Ein werkseitig in ein Kraftfahrzeug fest eingebautes (Satelliten-)Navigationsgerät ist kein eigenständiges Wirtschaftsgut, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zur Nutzung des Fahrzeugs bewertet werden könnte. Die Verwendung des Geräts während der Fahrt dient allein dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs selbst und erfüllt keinen von diesem Gebrauch ablösbaren, eigenständigen Zweck.[1]

Eine selbstständige Nutzung ist nur bei mobilen Navigationsgeräten denkbar.

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