Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / cc) Sonderbedarf/nicht gedeckte Krankheitskosten

Nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt es sich nur dann um einen vom Unterhaltspflichtigen neben dem laufenden Unterhalt zu zahlenden Sonderbedarf, wenn der Bedarf unregelmäßig anfällt und außergewöhnlich hoch ist. Nach allgemeiner Meinung fällt regelmäßig darunter der durch die Krankenkasse und Beihilfe nicht gedeckte Teil notwendiger ärztlicher Behandlungskosten. Das OLG Ham...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / c) Wechselmodell

Zunehmend wird das sog. Wechselmodell praktiziert, in dem das Kind bei meistens gemeinsamen Sorgerecht der Eltern auch seinen Alltag von wechselnden Lebensmittelpunkten aus erlebt. Die enge Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen wird aufrechterhalten und beide Elternteile bleiben in der Verantwortung für ihr Kind (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 873). Da die Durchführung...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergelds), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2019 ist d...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / c) Trotz Erfüllung seiner Erwerbsobliegenheit erzielt der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen

Beispiel: Der Kindesvater V geht einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit und einer angemessenen Nebentätigkeit nach, sein Einkommen ist aber dennoch so gering, dass er bei Wahrung seines Selbstbehalts den Mindestunterhalt seines minderjährigen Kindes nicht leisten kann. Seine Ehefrau verfügt über Einkommen. Hier geht es in der Praxis um die Frage, ob und ggf. wie das Einkommen...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Erhöhung des Selbstbehalts

In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind bestimmte Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen ausgewiesen, sowie ein darin enthaltener Betrag für Unterkunft, einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete). Hierzu wird bestimmt, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll, wenn die Wohnkosten (War...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / aa) Ersparnis durch erhöhten Beihilfebemessungssatz

In Fortführung früherer Urteile (BGH FamRZ 1983, 49 und 1984, 108) hat der BGH (FamRZ 2018, 681 = MDR 2018, 742 = FamRB 2018, 215 m. Hinw. Liceni-Kierstein) entschieden, dass eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erzielt, im Unterhaltsverfahren lediglich als Einkommen des betreuenden Elte...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 4. Leistungsfähigkeit und Erwerbsobliegenheit bei Elterngeldbezug

Die Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit entfällt nicht ohne Weiteres durch die Wiederverheiratung und durch die Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung, da diese Rollenwahl nur der neuen Familie und nicht dem unterhaltsberechtigten Kind zugutekommt (vgl. BGH FamRZ 2006, 1010). Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz (Fam...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 8. Verwirkung des titulierten Unterhalts

Gem. § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a BGB ist die Verjährung titulierter Kindesunterhaltsansprüche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Berechtigten gehemmt. Titulierte, nicht verjährte Ansprüche können jedoch verwirkt werden. Maßgeblich für eine Verwirkung ist, ob der Titelschuldner dem Verhalten des Gläubigers bei objektiver Beurteilung entnehmen konnte, dass dieser sein ...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / e) Selbstständige

Mitunter erzielt der Selbstständige in seiner Tätigkeit ein deutlich geringeres Einkommen, als er in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten erzielen könnte. In solchen Fällen gehen die Familiengerichte – insbesondere bei der erhöhten Leistungspflicht zum Kindesunterhalt nach § 1603 Abs. 2 BGB – gelegentlich dazu über, die Aufgabe...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / d) Abänderung einer Jugendamtsurkunde und Beweislast im Abänderungsverfahren nach Eintritt der Volljährigkeit

In Fortführung seiner Rechtsprechung hat der BGH (FamRZ 2017, 370 m. Anm. Knittel NJW 2017, 1317 m. Anm. Born = MDR 2017, 525 = FamRB 2017, 127 m. Hinw. Liceni-Kierstein = FuR 2017, 199 m. Bearb. Soyka) entschieden, dass die Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses nicht daran gehindert sind, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlic...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / a) Verfahrensstandschaft

Ist der Titel in Verfahrensstandschaft erlangt worden, steht nicht der Name des Kindes im Rubrum, sondern der des Elternteils. Vollstreckt nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes der Elternteil aus einem solchen Titel, so ist er zwar weiterhin – formell – Inhaber des Titels, ist aber nicht mehr berechtigt, aus diesem Titel zu vollstrecken (OLG Hamm FamRZ 1992, 843; O...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / aa) Abitur – Lehre – Studium

Der Unterhalt eines Kindes umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern hält. Eltern, die dem Kind ein...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 1. Wechselmodell

Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 2014, 917; 2017, 437) besteht ein unterhaltsrechtliches Wechselmodell nur dann, wenn eine genaue paritätische Betreuung vorliegt und kein Schwerpunkt festgestellt werden kann. Entsprechend hat das OLG Dresden (FamRZ 2022, 31 mit Anm. Borth; FuR 2022, 219 m. Hinw. Viefhues) das Vorliegen eines Wechselmodells vernein...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / c) Gedeckter Wohnbedarf

Wohnkosten sind Teil des allgemeinen Lebensbedarfs, nach dem sich die Höhe des Unterhalts richtet. Der nach der Düsseldorfer Tabelle bemessene Unterhaltsanspruch des Kindes ist daher nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) gemindert, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil die ihm gehörende Wohnung dem betreuenden Elternteil und dem Kind überlässt (a....mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Grenzen des Ausbildungsunterhalts

Gemäß § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtungswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der E...mehr

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AGS 9/2017, Kostenentscheid... / Leitsatz

Beruht die Kostenentscheidung nach § 243 FamFG auf billigem Ermessen, hat dies auch Folgen für deren Überprüfung in der Beschwerdeinstanz. Die Überprüfungsmöglichkeit beschränkt sich darauf, ob das FamG von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat. Ein Unterhaltsschuldner gibt trotz der regelmäßigen und pünktlichen Unterhaltszahlungen auch dann Veranlassu...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Kein Mehrbedarf des minderjährigen Kindes

Im Anschluss an den BGH (FamRZ 2018, 681) hat das OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 584) betont, dass der Aufwand für die private Krankenversicherung eines minderjährigen Kindes für dieses keinen Mehrbedarf darstellt, sondern zu den vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu tragenden laufenden Elementarkosten gehört. Auch die laufenden Kosten einer Nachmittagsbetreuung sind nach ei...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / e) Kinderbetreuungskosten kein Mehrbedarf des Kindes

Nach der BGH-Rechtsprechung (MDR 2017, 1425; vgl. BGH FamRZ 2007, 882; 2008, 1152) stellen berufsbedingte Kinderbetreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar. Ein Mehrbedarf kann hinsichtlich der üblichen pädagogisch veranlassten Betreuung in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Horten entstehen und ist dann von beiden Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Ve...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / bb) Anspruch auf Taschengeld

Der Anspruch auf Taschengeld ist Bestandteil des Familienunterhalts nach den §§ 1360, 1360a BGB und ist gerichtet auf einen Geldbetrag, der dem Ehegatten die Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen soll. Es dient daher zunächst dem Zweck, die notwendigen Bedürfnisse ...mehr

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ZAP 2/2022, Enkelunterhalt: Anforderungen an unterhaltspflichtigen Elternteil

(BGH, Beschl. v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21) • Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / b) Kosten einer Internatsunterbringung

Nach Auffassung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2019, 1859 = ZAP F. 1, S. 122, EN-Nr. 463/2019) hat der unterhaltspflichtige Elternteil nur dann für den schulischen Mehrbedarf eines Kindes aufzukommen, wenn dieser als berechtigt anerkannt werden kann. Trotz der generellen Bindung an die Entscheidung des sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der schulischen Ausbildung ist sie u...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Der aus dieser Vorschrift folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung ist – wie das OLG Köln (FamRZ 2022, 1773) darlegt – vom ...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / b) Erhebliche Erschwernis der Rechtsverfolgung gegen den vorrangig Unterhaltspflichtigen

Großeltern haften nachrangig für den Unterhalt minderjähriger Enkelkinder nicht nur bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Kindeseltern, sondern gem. § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die Rechtsverfolgung gegen den an sich leistungsfähigen vorrangig verpflichteten Verwandten ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2022, 79...mehr

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ZAP 4/2020, Basiswissen 2: ... / 3. Formulierung des Antrags auf Minderjährigenunterhalt

Kindesunterhalt kann unterschiedlich tituliert werden. Als statischer Titel: Zitat Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen seines gesetzlichen Vertreters ab ... einen monatlichen Unterhalt i.H.v. ... EUR zu zahlen. Als dynamischer Titel: Zitat Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen seines gesetzlichen Vertreters ab ... einen...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Wohnungsvorteil des Unterhaltspflichtigen

Das maßgebliche Einkommen wird nicht nur durch die Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen. Der BGH (FamRZ 2021, 186 m. Anm. Seiler = FuR 2021, 91 m. Bearb. Soyka = NJW 2021, 697) hat klargestellt, dass im Rahmen der Bemessung des Unterhal...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Nach allgemeiner Auffassung trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsunfähigkeit zunächst den Unterhaltspflichtigen. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Umstände, die zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit führen können, insbesondere für das Fehlen einer realen Beschäftigungsmöglichkeit (vgl. BGH FamRZ 2014, 637) sowie für den Einwand der Unzumutbarkei...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Kinderzuschlag

