Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 3. Beschränkte Leistungsfähigkeit

a) Klarstellende Hinweise des BGH Zum Kindesunterhalt bei beschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen hat der BGH (FamRZ 2019, 1415 = MDR 2019, 1063 = FamRB 2019, 337 m. Hinw. Liceni-Kierstein) klarstellende Hinweise zu einigen Fragen gegeben: Berücksichtigung von Verbindlichkeiten Ob Verbindlichkeiten bei der Bestimmung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen sin...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

a) Verwertung einer Immobilie Nach einhelliger Rechtsprechung muss ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Das OLG Stuttgart (NJW 2023, 3523) weist darauf hin, dass das Gesetz für den Verwandtenunterhalt, anders als für den Ehegattenunterhalt, keine allgemeine Billigkeitsklausel vorsieht. Deshalb ist au...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 3. Leistungsfähigkeit

a) Fiktive Einkommensermittlung Wenn ein Unterhaltspflichtiger unter Verletzung seiner gebotenen Obliegenheit keiner Arbeit nachgeht, ist ein erzielbares Einkommen fiktiv anzusetzen. Das OLG Hamm (Beschl. v. 27.11.2023 – 4 UF 80/23, FamRZ 2024, 933 = MDR 2024, 377) geht davon aus, dass bei einem ungelernten Arbeitnehmer, für den eine gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB gesteigerte Erw...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 4. Minderung der Bedürftigkeit durch kindbezogene Leistungen

a) Kinderzuschlag Die Berücksichtigung des Kinderzuschlags (§ 6a BKGG) ist streitig. Teilweise wird er als Einkommen der Eltern angesehen. Der BGH (FamRZ 2021, 181 m. Anm. Schürmann = FuR 2021, 95 m. Bearb. Soyka = FamRB 2021, 91 m. Hinw. Liceni-Kierstein = NJW 2021, 472) hat die h.M. bestätigt, dass der Kinderzuschlag unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kind...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / cc) Berücksichtigung von Umgangskosten

Wegen Umgangskosten kann erst dann eine Herabgruppierung des Unterhaltspflichtigen innerhalb der Düsseldorfer Tabelle erfolgen, wenn und soweit sich ein weit über das übliche Maß hinausgehender Umgang nach seiner konkreten Ausgestaltung bereits weitgehend einer Mitbetreuung annähert (OLG Brandenburg FuR 2017, 511 m. Hinw. Viefhues).mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / c) Rückerstattung der Sozialhilfe

Nach § 33 Abs. 2 SGB II geht bei Leistung von Sozialhilfe der Unterhaltsanspruch in Höhe der Leistung auf den Sozialträger über. Das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 1793) führt aus, dass im Fall der Rückerstattung der bezogenen Sozialleistung an den Leistungsträger kein automatischer Rückfall des Unterhaltsanspruchs an den Unterhaltsberechtigten eintritt. Insoweit bedarf es ein...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 3. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

a) Wohnwert Auch bei der Bemessung des für den Kindesunterhalt maßgeblichen unterhaltsrelevanten Einkommens sind nach der o.a. Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 584) die vom BGH zur Berücksichtigung des Wohnwerts beim Ehegattenunterhalt entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen, solange der Mindestunterhalt gesichert ist. Hinweis: Nach der Rechtsprechung des BGH (vg...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 2. Leistungsfähigkeit

a) Obliegenheit In der Entscheidung zur Befugnis des Obhutselternteils zur Geltendmachung des Kindesunterhalts (BGH FamRZ 2020, 991) zeigt der BGH instruktiv die Grundsätze für die Anforderungen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auf. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtunge...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Obliegenheit des volljährigen Kindes

Die Eltern haben dem Kind eine seine seiner Begabung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Dem steht die Obliegenheit des volljährigen Kindes gegenüber, die Ausbildung innerhalb angemessener Zeit planvoll und zielstrebig zu betreiben und den angestrebten Abschluss innerhalb angemessener Zeit mit der notwendigen Leistungsbereitschaft zu verfolgen. Nach Auffassung des KG (Fa...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / a) Ausbildung

Ein Ausbildungsanspruch des studierenden Kindes, das bereits eine praktische Ausbildung abgeschlossen hat, besteht nur, wenn die vorhergegangene Ausbildung und das Studium in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH FamRZ 2017, 1132). Dies hat das OLG Oldenburg (FamRZ 2018, 917) in einem Fall bejaht, in dem ein Kind nach dem Realabschluss eine Ausbildung zur Fach...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / b) Bei einseitiger Verpflichtungserklärung (speziell einer Jugendamtsurkunde)

Bei einseitig erstellten Titeln – also einer Verpflichtungserklärung über Kindesunterhalt vor dem Jugendamt oder einer vom Notar beurkundeten Verpflichtungserklärung – stellt sich die Frage der Abänderung in zwei Aspekten: Wer ist an die titulierte Verpflichtung inhaltlich gebunden? Auf welchem Wege kann eine Abänderung erreicht werden? aa) Bindungswirkung einseitiger Verpflich...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 1. Bedarf und Bedürftigkeit

a) Volljähriges Kind Das OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 580 m. Anm. Schürmann) hat in einer Entscheidung zum Unterhalt aus übergegangenem Recht die Grundsätze für die Bemessung des Unterhalts eines volljährigen Kindes erläutert (§§ 1601 ff., 1610 BGB). Einem volljährigen Kind, das sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, steht ein Unterhaltsanspruch gegen seine E...mehr

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ZAP 10/2025, Neues vom BGH ... / 3. Zusätzliche Altersvorsorge

Weiter hat der BGH festgehalten, dass beim Elternunterhalt für den Einkommensteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden kann. Zu den Freibeträgen für die Altersvorsorge hat der BGH nun eine Berechnung mit den konkreten nicht aufgerundeten Prozentsätzen gefordert, also 18,6 % + 5 % = 23,6 % für den Elternunterhalt und 18,6 % +4...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / b) Wohnungsgewährung

Das OLG Köln (FamRZ 2021, 1529) stellt klar, dass grds. ein dem Unterhaltsschuldner gewährtes freies Wohnen durch den neuen Lebenspartner nicht als ein das Einkommen erhöhender Wohnwert zu berücksichtigen ist. Insoweit handelt es sich um eine freiwillige und nicht berücksichtigungsfähige Leistung Dritter. Hinweis: Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Unterhaltsschuldner dem n...mehr

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ZAP 19/2025, Unterhaltsrele... / 7. Tilgung und Wohnvorteil bei Kindesunterhaltsansprüchen

Auch beim Kindesunterhalt können grds. bis zur Höhe des anzurechnenden objektiven Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt. Denn ohne Tilgung gäbe es keinen Wohnvorteil (BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – XII ZB 233/21, FamRZ 20...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Voraussetzung

Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 23; 2014, 917) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 1116) herausgestellt, dass die Voraussetzungen eines paritätischen Wechselmodells nicht schon vorliegen, wenn eine über den gewöhnlichen Umgang hinausgehende Betreuungszeit beim umgangsberechtigten Elternteil vorliegt, der Schwerpunkt der Pflege und Erziehung der ...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / I. Vorbemerkung

Wesentlicher Punkt für die Bemessung des Unterhalts ist das Einkommen der Beteiligten. Die Einkommensermittlung ist grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um den Anspruch auf Kindesunterhalt oder den Trennungs- oder Geschiedenenunterhaltsanspruch des Ehegatten handelt. Sie erfolgt beim Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen nach denselben Grundsätzen. Der vorlie...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

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ZAP 5/2025, Rechtsprechungs... / 1. Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren

a) Verheiratete und nicht miteinander verheiratete Kindeseltern Der BGH (Beschl. v. 10.4.2024 – XII ZB 459/23, FamRZ 2024, 1093 m. Anm. Langeheine = NJW 2023, 2176 m. Anm. Born = FuR 2024, 392 m. Hinw. Soyka) hat seine Rspr. zur Vertretung des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern bei Geltendmachung von Kindesunterhalt (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2005 – XII ZR 126/03,...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 22 Düsseldorfer Tabelle 2025 und gemeinsame Unterhaltsleitlinien für NRW ab 2025

