Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 07+08/2021, Rechtsprechu... / Kindesunterhalt

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.4.2021 – 20 WF 35/21 Erhebt der Antragsgegner im vereinfachten Unterhaltsverfahren in zulässiger Weise die Einwendung der Verwirkung, nicht aber den weiteren Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit, ergeht über die zulässige Einwendung eine Sachentscheidung, wohingegen hinsichtlich der unzulässigen Einwendung lediglich in den Gründen der Beschwer...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / 3. Ende der Berechtigung des Elternteils, den Kindesunterhalt geltend zu machen

Die Berechtigung des bisher betreuenden Elternteils aus § 1629 BGB, den Kindesunterhalt geltend zu machen, endet mit Eintritt der Volljährigkeit. Nur noch das jetzt volljährige Kind, nicht aber der bisher berechtigte Elternteil ist berechtigt, seinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Dies gilt auch hinsichtlich aufgelaufener Unterhaltsrückstände.mehr

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ZAP 16/2019, Kindesunterhalt: Kosten einer Internatsunterbringung

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.5.2019 – 20 UF 105/18) • Gehören zum angemessenen Unterhalt (§ 1610 Abs. 1 BGB) Kosten für eine Internatsunterbringung sowie hierbei anfallende Nebenkosten für Lehrmittel, Ausflüge, Kopien, Bastelbedarf sowie Materialien für eine Legasthenietherapie, handelt es sich nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf, der aus dem Elementarunterhalt auf...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 1. Kindesunterhalt

a) Neue Düsseldorfer Tabelle Für die Zeit ab 1.1.2019 bis voraussichtlich 31.12.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle den neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst (erste Altersstufe 354 EUR, zweite 406 EUR, dritte 476 EUR). Die Bedarfsätze in den unverändert gebliebenen Altersgruppen (ab 190 EUR) wurden mit gleichen Prozentsätzen wie bisher erh...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / II. Kindesunterhalt

1. Bedarf und Bedürftigkeit a) Volljähriges Kind Das OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 580 m. Anm. Schürmann) hat in einer Entscheidung zum Unterhalt aus übergegangenem Recht die Grundsätze für die Bemessung des Unterhalts eines volljährigen Kindes erläutert (§§ 1601 ff., 1610 BGB). Einem volljährigen Kind, das sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, steht ein Unter...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / IV. Kindesunterhalt

1. Wechselmodell Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 2014, 917; 2017, 437) besteht ein unterhaltsrechtliches Wechselmodell nur dann, wenn eine genaue paritätische Betreuung vorliegt und kein Schwerpunkt festgestellt werden kann. Entsprechend hat das OLG Dresden (FamRZ 2022, 31 mit Anm. Borth; FuR 2022, 219 m. Hinw. Viefhues) das Vorliegen eines Wechse...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / IV. Kindesunterhalt

1. Ausbildungsunterhalt Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Der aus dieser Vorschrift folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung ist – wie das OLG Köln (FamRZ 202...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / V. Kindesunterhalt

1. Kosten einer Privatschule Es gilt zu unterscheiden zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf. Sonderbedarf ist ein unregelmäßig auftretender, außergewöhnlich hoher Bedarf, der gem. § 1513 BGB auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann. Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt,...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / III. Kindesunterhalt

1. Ausbildungsunterhalt Der Unterhalt eines Kindes umfasst nach § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung hat das OLG Nürnberg (FamRZ 2023, 1713 = NJW 2023, 2493 = MDR 2023, 1190 = FamRB 2023, 445 m. Hinw. Liceni-Kierstein) dargelegt, dass eine Ausbildung geschuldet wird, die der Begabung und den ...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 1. Kindesunterhalt

a) Ausbildung Ein Ausbildungsanspruch des studierenden Kindes, das bereits eine praktische Ausbildung abgeschlossen hat, besteht nur, wenn die vorhergegangene Ausbildung und das Studium in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH FamRZ 2017, 1132). Dies hat das OLG Oldenburg (FamRZ 2018, 917) in einem Fall bejaht, in dem ein Kind nach dem Realabschluss eine Ausbil...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / II. Aktuelle Entscheidung des BGH zum Kindesunterhalt

