg) Notwendigkeit stationärer Behandlung

Rz. 270 Nach der überwiegenden Instanzrechtsprechung ist die Notwendigkeit einer stationären Behandlung nur gegeben, wenn der angestrebte Erfolg nicht durch ambulante Behandlung erreicht werden kann. Im Umkehrschluss soll das keine stationäre Behandlung erfordern, was durch eine ambulante Behandlungsform in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann. In diesem Fall be...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / III. Kinder, Schüler und Auszubildende

Rz. 118 Die Prognose der voraussichtlichen Gehaltsentwicklung ist im Vergleich zu Selbstständigen noch komplizierter, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Kind, einen Schüler oder einen Auszubildenden handelt. Erleidet beispielsweise ein 16-jähriger unfallbedingt eine Querschnittslähmung, muss eine Prognose über die berufliche Entwicklung getroffen werden, die der Geschä...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Risikomanagement auf der Makroebene

Rz. 195 Ein gelebtes "Risikomanagement" mit Risk-Managern im Krankenhaus ist sehr arbeits- und daher auch kostenintensiv, es bindet finanzielle Mittel und kann teils auch nur abteilungsweise durchgeführt werden. Deshalb kann der Krankenhausträger Risikomanagement auch kostengünstiger auf die Makroebene verlagern. Zwar werden dann nicht "Schwachstellen" des jeweiligen Kranken...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / dd) Krankenhausambulanz

Rz. 41 Bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus ist zwischen sog. Chefarztambulanz (§ 116 SGB V), Notfallambulanz und ambulanten Operationen zu unterscheiden.[75] Grundsätzlich bestehen bei einer ambulanten Behandlung nur vertragliche Beziehungen zu dem die Ambulanz betreibenden Chefarzt, selbst wenn die Behandlung tatsächlich durch einen nachgeordneten Arzt ausgeführt w...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Bestandteile eines funktionierenden Risk-Managements

Rz. 189 Qualitäts- und Risk-Management hat die Verbesserung der medizinischen Behandlung zum Ziel. Es hat gegenüber den anderen Bereichen des Qualitätsmanagements den Vorteil, dass Ergebnisse, zum Beispiel in Form von Schadensquoten oder Schadensaufwendungen, messbar sind.[260] Ziel der Einführung des Risk-Managements soll es sein, Haftungsrisiken im ärztlichen und nichtärztl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Neue Entwicklungen

Rz. 196 Nachdem der 108. Deutsche Ärztetag in Berlin im Jahre 2005 Entschließungen zum Hauptthema "Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit (Tagungsordnungspunkt VII)" gefasst hat,[268] hat die Bundesärztekammer im Curriculum ein "Ärztliches Qualitätsmanagement" eingerichtet. Die ÄZQ (Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung) hat unter www.forum-patientensicherh...mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 1. Unerlaubtes Sich-Entfernen

Rz. 13 Für ein tatbestandsmäßiges Entfernen genügt beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Absetzbewegung derart, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Unfallbeteiligten und dem Unfallort aufgehoben und seine Verbindung zu dem Unfall nicht mehr ohne weiteres erkennbar ist, sodass der Beteiligte nicht mehr uneingeschränkt zur sofortigen Feststellung an Ort und St...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Behandlung durch Familienmitglieder (§ 5 Abs. 1 g MB/KK)

Rz. 511 Ein weiterer Ausschlussgrund liegt gem. § 5 Abs. 1 g MB/KK vor bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Hier ist dem Versicherer eine Nachprüfung der geltend gemachten Aufwendungen kaum möglich; in diesen Fällen spricht eine große Wahrscheinlichkeit für eine unentgeltliche Behandlung, die dem Versicherer gegenüber jedoch abgerechnet wird. Die Klausel ist...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Schadenshäufigkeit

Rz. 8 Das Haftungsrisiko für Arzt und Krankenhaus – und dessen Versicherer – liegt weniger in der Anzahl der Haftungsfälle als in der Größenordnung, die ein einzelner Schadenfall erreichen kann. Zur Schadenshäufigkeit existiert keine offizielle Statistik. Es liegen nur Angaben mit unterschiedlichen Bezugsgrößen vor. In den USA sterben nach einem Bericht des IOM (Institute of...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Risikomanagement und Patientenrechtegesetz

Rz. 198 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten[271] enthält in Art. 2 Ziff. 8 eine Erweiterung des § 137 SGB V, nämlich die Einfügung eines Absatzes 1d, der lautet: Zitat "Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement … wesentliche Maßnahmen zur...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Inhaltskontrolle

Rz. 58 Die Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stellt in der privaten Krankenversicherung – wie auch insgesamt bei Versicherungsverträgen – eine besondere Problematik dar. Nach der Rechtsprechung des BGH – IV. Zivilsenat – unterliegen Leistungsbeschreibungen insoweit einer Kontrolle, als sie das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten und modifizieren. Dam...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Besuchskosten naher Angehöriger

Rz. 79 Erleidet ein Geschädigter einen schwerwiegenden Verkehrsunfallschaden, der einen Krankenhausaufenthalt erfordert, können Kosten dadurch entstehen, dass der Geschädigte von Angehörigen und Freunden besucht wird. Die bei den Besuchern eintretenden Aufwendungen stellen grundsätzlich nicht ausgleichspflichtige Drittschäden dar. Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK

Rz. 463 An der Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK werden keine ernsthaften Zweifel gehegt; die Vorschrift ist weder überraschend noch enthält sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 305c BGB bzw. § 307 BGB. Der BGH[304] hat auf die berechtigten Interessen der Versicherer hingewiesen, davor geschützt zu werden, dass über die medizinisch notwendige...mehr

