Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Fallvariante: Ein Vater hat Kinder mit zwei Müttern

Der Kindesunterhalt des ersten Kindes berechnet sich nach den Werten der Düsseldorfer Tabelle 2022 dann wie folgt:mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / Zusammenfassung

Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig” (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, BGHZ 217, 24). Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 3. Verwirkung

Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt werden, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche gegenüber den Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist. Die Grundsätze zur Verwirkung erfahren auch für titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt keine Einschränkung; ihre Durchsetzung mit Hilfe des Titels liegt eher näher (vgl. ZAP F. 11 R, S. 892). Das OLG Braunschw...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 2. Stufe 2: Berechnung des Ehegattenunterhaltes

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Ehegattenunterhalt / E. Die neuen Rangverhältnisse und die Verteilung im Mangelfall nach dem UÄndG 2007

Die Gesetzesänderung durch das UÄndG bringt zum 1.7.2007 eine komplett neue und anders gestaltete Ordnung der unterhaltsrechtlichen Rangverhältnisse. Die Rangfolge war bis zuletzt im politischen Streit. Lediglich aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 28.2.2007[747] wurde der bereits geänderte Rang der mit dem Kindesvater nicht verheirateten Mutter wieder mit dem der betreu...mehr

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AGS 9/2017, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind voneinander getrennt lebende Eheleute. Aus der Ehe sind die in der Obhut der Antragstellerin lebenden Kinder P, geboren am 20.9.2009, und N, geboren am 16.5.2013, hervorgegangen. Mit anwaltlichem Schreiben v. 19.1.2015 forderte die Antragstellerin den Antragsgegner auf, Einkommensnachweise zu übermitteln und Trennungs- und Kindesunterhalt i.H.v. insgesamt...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / b) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt bei fortbestehender gemeinsamer elterlichen Sorge derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB). Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht zudem eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjä...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / I. Vorangegangene Entscheidungen des BGH zum Ehegattenunterhalt

Der BGH hat sich in der Vergangenheit in zwei Entscheidungen mit der Frage des Ehegattenunterhaltes bei höheren Einkommensverhältnissen befasst. Die Entscheidung des BGH (Beschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260) erging in einem unterhaltsrechtlichen Auskunftsverfahren, hat aber auch erhebliche Veränderungen in der praktischen Behandlung derartige...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 7. Vorauszahlung des Unterhalts

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2022, 186 m. Anm. Borth) hat entschieden, dass durch die Leistung eines Abfindungsbetrags eines barunterhaltspflichtigen Elternteils aufgrund einer Freistellungsvereinbarung mit dem vertretungsberechtigten Elternteil keine Erfüllungswirkung des künftigen Kindesunterhalts eintritt, da ein Verzicht auf künftigen Kindesunterhalt auch im Falle einer Ab...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / a) Wohnwert

Auch bei der Bemessung des für den Kindesunterhalt maßgeblichen unterhaltsrelevanten Einkommens sind nach der o.a. Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 584) die vom BGH zur Berücksichtigung des Wohnwerts beim Ehegattenunterhalt entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen, solange der Mindestunterhalt gesichert ist. Hinweis: Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 20...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 2. Berechnungsbeispiel

In unserem Berechnungsbeispiel ist demnach jetzt wie folgt weiter zu rechnen:mehr

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Ehegattenunterhalt / 3. Karrieresprung

Gleichwohl bleibt auch für Unterhaltsfälle, in denen sich eine Einkommenssteigerung beim Unterhaltsschuldner ergeben hat, die Frage von Bedeutung, ob dieses Einkommen insgesamt für die Bemessung des Ehegattenunterhalts heranzuziehen ist.[92] Dies wird von der Rechtsprechung in den Fällen abgelehnt, in denen die Einkommenserzielung nichts bereits in der Ehe angelegt war. Begri...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 3. Wohnvorteil

Die Nutzung einer eigenen Immobilie ist nach allgemeiner Auffassung als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich auch beim Kindesunterhalt relevant. Bei der Ermittlung des Wohnvorteils einer finanzierten Immobilie sind Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwertes zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 519 betr. Elternunterhalt). a) Mindestunterhalt In Übereinstimmung mit...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / 1. Kosten einer Privatschule

Es gilt zu unterscheiden zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf. Sonderbedarf ist ein unregelmäßig auftretender, außergewöhnlich hoher Bedarf, der gem. § 1513 BGB auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann. Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er beim Kindesunterhal...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / 2. Schulden beim Unterhalt minderjähriger Kinder

