Mitunter erzielt der Selbstständige in seiner Tätigkeit ein deutlich geringeres Einkommen, als er in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten erzielen könnte. In solchen Fällen gehen die Familiengerichte – insbesondere bei der erhöhten Leistungspflicht zum Kindesunterhalt nach § 1603 Abs. 2 BGB – gelegentlich dazu über, die Aufgabe der Selbstständigkeit zu verlangen und ein fiktives Einkommen in Höhe dieses in abhängiger Tätigkeit erzielbaren Einkommens zugrunde zu legen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge