Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 1. Kindesunterhalt

a) Ausbildungsunterhalt aa) Abitur – Lehre – Studium Der Unterhalt eines Kindes umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Geschuldet wird eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Ver...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 1. Kindesunterhalt

a) Neue Düsseldorfer Tabelle Für die Zeit ab 1.1.2019 bis voraussichtlich 31.12.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle den neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst (erste Altersstufe 354 EUR, zweite 406 EUR, dritte 476 EUR). Die Bedarfsätze in den unverändert gebliebenen Altersgruppen (ab 190 EUR) wurden mit gleichen Prozentsätzen wie bisher erh...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / II. Kindesunterhalt

1. Abgrenzung von erweitertem Umgang und Wechselmodell Nur bei einem „strikten” Wechselmodell haften die Eltern für den Unterhalt des Kindes quotal nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Bei einem erweiterten Umgang bleibt es nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2015, 236; 2014, 917) bei einer Verteilung des Unterhaltshaftung entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB. Ein par...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / b) Ausgleich trotz Berücksichtigung beim Kindesunterhalt

Wird die Gesamtschuld eines einem Kind Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt, so kann darin nach einer Entscheidung des BGH regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten ausschließt (BGH, Beschl. v. 13.3.2024 – XII ZB 243/23, FamRZ 2024, 927 m. Anm. Langeheine = MDR 2024, 783 = NJ...mehr

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FF 08/2025, Bedeutsame Ents... / 3. Ausgleich einer Gesamtschuld trotz Berücksichtigung beim Kindesunterhalt

In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltspflichtigen getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ausschließt.[27]mehr

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ZAP 12/2023, Kindesunterhalt: Treuwidriges Verhalten des Ehegatten als ausgleichspflichtiger Gesamtschuldner

(OLG Celle, Beschl. v. 17.5.2023 – 21 UF 3/23) • Dem Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten als Gesamtschuldner aus § 426 Abs. 1 BGB kann der ausgleichspflichtige Ehegatte grds. nicht entgegensetzen, dass eine anderweitige Bestimmung in der vollumfänglichen einkommensmindernden Berücksichtigung der zugrunde liegenden Darlehensraten bei der Berechnung des Unterhaltsans...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 7. Geltendmachung von Kindesunterhalt nicht verheirateter, gemeinsam sorgeberechtigter Eltern bei Praktizierung eines paritätischen Wechselmodells

Üben nicht miteinander verheiratete Eltern ein paritätisches Wechselmodell aus, bedarf es auch bei gemeinsamer Sorge für die Geltendmachung von Kindesunterhalt keiner Ergänzungspflegschaft.[39] In diesem Sinn hat auch das OLG Hamburg entschieden: In einem Unterhaltsabänderungsverfahren des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters gegen die Tochter ist die Mutter berechtigt, ...mehr

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ZAP 10/2022, Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Tilgungsleistungen

(BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – XII ZB 233/21) • Auch beim Kindesunterhalt können grds. bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt. Hinweis: Nach der hier vom BGH vertretenen Auffassung ist es – insb. bei der ...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 4.1 Fischer/Witt, Handbuch Kindesunterhalt, Reguvis, 510 S., 48 EUR (auch als E-Book erhältlich)

Aus dem weniger bekannten Reguvis-Verlag tritt das neue Werk Handbuch Kindesunterhalt (Untertitel: Unterhaltsberechnung in der Praxis, Erläuterungen, Beispiele und Praxistipps mit Normen) auf den nicht gerade leeren Markt der Unterhaltsbücher. Die beiden Autoren – Richter am OLG Hamburg und OLG Oldenburg – haben es sich zur Aufgabe gemacht, Eltern, Kindern, den Mitarbeiterin...mehr

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ZAP 16/2022, Kindesunterhalt: Kein Einfluss des mietfreien Wohnens auf Kindesunterhaltshöhe

(BGH, Beschl. v. 18.5.2022 – XII ZB 325/20) • Das mietfreie Wohnen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts. Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum ist vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern auszugleichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch derart erfolgen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspruch auf Trennun...mehr