Düsseldorfer Tabelle 2025 Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht worden. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit aber keine inhaltlichen Änderungen...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / VI. Schürmann-Tabellen

Hilfreich für die praktische Fallbehandlung sind in diesem Zusammenhang die Schürmann-Tabellen. Die jährlich aktualisierte Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens – sowohl im Mangelfall als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen...mehr

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ZAP 12/2025, Wohnungsnutzun... / c) Höhe des Anspruchs

Eine Nutzungsentschädigung kann gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB nur verlangt werden, soweit dies der Billigkeit entspricht. Für die Bemessung der Höhe der Vergütung ist grds. auf die ortsübliche (objektive) Miete abzustellen (OLG Hamm, a.a.O.), diese ist zugleich die Obergrenze einer Nutzungsvergütung. Aber auch ein angemessener Abschlag kann vorgenommen werden (OLG Stuttgart, a...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / 1. Ausgangspunkt

Die Kosten für Unterkunft und Wohnung gehören zum allgemeinen Lebensbedarf (§§ 1578 Abs. 1 S. 2, 1610 Abs. 2 BGB), nicht anders als die Kosten für Ernährung und Kleidung. Nach diesem Ausgangspunkt kann die konkrete Höhe der Miete für die Unterhaltsbemessung grundsätzlich keine Rolle spielen. Wie der Unterhaltsberechtigte den ihm zustehenden Unterhalt verbraucht, ob er besond...mehr

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ZAP 17/2025, Rechtsprechung... / 5. Berücksichtigung von Naturalunterhalt

Im Wechselmodell richtet sich der Unterhaltsbedarf des Kindes grds. nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern und umfasst auch eventuelle Mehrkosten einer doppelten Haushaltsführung (BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15, NJW 2017, 1676 m. Anm. Graba). Sollte einer der Eltern nicht leistungsfähig sein, richtet sich der rechnerische Bedarf nur nach dem Einkommen des le...mehr

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ZAP 5/2025, Anwaltsmagazin / 12 Kurt Stollenwerk verabschiedet sich von der ZAP

Bereits anlässlich seines 95. Geburtstages, den er im August vergangenen Jahres feierte, hatte unser ZAP-Autor Kurt Stollenwerk angekündigt, die von ihm langjährig betreute Berichterstattung über familienrechtliche Neuerungen künftig in jüngere Hände zu legen. Nun ist es so weit: Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht – 2. Halbjahr 2024 (in dieser ZAP-Ausgab...mehr

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ZAP 1/2025, Unterhaltsrecht... / III. Erforderlichkeit der Auskunft

Nach dem Wortlaut des § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB besteht die Verpflichtung, auf Verlangen über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Hierzu hat der BGH (Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19, NJW 2020, 3721) klargestellt, dass eine Auskunftsverpflichtung nur dann nic...mehr

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ZAP 17/2025, Rechtsprechung... / 3. Neubeginn der Verjährung

Im Mittelpunkt des Beschlusses des BGH (Beschl. v. 19.2.2025 – XII ZB 377/24, WM 2025, 708) stand eine besondere prozessuale Ausgangslage, in der die Einleitung der Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines inhaltlich unvollständigen Versäumnisurteils spezifische Rechtsfragen hinsichtlich der Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung von Unterhaltsansprüchen aufwarf. Der BGH fü...mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / XVII. Steuervorteile bei erneuter Heirat des Unterhaltspflichtigen

Während der geschiedene, alleinstehende Ehegatte nach Steuerklasse 1 Steuern zahlen muss, kommt er im Falle einer neuen Heirat in Steuerklasse 3. Jedoch kommt der Steuervorteil aus der zweiten Ehe auch nur der zweiten Ehefrau zugute (BVerfG NJW 2003, 3466). Der Unterhaltsberechtigte ist daher in seiner neuen Ehe frei in der Kombination der Steuerklassen (III/V oder IV/IV)). ...mehr

