Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Einsa...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 5. Kosten des Umgangsrechts

Die Umgangskosten, also die Kosten, die durch den persönlichen Umgang des mit dem Kind nicht dauernd zusammenlebenden Elternteils entstehen, sind keine Erziehungskosten. Sie dienen jedenfalls nicht vorwiegend der Befriedigung des Unterhaltsbedarfs des Kindes, sondern der persönlichen Kontaktpflege zwischen Elternteil und Kind. Umgangskosten sind daher grds. vom Umgangsberech...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / b) Nutzungszuschuss für einen Dienstwagen

Erstmalig hat sich der BGH in der o.a. Entscheidung (FamRZ 2021, 186) mit der Frage befasst, wie ein vom Arbeitgeber gewährter Zuschuss eines vom Arbeitnehmer selbst anzuschaffenden Pkw (sog. Car Allowance) unterhaltsrechtlich zu beurteilen ist. Es gilt zu klären, inwieweit der grds. unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Zuschuss für dienstliche Zwecke aufgebraucht wird. ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / a) Konkrete Berechnung

Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 383 m. Hinw. Liceni-Kierstein) weist darauf hin, dass der Grundbedarf eines minderjährigen Kindes regelmäßig bereits durch die Ansätze der „Düsseldorfer Tabelle” abgedeckt wird. Auch bei hohen Einkommensverhältnissen der Eltern und einem sich hieraus ergebenden gehobenen Lebensbedarf dient der Unterhalt der Bedarfsbefrie...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 2. Auskunftsplicht des volljährigen Kindes

Das volljährige unterhaltsbegehrende Kind ist gegenüber dem in Anspruch genommenen barunterhaltspflichtigen Elternteil gem. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB hinsichtlich seiner Bedürftigkeit auskunftspflichtig. Die Auskunftsverpflichtung erfasst seine Einkünfte und sein Vermögen. Zu seinem Vermögen zählt auch ein Anspruch auf Barunterhalt gegen den anderen Elternteil, in dessen Hausha...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XVIII. Ausblick auf die geplante Unterhaltsrechtsreform

Die durch das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Betreuungsrecht_FAQ.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_zur%20Modernisierung_des_Unterhaltsrechts.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-2-Berechnungsmodell-Kindesunterhalt.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-1-Betreuungsanteile.pdf aufgezeigte...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 1. Gesteigerte Unterhaltspflicht

Grundsätzlich besteht keine Unterhaltspflicht soweit durch die Leistung der eigene angemessene Unterhalt gefährdet wird. Sind jedoch Eltern in dieser Lage ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, so haben sie gem. § 1605 Abs. 2 S. 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Zu der sich hieraus e...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / 2. Verwirkung von tituliertem Unterhaltsanspruch

Das OLG Braunschweig (FamRZ 2023, 522 = FuR 2023, 187 m. Hinw. Viefhues = FamRB 2023, 140 m. Hinw. Bömelburg) hat die Voraussetzungen für eine Verwirkung von in einer Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltsansprüchen aufgezeigt. Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpfli...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 2. Ausbildungsunterhalt

Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt eines Kindes auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Das OLG Bremen (FamRZ 2022, 526; Fu.E. 2022, 213 m. Hinw. Viefhues; in Übereinstimmung mit BGH, FamRZ 2006, 1100; 2017, 799) hat die Voraussetzungen erläutert und im entschiedenen Fall bejaht (Realschule-Fachoberschule mit Schwerpunkt Architektur und Bau – ...mehr

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AGS 9/2017, Terminsgebühr b... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte sich in einem vor dem Familiensenat geführten Beschwerdeverfahren gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt zur Wehr gesetzt. Nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens hat der Vorsitzende Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und der Senat in einem späteren Beschluss dem Antragsteller empfohlen, den Beschwerdea...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / b) Kinderbonus