Die aktuelle Entscheidung des BGH vom 16.9.2020 (XII ZB 499/19, ZAP EN-Nr. 593/2020) befasst sich mit einer solchen Fallgestaltung beim Unterhalt eines minderjährigen Kindes. In erster Linie geht es auch hier um den Auskunftsanspruch – diesmal des Kindes gegen seinen barunterhaltspflichtigen Vater, der mit dem Hinweis auf seine „unbegrenzte Leistungsfähigkeit” die Auskunft ü...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / IV. Kindesunterhalt

1. Fortschreibung der Bedarfsbeträge Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich der Bedarf nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Hierbei kommt es auf die Lebensstellung beider Eltern an (vgl. BGH FamRZ 2017, 437). Die Unterhaltspflicht wird hierbei aber begrenzt auf den Betrag, den der barunterhaltspflicht...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 1. Kindesunterhalt

a) Ausbildung Gemäß § 1619 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt eines Kindes die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine abschließende Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. D...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / IV. Kindesunterhalt

1. Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019) Sie ist mit der Tabelle „Zahlbeträge” (je für die Zeit ab 1.1. und 1.7.2019) abgedr. u.a. in FamRZ 2019, 17; FuR 2019, 21; ZAP F. 11, S. 1479 ff. Da sich ab 1.7.2019 das Kindergeld erhöht, ändern sich die Zahlbeträge! 2. Bedürftigkeit Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2019, 965) folgt der (nunmehr) h.M. (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1174; OLG R...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / IV. Kindesunterhalt

1. Gesteigerte Unterhaltspflicht Grundsätzlich besteht keine Unterhaltspflicht soweit durch die Leistung der eigene angemessene Unterhalt gefährdet wird. Sind jedoch Eltern in dieser Lage ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, so haben sie gem. § 1605 Abs. 2 S. 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 1. Kindesunterhalt

a) Ausbildungsunterhalt aa) Abitur – Lehre – Studium Der Unterhalt eines Kindes umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Ver...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / II. Kindesunterhalt

1. Abgrenzung von erweitertem Umgang und Wechselmodell Nur bei einem „strikten” Wechselmodell haften die Eltern für den Unterhalt des Kindes quotal nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Bei einem erweiterten Umgang bleibt es nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2015, 236; 2014, 917) bei einer Verteilung des Unterhaltshaftung entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB. Ein par...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / VI. Betreuungs- und Kindesunterhalt

1. Bedarfsbemessung beim Betreuungsunterhalt Die Bemessung des Bedarfs einer mit dem Vater des Kindes nicht verheirateten Mutter richtet sich gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach ihrer Lebensstellung, für die grds. ihre Einkommensverhältnisse zur Zeit der Geburt des Kindes maßgebend sind. Im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung kann sie sich an hieraus erzielbaren Einkünft...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / II. Kindesunterhalt

1. Bedarfsbemessung Der Unterhaltsbedarf richtet sich beim Verwandtenunterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Das minderjährige Kind leitet seine Lebensstellung von seinen Eltern ab. Die für die Höhe des Unterhalts maßgebliche Lebensstellung der Eltern wird in der Praxis vorzugsweise nach dem verfügbaren Einkommen des Barunterhaltspflichtigen ...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprechung zum Kindesunterhalt bei einem Elternteil mit hohem Einkommen – zugleich Anm. zu BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19

Zusammenfassung Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig” (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, BGHZ 217, 24). Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höh...mehr

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ZAP 12/2023, Kindesunterhalt: Treuwidriges Verhalten des Ehegatten als ausgleichspflichtiger Gesamtschuldner

(OLG Celle, Beschl. v. 17.5.2023 – 21 UF 3/23) • Dem Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten als Gesamtschuldner aus § 426 Abs. 1 BGB kann der ausgleichspflichtige Ehegatte grds. nicht entgegensetzen, dass eine anderweitige Bestimmung in der vollumfänglichen einkommensmindernden Berücksichtigung der zugrunde liegenden Darlehensraten bei der Berechnung des Unterhaltsans...mehr

