Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.3 Hinweise für die Praxis

Nach dem neuen § 2b UStG sind (wie von der MwStSystRL vorgegeben) vor allem zwei Kriterien für die Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen der öffentlichen Hand maßgebend, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Das Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt und das Vorhandsein (bzw. Nichtvorhandensein) möglicher mehr als nur unbedeutender Wettbewerbsverzerrungen. Da es sich bei de...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 4 Erbringung einer Dienstleistung an niederländischen Unternehmer – debitorischer Sachverhalt

Mit der Grundregel, dass die sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich dort besteuert werden, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte hat, für die er die Leistung bezieht, hat das Reverse-Charge-Verfahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei den unter § 3a Abs. 2 UStG fallenden sonstigen Leistungen, bei denen sich der Ort der Leistung k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 7 Fälle aus der Rechtsprechung

Bilder Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.[1] Buchumschläge Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.[2] Container Beim BFH ist die Frage anhängig, ob vermietete oder verpachtete Container dem Umlau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / Zusammenfassung

Begriff Ein Geh- und Fahrrecht, auch Wegerecht genannt, erlaubt dem Berechtigten, ein fremdes Grundstück als Geh- und Fahrweg nutzen zu dürfen. Bei einem Geh- und Fahrrecht handelt es sich um eine Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB), die in das Grundbuch einzutragen ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 1018 ff. BGB Auslegung – Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 5 Gewohnheitsrecht durch jahrzehntelange Duldung?

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht schon durch ein Gewohnheitsrecht wegen jahrzehntelanger nachbarlicher Übung entstehen. Auf das Überqueren eines fremden Grundstücks kann ein Grundstückseigentümer dagegen dann bestehen, wenn zu seinen Gunsten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 1 Allgemeines

Ist ein Geh- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen, ergibt sich dessen Inhalt in erster Linie aus dem Wortlaut des Grundbucheintrags selbst und aus der Eintragungsbewilligung, auf die darin verwiesen wird. Die Bezeichnung als Wegerecht erlaubt eine umfassende Benutzung durch Gehen und Fahren sowie im landwirtschaftlichen Bereich durch Reiten und Durchtreiben von Vieh. Bei e...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 6.4 Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisen sind dem Steuerberater als Reisekosten die Fahrt- und Übernachtungskosten zu erstatten. Ferner erhält er ein Tage- und Abwesenheitsgeld.[1] Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Steuerberaters befindet.[2] Folglich können für Geschäfte am Ort der Kanzlei oder der Wohnun...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2.1 Materielle Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] Auch die sog. Finanzwerte werden a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der wichtigsten materie... / Navigationsgerät

Ein werkseitig in ein Kraftfahrzeug fest eingebautes (Satelliten-)Navigationsgerät ist kein eigenständiges Wirtschaftsgut, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zur Nutzung des Fahrzeugs bewertet werden könnte. Die Verwendung des Geräts während der Fahrt dient allein dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs selbst und erfüllt keinen von diesem Gebrauch ablösba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der wichtigsten materie... / Grundausrüstung einer Werkstatt

Die Grundausrüstung an Spezialwerkzeugen, die eine Kfz-Reparaturwerkstatt bei der Übernahme der Vertretung einer bestimmten Automobilmarke zu beschaffen hat, bildet kein einheitliches Ganzes, da die einzelnen Spezialwerkzeuge selbstständig nutzungsfähig sind.[1] S. a. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile".mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 5 Nur lineare Abschreibung für die Solaranlage und Photovoltaikanlage möglich

Es kommt nur die lineare Abschreibung in Frage: Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2 Kfz-Nutzung

2.1 Gesamtaufwendungen Rz. 16 Neben der oben beschriebenen Abschreibung entstehen durch die Kfz-Nutzung laufende Aufwendungen. Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen kann der Stromanteil, der ggf. (auch) an einer privaten Ladevorrichtung getankt wird, entweder mit Hilfe eines Stromzählers oder durch Schätzung anhand repräsentativer...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1 Kfz-Bestand im HGB-Jahresabschluss und in der Steuerbilanz

1.1 Ausweis in der Handels- und Steuerbilanz Rz. 1 Kraftfahrzeuge sind auf der Aktivseite der Bilanz beim Anlagevermögen unter der Position Sachanlagen als "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" auszuweisen (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB). Bei kleinen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB sin...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 3 Veräußerung betrieblicher Kraftfahrzeuge

