• Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie Ableitung organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zu deren Vermeidung,
  • Beratung zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Hilfe beim Umgang mit krebserzeugenden und chronisch schädigenden quarzhaltigen Stäuben in Form von Empfehlungen zur richtigen Auswahl sowie zum richtigen Tragen entsprechender PSA,
  • Hinweise zur Auswahl wirksamer PSA (z. B. für Gehör- und Atemschutz sowie zu deren richtigem Einsatz),
  • Vorschläge zur Einrichtung geeigneter Aufenthalts- und Pausenräume,
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Keramikern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • Silikogener Staub: Gefahr einer Quarzstaub-Lungenerkrankung, z. B. beim Herstellen keramischer Massen, Glasuren;
  • Staubbelastung: Teilweise hohe Staubimmission beim Mahlen und Abwiegen der Rohstoffe sowie bei Aufbereitung der Masse;
  • Blei und anorganische Bleiverbindungen: Beeinträchtigung durch Schwermetalle (z. B. Blei) beim Herauslösen aus farbigen Glasuren von Keramikgeschirr;[2]
  • Lärm: Lärmbelastung beim Trennen und Schleifen von Keramik;
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Allergische Reaktionen der Atemwege durch Umgang mit Klebern, Lösungsmitteln;[3]
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Beeinträchtigung durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Dämpfe (z. B. beim Brennen von Gebrauchskeramik);
  • Gefährdung der Haut: Höheres Hauterkrankungsrisiko beim Umgang mit irritativ und sensibilisierend wirkenden Formenschmiermitteln;
  • Atemschutzgeräte (Vorsorge): Beeinträchtigung der Atemwegsorgane durch Tragen von Atemschutzmasken beim Anmischen von Glasuren;
  • Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen: Hohe körperliche Beanspruchung durch Heben und Tragen schwerer Lasten verbunden mit Zwangshaltungen (z. B. gebückt an der Töpferscheibe);
  • Psychische Belastungen und Beanspruchungen (Leitlinie zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz): Zeit- und Termindruck im Zusammenhang mit dem erforderlichen Mehrfach-Brennen bemalter und glasierter Keramik (sog. langer Weg);
  • Erkältungs- und rheumatische Erkrankungen bedingt durch große Temperaturschwankungen beim Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Befördern von Rohstoffen bzw. zum Transport von Töpferwaren zu Märkten (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsbeurteilung);

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die Fürsorgepflicht des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.
[2] BfR, Schwermetalle aus Keramikglasuren können die Gesundheit gefährden, 2005.
[3] ONLINE-VERGLEICH Versicherungen, Berufsunfähigkeit ist für Keramiker nur schwer versicherbar, 2022.

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