Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (Cannabis) zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen.

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