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FF 08/2025, Kindesunterhalt... / Leitsatz

1. Bei der Herabgruppierung im Rahmen des Kindesunterhalts wegen umfangreicher Mitbetreuung kann im Wege einer pauschalierenden Schätzung auf die Annahme zurückgegriffen werden, dass eine Mitbetreuung sich auf etwa 45 % der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für ein Kind nach § 6 RBEG auswirkt. 2. Bei einer Mitbetreuung von einem Drittel kann eine geschätzte Bedarfsdec...mehr

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ZAP 2/2026, Düsseldorfer Ta... / I. Kindesunterhalt

Die Tabellenwerte für den Kindesunterhalt sind – entsprechend den Vorgaben aus der Mindestunterhalts-VO – nur geringfügig angehoben worden. Die Bedarfssätze steigen in den unteren Einkommensstufen im Vergleich zum Jahr 2025 beim minderjährigen Kind lediglich um 4 EUR und beim volljährigen Kind um 5 EUR, während die Beträge in den oberen Einkommensstufen beim minderjährigen K...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.2 Kindesunterhalt unrichtig angegeben: Kann der Steuerbescheid geändert werden

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.3.2023, 4 K 4006/22 Mit diesem rechtskräftigen Urteil hat das FG weiter entschieden, dass eine offenbare Unrichtigkeit der Kläger, die vom Finanzamt übernommen wurde, nicht vorliegt, da die fehlerhaften Angaben in den Steuererklärungen auf einem Rechtsirrtum der Kläger beruhten.mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 1. Erkennbarkeit der Person des Beschwerdeführers beim Kindesunterhalt

Die Person des Beschwerdeführers muss bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden. Insbesondere ist beim Minderjährigenunterhalt die Beteiligtenstellung zu beachten. Zu unterscheiden ist, ob der vertretende El...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / b) Geltendmachung von Kindesunterhalt

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Betreuen die Eltern ihr Kind im Wege eines sog. paritätischen Wechselmodells, fehlt es an der alleinigen Vertretungsbefugnis eines Eltern...mehr

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FF 08/2025, Kindesunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Höhe der Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von Unterhalt für ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder, die seit der Trennung der Beteiligten im Dezember 2019 überwiegend im Haushalt der Antragstellerin leben. Der Antragsgegner betreut die Kinder in jeder ungeraden Kalenderwoche von Mittwoch nach Schulschluss bis Mo...mehr

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ZAP 19/2021, Corona-Kinderbonus: Anrechenbarkeit beim Kindesunterhalt

(OLG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2021 – 7 UF 689/20) • Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen. Der Unterhaltsbedarf des Kindes kann außerdem weitergehend gemindert sein, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen...mehr

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ZAP 2/2015, Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell

(BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13) • Die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung kann nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. Bei einem Wechselmodell haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem d...mehr

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ZAP 24/2020, Kindesunterhalt: Auskunftsanspruch gegen Elternteil mit höherem Einkommen

(BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19) • Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig” (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 503/16, BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260). Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldor...mehr

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ZAP 12/2025, Kindesunterhalt: Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben in neuer Lebensgemeinschaft

(BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24) • Lebt der Unterhaltspflichtige nicht allein, sondern mit einer in Lebensgemeinschaft verbundenen Person in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammen, kann eine Absenkung des Selbstbehalts in Betracht kommen. Dies findet seine Begründung in Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten, die sich nach allgemeiner Lebenserfa...mehr

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ZAP 22/2018, Kindesunterhalt: Investitionsabzugsbetrag bei Selbstständigen

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.5.2018 – 10 UF 22/16) • Ein zeitnaher Mehrjahresdurchschnitt ist bei Selbstständigen bei der Bemessung eines Unterhaltsanspruchs für die Zukunft zwar grds. notwendig. Bei der Berechnung des Unterhalts für die Vergangenheit können aber die in dem jeweiligen Kalenderjahr erzielten Einkünfte herangezogen werden. Reicht das vorhandene Einkommen au...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Stufe 1: Berechnung des Kindesunterhaltes

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 2. Antrag auf Abänderung des Kindesunterhalts während des Scheidungsverfahrens