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist uneinheitlich, selbst innerhalb der Senate des OLG Koblenz. So wird der aufgrund der 2. Corona-Steuerhilfe gezahlte Kinderbonus von 300 EUR teils als mehrbedarfsdeckend und daher als nicht bedarfsmindernd angesehen (OLG Koblenz, MDR 2021, 690), teils wie Kindergeld behandelt (OLG Koblenz, MDR 2021, 568 = NJW 2021, 1545). Auch der...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 2. Unterhaltsrelevante Einkommenssteigerung und zu berücksichtigende Abzüge

Das OLG Saarbrücken (FamRZ 2022, 1186) betont, dass sich die Höhe des i.R.d. sog. Residenzmodells vom allein barunterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlenden Unterhalts nach seinem jeweils aktuell erzielten Einkommen richtet. Eine Begrenzung des gem. § 1619 Abs. 1 BGB zu zahlenden Kindesunterhaltsanspruchs durch die vormaligen ehelichen Lebensverhältnisse der Eltern ist dem ...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten i.S.d. § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßi...mehr

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ZAP 1/2015, Unterhaltsansprüche: Geltendmachung

(OLG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2014 – 7 UF 124/14) • Wenn die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht, kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Eltern sich die Betreuung des Kindes teilen, ...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / III. Behandlung von Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit

Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat. Allerdings hat der bisher betreuende Elternteil neben seinen Betreuungsleistungen in der Vergangenheit noch eigene Geldmittel eingesetzt zur Versorgung des Kindes, die nach dem Gesetz vom...mehr

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ZAP 7/2023, Volljährigenunterhalt: Bestimmung der Haftungsquoten der Eltern

(OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2022 – 21 UF 129/22) • Die Bestimmung der Haftungsquoten der Eltern eines privilegierten volljährigen Kindes ist nach Abzug des angemessenen Selbstbehalts auch dann möglich, wenn lediglich ein Elternteil über Einkünfte oberhalb dieses Betrags verfügt, dieser jedoch nach seinen Einkünften insgesamt den Kindesunterhalt erbringen kann. Für die Ermit...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / 3. Wohnwert in den einzelnen Unterhaltsverhältnissen

Nutzt der unterhaltspflichtige Ehegatte die Wohnung, führt der anzurechnende Wohnwert zu einer Erhöhung seines Einkommens. Beim Berechtigten kann bei Nutzung der eigenen Wohnung von einer Naturaldeckung des Wohnbedarfs ausgegangen werden, so dass sich seine Bedürftigkeit verringert. Beim Kindesunterhalt ist das mietfreie Wohnen nur dann einkommenserhöhend zu berücksichtigen, ...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / ee) Keine Begrenzung durch den Selbstbehalt des verheirateten Unterhaltspflichtigen

Durch eine solche geringfügige Erwerbstätigkeit wird der Unterhaltspflichtige allerdings in aller Regel nur ein Einkommen erzielen können, das unterhalb seines notwendigen Selbstbehalts liegt. Hier ist dann aber bei einem verheirateten Unterhaltspflichtigen wieder sein zuvor schon erörterter Familienunterhaltsanspruch gegen seinen Ehegatten von Bedeutung. Denn soweit sein ei...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 1. Abgrenzung von erweitertem Umgang und Wechselmodell

Nur bei einem „strikten” Wechselmodell haften die Eltern für den Unterhalt des Kindes quotal nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Bei einem erweiterten Umgang bleibt es nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2015, 236; 2014, 917) bei einer Verteilung des Unterhaltshaftung entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB. Ein paritätisches Wechselmodell besteht erst dann, wenn jeder...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 4. Beteiligung der Elternteile am Mehr- und Sonderbedarf

Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf einkalkuliert sind. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1998, 286; 2021, 28) hat sich der betreuende Elternteil an diesem Mehrbetrag zu beteiligen, weil insoweit eine Befreiung vom Barunterhalt nach § 1...mehr

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FF 7+8/2019, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung

Göppinger/Rakete-Dombek11. Auflage 2018, 593 Seiten, 99 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H.Beck Die vorliegende 11. Auflage des "Göppinger/Rakete-Dombek" enthält in bewährter Manier Formulierungsvorschläge nebst Erläuterungen zu grundsätzlichen Regelungen, die anlässlich der Ehescheidung getroffen werden müssen. Die Vertragsmuster und Formulierungsbeispiele werden online zum D...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / b) Abbruch der Ausbildung

Der Unterhaltspflichtige schuldet nur eine berufliche Erstausbildung des Kindes. Ein Wechsel in der Ausbildung ist aber unterhaltsrechtlich unbedenklich, wenn er auf sachlichen Gründen beruht und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen wirtschaftlich zumutbar ist. Jedem jungen Menschen ist zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigk...mehr

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ZAP 14/2023, Der Unterhalt ... / VI. Keine Verwirkung des Anspruchs nach § 1611 BGB

Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird (ausführlich Viefhues in: jurisPK-BGB, 2022, § 1611 Rn 8 ff.). Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs folgt aus der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes (BGH FamRZ 2011, 1560). Allein die Tatsache, dass ein vollj...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 1. Bedarfsbemessung beim Betreuungsunterhalt

Die Bemessung des Bedarfs einer mit dem Vater des Kindes nicht verheirateten Mutter richtet sich gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach ihrer Lebensstellung, für die grds. ihre Einkommensverhältnisse zur Zeit der Geburt des Kindes maßgebend sind. Im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung kann sie sich an hieraus erzielbaren Einkünften orientieren (vgl. BGH, FamRZ 2015, 1369)....mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 4. Geltendmachung

Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern voneinander getrennt, ist umstritten, ob das Kind seinen Unterhaltsanspruch gem. §§ 1712 ff. BGB im eigenen Namen, vertreten durch einen Beistand, geltend machen kann oder gem. § 1629 Abs. 3 BGB nicht das Kind, sondern der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Beteiligter im Unterhaltsverfahren ist. Das OLG Oldenburg (FamRZ 2014, 1652...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 2. Bemessung bei hohem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen

Nach § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen, die sich bei minderjährigen Kindern bis zum Abschluss ihrer Ausbildung von den Eltern ableitet. Nach fast allgemeiner Meinung kommt es auf die Lebensstellung beider Eltern an, wobei sich die Zahlungspflicht des Barunterhaltspflichtigen auf den Betrag begrenzt, d...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.3 Roßmann/Viefhues, Taktik im Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2017, 892 S., Luchterhand, 89 EUR

Das unterhaltsrechtliche Mandat ist in der anwaltlichen Praxis ein Massenmandat. Darum ist das Buch nicht nach Anspruchsgrundlagen aufgebaut, unterschieden nach dem materiell-rechtlichen und dem formalrechtlichen Teil, sondern beginnt mit der Mandatsannahme in Unterhaltssachen. Zutreffend wird schon hier auf eine mögliche Interessenkollision bzw. das Verbot der widerstreiten...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / b) Sonderbedarf wegen kieferorthopädischer Behandlung

Bei dem aus einer kieferorthopädischen Behandlung des Kindes resultierenden Zusatzbedarf handelt es sich um Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also um einen unregelmäßigen, vorher nicht abschätzbaren außerordentlich hohen Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen Ausgleich neben dem geschuldeten Barunterhalt führt. Die Kosten sind, wie das O...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / a) Auskunftsansprüche zwischen Eltern und Kind

Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB , ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft nach dieser Vorschrift erlangen. Nach dieser Norm sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Un...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 6.3 Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.), Der Unterhaltsprozess. Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen, 7. Aufl. 2021, Luchterhand, 1.892 S., 139 EUR

1.892 Seiten geballtes Recht bietet die jetzt erschienene Neuauflage dieses von Schürmann und Menne herausgegebenen Standardwerks. Den wesentlichen Teil des Buchs nimmt das materielle Unterhaltsrecht ein, wobei der von Frank, Menne und Schürmann bearbeitete Ehegattenunterhalt wiederum Schwerpunkt ist. Selbstverständlich wird auch der Kindesunterhalt umfassend dargestellt (be...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Kein Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Weiterbildung