Rz. 68 Bei einem zu 100 % betrieblich genutzten Kfz berechnet sich der Veräußerungsgewinn (bzw. -verlust) wie bei allen anderen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Veräußerungserlös abzüglich aktueller Buchwert. Rz. 69 Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, das auch privat genutzt wurde, veräußert, so errechnet sich der Veräußerungsgewinn ebenso aus ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.11 Ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbene Kfz

Rz. 105 Die Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen, dem Unternehmen zugeordneten Kfz ist umsatzsteuerpflichtig.[1] Dies gilt hinsichtlich des unternehmerisch genutzten Teils auch bei Beschränkung der Zuordnungsentscheidung auf diesen Teil, denn der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Kfz für Zwecke seines Unternehmens (gebraucht) von einem Nicht-Steuerpfli...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.5 Nutzung des zum Privatvermögen gehörenden Kfz

Rz. 65 Wird ein zum Privatvermögen (private Nutzung mehr als 90 %)[1] gehörendes Kfz teilweise betrieblich oder beruflich genutzt, so liegen umgekehrt Nutzungs- oder Leistungseinlagen vor. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind dabei die auf die betriebliche Veranlassung entfallenden Gesamtkosten einschließlich der AfA.[2] Bei einem Luxuswagen ist gegebenenfalls auch hier die...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3 Bewertung

1.3.1 Erstbewertung Rz. 5 Gemäß § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten der Kaufpreis abzüglich Preisminderungen (Nachlässe und Skonti),[1] zuzüglich der Nebenkosten, die aufgewendet werden, um das Kfz in die eigene Verfügungsmacht zu überführen (z. B. Überführungs-, Zulassungs-, Kennzeichen-, Vermittlungs- oder Gutachterkosten), und zuzüglich der Aufwendungen, um ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2 Sonderfälle

2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich vera...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.1 Ausweis in der Handels- und Steuerbilanz

Rz. 1 Kraftfahrzeuge sind auf der Aktivseite der Bilanz beim Anlagevermögen unter der Position Sachanlagen als "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" auszuweisen (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB). Bei kleinen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB sind die Fahrzeuge in den übergeordneten Positi...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.4 Gesellschaftsrechtlich veranlasste Nutzung

Rz. 58 Für die Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Privatfahrten wie für Einzelunternehmer. Befinden sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft Kraftfahrzeuge, so ist ein Nutzungswert für denjenigen Gesellschafter anzusetzen, dem die Nutzung zuzurechnen ist.[1] Vertragliche Vereinbarungen bezüglich eines Privat...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie ent...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.2 Folgebewertung

Rz. 8 Kraftfahrzeuge (der Fuhrpark: Lkw, Anhänger, Schlepper, Zugmaschinen, Pkw usw.) gehören i. d. R. zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Betriebs. Deshalb sind nach Maßgabe der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB regelmäßig planmäßige Abschreibungen sowie bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auch außerplanmäßige Abschr...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4 Umsatzsteuer

4.1 Allgemeines Rz. 70 Die Nutzung eines Kfz im Betriebsvermögen löst auch umsatzsteuerliche Folgen aus. Das sind u. a. die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe sowie der Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal. Die unentgeltliche Wertabgabe und die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung an das Personal werden einer entgel...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.2 Ansatz: BV-Zugehörigkeit

Rz. 2 Handelsrechtlich sind diejenigen Anlagegüter im Anlagevermögen zu aktivieren, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Steuerrechtlich gilt grundsätzlich dieselbe Ansatzvorschrift.[2] Zur Differenzierung zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendigem Privatvermögen bestehen im Steuerrecht darüber hinaus det...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.3 Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten eines Fahrzeugs

Rz. 78 Nutzt der Unternehmer das Kfz ausschließlich für unternehmerische Zwecke, kann er die Vorsteuer, die auf die Anschaffung des Kfz entfällt, in voller Höhe abziehen. Dies setzt voraus, dass kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a und 2 i. V. m. Abs. 3 UStG vorliegt. Rz. 79 Hat der Unternehmer das Kfz, das er auch für private Zwecke nutzt, vollständig seinem Unterne...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.3 Vollständige betriebliche bzw. private Nutzung

Rz. 24 Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Bei einem zu 100 % privat genutzten Kfz entfällt die betriebliche Abzugsfähigkeit der Kosten selbstverständlich vollumfänglich.mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche Behandlung der Haltung und Nutzung

1 Kfz-Bestand im HGB-Jahresabschluss und in der Steuerbilanz 1.1 Ausweis in der Handels- und Steuerbilanz Rz. 1 Kraftfahrzeuge sind auf der Aktivseite der Bilanz beim Anlagevermögen unter der Position Sachanlagen als "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" auszuweisen (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB). Bei kleinen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und K...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.3 Reparatur und Generalüberholung