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ZAP 2/2026, Aktuelle Entsch... / 4. Beschwerdefrist im vereinfachten Unterhaltsverfahren

Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 21.8.2025 – 13 WF 1/25, NZFam 2025, 1242) schließt sich in seinem Beschluss der überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. (OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.4.2024 – 15 WF 26/24, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.9.2020 – 13 WF 141/20, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.10.2020 – 6 WF 140/20, BeckRS 2020, 38716; Zöller/Feskorn, FamFG, § 256 R...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Mehrbedarf durch Nachhilfeunterricht

Mehrbedarf unterscheidet sich vom Sonderbedarf dadurch, dass es sich um eine ständige Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten handelt. Privater Nachhilfeunterricht begründet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstitutes im Vergleich zu den schulischen För...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / c) Obliegenheit zur Nebentätigkeit und Zurechnung fiktiver Einkünfte

Der einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige muss gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB in jeder ihm möglichen und zumutbaren Art und Weise zum Mindestunterhalt des Kindes beitragen und ggf. eine Nebentätigkeit ausüben. Bei der Bemessung ist nicht nur auf seine tatsächlichen, sondern auch auf erzielbare Einkünfte abzustellen, soweit seine Erwerbsbemühungen nicht ausreichend sind...mehr

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ZAP 16/2025, Selbstbehalt e... / 1. Auskunft hinsichtlich des Ehegatten des Unterhaltspflichtigen

Anerkannt ist, dass der zum Kindesunterhalt Verpflichtete auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen muss, um deren Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können (BGH, Urt. v. 2.6.2010 – XII ZR 124/08, FamRZ 2011, 21 = NJW 2011, 226; OLG Hamm, Beschl. v. 15.12.2010 – 5 WF 157/10, II-5 WF 157/10, FamFR 2011, 106). Dieser Auskunftsanspruch des Unterhaltsberec...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 3. Leistungsfähigkeit

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines gegenüber dem minderjährigen Kind barunterhaltspflichtigen Elternteils sind alle zumutbaren Möglichkeiten einzubeziehen; so ist etwa ein vorhandener Wohnwert einzusetzen und ein bestehender Geldanspruch durchzusetzen. In Anlehnung an BGH (FamRZ 2014, 923) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2019, 962 = FuR 2019, 343 bearb. v. Viefhu...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 5. Regressanspruch des Scheinvaters

Im Anschluss an die vorangegangene Rechtsbeschwerdeentscheidung des BGH (s. ZAP F. 11R, S. 1043) hat das OLG Celle (FamRZ 2019, 1787) entschieden, dass dem Scheinvater die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dass der rechtliche Vater im fraglichen Unterhaltszeitraum über Einkünfte verfügte, die einen Unterhaltsanspruch über den Mindestunterhalt hinaus rechtfertigen. Für den u...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Geltendmachung von übergegangenem Unterhalt

Nach § 7a UVG wird der nach § 7 UVG übergangene Unterhaltsanspruch nicht verfolgt, solange der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, Leistungen nach dem SGB II bezieht und über kein eigenes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II verfügt. Die Reichweite der Vorschrift ist umstritten. Der BGH (FamRZ 2023, 1287 = MDR 2023, 1187 = FamRB 2023, 356 m. Hinw. Schürmann = ...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / a) Fiktive Einkommensermittlung

Wenn ein Unterhaltspflichtiger unter Verletzung seiner gebotenen Obliegenheit keiner Arbeit nachgeht, ist ein erzielbares Einkommen fiktiv anzusetzen. Das OLG Hamm (Beschl. v. 27.11.2023 – 4 UF 80/23, FamRZ 2024, 933 = MDR 2024, 377) geht davon aus, dass bei einem ungelernten Arbeitnehmer, für den eine gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, i.d.R...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 4. Ausfallhaftung der Kindeseltern

Wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten erheblich erschwert ist, hat gem. § 1607 Abs. 2 S. 1 BGB der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. Dies gilt nach Darlegung des OLG Koblenz (2023, a.a.O.) auch zwischen den nach § 1606 Abs. 3 BGB grds. anteilig unterhaltspflichtigen Kindeseltern. Angesichts der Funktion des Unterhalts, den laufenden Lebensbeda...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Kinderzuschlag

