Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein sonstiges Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis und auch kein Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. BBiG ist. Das sonstige Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 26 BBiG ist daher von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen abzugrenzen. Ausbildungsverhältnisse, die nicht unter § 26 BBiG fallen Vor diesem Hintergrund ist zunächst fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 1. Der verabredete Unfall

Die in der Praxis häufigste Variante besteht als sog. verabredeter Unfall darin, dass der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeuges eingewilligt hat und das behauptete Unfallereignis zusammen mit dem Schädiger inszeniert. Der Nachweis dieser Einwilligung ist i.d.R. im Rahmen eines sog. Indizienbeweises zu führen: Ausschlaggebend ist dafür eine Gesam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Fahrverbot tro... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (Cannabis) zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 1. Aufklärung mit dem Event Data Recorder

Für die Aufklärung eines Unfallgeschehens bei einem Betrugsverdacht kann das Vorhandensein eines sogenannten Event-Data-Recorders (EDR) von besonderer Bedeutung sein, welcher derzeit in vielen Fahrzeugen schon aufgrund von Vorschriften aus den USA vorhanden ist und mit dem entsprechenden Tool des Herstellers Bosch ausgelesen werden kann[15] – teilweise auch ohne Verschlüssel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abschleppkoste... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, dass der Kl. nicht nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 SächsVwVG für die Kosten einer Ersatzvornahme herangezogen werden kann. Zwar kommt die Vorschrift als Rechtsgrundlage für einen Kostenbescheid in Betracht, weil das Verkehrszeichen, das auch ein Wegfahrgebot enthält, einen wahrnehmbaren Verwaltungsakt darstellt, der sofort vollzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)

Rz. 17 Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abwägung von T... / Leitsatz

1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. 2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar, die eine Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abschleppkoste... / Leitsatz

1. Die Polizei hat, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört wird, ihre Maßnahme gegenüber demjenigen zu treffen, der die Bedrohung oder Störung verursacht hat (§ 4 Abs. 1 SächsPolG). Derjenige, der ein Fahrzeug von der Eigentümerin geliehen und an den Fahrer weiter verliehen hat, hat mit dem Entleihen nicht die Gefahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 3. Aufklärung ohne ein Sachverständigengutachten

Unter Umständen ist für diese Annahme sogar kein Sachverständigengutachten einzuholen. So etwa, wenn ein Rangierunfall im Parkplatzbereich behauptet wird, bei dem ein Kfz auf eine bestimmte Art abgestellt und dann auf einer Seite beschädigt worden sein soll, dies aber offenkundig nicht passt und die Beteiligten dann nach einem Hinweis den Sachvortrag komplett ändern und so a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 1. Grundsätze der Beweislastverteilung

Der Anspruchssteller hat erst einmal nachzuweisen, dass der behauptete Verkehrsunfall tatsächlich stattgefunden hat und die geltend gemachten Schäden an seinem Kfz darauf beruhen. Gelingt ihm dieser Nachweis, obliegt es sodann dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners, zu beweisen, dass der Anspruchssteller in die Beschädigung eines Kfz eingewilligt hat.[6] B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Neuerteilung d... / 1 Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE (mit Unterklassen). Der 1970 geborene Kläger war seit 1989 bzw. 1991 bis zum 11.3.1997 Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen 3 und 2 (alt), die ihm nach einer Entziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt durch Urt. des AG Ehingen v. 11.3.1997 am 11.7.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen: "… II.

Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Aus den von der Beschwerde dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG [VG München, Beschl. v. 16.8.2022 – M 19 S 22.3225] zu ändern oder aufzuheben wäre. Soweit der Antragsteller pauschal auf sein Vorbringen im Klageverfahren Bezug nimmt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Fahrverbot tro... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet im Sinne des § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO. Der Erörterung bedarf lediglich der im Rahmen der allein erhobenen Sachrüge geltend gemachte Einwand, dass von der Verhängung des Fahrverbots hätte abgesehen werden müssen, weil gegen den Betroffenen "aufgrund desselben Lebenssachverhalts bereits verwaltungsrechtlich die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

2. Ein Anspruch des Kl. auf teilweise Erstattung unfallbedingt entstandener Schäden im vom Landgericht zugesprochenen Umfange besteht allerdings unter dem Aspekt des Rettungskostenersatzes (§§ 83, 82,90 VVG). Wie schon das LG, hält auch der Senat die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Anspruch in Betracht kommt, nach erneuter Anhörung des Kl. und Vernehmung seines als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Gegenstandswer... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das AG habe den Gegenstandswert für die Einziehung des gefälschten polnischen Führerscheindokuments zu Recht auf 0 EUR festgesetzt. 1. Beratung der Beschuldigten Das LG legt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Anfall einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV dar. Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen Beschuldigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:“ … II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen. 1. Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist die Berufung nur zuzulassen, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 9.6.2016 – 1 BvR 2453/12 – NVwZ 2016, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 2. Aufbereitung der Daten durch den Hersteller

Einige Hersteller – so z.B. der gesamte VW-Konzern (mit Ausnahme Porsche) seit dem Modelljahr 2018 – haben die im EDR hinterlegten Daten im europäischen Raum ohne weitere Verschlüsselung zum Auslesen mit dem Bosch CTR freigegeben oder bieten dafür ein eigenes Tool wie die Hersteller Tesla oder Kia an. Andere Hersteller – wie z.B. Mercedes – verschlüsseln auch weiterhin diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 2. Wirkung bei Streitgenossen

Dies gilt auch dann, wenn der Direktanspruch und der Haftpflichtanspruch nicht in getrennten, nacheinander geführten Prozessen geltend gemacht, sondern Versicherer und Schädiger als einfache Streitgenossen gemeinsam im selben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden. Zweck dieser Regulierung ist es nämlich, dem Geschädigten keine Ansprüche gegen den Versicherer über das mate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar

Von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 5. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX, 1.080 S., 119,00 EUR Das am 1.7.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz ersetzt und mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine zeitgemäße Form gefunden. Seitdem bestimmen die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 4. Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Das mögliche Bestehen eines Direktanspruchs nach § 115 Abs. 1 VVG und die sich daraus ergebende Rechtskrafterstreckung ist prozessual für die Einordnung einer Nebenintervention des Versicherers als streitgenössische Nebenintervention in Abgrenzung zur einfachen Nebenintervention von Bedeutung. In der Praxis wirkt sich dies insbesondere bei dem Unterschied zwischen der Kraftf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 2. Anforderungen an die Beweislast

Dabei genügt der Geschädigte seiner Beweislast vor allem dann nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben und zugleich (etwa aufgrund bestehender Schadenskompatibilität) gewichtige Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass beide Fahrzeuge sogar an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 5. Beitrittsmöglichkeiten

Ob sich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer auch wirksam dafür entscheiden kann, auf Seiten des Anspruchsstellers dem Rechtstreit beizutreten und der Klage zum Erfolg zu verhelfen ist, in der Rechtsprechung umstritten. Diese Vorgehensweise kann sich für den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer nur dann anbieten, wenn er nicht von einer gemeinsamen Abrede der Beteiligten a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Hierbei ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in einer im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde bezeichnet. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / I. Praktische Problemstellung

Lassen sich die "Unannehmlichkeiten" für die Mandantschaft ...: In der Praxis ist der steuerliche Berater häufig mit einer Aversion der Mandanten/-innen hinsichtlich der Notwendigkeit der ordnungsgemäß zu führenden Fahrtenbücher konfrontiert. Mindestens ähnlich unbeliebt ist der Umstand, dass die Mandantschaft – in Ermangelung eines den Anforderungen entsprechenden Fahrtenbu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (estb 2023, Heft 2, S. 70)

Steueroptimierung durch (partielle) Vermietungsoption über das Privatvermögen? Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Praxisfall

