Einige Hersteller – so z.B. der gesamte VW-Konzern (mit Ausnahme Porsche) seit dem Modelljahr 2018 – haben die im EDR hinterlegten Daten im europäischen Raum ohne weitere Verschlüsselung zum Auslesen mit dem Bosch CTR freigegeben oder bieten dafür ein eigenes Tool wie die Hersteller Tesla oder Kia an. Andere Hersteller – wie z.B. Mercedes – verschlüsseln auch weiterhin diese Daten, so dass ohne ihre Mithilfe ein Auslesen und Aufbereiten für die Unfallrekonstruktion nicht möglich ist.

In einem laufenden Gerichtsprozess besteht jedoch die Möglichkeit, diese Daten zur Vorbereitung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung nach den §§ 142, 144 ZPO zu erhalten.[17] Dabei werden die im EDR vorhandenen Daten als sonstige Unterlagen im Sinne dieser Vorschrift erfasst und das Gericht kann dem Fahrzeughersteller als Dritten aufgeben, diese Daten in einem auslesefähigen Format dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen zur Verfügung zu stellen.[18] Voraussetzung dafür ist allerdings ein ausreichend konkreter Vortrag, welche Tatsachen mit Hilfe welcher Daten bewiesen werden sollen. Sodann kann mit Hilfe des Herstellers ein Auslesen erfolgen bzw. im Fall eines sog. online Kfz sogar eine Auskunft über bei dem Hersteller vorhandene Daten erfolgen.

Praxistipp: Beispielsweise verfügt der Hersteller Mercedes über geschultes Personal, welches mit dem Auslesegerät Xentry deutschlandweit auf eine gerichtliche Anordnung hin entsprechende Daten auslesen kann – das bekannteste Bespiel dürfte das Auslesen dieser Daten aus einem Mercedes zu dem "Kuhdamm – Raser Prozess" aus Berlin im dortigen Strafverfahren darstellen.

[17] Vgl. LG Karlsruhe, Beschl. v. 6.4.2022 – 10 O 200/19 – juris; LG Wuppertal, Beschl. v. 2.9.2016 – 5 O 381/14 = VRR 2016, Nr. 11, 13; im Überblick Balzer/Nugel NJW 2016, 193.
[18] Brockmann/Nugel zfs 2016, 69 ff.

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