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ZAP 1/2022, Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Tilgungsleistungen

(BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – XII ZB 233/21) • Auch beim Kindesunterhalt können grds. bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt. Hinweis: Nach der hier vom BGH vertretenen Auffassung ist es – insb. bei der ...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.2 Kindesunterhalt unrichtig angegeben: Kann der Steuerbescheid geändert werden

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.3.2023, 4 K 4006/22 Mit diesem rechtskräftigen Urteil hat das FG weiter entschieden, dass eine offenbare Unrichtigkeit der Kläger, die vom Finanzamt übernommen wurde, nicht vorliegt, da die fehlerhaften Angaben in den Steuererklärungen auf einem Rechtsirrtum der Kläger beruhten.mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 4.1 Fischer/Witt, Handbuch Kindesunterhalt, Reguvis, 510 S., 48 EUR (auch als E-Book erhältlich)

Aus dem weniger bekannten Reguvis-Verlag tritt das neue Werk Handbuch Kindesunterhalt (Untertitel: Unterhaltsberechnung in der Praxis, Erläuterungen, Beispiele und Praxistipps mit Normen) auf den nicht gerade leeren Markt der Unterhaltsbücher. Die beiden Autoren – Richter am OLG Hamburg und OLG Oldenburg – haben es sich zur Aufgabe gemacht, Eltern, Kindern, den Mitarbeiterin...mehr

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ZAP 16/2022, Kindesunterhalt: Kein Einfluss des mietfreien Wohnens auf Kindesunterhaltshöhe

(BGH, Beschl. v. 18.5.2022 – XII ZB 325/20) • Das mietfreie Wohnen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts. Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum ist vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern auszugleichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch derart erfolgen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspruch auf Trennun...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / b) Geltendmachung von Kindesunterhalt

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Betreuen die Eltern ihr Kind im Wege eines sog. paritätischen Wechselmodells, fehlt es an der alleinigen Vertretungsbefugnis eines Eltern...mehr

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ZAP 2/2015, Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell

(BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13) • Die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung kann nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. Bei einem Wechselmodell haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem d...mehr

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ZAP 22/2018, Kindesunterhalt: Investitionsabzugsbetrag bei Selbstständigen

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.5.2018 – 10 UF 22/16) • Ein zeitnaher Mehrjahresdurchschnitt ist bei Selbstständigen bei der Bemessung eines Unterhaltsanspruchs für die Zukunft zwar grds. notwendig. Bei der Berechnung des Unterhalts für die Vergangenheit können aber die in dem jeweiligen Kalenderjahr erzielten Einkünfte herangezogen werden. Reicht das vorhandene Einkommen au...mehr

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ZAP 24/2020, Kindesunterhalt: Auskunftsanspruch gegen Elternteil mit höherem Einkommen

(BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19) • Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig” (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260). Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldor...mehr

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ZAP 19/2021, Corona-Kinderbonus: Anrechenbarkeit beim Kindesunterhalt

(OLG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2021 – 7 UF 689/20) • Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen. Der Unterhaltsbedarf des Kindes kann außerdem weitergehend gemindert sein, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Stufe 1: Berechnung des Kindesunterhaltes

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XVII. Kindesunterhalt beim sog. erweiterten Umgangsrecht

Wird die Betreuung des gemeinsamen Kindes von den Eltern nicht hälftig geleistet, sondern in einem abweichenden Verhältnis, aber anders als bei herkömmlichen Residenzmodell, spricht man bisher von erweitertem Umgang (also z.B. Betreuung im Verhältnis 40 % zu 60 % oder 35 % zu 65 %). Dann ist von der regelmäßigen gesetzlichen Verteilung der Unterhaltsanteile nach § 1606 Abs. ...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / II. Kindesunterhalt im Wechselmodell

Die Unterhaltssituation beim sog. Residenzmodell nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB lässt sich wie folgt darstellen: Ein Elternteil betreut das minderjährige Kind. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt. Der Betreuungselternteil muss nicht zahlen. Der Betreuungselternteil hat keine Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Kind. Aus der Betreuungstätigkeit kann sich für diesen Elternteil auch...mehr