Die Berücksichtigung des Kinderzuschlags (§ 6a BKGG) ist streitig. Teilweise wird er als Einkommen der Eltern angesehen. Der BGH (FamRZ 2021, 181 m. Anm. Schürmann = FuR 2021, 95 m. Bearb. Soyka = FamRB 2021, 91 m. Hinw. Liceni-Kierstein = NJW 2021, 472) hat die h.M. bestätigt, dass der Kinderzuschlag unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln i...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

Der Unterhalt eines Kindes umfasst nach § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung hat das OLG Nürnberg (FamRZ 2023, 1713 = NJW 2023, 2493 = MDR 2023, 1190 = FamRB 2023, 445 m. Hinw. Liceni-Kierstein) dargelegt, dass eine Ausbildung geschuldet wird, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistu...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Bedarf und Erwerbsobliegenheit

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 11114) erläutert Bedarf, Barunterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit beim paritätischen Wechselmodell. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst den sich aus der Ausübung des wechselnden Aufenthalts ergebenden Mehrbedarf, insbesondere durch Wohn- und Fahrtkosten. Unterschiedliche Anteile der E...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / a) Ausgangspunkt

Grundsätzlich ist der Wohnbedarf eines Kindes in den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle mit einkalkuliert und wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert.[49] Bei besonders hohen Einkommensverhältnissen kann jedoch ein darüber hinaus-gehender Wohnbedarf bestehen (erhöhter Wohnbedarf). Dieser ist kein Mehrbeda...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Verwertung einer Immobilie

Nach einhelliger Rechtsprechung muss ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Das OLG Stuttgart (NJW 2023, 3523) weist darauf hin, dass das Gesetz für den Verwandtenunterhalt, anders als für den Ehegattenunterhalt, keine allgemeine Billigkeitsklausel vorsieht. Deshalb ist auch hinsichtlich des einsetzba...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 5/2025, Rechtsprechungs... / 2. Wiederholte Auskunftserteilung

Das KG (Beschl. v. 2.4.2024 – 16 UF 60/23, FamRZ 2024, 1932) weist darauf hin, dass für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten, vom Unterhaltsschuldner erneut Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen und Vermögen zu erhalten, nach § 1605 Abs. 2 BGB eine zweijährige Sperrfrist besteht. Für die Berechnung der Sperrfrist ist auf den Schluss der letzten mündlichen Tatsa...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / XI. Auswirkungen der geänderten Tabellenstruktur in den unteren Einkommensbereichen

Auch diese Änderung führt letztlich zu verringerten Unterhaltsbeträgen in den unteren Einkommensbereichen. Beispiel: 1 Kind Bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen von 1.930...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 5. Rückständiger Unterhalt und SGB-II-Leistungen

Grundsätzlich handelt es sich bei Leistungen nach dem SGB II um nachrangige sozialstaatliche Zuwendungen ohne Einkommensersatzfunktion, die lediglich der vorübergehenden Unterhaltssicherung dienen. Das OLG Hamm (FamRZ 2022, 1850) hatte in einem Sonderfall die Berücksichtigung einer Zuwendung an einen unterhaltspflichtigen Elternteil für ein bei ihm lebendes Kind zu prüfen, f...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 1. Fortschreibung der Bedarfsbeträge

Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich der Bedarf nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Hierbei kommt es auf die Lebensstellung beider Eltern an (vgl. BGH FamRZ 2017, 437). Die Unterhaltspflicht wird hierbei aber begrenzt auf den Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund des von ihm ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 5. Ersatzhaftung des betreuenden Elternteils

Das OLG München (FamRZ 2023, 1706 = FamRB 2023, 402 m. Hinw. Liceni-Kierstein) erläutert im Anschluss an BGH (FamRZ 2013, 1558) die Voraussetzungen und Bestimmung der Höhe einer Ersatzhaftung des minderjährigen kinderbetreuenden Elternteils, wenn der angemessene Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils gefährdet ist. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht nach ...mehr