Auch beim Kindesunterhalt kann die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch Schuldverpflichtungen begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein. Allerdings müssen sich minderjährige Kinder dabei grds. auch diejenigen Kreditverbindlichkeiten entgegenhalten lassen, die in der Zeit des Zusammenlebens der Eltern zum Zwecke gemeinsamer Lebensführung – und nicht nur zur Wahrne...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 6. Einstandspflicht des betreuenden Elternteils

Nach allgemeiner Meinung kann auch der betreuende Elternteil ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung des angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann. Um die Regelung der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt zu wahren, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ohne die Beteiligung des ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Der BGH (FamRZ 2017, 437 m. Anm. Schürmann = NJW 2017, 1676 m. Anm. Graba = MDR 2017, 403 = FamRB 2017, 126 m. Hinw. Frank = FuR 2017, 208 m. Bearb. Soyka) setzt seine Rechtsprechung zum Wechselmodell (vgl. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 873, 921, 937) fort und betont, dass auch in solchem Falle grundsätzlich beide Elternteile nach Maßgabe ihres Einkommens für den Barunterhalt ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / a) Klarstellende Hinweise des BGH

Zum Kindesunterhalt bei beschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen hat der BGH (FamRZ 2019, 1415 = MDR 2019, 1063 = FamRB 2019, 337 m. Hinw. Liceni-Kierstein) klarstellende Hinweise zu einigen Fragen gegeben: Berücksichtigung von Verbindlichkeiten Ob Verbindlichkeiten bei der Bestimmung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2013, 616 u. 15...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / V. Besonderheiten beim Elternunterhalt

Das BVerfG hat in seiner ersten Entscheidung zum Elternunterhalt betont, dass der Gesetzgeber nicht nur dem Elternunterhalt gegenüber dem Kindesunterhalt nachrangiges Gewicht verliehen (§ 1609 BGB), sondern auch den Umfang der Verpflichtung deutlich gegenüber der Pflicht zur Gewährung von Kindesunterhalt eingeschränkt hat (§ 1603 Abs. 1 BGB). Die nachrangige Behandlung des E...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 2. Ausbildungsunterhalt

a) Obliegenheit des volljährigen Kindes Die Eltern haben dem Kind eine seine seiner Begabung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Dem steht die Obliegenheit des volljährigen Kindes gegenüber, die Ausbildung innerhalb angemessener Zeit planvoll und zielstrebig zu betreiben und den angestrebten Abschluss innerhalb angemessener Zeit mit der notwendigen Leistungsbereitschaft ...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 5. Regress des Scheinvaters/Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht nach § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB auf den Scheinvater über, soweit er als Vater Unterhalt geleistet hat. Hat der Scheinvater die Vaterschaft erfolgreich angefochten und ist anschließend die Vaterschaft des Antragsgegners gerichtlich festgestellt worden, kann der Unterhalt gem. § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB rückwirkend ohne...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 6. Arbeitshilfen

a) Antragsmuster Herrmann bringt in ihrem Beitrag "Anträge auf Volljährigenunterhalt" (FuR 2014, 627) zahlreiche Muster und Erläuterungen. b) Kosten des Wechselmodells Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat in Ergänzung einer früheren Darlegung (FamRZ 2013, 346) eine Stellungnahme zur Berücksichtigung der Kosten von Umgang und Wechselmodell im Rahmen d...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 5. Leistungsfähigkeit und Ersatzhaftung

a) Erhöhung des Selbstbehalts In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind bestimmte Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen ausgewiesen, sowie ein darin enthaltener Betrag für Unterkunft, einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete). Hierzu wird bestimmt, dass der Selbstbehalt erhöht werden s...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / b) Verfahrensstandschaft

Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhalts (§ 1629 Abs. 3 BGB), die die gemeinsame gesetzliche Vertretung überlagert (Schmitz, in: Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. 2015, § 10 Rn 47 m.w.N.). In dieser Situation kann der betreuende Elter...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Bedarf

aa) Ersparnis durch erhöhten Beihilfebemessungssatz In Fortführung früherer Urteile (BGH FamRZ 1983, 49 und 1984, 108) hat der BGH (FamRZ 2018, 681 = MDR 2018, 742 = FamRB 2018, 215 m. Hinw. Liceni-Kierstein) entschieden, dass eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erzielt, im Unterhaltsver...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / e) Unbefristeter Titel