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ZAP 13/2018, Kindergeld zwi... / 2. Zahlung des Kindergeldes an die Stelle, die Kindesunterhalt gewährt

Besondere sozialrechtliche Relevanz erhält dieses Rechtsinstitut aber durch § 74 Abs. 1 S. 4 EStG: Danach kann die Auszahlung des Kindergeldes (u.a.) auch an die Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. Anspruchsberechtigt können insoweit Sozialleistungsträger, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen sein. Diesen Stellen steht ein Antragsrecht auf Abzweigung zu. Der A...mehr

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Ehegattenunterhalt / 1.1 Abzug des Kindesunterhalts

Nur beim Ehegattenunterhalt stellt der Kindesunterhalt eine Abzugsposition dar, die wohl mit der überwiegenden Meinung seit 1.1.2008 auf den Zahlbetrag des Kindesunterhalts zu begrenzen ist. Für einen Abzug des Tabellenbetrags fehlt es nach der ausdrücklichen Auffassung des Gesetzgebers, das Kindergeld sei bedarfsdeckend zum Ansatz zu bringen[73], an einer Rechtfertigung. Au...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / c) Berücksichtigung des Kindesunterhalts

Im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB ist der vorrangige Kindesunterhalt zu berücksichtigen. Lebt das Kind im Haushalt des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Ehefrau, ist der Geldwert des Naturalanspruchs in der Höhe eines hypothetischen Anspruchs auf Barunterhalt zu veranschlagen, den das Kind im Falle einer Trennung seiner Eltern gegen den Unterhaltspflicht...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / IV. Bemessung des Kindesunterhaltes nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile

Der BGH hat jetzt in seinen – ausdrücklich als "neueren Rechtsprechung" bezeichneten – Entscheidungen mehrfach verdeutlicht, dass minderjährige Kinder ihre Lebensstellung und damit ihren unterhaltsrechtlichen Bedarf von ihren beiden Eltern ableiten (BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 474/20, FamRZ 2021, 1965; BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19, BGHZ 227, 41 = FamRZ 20...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / IV. Berechnung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes

Der BGH gibt auch Hinweise zur Berechnung des Kindesunterhalts bei einem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb des Höchstbetrags der Düsseldorfer Tabelle. In früheren Entscheidungen wurde eine über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehende Fortschreibung der Tabellenwerte abgelehnt. Folglich musste das minderjährige Kind seinen...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / III. Bedeutung für den Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes

Im Wege des Stufenantrags verlangt das minderjährige Kind, das die Schule besucht und bei seiner Mutter lebt, von seinem Vater Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. Der Vater hat sich für „unbegrenzt leistungsfähig” erklärt und die Auskunft verweigert. Verwandte in gerader Linie sind nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB einander verpflichtet, auf Verlangen über...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 3. Vertretungsrecht des Obhutsinhabers zur Geltendmachung des Kindesunterhalts

Der BGH (FamRZ 2020, 991 m. Anm. Schürmann = FamRB 2020, 258 m. Hinw. Bömelburg) hat die Grenzen der Befugnis des Obhutselternteils zur Geltendmachung des Kindesunterhalts aufgezeigt. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen...mehr

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ZAP 17/2023, Anwaltsmagazin / 5 Geteiltes Echo auf Reformpläne zum Kindesunterhalt

Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts den mitbetreuenden Elternteil entlasten. Ende August hat er hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt, ein Gesetzentwurf soll nach einer eingehenden Diskussion folgen. Die Reform soll insb. Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber ...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 2. Fallvariante: Eine Mutter hat Kinder von zwei Vätern

In diesem Fall berechnet sich der Kindesunterhalt des ersten Kindes mit den Werten der Düsseldorfer Tabelle 2022 wie folgt:mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Fallvariante: Ein Vater hat Kinder mit zwei Müttern

Der Kindesunterhalt des ersten Kindes berechnet sich nach den Werten der Düsseldorfer Tabelle 2022 dann wie folgt:mehr