Die Berücksichtigung des Kinderzuschlags (§ 6a BKGG) ist streitig. Teilweise wird er als Einkommen der Eltern angesehen. Der BGH (FamRZ 2021, 181 m. Anm. Schürmann = FuR 2021, 95 m. Bearb. Soyka = FamRB 2021, 91 m. Hinw. Liceni-Kierstein = NJW 2021, 472) hat die h.M. bestätigt, dass der Kinderzuschlag unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln i...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 3. Leistungsfähigkeit

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines gegenüber dem minderjährigen Kind barunterhaltspflichtigen Elternteils sind alle zumutbaren Möglichkeiten einzubeziehen; so ist etwa ein vorhandener Wohnwert einzusetzen und ein bestehender Geldanspruch durchzusetzen. In Anlehnung an BGH (FamRZ 2014, 923) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2019, 962 = FuR 2019, 343 bearb. v. Viefhu...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 9. Unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit

Das OLG Celle (FamRZ 2022, 942) hat in einem Ausnahmefall ein unterhaltsbezogenes leichtfertiges Verhalten eines seinem minderjährigen Kind unterhaltspflichtigen Vaters verneint, der seine Erwerbstätigkeit wegen Betreuung des Kindes seiner neuen Partnerin aufgegeben hat, um ihr den Abschluss eines Studiums zu ermöglichen. Das OLG führt aus, dass zwar ein Unterhaltspflichtige...mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / XVII. Steuervorteile bei erneuter Heirat des Unterhaltspflichtigen

Während der geschiedene, alleinstehende Ehegatte nach Steuerklasse 1 Steuern zahlen muss, kommt er im Falle einer neuen Heirat in Steuerklasse 3. Jedoch kommt der Steuervorteil aus der zweiten Ehe auch nur der zweiten Ehefrau zugute (BVerfG NJW 2003, 3466). Der Unterhaltsberechtigte ist daher in seiner neuen Ehe frei in der Kombination der Steuerklassen (III/V oder IV/IV)). ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

Der Unterhalt eines Kindes umfasst nach § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung hat das OLG Nürnberg (FamRZ 2023, 1713 = NJW 2023, 2493 = MDR 2023, 1190 = FamRB 2023, 445 m. Hinw. Liceni-Kierstein) dargelegt, dass eine Ausbildung geschuldet wird, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistu...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Bedarf und Erwerbsobliegenheit

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 11114) erläutert Bedarf, Barunterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit beim paritätischen Wechselmodell. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst den sich aus der Ausübung des wechselnden Aufenthalts ergebenden Mehrbedarf, insbesondere durch Wohn- und Fahrtkosten. Unterschiedliche Anteile der E...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Mehrbedarf durch Nachhilfeunterricht

Mehrbedarf unterscheidet sich vom Sonderbedarf dadurch, dass es sich um eine ständige Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten handelt. Privater Nachhilfeunterricht begründet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstitutes im Vergleich zu den schulischen För...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / c) Obliegenheit zur Nebentätigkeit und Zurechnung fiktiver Einkünfte

Der einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige muss gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB in jeder ihm möglichen und zumutbaren Art und Weise zum Mindestunterhalt des Kindes beitragen und ggf. eine Nebentätigkeit ausüben. Bei der Bemessung ist nicht nur auf seine tatsächlichen, sondern auch auf erzielbare Einkünfte abzustellen, soweit seine Erwerbsbemühungen nicht ausreichend sind...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Verwertung einer Immobilie

Nach einhelliger Rechtsprechung muss ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Das OLG Stuttgart (NJW 2023, 3523) weist darauf hin, dass das Gesetz für den Verwandtenunterhalt, anders als für den Ehegattenunterhalt, keine allgemeine Billigkeitsklausel vorsieht. Deshalb ist auch hinsichtlich des einsetzba...mehr

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Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbstätigenbonus

Die Bemessung des Ehegattenunterhalts (siehe auch Abschnitt D.II.) folgt grundsätzlich dem aus dem Wesen der Ehe herrührenden Halbteilungsgrundsatz.[69] Allerdings lässt der BGH eine Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz in den Fällen zu, in denen ein Ehegatte sein Einkommen aus Erwerbseinkünften bezieht.[70] Diese Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz will der BGH dadurch ver...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 5. Regressanspruch des Scheinvaters

Im Anschluss an die vorangegangene Rechtsbeschwerdeentscheidung des BGH (s. ZAP F. 11R, S. 1043) hat das OLG Celle (FamRZ 2019, 1787) entschieden, dass dem Scheinvater die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dass der rechtliche Vater im fraglichen Unterhaltszeitraum über Einkünfte verfügte, die einen Unterhaltsanspruch über den Mindestunterhalt hinaus rechtfertigen. Für den u...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 5. Ersatzhaftung des betreuenden Elternteils

