Das OLG Celle (FamRZ 2022, 942) hat in einem Ausnahmefall ein unterhaltsbezogenes leichtfertiges Verhalten eines seinem minderjährigen Kind unterhaltspflichtigen Vaters verneint, der seine Erwerbstätigkeit wegen Betreuung des Kindes seiner neuen Partnerin aufgegeben hat, um ihr den Abschluss eines Studiums zu ermöglichen. Das OLG führt aus, dass zwar ein Unterhaltspflichtiger, der seine Leistungsunfähigkeit freiwillig herbeiführt, sich nur dann darauf berufen kann, wenn er dabei nicht unterhaltsbezogen leichtfertig gehandelt und somit nicht gegen Treu und Glauben verstoßen hat. Ein solches Verhalten liegt jedoch nicht vor, wenn die in der neuen Verbindung gewählte Rollenverteilung in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht zu billigen ist (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1010).

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