(Fortentwicklung des bisherigen Gestaltungsmodells von Gummels / Denker, NWB 2020, 3199 für Zwecke der Besteuerungsvermeidung zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers): Was wird angestrebt? Es besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer (Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Gestaltungsüberlegung

Ein Kfz wird daher vollständig im Privatvermögen (PV) eines Gesellschafter-GF erworben und regelmäßig auch auf diesen zugelassen. Der Gesellschafter-GF bleibt dabei zivilrechtlicher Eigentümer des Kfz und kann dieses z.B. auch durch die Zulassungsbescheinigung im Rechtsverkehr nachweisen.[1] Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / c) Keine Erschütterung des sog. Anscheinsbeweises durch tatsächliche Privatnutzung (10 %)

Letztlich trifft den Steuerpflichtigen auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die objektive Beweislast, um vom Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Im Praxisfall des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" handelt es sich bereits regelmäßig nicht um ein Fahrzeug, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist. Daher kann der sog. Anscheinsbeweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / a) Notwendiges BV

Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieblichen Nutzungsüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. "Erweitertes Gestaltungsmodell": Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der "betrieblichen" Privatnutzung

Als sog. "erweitertes Gestaltungsmodell" ist eine Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der Besteuerung einer Privatnutzung eines Gesellschafter-GF zu prüfen. Hierbei besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-GF einer Kapitalgesellschaft. Das Kfz soll möglichst ohne ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / d) Zwischenergebnis

Es ist daher im Ergebnis von einer praktischen Anwendung dieses sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" in der steuerlichen Gestaltungspraxis dringend abzuraten. Eine derartige Gestaltung kann eine Versteuerung einer Kfz-Privatnutzung durch partielle Vermietung über das PV eines Gesellschafter-GF in der Gestaltungspraxis bereits dem Grunde nach nicht rechtssicher verhindern.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" zur Besteuerungsvermeidung der Kfz-Privatnut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / V. Fazit

Gestaltungen einzig aus der Motivation heraus, steuerliche Vorteile zu erzielen, bergen stets Risiken in der steuerrechtlichen Gestaltungspraxis: neben der rein steuerrechtlichen Gestaltungserwägung sind Fragen des Zivilrechts, aber auch Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 41, 42 AO) zu beachten. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung keines der "vermeintlichen Gestaltungsmodelle" bis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / b) Bewertungsansatz

Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil insoweit 10-50 %, darf der private Nutzungsanteil nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG[32] bewertet werden: die gesamten, angemessenen Kfz-Aufwendungen sind in diesem Fall Betriebsausgaben; der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG zu erfassen. Diese wäre mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / II. Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung

1. Allgemeine Vorüberlegungen Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / III. Steuerliche Implikationen zur Beurteilung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Fragestellung

Fraglich ist, ob eine derartige Gestaltung tatsächlich im Ergebnis zum Wegfall zur Anwendung der 1 %-Regelung bzw. der Führung eines Fahrtenbuchs als Nutzungsnachweis führen kann, oder ob mit der Gestaltung vielmehr weitere Gestaltungsrisiken einhergehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Steuerliche Evaluierung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

a) Notwendiges BV Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / IV. Gestaltungsmissbrauch und unwirksame Rechtsgeschäfte

Bei praktischen Gestaltungsvarianten sollten zudem nachfolgende Implikationen beachtet werden: 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO) Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 4. Wegfall der Führung eines Fahrtenbuchs nach repräsentativem Zeitraum

Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[35] Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist hierbei vom Steuerpflichtigen dar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Allgemeine Vorüberlegungen

Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit einem individuell ermittelten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Letztlich stellt sich auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die Rechtsfrage eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO. Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz insoweit nicht umgangen werden. Ist nach § 42 Abs. 1 AO der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO)

Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO handeln. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen i.S.d. § 41 Abs. 2 AO sind für die Besteuerung – im Ergebnis ähnlich wie beim sog. Gestal...mehr