Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2023 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Arabellaufer 15–20, München, v...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Kosten privatärztlicher Behandlung

Rz. 83 Grundsätzlich macht sich auch der Umfang der vom Schädiger auszugleichenden Heilbehandlungskosten am Gebot der "Erforderlichkeit" des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB fest. Fraglich ist dabei, wann ein Mandant aus Anlass eines Verkehrsunfalls privatärztliche Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen darf, obwohl er Kassenpatient ist. Dies ist im Normalfall abzulehnen.[119] Von die...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 181 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[249] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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§ 11 Heilwesenversicherung / IV. Ausblick

Rz. 193 Auch wenn das Ob des Qualitätsmanagements und insofern auch das Risikomanagement im SGB V gesetzlich geregelt sein mag, so bleibt das Wie dem einzelnen Leistungserbringer überlassen, der aus einer steigenden Flut von Angeboten dasjenige Konzept heraussuchen muss, das sich in den konkreten Arbeitsalltag am besten integrieren lässt. Bei der Verwendung von Internet und ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 7. Kurortklausel (§ 5 Abs. 2 MB/KT)

Rz. 750 Diese Vorschrift enthält einen Ausschluss der Leistungspflicht während des Aufenthalts in einem Heilbad oder Kurort, selbst wenn sich der Versicherte im Krankenhaus befindet. Hierzu existieren wiederum Ausnahmen. Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist die Vermeidung von Überprüfungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten. Auch diese Regelung ist unter AGB-rechtlichen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Assistenzarzt, Oberarzt

Rz. 78 Die nachgeordneten Ärzte sind als Betriebsangehörige vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses umfasst.mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / B. Heilbehandlungskosten

Rz. 76 Grundsätzlich stellen sämtliche Arzt- und Behandlungskosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Gesundheitszustandes oder zur Linderung unfallbedingt verursacht werden, ausgleichspflichtige Schadenspositionen dar. Dennoch muss sich der Bearbeiter verkehrsunfallrechtlicher Mandate mit solchen Ansprüchen in aller Regel nicht befassen. Denn aufgrund des bestehe...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Schlichtungsverfahren

Rz. 111 Alle Landesärztekammern haben, teils gemeinsam, Schlichtungsstellen bzw. Gutachterkommissionen zur unabhängigen, außergerichtlichen Überprüfung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet.[150] Bei allen Unterschieden zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen handelt es sich stets um ein freiwilliges Schlichtungs- und kein Schiedsverfahren. Die beteiligten Parteien,...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Prozessführungsrecht

Rz. 161 Nach Ziff. 5.2 AHB hat der Versicherer das Prozessführungsrecht im Haftungsprozess. Scheitert eine außergerichtliche Einigung oder Schadenregulierung, führt der Versicherer bedingungsgemäß den Prozess auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers. Der Versicherer bestellt oder bezeichnet einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten, dem der Versicherungsn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachwertverfahren bei bestimmten Grundstückstypen

Rz. 39 [Autor/Stand] Es kann davon ausgegangen werden, dass das Auffangverfahren bei Fabrikgrundstücken regelmäßig anzuwenden ist, weil bei diesem Grundstückstyp kaum damit zu rechnen ist, dass sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete für eine Fabrik ermitteln lässt. Rz. 40 [Autor/Stand] Das wird im Wesentlichen bei den folgenden Grundstückstypen der Fall se...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ermessensentscheidung des Versicherers

Rz. 456 § 4 Abs. 5 MB/KK sieht die Möglichkeit einer Leistungszusage durch den Versicherer vor Beginn der Behandlung vor; diese ist schriftlich zu erteilen. Nach ganz herrschender Rechtsprechung steht diese Zusage im freien Ermessen des Versicherers.[295] Das Ermessen des Versicherers ist dann eingeschränkt, wenn der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstbind...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 788 Soweit kein Krankenhaustagegeld abgesichert ist, handelt es sich bei der Reisekrankenversicherung um eine Passivenversicherung. Es besteht danach lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in tariflichem Umfang, der wiederum eine wirksame und fällige Forderung im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem jeweiligen Leistungserbringer, das heißt zum Arzt, Krankenha...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / E. Aufgaben des Schadensachbearbeiters

Rz. 174 Der Schadensachbearbeiter einer Arzthaftpflichtschadenabteilung hat zwei große Aufgabenbereiche, zum einen die Deckungsprüfung, zum anderen die Schadenbearbeitung. Rz. 175 Die Deckungsprüfung hat immer im Einzelfall anhand der einschlägigen Vertragsunterlagen zu erfolgen. Die Prüfung erfolgt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht, also in zeitlicher Hinsicht nach dem E...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.7.2)

Rz. 250 Erstattet werden die beim VN verbliebenen Kosten. Die Erstattung ist begrenzt auf die versicherte Summe, die im Versicherungsschein oder ggf. schon im Bedingungswerk selber festgeschrieben ist. Ersetzt werden nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, die notwendigen Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus und bei Zahnschäden die ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 191 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[264] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Selbstversicherung

Rz. 64 Die öffentliche Hand praktiziert teilweise noch die Form der sog. Selbstversicherung, bei der in Wirklichkeit überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Haftpflichtansprüche werden aus den öffentlichen Haushalten beglichen. Nachdem aber selbst die Länder Betriebshaftpflichtversicherungen für die Universitätskliniken abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen nur noch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Private Haftpflichtversicherung

Rz. 67 Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser i...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 5. Stationäre Heilbehandlung (§ 4 Abs. 8 und 9 MB/KT)

Rz. 735 Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Anders ist es bei einer Behandlung in einer gemischten Anstalt – hier sie...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Durchgangsarzt

Rz. 77 Der Durchgangsarzt wird, auch wenn er im Krankenhaus tätig ist, im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Funktion für die Berufsgenossenschaft und nicht für den Krankenhausträger tätig (§ 28 Abs. 1 SGB VII). Insoweit genießt er keinen Deckungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers. Stattdessen haftet die Berufsgenossenschaft für eventuelle Fe...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Anerkenntnis und Befriedigung

Rz. 149 Nach § 105 VVG sind Vereinbarungen eines Anerkenntnis- oder Befriedigungsverbotes unwirksam; diese Norm ist nicht dispositiv. Rz. 150 Allerdings besteht die Leistungspflicht des Versicherers nur dann, wenn tatsächlich ein Versicherungsfall im Sinne der Vertragsbestimmungen vorliegt. Hat ein Versicherungsnehmer also voreilig einen unbegründeten Anspruch befriedigt, bek...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Versicherungspflicht

Rz. 21 Das erhebliche Schadensrisiko seines Berufes erfordert vom Arzt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eine solche Pflicht ergibt sich bereits rechtlich schon aus der Musterberufsordnung, auf die im Folgenden noch genauer eingegangen wird. Rz. 22 Im Zuge der Novellierung des VVG gab es in der Versicherungswirtschaft Sorge darüber, dass der Gesetzgeber den Pflicht...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Krankenhausbehandlung

Rz. 37 Die konkrete Ausgestaltung des Behandlungsvertrages bestimmt, ob der Patient Ansprüche gegen den Arzt und/oder den Krankenhausträger geltend machen kann. Die Darstellung beschränkt sich an dieser Stelle bewusst auf die Grundzüge des Haftungsrechtes, soweit es nämlich den Versicherungsschutz betrifft.[69] aa) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Rz. 38 Der totale Krankenha...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Heilbehandlung und Krankentransport

Rz. 805 Der Auslandsreise-Krankenversicherer leistet nicht nur für die während einer Auslandsreise entstandenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung, sondern in der Regel auch für ambulante ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung. Dabei besteht grundsätzlich freie Arzt- und Krankenhauswah...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Behandlungspflicht während der Arbeitsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 und 6 MB/KT)

Rz. 734 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln zu lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wegen der Nachweispflicht des § 4 Abs. 7 MB/KT. Die Vorschrift stellt nach herrschender Auffassung eine Risikobeschränkung dar.[508] Diese Behandlungsverpflichtung bezie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / h) Kur und Sanatorium

Rz. 833 Von wenigen Ausnahmen abgesehen schließen die AVB der Reisekrankenversicherer die Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen aus. Klauseln, nach denen bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung Krankenhäuser nicht gewählt werden dürfen, die auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen, werden aufgrund de...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 259 Bisher gab es Bergungskosten nur in Form von Sonderbedingungen.[415] Für die AUB 61 und 88 musste es sich um eine Rettung der VP handeln, wobei nicht die gewöhnlich anfallenden Transportkosten zum Krankenhaus zu ersetzen waren, sondern die Rettung der VP aus einer Notsituation erforderlich war.[416] Die Sonderbedingungen ab den AUB 99 sind den Regelungen der AUB 2020...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Tätigkeitsfelder

Rz. 84 Deckung besteht für die ärztliche Tätigkeit im Rahmen des Fachgebietes. Führt also beispielsweise ein Gynäkologe außerhalb seines Fachgebietes kosmetische Operationen durch, besteht Deckungsschutz nur, wenn der Gynäkologe dieses neue Risiko ausdrücklich in den Versicherungsschutz durch Nachmeldung einbezogen hat. Denn es handelt sich nicht nur um eine Gefahrerhöhung i...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 612 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Aufklärungspflicht

Rz. 159 Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Versicherers gegenüber seinem Versicherungsnehmer sind im VVG normiert, §§ 6 ff. VVG. Das alte VVG ließ eine entsprechende Regelung vermissen, so dass für die Aufklärungspflichten des Versicherers vor und während des Vertrages schuldrechtliche Regelungen, wie z.B. c.i.c. bzw. pVV, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB herangezogen wurden. ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / e) Daten über Personenschäden

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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A / 21 Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 225]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 103 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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U / 9 Urteilsverkündung [Rdn 3315]

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers i.S.d. § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung des Ar...mehr