Das OLG Bamberg (MDR 2018, 1505) folgt der wohl allgemeinen Auffassung, dass das minderjährige Kind einen Anspruch auf Errichtung eines unbefristeten Titels über den zu zahlenden Kindesunterhalt hat, eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist. Zwischen dem Anspruch des minderjährigen Kindes nach §§ 1601, 1612a Abs. 1 S. 1 BGB und dem des volljähri...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die jüngste Anpassung berücksichtig...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 3. Eigene Ausbildung des Unterhaltspflichtigen

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 1994, 372; 2011, 1041) gehört eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf zum eigenen Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen, der auch bei Verpflichtung zum Mindestunterhalt minderjähriger Kinder grds. vorrangig bedient werden darf; insb. wenn aufgrund der Ausbildung in absehbarer Zeit ein Einkommen erzielt werden wird, mit dem...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / c) Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche

Maßgeblichkeit der rechtlichen Abstammung Zu den i.R.d. Leistungsfähigkeit gem. § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigenden sonstigen Verpflichtungen zählen gleichrangige Unterhaltsansprüche von Kindern. Für das von § 1601 BGB vorausgesetzte Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie kommt es auf die Abstammung gem. § 1589 BGB an. Der BGH (FamRZ 2020, 577 m. Anm. Seiler = NJW 202...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 5. Ersatzhaftung von Großeltern

a) Mangelnde Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltspflichtigen In einer Entscheidung zur Ersatzhaftung der Großeltern hinsichtlich des Unterhalts minderjähriger Kinder bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Eltern hat der BGH (FamRZ 2022, 180 m. Anm. Schürmann; MDR 2022, 105; FamRB 2022, 51 m. Hinw. Schürmann; NJW 2022, 331 m. Anm. Löhnig; FuR 2022, 95 m. Hinw. Soyka...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 4. Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien

Inwieweit Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen i.R.d. Bestimmung seiner Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB) einschränkend zu berücksichtigen sind, kann nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 2019, 1415; 2013, 1558) nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind insb. der Zweck der Verbindlichkeit, der ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / aa) Bedarfsbemessung nach fiktivem Einkommen/konkrete Unterhaltsberechnung

Der Unterhaltsberechtigte hat seinen Bedarf darzulegen und darzustellen, von welchen tatsächlichen oder fiktiven Einkünften des Verpflichteten er hierbei ausgeht. Nach Auffassung des OLG Brandenburg (FuR 2017, 682 m. Hinw. Viefhues) können fiktive Einkünfte bei der Bedarfsberechnung entsprechend den über einen längeren Zeitraum für den Lebensunterhalt aufgebrachten Leistunge...mehr

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FoVo 07+08/2023, Unterhalts... / 1 Der Fall

Rückforderung von Leistungen Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. Der Antragsgegner ist der Vater einer im Juli 2013 geborenen Tochter, die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Rec...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / 4. Interessenkonflikt bei Verbindung mit Ehegattenunterhalt

Macht der Verfahrensbevollmächtigte sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt geltend, stellt sich aufgrund der anteiligen Haftung des von ihm vertretenen Ehegatten auch für den Kindesunterhalt die Frage des Interessenkonflikts (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2023 – 11 UF 214/22, FamRZ 2023, 1204), die bisher – soweit ersichtlich – nur beim Elternteil und einem ...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 3. Mehrbedarf, Sonderbedarf und Bedarfsdeckung

a) Mehrbedarf durch Nachhilfeunterricht Mehrbedarf unterscheidet sich vom Sonderbedarf dadurch, dass es sich um eine ständige Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten handelt. Privater Nachhilfeunterricht begründet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstitu...mehr

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ZAP 15/2023, Abänderung eines Kindesunterhaltstitels: Interessengerechte Auslegung während des Scheidungsverfahrens

(BGH, Beschl. v. 3.5.2023 – XII ZB 152/22) • Hinsichtlich eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt ist eine interessengerechte Auslegung hinsichtlich der Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll, erforderlich. Die Verfahrensbeteiligten haben hierüber kei...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Antragsmuster

Herrmann bringt in ihrem Beitrag "Anträge auf Volljährigenunterhalt" (FuR 2014, 627) zahlreiche Muster und Erläuterungen.mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / 2. Fortgeltung des Titels nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Entscheidend für die weitere Vorgehensweise ist, ob der Titel nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes weiter gilt. Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf

a) Konkrete Berechnung Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 383 m. Hinw. Liceni-Kierstein) weist darauf hin, dass der Grundbedarf eines minderjährigen Kindes regelmäßig bereits durch die Ansätze der „Düsseldorfer Tabelle” abgedeckt wird. Auch bei hohen Einkommensverhältnissen der Eltern und einem sich hieraus ergebenden gehobenen Lebensbedarf dient der Unter...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 4. Scheidungsfolgenvereinbarung und deren Abänderung

Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 385 m. Hinw. Liceni-Kierstein) hat in einer Entscheidung über die Abänderung einer notariellen Scheidungsvereinbarung zum Kindesunterhalt den Charakter der Vereinbarung und die Voraussetzungen einer Abänderung dargelegt: Wenn sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung u.a. ein Elternteil zur Zahlung von Unterhalt für das ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 3. Wechselmodell

a) Voraussetzung Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 23; 2014, 917) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 1116) herausgestellt, dass die Voraussetzungen eines paritätischen Wechselmodells nicht schon vorliegen, wenn eine über den gewöhnlichen Umgang hinausgehende Betreuungszeit beim umgangsberechtigten Elternteil vorliegt, der Schwerpunkt der Pflege un...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / bb) Obliegenheitsverpflichtung

Einem seinem minderjährigen Kind gesteigert Unterhaltspflichtiger kann sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit nur berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er trotz intensiver Bemühungen kein ausreichendes Einkommen erzielt. Das OLG Brandenburg (FuR 2017, 510 m. Hinw. Viefhues) geht unter Hinweis auf Gehaltsinformationen aus dem Internet davon aus, dass ein gesunder kaufmänn...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 7. Unterhaltsvorschuss und Sozialhilfe

a) Leistungsvoraussetzungen des UVG Das KG (FamRZ 2023, 1795 = FuR 2023, 601 m. Hinw. Kleinwegener) befasst sich in einer umfangreichen Entscheidung mit den Voraussetzungen der Leistung des Unterhaltsvorschusses und des Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse. Es weist insbesondere darauf hin, dass bei der Frage, ob der den Vorschuss begehrende Elte...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / VI. Praktische Auswirkungen

Diese neuere Rechtsprechung des BGH hat gravierende Auswirkungen auf die Berechnung des Anspruchs eines Ehegatten auf Unterhalt, der ein oder mehrere gemeinsame Kinder betreut. Denn Konsequenz dieser Vorgehensweise ist, dass bei der Berechnung eines Falles zum Ehegattenunterhalt, in dem von einem Ehegatten ein oder mehrere Kinder betreut werden, jetzt der Kindesunterhalt in m...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XV. Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt

Ungeklärt sind auch noch die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt (Born, NZFam 2023, 433; Viefhues, FuR 2019, 62; Viefhues, FuR 2021, 386; Bruske, NZFam 2020, 865; FA-FamR/Fuchs, Kap. 6 Rn 358 f.). Fraglich ist bereits, ob ein auf die Kinderbetreuung gestützter Anspruch auf § 1570 BGB aufgrund der jetzt geänderten Betreuungssituation beim Wechselmodell überh...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Neuere Rechtsprechung des BGH

Denn dieser offene Restbetrag – also der vom "Zahlelternteil" nicht gedeckte Barbedarf des Kindes – wird naturgemäß von dem betreuenden Elternteil erfüllt. Dies geschieht nicht durch Barzahlung an das Kind. Vielmehr erbringt der betreuende Elternteil dem Kind gegenüber geldwerte Naturalleistungen. Damit deckt er den Gesamtbedarf des Kindes und finanziert dies zum überwiegend...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / 2. Erledigungserklärung

Der bisher legitimierte Elternteil kann auch den Antrag im Kosteninteresse einseitig für erledigt erklären, weil mit seiner Verfahrensführungsbefugnis eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchsetzung des Kindesunterhaltes nachträglich entfallen ist (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 39/11, NJW 2013, 2595 = FamRZ 2013, 1378; OLG Köln, Beschl. v. 4.12.2012 – 4 UF 158/12, ...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / 5. Eintritt der Volljährigkeit im laufenden gerichtlichen Verfahren

Der Wegfall der Verfahrensstandschaft oder der alleinigen gesetzlichen Vertretung hat zur Folge, dass der bisher berechtigte Elternteil weder laufenden Unterhalt noch die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände mehr geltend machen kann (BGH FamRZ 2013, 1378; OLG Köln FamFR 2013, 92; OLG Rostock FamRZ 2012, 890; OLG Frankfurt NZFam 2014, 31; OLG Koblenz FamRZ 2015, 1902 = M...mehr