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2011, 1041) ist die Aufnahme einer Erstausbildung des einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtigen Elternteils grundsätzlich zulässig, da i.d.R. davon auszugehen ist, dass sich die Leistungsfähigkeit hierdurch langfristig erhöht. Dagegen kann er – wie das OLG Brandenburg (FuR 2023, 545 m. Hinw. Viefhues) herausstellt – zum Nacht...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / V. Anwendung der neuen Rechtsprechung auch auf Kindesunterhaltsansprüche

Auch beim Kindesunterhalt muss das Argument gelten, dass die Berücksichtigung von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohn- oder Mietwerts keine Vermögensbildung "zu Lasten" des unterhaltsberechtigten Kindes ist (Finke FF 2019, 2, 3; Borth FamRZ 2019, 160, 162). Dies gilt für den Unterhalt von minderjährigen und volljährigen Kindern, und zwar soweit die Zins- und Tilgungslei...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / c) Ersatzhaftung der Großeltern

Nach § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB tritt die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist, der ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt erbringen könnte. Der barunterhaltspflichtige Elternteil ist in solchem Falle nur mit dem, seinen angemessenen Selbstbehalt ...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / II. Kein Abzug eines Betreuungsbonus

In der Literatur hat man in diesem Zusammenhang verlangt, dem betreuenden Elternteil einen Betreuungsbonus zuzubilligen, der pauschal festgesetzt werden sollte. Dieser Lösungsansatz ist jedoch nicht auf die Zustimmung des BGH gestoßen, der einen Betreuungsbonus und die damit verbundene Monetarisierung des dem Kind nach § 1606 BGB von diesem Elternteil geschuldeten Betreuungs...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / b) Gestufter Schulbesuch

Das KG (FuR 2017, 508 m. Hinw. Viefhues = FamRB 2017, 368 m. Hinw. Liceni-Kierstein) stellt klar, dass ein gestufter Schulbesuch als allgemeine Schulausbildung i.S.v. § 1603 Abs. 2 BGB und als eine von den Eltern zu finanzierende angemessene Erstausbildung anzusehen ist (hier Gymnasium – Abschluss der Berufsfachschule für Sozialassistenz – berufliches Gymnasium mit Fachabitu...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 2. Bedürftigkeit

Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2019, 965) folgt der (nunmehr) h.M. (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1174; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267), dass auch ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges und sich nicht in Ausbildung befindliches Kind zur Bestreitung seines Unterhalts eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen hat; ihm ggf. fiktive Einkünfte zuzurechnen sind. Zwar sind bei einem mind...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Leistungsvoraussetzungen des UVG

Das KG (FamRZ 2023, 1795 = FuR 2023, 601 m. Hinw. Kleinwegener) befasst sich in einer umfangreichen Entscheidung mit den Voraussetzungen der Leistung des Unterhaltsvorschusses und des Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse. Es weist insbesondere darauf hin, dass bei der Frage, ob der den Vorschuss begehrende Elternteil alleinerziehend i.S.v. § 1 A...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

Grundsätzlich mindert sich das unterhaltsrelevante Einkommen durch die Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen zum Arbeitsplatz. Das OLG Brandenburg (FamRZ 2020, 422 im Anschluss an BGH FamRZ 1989, 483) weist jedoch darauf hin, dass es bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit stets auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Beteiligten ankommt. Dem Unterhaltspflichtigen is...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.2 Maurer, Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis, 2. Aufl. 2018, 432 S. (mit CD-ROM), Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Eheverträge werden in aller Regel notariell beurkundet, aber die wesentlichen Vorarbeiten leistet der anwaltliche Berater. Für diesen nicht immer sehr leichten Aufgabenbereich mit all seinen unterschiedlichen Facetten bietet das Buch von Maurer – Fachanwalt für Familienrecht und Kommentator im juris-Praxiskommentar – eine praxisgerechte Unterstützung. Es werden zuerst die Gr...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / b) Gläubigeranfechtung bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners

Der BGH (FamRZ 2019, 2018 m. Anm. Borth = FamRB 2019,469 m. Hinw. Janlewing) hat die Grenzen der Zulässigkeit von Unterhaltszahlungen bei Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners erläutert. Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht handeln, wenn sich die einzeln...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 3. Auskunftsanspruch gegen den unbegrenzt leistungsfähigen Elternteil

Nach § 1605 Abs. S. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Eine Auskunftsverpflichtung besteht nur dann nicht, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Einfluss auf den ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / bb) Vorwerfbarer Informationsmangel bzgl. der Ausbildungspläne

Der BGH (FamRB 2017, 245 m. Hinw. Liceni-Kiersteim) hält an seiner Rechtsprechung fest, dass es grundsätzlich keine feste Altersgrenze für die Aufnahme und Beendigung einer Ausbildung gibt, die sich nachteilig auf den Unterhaltsanspruch auswirkt. Bei der gebotenen Zumutbarkeitsprüfung sind jedoch nicht nur das Alter, die Dauer der Weiterbildung und die wirtschaftlichen Verhä...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 4. Ausbildungsunterhalt

Die Eltern schulden gem. § 1610 Abs. 2 BGB ihrem Kind eine angemessene Erstausbildung zu einem Beruf, der der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Unter Berücksichtigung des zunehmend geänderten Ausbildungsverhaltens ...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 5. Rückständiger Unterhalt und SGB-II-Leistungen

Grundsätzlich handelt es sich bei Leistungen nach dem SGB II um nachrangige sozialstaatliche Zuwendungen ohne Einkommensersatzfunktion, die lediglich der vorübergehenden Unterhaltssicherung dienen. Das OLG Hamm (FamRZ 2022, 1850) hatte in einem Sonderfall die Berücksichtigung einer Zuwendung an einen unterhaltspflichtigen Elternteil für ein bei ihm lebendes Kind zu prüfen, f...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / 2. Vollstreckungsrechtliches Vorgehen

Denkbar wäre aber auch ein anderer, vollstreckungsrechtlicher Ansatz. Solange der Titel aus der Zeit des Residenzmodells besteht, kann der Berechtigte – also der bisher allein betreuende Elternteil – damit weiter vollstrecken. Er hat jedoch von Beginn der Betreuung des Kindes im Wechselmodell an die materiellrechtliche Berechtigung verloren, da er sich nicht mehr auf § 1629 ...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / a) Neue Düsseldorfer Tabelle

Für die Zeit ab 1.1.2019 bis voraussichtlich 31.12.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle den neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst (erste Altersstufe 354 EUR, zweite 406 EUR, dritte 476 EUR). Die Bedarfsätze in den unverändert gebliebenen Altersgruppen (ab 190 EUR) wurden mit gleichen Prozentsätzen wie bisher erhöht, die für volljährige Kin...mehr

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ZAP 23/2022, Der Unterhalt ... / bb) Unterhaltsrechtlicher Vorrang der neuen Ehefrau

Steht der Unteranspruch der geschiedenen Ehefrau im Rang des § 1609 Nr. 3 BGB, kann ein unterhaltsrechtlicher Vorrang der neuen Ehefrau nur dann gegeben sein, wenn diese ein Kind betreut (§ 1609 Nr. 2 BGB). Der Fall einer „langen Ehe” dürfte praktisch nicht gegeben sein. Bei Vorrang der neuen Ehefrau muss aus den begrenzten Finanzmitteln des Unterhaltspflichtigen zuerst der ...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / a) Gesetzliche Vertretung

§ 1629 Abs. 1 BGB erlaubt dem Sorgeberechtigten die gesetzliche Vertretung des Kindes, also auch die Geltendmachung von Kindesunterhalt. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB ermöglicht bei gemeinsamer elterlicher Sorge dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, Unterhalt gegen den anderen Elternteil durchzusetzen, ohne dass die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben oder eine Entsc...mehr