Folgende verfahrensrechtliche Situation beschäftigte die Instanzen bis zur Klärung durch den BGH: Die Mutter eines minderjährigen Kindes verfolgte im anhängigen Scheidungsverfahren gestützt auf einen zwischenzeitlichen Arbeitgeberwechsel des Vaters die Abänderung des über den Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs vom Oktober 2019. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Ausku...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / II. Kindesunterhalt

Die alle zwei Jahre vorzunehmende Angleichung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder (§ 1612a Abs. 1 u. 4 BGB), die diesmal aufgrund der 6. Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts vom 29.11.2023 (BGBl 2023 I Nr. 330 v. 30.11.2023, online unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/330/VO.html?nn=55638) erfolgt ist, ist wesentliches Element der Zahlenwerte. Der ...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XVII. Kindesunterhalt beim sog. erweiterten Umgangsrecht

Wird die Betreuung des gemeinsamen Kindes von den Eltern nicht hälftig geleistet, sondern in einem abweichenden Verhältnis, aber anders als bei herkömmlichen Residenzmodell, spricht man bisher von erweitertem Umgang (also z.B. Betreuung im Verhältnis 40 % zu 60 % oder 35 % zu 65 %). Dann ist von der regelmäßigen gesetzlichen Verteilung der Unterhaltsanteile nach § 1606 Abs. ...mehr

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ZAP 13/2018, Kindergeld zwi... / 2. Zahlung des Kindergeldes an die Stelle, die Kindesunterhalt gewährt

Besondere sozialrechtliche Relevanz erhält dieses Rechtsinstitut aber durch § 74 Abs. 1 S. 4 EStG: Danach kann die Auszahlung des Kindergeldes (u.a.) auch an die Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. Anspruchsberechtigt können insoweit Sozialleistungsträger, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen sein. Diesen Stellen steht ein Antragsrecht auf Abzweigung zu. Der A...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / II. Kindesunterhalt im Wechselmodell

Die Unterhaltssituation beim sog. Residenzmodell nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB lässt sich wie folgt darstellen: Ein Elternteil betreut das minderjährige Kind. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt. Der Betreuungselternteil muss nicht zahlen. Der Betreuungselternteil hat keine Erwerbsobliegenheit gegenüber dem Kind. Aus der Betreuungstätigkeit kann sich für diesen Elternteil auch...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / III. Düsseldorfer Tabelle 2024 für den Kindesunterhalt

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / c) Berücksichtigung des Kindesunterhalts

Im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB ist der vorrangige Kindesunterhalt zu berücksichtigen. Lebt das Kind im Haushalt des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Ehefrau, ist der Geldwert des Naturalanspruchs in der Höhe eines hypothetischen Anspruchs auf Barunterhalt zu veranschlagen, den das Kind im Falle einer Trennung seiner Eltern gegen den Unterhaltspflicht...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / Einführung

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Braunschweig[1] weist einen praxisgerechten Weg, die Wahrnehmung eines erweiterten Umgangs bei der Bemessung des Kindesunterhalts auch ohne Gesetzesreform sachgerecht zu berücksichtigen.mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / V. Die Entscheidung des OLG Braunschweig

Die aktuelle Entscheidung des OLG Braunschweig greift für die Bemessung des Kindesunterhalts bei erweitertem Umgang auf keines der dargestellten Berechnungsmodelle zurück, sondern löst die Problematik im Wege der praxisbewährten Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle. 1. Anwendung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB Das OLG geht bei einer Mitbetreuung im Umfang von gut 35 %, ohne...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / 2. Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle

Die Entscheidung des OLG Braunschweig setzt neue Akzente bei der Bemessung des Kindesunterhalts unter Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle wegen Wahrnehmung eines erweiterten Umgangs. a) Institut der Angemessenheitskontrolle nach § 1610 Abs. 1 BGB Der BGH hat die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle stets als auf allgemeiner Erfahrung beruhende Richtsätze zur Aus...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / IV. Bemessung des Kindesunterhaltes nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile

Der BGH hat jetzt in seinen – ausdrücklich als "neueren Rechtsprechung" bezeichneten – Entscheidungen mehrfach verdeutlicht, dass minderjährige Kinder ihre Lebensstellung und damit ihren unterhaltsrechtlichen Bedarf von ihren beiden Eltern ableiten (BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 474/20, FamRZ 2021, 1965; BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19, BGHZ 227, 41 = FamRZ 20...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / VI. Bewertung und Ausblick

Das OLG Braunschweig weist mit dieser Entscheidung einen praktikablen Weg zur angemessenen Berücksichtigung einer erheblichen Mitbetreuung bei der Festsetzung des Kindesunterhalts. Der Barunterhaltsanspruch wird maßvoll, aber nicht ganz unerheblich gekürzt. Die Herabsetzung erfolgt nach klaren Maximen und erfordert keine komplexen Berechnungen und keine Ermittlungen zum Eink...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / IV. Berechnung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes

Der BGH gibt auch Hinweise zur Berechnung des Kindesunterhalts bei einem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb des Höchstbetrags der Düsseldorfer Tabelle. In früheren Entscheidungen wurde eine über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehende Fortschreibung der Tabellenwerte abgelehnt. Folglich musste das minderjährige Kind seinen...mehr

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ZAP 1/2021, Neue Rechtsprec... / III. Bedeutung für den Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes

Im Wege des Stufenantrags verlangt das minderjährige Kind, das die Schule besucht und bei seiner Mutter lebt, von seinem Vater Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. Der Vater hat sich für „unbegrenzt leistungsfähig” erklärt und die Auskunft verweigert. Verwandte in gerader Linie sind nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB einander verpflichtet, auf Verlangen über...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / 1. Rubenbauer/Dose

Rubenbauer/Dose schlagen vor, den Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang wie folgt zu berechnen: Ausgangspunkt ist ein Kindesbedarf nach dem Gesamteinkommen beider Eltern abzüglich der auf den Barunterhalt entfallenden Kindergeldhälfte.[8] Bei einem Einkommen des Vaters von 4.000 EUR und einem Einkommen der Mutter von 2.000 EUR (= insgesamt 6.000 EUR) ergibt sich ein Bedarf ...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / I. Reformdiskussion

Zunehmend wird als ungerecht empfunden, Eltern auch dann zum vollen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle heranzuziehen, wenn sie einen erweiterten Umgang wahrnehmen, der zwar noch nicht etwa die Hälfte der Betreuung und Versorgung des Kindes umfasst, also nicht die Schwelle zum paritätischen Wechselmodell erreicht, der aber über einen Umgang an jedem zweiten Wochene...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 3. Vertretungsrecht des Obhutsinhabers zur Geltendmachung des Kindesunterhalts

Der BGH (FamRZ 2020, 991 m. Anm. Schürmann = FamRB 2020, 258 m. Hinw. Bömelburg) hat die Grenzen der Befugnis des Obhutselternteils zur Geltendmachung des Kindesunterhalts aufgezeigt. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen...mehr

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ZAP 17/2023, Anwaltsmagazin / 5 Geteiltes Echo auf Reformpläne zum Kindesunterhalt

Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts den mitbetreuenden Elternteil entlasten. Ende August hat er hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt, ein Gesetzentwurf soll nach einer eingehenden Diskussion folgen. Die Reform soll insb. Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber ...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / III. Lösungsmodelle in der Literatur

Die nach dieser BGH-Rechtsprechung mögliche Entlastung des das Kind in erheblichem Umfang mitbetreuenden Elternteils wird vielfach nicht zuletzt bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen als unzureichend empfunden. Dies haben in der Literatur entwickelte Berechnungsmodelle aufgegriffen, die bislang – soweit ersichtlich – von der Rechtsprechung nicht herangezogen worden sin...mehr

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FF 08/2025, Ermäßigter Kind... / IV. Auslegung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB

Soweit die Berechnungsmodelle eine anteilige bzw. zeitabschnittsweise Barunterhaltspflicht des Hauptbetreuungselternteils in Ansatz bringen, dürfte dies nicht mit § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB vereinbar sein. Nach dieser Norm erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, seine Kindesunterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Diese...mehr