Die Grundausrüstung an Spezialwerkzeugen, die eine Kfz-Reparaturwerkstatt bei der Übernahme der Vertretung einer bestimmten Automobilmarke zu beschaffen hat, bildet kein einheitliches Ganzes, da die einzelnen Spezialwerkzeuge selbstständig nutzungsfähig sind.[1]
S. a. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile".
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