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V / 51 Verweisungsfragen [Rdn 3952]

Rdn 3953 Literaturhinweise: Behl, Verweisungsbeschluß gem. § 270 StPO und fehlende örtliche Zuständigkeit des höheren Gerichts, DRiZ 1980, 182 Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren, Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, AGS 2023, 102 Pauka/Link/Armenat, Die Verweisung nach § 270 StPO im Lichte des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, StraFo 2017,...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Assistenzarzt, Oberarzt

Rz. 78 Die nachgeordneten Ärzte sind als Betriebsangehörige vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses umfasst.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 42 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 39) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[79] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Unklarheitenregel

Rz. 56 Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB setzt voraus, dass auch nach Erschöpfung der Auslegungsregel ein nicht behebbarer Zweifel bleibt.[26] Nicht unklar waren folgende Klauseln:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Heil- und Hilfsmittel

Rz. 807 Arznei-, Verbands-, Heil-, und zum Teil auch Hilfsmittel werden erstattet, wenn sie aufgrund der akuten Erkrankung oder der unfallbedingten Verletzung medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet waren.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2023 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Arabellaufer 15–20, München, v...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 260 Der VN ist beweisbelastet für die klar feststellbare Höhe der Kosten, die Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze durch den Rettungsdienst bzw. für die ärztliche Anordnung des Transports der VP zum Krankenhaus und die fehlende Leistungspflicht eines anderen Verpflichteten nach § 286 ZPO.mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Kosten privatärztlicher Behandlung

Rz. 83 Grundsätzlich macht sich auch der Umfang der vom Schädiger auszugleichenden Heilbehandlungskosten am Gebot der "Erforderlichkeit" des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB fest. Fraglich ist dabei, wann ein Mandant aus Anlass eines Verkehrsunfalls privatärztliche Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen darf, obwohl er Kassenpatient ist. Dies ist im Normalfall abzulehnen.[119] Von die...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 181 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[249] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 11 Heilwesenversicherung / IV. Ausblick

Rz. 193 Auch wenn das Ob des Qualitätsmanagements und insofern auch das Risikomanagement im SGB V gesetzlich geregelt sein mag, so bleibt das Wie dem einzelnen Leistungserbringer überlassen, der aus einer steigenden Flut von Angeboten dasjenige Konzept heraussuchen muss, das sich in den konkreten Arbeitsalltag am besten integrieren lässt. Bei der Verwendung von Internet und ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 7. Kurortklausel (§ 5 Abs. 2 MB/KT)

Rz. 750 Diese Vorschrift enthält einen Ausschluss der Leistungspflicht während des Aufenthalts in einem Heilbad oder Kurort, selbst wenn sich der Versicherte im Krankenhaus befindet. Hierzu existieren wiederum Ausnahmen. Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist die Vermeidung von Überprüfungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten. Auch diese Regelung ist unter AGB-rechtlichen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / B. Heilbehandlungskosten

Rz. 76 Grundsätzlich stellen sämtliche Arzt- und Behandlungskosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Gesundheitszustandes oder zur Linderung unfallbedingt verursacht werden, ausgleichspflichtige Schadenspositionen dar. Dennoch muss sich der Bearbeiter verkehrsunfallrechtlicher Mandate mit solchen Ansprüchen in aller Regel nicht befassen. Denn aufgrund des bestehe...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Schlichtungsverfahren

Rz. 111 Alle Landesärztekammern haben, teils gemeinsam, Schlichtungsstellen bzw. Gutachterkommissionen zur unabhängigen, außergerichtlichen Überprüfung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet.[150] Bei allen Unterschieden zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen handelt es sich stets um ein freiwilliges Schlichtungs- und kein Schiedsverfahren. Die beteiligten Parteien,...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Prozessführungsrecht

Rz. 161 Nach Ziff. 5.2 AHB hat der Versicherer das Prozessführungsrecht im Haftungsprozess. Scheitert eine außergerichtliche Einigung oder Schadenregulierung, führt der Versicherer bedingungsgemäß den Prozess auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers. Der Versicherer bestellt oder bezeichnet einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten, dem der Versicherungsn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachwertverfahren bei bestimmten Grundstückstypen

Rz. 39 [Autor/Stand] Es kann davon ausgegangen werden, dass das Auffangverfahren bei Fabrikgrundstücken regelmäßig anzuwenden ist, weil bei diesem Grundstückstyp kaum damit zu rechnen ist, dass sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete für eine Fabrik ermitteln lässt. Rz. 40 [Autor/Stand] Das wird im Wesentlichen bei den folgenden Grundstückstypen der Fall se...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ermessensentscheidung des Versicherers

Rz. 456 § 4 Abs. 5 MB/KK sieht die Möglichkeit einer Leistungszusage durch den Versicherer vor Beginn der Behandlung vor; diese ist schriftlich zu erteilen. Nach ganz herrschender Rechtsprechung steht diese Zusage im freien Ermessen des Versicherers.[295] Das Ermessen des Versicherers ist dann eingeschränkt, wenn der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstbind...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 259 Bisher gab es Bergungskosten nur in Form von Sonderbedingungen.[415] Für die AUB 61 und 88 musste es sich um eine Rettung der VP handeln, wobei nicht die gewöhnlich anfallenden Transportkosten zum Krankenhaus zu ersetzen waren, sondern die Rettung der VP aus einer Notsituation erforderlich war.[416] Die Sonderbedingungen ab den AUB 99 sind den Regelungen der AUB 2020...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 612 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr