Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Grundlagenuntersuchung des GDV und GVV

Rz. 11 Der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) hat im Jahre 2009 eine Projektgruppe eingerichtet, welche die Entwicklung schwerer Personenschäden im Heilwesensegment untersucht hat. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Schadenaufwand bei den Großschäden überproportional gestiegen ist. Den größten Anteil am Schadenaufwand haben die vermehrten Bedürfnisse, und zwar...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. K...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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V / 18 Verlesung von Gutachten allgemein vereidigter Sachverständiger [Rdn 3570]

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung, § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 MB/KK

Rz. 212 Nach § 192 Abs. 1 VVG und auch § 1 Abs. 1 MB/KK haftet der Versicherer im vertraglich vereinbarten Umfang für Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen und für sonst vereinbarte Leistungen. Die Versicherung soll somit den konkreten Bedarf decken; gemäß § 200 VVG gilt ein Bereicherungsverbot. Rz. 213 Da durch die Forderung des...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlung

Rz. 381 Besondere Regelungen ergeben sich bei Leistungen für psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlungen. Hier sind Begrenzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen als auch hinsichtlich der Höchstleistungen pro Kalenderjahr möglich, da niemand erwarten wird, dass eine psychotherapeutische Behandlung unbegrenzt finanziert wird: Nach einer Entscheidung de...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 106 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadensversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bish...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 90 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[131] Es muss sich um...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Muster: Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.4: Abzug ersparter Eigenaufwendungen Nicht erstattungsfähig ist bei einem stationären Aufenthalt die Schadensposition "Zuzahlung von Krankenpflege", da der Verletzte aufgrund seiner Versorgung im Krankenhaus zugleich Verpflegungskosten spart, die andernfalls zu Hause angefallen wären (LG Lübeck SP 1997, 285). ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 34 Die allgemeine Betriebshaftpflicht baut auf den AHB auf und erfasst die spezifischen betrieblichen Haftungsrisiken, für weitere spezielle Haftungsbereiche hat die Versicherungswirtschaft spezifische Versicherungsprodukte entwickelt, z.B. Produkt- oder umweltschaftliche Bedingungen. Zur Beschreibung der möglichen Haftung in Ergänzung zu den AHB dienen die "Besonderen B...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 557 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Wenn der Versicherer wie üblich eine Klinik-Card ausgehändigt hat, ist die Anzeigepflicht in der Regel abbedungen, zumal eine unmittelbare Abrechnung zwischen dem Krankenhausträger und dem Versicherer vorgesehen ist, wenn der Versic...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Mandantenfragebogen

Rz. 21 Um einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen zu erhalten, kann es sich – je nach der Art und Weise der Sachbearbeitung und Kontaktaufnahme – anbieten, die notwendigen "Basisdaten" über einen Fragebogen zu erfahren, welcher von dem Mandanten vor einer Besprechung bzw. bei der ersten Kontaktaufnahme ausgefüllt wird. Der Fragebogen kann beispielsweise von dem Manda...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / Leitsatz

1. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände ...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 2 Anmerkung

Der Fall ist nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Begründung außergewöhnlich. Sowohl Familiengericht als auch Kammergericht haben den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen, weil die Ehefrau sich besonders schäbig und ehefeindlich verhalten hat (Plünderung eines gemeinschaftlichen Kontos der Ehegatten durch die Ehefrau, die im Innenverhältnis dazu nicht berechtig...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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B / 43 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1198]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / B. Muster

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ darf ich mich bei Ihnen für die gewährte Akteneinsicht bedanken. Ich habe die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen. Zur Sache erfolgt die nachstehende Einlassung: Mein Mandan...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes

Rz. 217 Der Behandlungsvertrag ist inzwischen in § 630a BGB geregelt. Danach sagt der Behandelnde dem Patienten die medizinische Behandlung zu und ist zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach Abs. 2 nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Prozessuales