Rz. 14 Reparaturen (Instandsetzungsaufwendungen) sind grundsätzlich sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand. Dies zeigt sich deutlich bei jährlich wiederkehrenden Aufwendungen, weil sie dem Betrieb nicht über die Dauer eines Wirtschaftsjahres zu dienen bestimmt sind. Auch sogenannte Großreparaturen, die erst in mehrjährigen Abständen wiederkehren, sind als Erhaltungsaufwand ane...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versi...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.5 Einschränkung des Vorsteuerabzugs

Rz. 82 Für Fahrzeuge, die der Unternehmer seinem Unternehmen nicht zugeordnet hat oder nicht zuordnen darf, entfällt jeglicher Vorsteuerabzug. Für Unternehmer, die steuerfreie Umsätze ausführen (z. B. Ärzte mit steuerfreien Umsätzen gemäß § 4 Nr. 14 UStG), ist der Vorsteuerabzug i. d. R. in voller Höhe ausgeschlossen[1]; die Veräußerung ist zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 70 Die Nutzung eines Kfz im Betriebsvermögen löst auch umsatzsteuerliche Folgen aus. Das sind u. a. die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe sowie der Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal. Die unentgeltliche Wertabgabe und die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung an das Personal werden einer entgeltlichen Lieferu...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.2 Familienheimfahrten

Rz. 51 Auch sog. Familienheimfahrten im eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung [1] sind betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten; die hierfür entstandenen Aufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Abzug der Aufwendungen ist jedoch ebenso wie der für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte dem Grunde ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.2 Zuordnung zum Unternehmen

Rz. 72 Voraussetzung für die Zuordnung eines angeschafften, hergestellten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Kfz zum Unternehmen ist eine 10 %ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Die Zuordnung des Kfz zum Unternehmen richtet sich wesentlich nach der im Zeitpunkt der Anschaffung geplanten Verwendung des Kfz im ersten Besteu...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.6 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 84 Bei einer Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorzunehmen. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Fahrzeugen ist nach § 15a Abs. 8 UStG innerhalb des 5-jährigen Berichtigungszeitraums durchzuführen; in Fällen der Veräußerung u...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.10 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an Gesellschafter

Rz. 104 Die gleichen Grundsätze gelten im Wesentlichen auch gemäß § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG, § 3 Abs. 9a Nr. 1, Nr. 2 UStG für die Privatnutzung von Kfz durch Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften oder ihnen nahestehende Personen. Hier ist zu beachten, dass als Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 UStG mindestens die entstandenen Kosten anzusetzen sind, wenn ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4 Gemischte Nutzung

Rz. 25 Die ausschließliche betriebliche Nutzung wird bei Lastkraftwagen und ähnlichen Fahrzeugen i. d. R. unumstritten sein. Wird dagegen ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw auch zu Privatfahrten benutzt, so ist eine Aufteilung in abzugsfähige Betriebsausgaben[1] und nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten[2] vorzunehmen.[3] In der Praxis der Finanzbuchhaltung werden z...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.1 Gesamtaufwendungen

Rz. 16 Neben der oben beschriebenen Abschreibung entstehen durch die Kfz-Nutzung laufende Aufwendungen. Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen kann der Stromanteil, der ggf. (auch) an einer privaten Ladevorrichtung getankt wird, entweder mit Hilfe eines Stromzählers oder durch Schätzung anhand repräsentativer Aufzeichnungen über 3...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.4 Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeug

Rz. 80 Für Aufwendungen, die in Verbindung mit dem Betrieb und der Erhaltung des Kfz stehen, gelten die Grundsätze für den Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten (vgl. Abschn. 4.3) entsprechend. Jedoch ist zu beachten, dass die Aufwendungen ein eigenes Zuordnungsobjekt bilden.[1] Je nach Nutzung des Kfz gilt Folgendes: Sonstige Leistungen und vertretbare Gegenstände (z. B. Wa...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.1 Erstbewertung

Rz. 5 Gemäß § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten der Kaufpreis abzüglich Preisminderungen (Nachlässe und Skonti),[1] zuzüglich der Nebenkosten, die aufgewendet werden, um das Kfz in die eigene Verfügungsmacht zu überführen (z. B. Überführungs-, Zulassungs-, Kennzeichen-, Vermittlungs- oder Gutachterkosten), und zuzüglich der Aufwendungen, um das Kfz in einen be...mehr