Das OLG München (FamRZ 2023, 1706 = FamRB 2023, 402 m. Hinw. Liceni-Kierstein) erläutert im Anschluss an BGH (FamRZ 2013, 1558) die Voraussetzungen und Bestimmung der Höhe einer Ersatzhaftung des minderjährigen kinderbetreuenden Elternteils, wenn der angemessene Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils gefährdet ist. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht nach ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Geltendmachung von übergegangenem Unterhalt

Nach § 7a UVG wird der nach § 7 UVG übergangene Unterhaltsanspruch nicht verfolgt, solange der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, Leistungen nach dem SGB II bezieht und über kein eigenes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II verfügt. Die Reichweite der Vorschrift ist umstritten. Der BGH (FamRZ 2023, 1287 = MDR 2023, 1187 = FamRB 2023, 356 m. Hinw. Schürmann = ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / f) Anspruch auf unbefristete Titulierung

Nach allgemeiner Auffassung steht die Einheitlichkeit des Unterhaltsrechtsverhältnisses zwischen dem verpflichteten Elternteil und dem Kind einer Begrenzung des Titels auf die Zeit der Minderjährigkeit entgegen. Dies gilt, wie das OLG Celle (FamRZ 2017, 2020 = FuR 2017, 683 m. Hinw. Viefhues = FamRB 2017, 449 m. Hinw. Bömelburg) entschieden hat, auch dann, wenn das Kind info...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 6. Auskunft

Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1605 Abs. 1 BGB verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Nach §§ 1605 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB hat dies durch Vorlage eines Verzeichnisses zu erfolgen. Das OLG Brandenburg (FamRZ 20...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 8. Auskehrung des Kindergeldes an Volljährigen

Mit der gesetzlichen Regelung in § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB geht einher, dass das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes vollumfänglich anzurechnen ist. Daher hat nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2007, 542) das Kind einen Anspruch auf Auskehrung des Kindergeldes und kann neben dem Barunterhalt die Herausgabe des vollen Kindergeldes verlangen. ...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Keine Verfahrensstandschaft bei Einrichtung eines Wechselmodells

Im Hinblick auf den Wegfall der Grundlage der gesetzlichen Zuweisung der Vertretungsbefugnis nach § 1629 Abs. 2 BGB bei Einrichtung des Wechselmodells stellt das OLG Brandenburg (FamRZ 2020, 344 im Anschluss an BGH FamRZ 2013, 1565) klar, dass mit Einrichtung des Wechselmodells sowohl die Befugnis zur Geltendmachung des laufenden wie auch des rückständigen Kindesunterhalts e...mehr

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ZAP 18/2021, Anwaltsmagazin / 8 Zu guter Letzt: Fake-Kanzlei verschickt betrügerische Schreiben

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat im August darauf aufmerksam gemacht, dass in letzter Zeit bundesweit wohl insb. an ältere Mitbürger Schreiben einer angeblichen Kölner Rechtsanwaltskanzlei "Dr. Herzog & Partner" mit der "Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses" versandt worden sind. In diesen auf den ersten flüchtigen Blick durchaus professionell aufgemachten S...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4. Umfang des Anspruchs

Der Unterhaltsanspruch umfasst alle Lebensbedürfnisse.[678] Hierzu gehören auch Mehraufwendungen für beide Ehegatten,[679] die durch die Trennung bedingt sind. Derartige Mehrkosten entstehen insbesondere durch die jetzt notwendig gewordene getrennte Haushaltsführung, durch die Anmietung einer zweiten Wohnung, durch den Wegfall des günstigeren Wirtschaftens in einem Mehrperso...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2. Prägendes Einkommen

Kommt es beim Verwandtenunterhalt, insbesondere beim Kindesunterhalt aufgrund der abgeleiteten Gegenstellung des Kindes von der des Unterhaltsschuldners in erster Linie auf das erzielte tatsächliche Einkommen für die Bemessung der Unterhaltshöhe an, so ist beim Ehegattenunterhalt Maßstab für den Unterhalt das sog. prägende Einkommen des Unterhaltsschuldners, das den Eheleute...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / a) Ausbildung

Gemäß § 1619 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt eines Kindes die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine abschließende Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Der Anspruch d...mehr

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ZAP 8/2019, Anwaltsmagazin / 7 Zweifel am Wechselmodell im Familienrecht

Das sog. Wechselmodell im Familienrecht, d.h. ein Modell, bei dem die Kinder von beiden getrenntlebenden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, war Mitte Februar Gegenstand der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Während eine Reihe von Abgeordneten das familienrechtliche Wechselmodell als gesetzlichen Reg...mehr