Rz. 563 In der Krankenversicherung besteht ein Abtretungsverbot. Das Klinik-Card-Verfahren verstößt als selbstständiges Garantieversprechen nicht hiergegen. Rz. 564 Aktivlegitimiert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Umfang einer wirksam vorgenommen Benennung als Empfangsberechtigen gem. § 194 Abs. 3 VVG. Rz. 565 Der Versicherungsnehmer hat die...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / ff) Wirtschaftlichkeit

Rz. 259 Schließlich stellt sich bei der medizinisch notwendigen Heilbehandlung die Frage, ob bei der Prüfung der Vertretbarkeit auch die Höhe der Kosten eine Rolle spielen darf und muss. Rz. 260 Der BGH hat in einem Urt. v. 12.3.2003[157] grundlegend neue Akzente gesetzt. Durch die sog. Privatklinik-Entscheidung wird nicht nur zur Frage der Sittenwidrigkeit von Fallpauschalen...mehr

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 15 sind einerseits mehrere voneinander abgrenzbare Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags zu identifizieren und separat zu bilanzieren (IFRS 15.22, .27). Andererseits sind mehrere Verträge als eine Leistungsverpflichtung zu bilanzieren, wenn sie mit demselben Kunden oder diesem nahe stehenden Parteien, in zeitlicher Nähe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.6 Vereinsrecht

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Recht der Vereine fehlt es an gesetzlichen Regelungen zur Rechnungslegung und Prüfung. Das folgt zwingend daraus, dass es bereits keine Buchführungspflicht für Vereine gibt. Dementsprechend verlangt das Steuerrecht lediglich die Vorlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Auch in handelsbilanzieller Sicht sieht es der ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.5 Eine Formblatt-Verordnung nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB betreffend (Satz 1 Nr. 6)

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 HGB bewehrt Verstöße gegen eine Rechtsverordnung nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Formblatt-Verordnung), soweit diese auf § 334 HGB verweist. Die Rückverweisungstechnik sorgt für eine bessere Überschaubarkeit von Blanketttatbeständen (Art. 103 Abs. 2 GG). Die Delegation von Kompetenzen auf den Verordnungsgeber erschein...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.8 Geschäftszweigspezifische Vorschriften

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Geschäftszweigspezifische Jahresabschlussvorschriften sind auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ggf. sind sie aus Sicht des Konzernrechts zu interpretieren. Dies betrifft die sog. Formblattunternehmen:[1] Krankenhäuser Wohnungsunternehmen Verkehrsunternehmen Genossenschaften Sparkassen Kommunale Versorgungsbetriebe. Fällt das Mutterunternehmen...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 Abs. 1 HGB enthält eine allgemeine Verordnungsermächtigung für geschäftszweigbezogene Formblätter und andere Vorschriften betreffend Kapitalgesellschaften. Dabei geht es herkömmlich vor allem um Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen. Rechtsverordnungen gibt es u. a. zur Rechnungslegung von Kreditinstitute und Fin...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.5 Ergänzung des Prüfungsurteils

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über Erweiterungen des Prüfungsgegenstands ist im Bestätigungsvermerk nur dann zu berichten, wenn eine gesetzliche Regelung eine Aussage zu dem erweiterten Prüfungsgegenstand im Bestätigungsvermerk vorsieht, z. B. § 30 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 8 Abs. 3 UBGG oder § 6b Abs. 5 EnWG. BEISPIEL Eine Erweiterung des Prüfun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.4 Gliederungsschemata bei unterschiedlichen Geschäftszweigen

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB sind an den Erfordernissen von Industrie- und Handelsunternehmen ausgerichtet.[1] Gem. § 330 HGB existieren für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Versicherungsunternehmen oder Wohnungsunternehmen Formblätter mit gesonderten Gliederungsvorschrifte...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.3 Festbewertung (Abs. 3)

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind nach § 240 Abs. 1 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Davon lässt der Gesetzgeber in Abs. 3 und in Abs. 4 zwei wichtige Ausnahmen zu. Dem liegt der Gedanke der Vereinfachung und der Reduzierung des mit Buchführung und Inventarisierung verbundenen Aufwands zugrunde, der auch an anderer Stelle, etw...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr