Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Hierbei ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in einer im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde bezeichnet. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / I. Praktische Problemstellung

Lassen sich die "Unannehmlichkeiten" für die Mandantschaft ...: In der Praxis ist der steuerliche Berater häufig mit einer Aversion der Mandanten/-innen hinsichtlich der Notwendigkeit der ordnungsgemäß zu führenden Fahrtenbücher konfrontiert. Mindestens ähnlich unbeliebt ist der Umstand, dass die Mandantschaft – in Ermangelung eines den Anforderungen entsprechenden Fahrtenbu...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (estb 2023, Heft 2, S. 70)

Steueroptimierung durch (partielle) Vermietungsoption über das Privatvermögen? Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem so...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Praxisfall

(Fortentwicklung des bisherigen Gestaltungsmodells von Gummels / Denker, NWB 2020, 3199 für Zwecke der Besteuerungsvermeidung zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers): Was wird angestrebt? Es besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer (Gesel...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Gestaltungsüberlegung

Ein Kfz wird daher vollständig im Privatvermögen (PV) eines Gesellschafter-GF erworben und regelmäßig auch auf diesen zugelassen. Der Gesellschafter-GF bleibt dabei zivilrechtlicher Eigentümer des Kfz und kann dieses z.B. auch durch die Zulassungsbescheinigung im Rechtsverkehr nachweisen.[1] Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine ...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / c) Keine Erschütterung des sog. Anscheinsbeweises durch tatsächliche Privatnutzung (10 %)

Letztlich trifft den Steuerpflichtigen auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die objektive Beweislast, um vom Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Im Praxisfall des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" handelt es sich bereits regelmäßig nicht um ein Fahrzeug, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist. Daher kann der sog. Anscheinsbeweis...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / a) Notwendiges BV

Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieblichen Nutzungsüb...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. "Erweitertes Gestaltungsmodell": Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der "betrieblichen" Privatnutzung

Als sog. "erweitertes Gestaltungsmodell" ist eine Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der Besteuerung einer Privatnutzung eines Gesellschafter-GF zu prüfen. Hierbei besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-GF einer Kapitalgesellschaft. Das Kfz soll möglichst ohne ein...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / d) Zwischenergebnis

Es ist daher im Ergebnis von einer praktischen Anwendung dieses sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" in der steuerlichen Gestaltungspraxis dringend abzuraten. Eine derartige Gestaltung kann eine Versteuerung einer Kfz-Privatnutzung durch partielle Vermietung über das PV eines Gesellschafter-GF in der Gestaltungspraxis bereits dem Grunde nach nicht rechtssicher verhindern.mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" zur Besteuerungsvermeidung der Kfz-Privatnut...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / V. Fazit

Gestaltungen einzig aus der Motivation heraus, steuerliche Vorteile zu erzielen, bergen stets Risiken in der steuerrechtlichen Gestaltungspraxis: neben der rein steuerrechtlichen Gestaltungserwägung sind Fragen des Zivilrechts, aber auch Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 41, 42 AO) zu beachten. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung keines der "vermeintlichen Gestaltungsmodelle" bis...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / b) Bewertungsansatz

Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil insoweit 10-50 %, darf der private Nutzungsanteil nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG[32] bewertet werden: die gesamten, angemessenen Kfz-Aufwendungen sind in diesem Fall Betriebsausgaben; der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG zu erfassen. Diese wäre mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entf...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / II. Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung

1. Allgemeine Vorüberlegungen Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit e...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / III. Steuerliche Implikationen zur Beurteilung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpf...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Fragestellung

Fraglich ist, ob eine derartige Gestaltung tatsächlich im Ergebnis zum Wegfall zur Anwendung der 1 %-Regelung bzw. der Führung eines Fahrtenbuchs als Nutzungsnachweis führen kann, oder ob mit der Gestaltung vielmehr weitere Gestaltungsrisiken einhergehen.mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Steuerliche Evaluierung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

a) Notwendiges BV Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieb...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / IV. Gestaltungsmissbrauch und unwirksame Rechtsgeschäfte

Bei praktischen Gestaltungsvarianten sollten zudem nachfolgende Implikationen beachtet werden: 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO) Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO ha...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 4. Wegfall der Führung eines Fahrtenbuchs nach repräsentativem Zeitraum

Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[35] Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist hierbei vom Steuerpflichtigen dar...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Allgemeine Vorüberlegungen

Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit einem individuell ermittelten ...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Letztlich stellt sich auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die Rechtsfrage eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO. Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz insoweit nicht umgangen werden. Ist nach § 42 Abs. 1 AO der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO)

Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO handeln. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen i.S.d. § 41 Abs. 2 AO sind für die Besteuerung – im Ergebnis ähnlich wie beim sog. Gestal...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Optionsrechte

Ein Optionsrecht ist bei einem betrieblich veranlassten Erwerb in der Bilanz des Unternehmens als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und damit auch steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG. Es ist nicht abnutzbar. Ggf. kommt eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht, z. B., wenn im Fall einer Aktienoption der Börs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Austauschmotor

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Wird bei einem Kraftfahrzeug der Einbau eines Austauschmotors erforderlich, weil der Motor während einer Auswärtstätigkeit ausfällt, so sind grundsätzlich die anteilig auf die berufliche Nutzung des Kfz entfallenden Aufwendungen als WK abziehbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch ein außergewöhnliches Ereignis (Unfall) während der beruf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produkthaftung / 1.1 Verschuldenshaftung des BGB

Die deliktische Haftung gem. §§ 823 ff. BGB ("Produzentenhaftung") steht gleichwertig neben der Gefährdungshaftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.[1] Der Geschädigte kann seine Schadenersatzansprüche aufgrund der für ihn günstigsten Anspruchsgrundlage geltend machen. Die deliktsrechtliche Haftung entsteht, wenn der Hersteller bei der Produktion ihm obliegende Verkehrssi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
LG München I weist Klimaklage gegen BMW ab

Zusammenfassung Mit Urteil vom 7.2.2023, Az. 3 O 12581/21 hat das LG München I eine sog. Klimaklage gegen BMW als unbegründet abgewiesen. Die Kläger, Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) haben bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Klimaklage gegen BMW ist ein prominentes Beispiel für die stark ansteigende Zahl von Klimawandelstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 3 Verlust des Anspruchs auf Krankenbezüge (§ 22 Abs. 1 TVöD)

Der Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er sich die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugezogen hat (§ 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. der Protokollerklärung zu Abs. 1). Vorsatz liegt vor, wenn der Beschäftigte den Eintritt der Erkrankung direkt anstrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Grob fahrlässig handelt der Beschäftigte, wenn e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.1 TVöD Bund

Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in Teil III Abschn. 23 nur noch 2 Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister im TV EntgO Bund den Tätigkeitsm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgeschlossenheit (WEMoG) / 6 Stellplätze und Garagen

Die Abgeschlossenheit erfordert stets abgeschlossene Räume. Eine Ausnahme bestand jedoch seit einer Gesetzesänderung im Jahr 1973 hinsichtlich dauerhaft markierter Garagenstellplätze. Diese galten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellpl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.11 K

Kabelanschluss (Übergabepunkt) Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen bis zur ersten Absperrmöglichkeit zwingend im Gemeinschaftseigentum.[1] Beim Kabelanschluss ist dies der Übergabepunkt im Sondereigentum – ab diesem steht er im Sondereigentum. Kabelanschlussdose Kabelanschluss- und Antennenanschlussdosen befinden sich in der Regel in son...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 6 Bilanzielle Bewertung

Wie die Bilanzgliederung zeigt, wird auf deren Aktivseite zwischen Wirtschaftsgütern des Anlage- und des Umlaufvermögens unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich nicht nur auf den Bilanzausweis aus; vielmehr gelten für Anlage- und Umlaufvermögen auch unterschiedliche Bewertungsgrundsätze. Entscheidend für die Zuordnung zu einer dieser beiden Kategorien ist, ob ein Wirt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keramiker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie Ableitung organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zu deren Vermeidung, Beratung zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie eines Hautschutz- und Hygieneplans, Hilfe beim Umgang mit krebserzeugenden und chronisch schädigenden quarzhaltigen Stäuben in Form ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr