Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalmarkt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das neue Stiftungszivilrecht ist da! Ab dem 1. Juli 2023 treten weitreichende Änderungen des BGB-Stiftungsrechts in Kraft und schon jetzt haben wir uns darauf einzustellen. Dem dient dieses Einsteigerbuch. Die Schlachten zum neuen Stiftungszivilrecht sind geschlagen. Es gab sehr viel Kritik. Die Stiftungsverwaltung hat sich mit ihren Vorstellungen aber ganz weitgehend bei dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 §§ 82, 82a BGB n.F. – A... / III. Anmerkungen und Hinweise

Rz. 4 Zu der Anerkennung gibt es keine wesentlichen materiellen Änderungen. Da § 82 BGB-neu zur Anerkennung inhaltlich dem bisherigen § 80 Abs. 2 BGB entspricht, kann grundsätzlich auf die bestehenden Kommentierungen zu dieser Vorschrift verwiesen werden. Rz. 5 Die Gesetzesformulierung "Die Stiftung ist anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Absat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 85 BGB-neu (Voraussetzungen für Satzungsänderungen) § 85 BGB-neu regelt die Voraussetzungen für die Änderungen der Stiftungsverfassung durch Satzungsänderung durch die Stiftungsorgane und die nach Landesrecht zuständigen Behörden bundesrechtlich abschließend. § 85 BGB-neu ersetzt § 87 BGB, soweit dieser die Änderung des Stiftungszwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entscheidung des BVerfG zur... / IV. Zinssätze im Bewertungsrecht

Das BewG enthält eine Reihe von Abzinsungsregelungen oder Bewertungsfaktoren, die auf einem Zinssatz von 5,5 % basieren. So müssen unverzinsliche Forderungen oder Schulden gem. § 12 Abs. 2 BewG mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. Der Kapitalwert von Nutzungen und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswertes anzusetzen. Dieser Jahreswert ist mit 5,5 % zu berü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sanierungsgelder

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sonderzahlungen des ArbG zur Sanierung von Einrichtungen der BetrAV und von Versorgungswerken des öffentlichen Dienstes, die umlagefinanziert sind, gehören grundsätzlich seit 2015 zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 HS 2 EStG; zur Rechtsentwicklung vgl § 52 Abs 26a EStG sowie > Arbeitslohn Rz 19). Dies wird da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.3.1 Nachhaltigkeit als Herausforderung für Unternehmen und Controller

Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist bereits seit Jahrhunderten in Verwendung – sie wird heute üblicherweise im Sinne der UN-Definition wie folgt verstanden: eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.[1] Häufig wird im wirtschaftlichen Kontext auch synonym von Co...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Kapitalgesellschaftsformen

Rz. 1 Im schwedischen Wirtschaftsleben ist eigentlich nur eine Kapitalgesellschaftsform von Bedeutung: die Aktiengesellschaft. Im Jahre 2020 wurden mehr als 1,2 Millionen eingetragene Aktiengesellschaften gezählt (bei ca. 10 Millionen Einwohnern).[1] Auch kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleistungs- und auch Vermögensverwaltungsunternehmen sind üblicherweise als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / III. Praktische Bedeutung der Rechtsform der Ltd. in England

Rz. 26 Etwa 3,8 Mio. Ltd.s sind in England registriert und machen weit über 99 % aller in England registrierten Gesellschaften aus. Selbst public companies, die mit ca. 0,1 % einen verschwindend geringen Anteil an allen in England registrierten Gesellschaften ausmachen und für nicht börsennotierte Unternehmen eine vergleichsweise seltene Rechtsform darstellen, werden i.d.R. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 16 Für einzelne Unternehmensgegenstände (z.B. für die Bestellung eines Organmitglieds) kann aufgrund eines Sondergesetzes (z.B. Versicherungsgesetz,[3] Kapitalmarktgesetz[4] oder Bankengesetz[5]) die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Aktes einer staatlichen Behörde oder Institution erforderlich sein. Dies gilt u.a. für Versicherungsvermittler und Dienstleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Registrierung der Gesellschafter in einem Gesellschafterbuch

Rz. 305 Sec. 113 CA 2006 bestimmt, dass die Stellung des Anteilseigners neben dem Erwerb des Anteils bei der Gründung oder durch Übertragung von einem Anteilseigner voraussetzt, dass der Anteilseigner als Mitglied (member) in einem von der Gesellschaft geführten Verzeichnis registriert wird. Rz. 306 Diese gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Gesellschafterbuches gilt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Gesetzliche Voraussetzungen

Rz. 162 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Rz. 163 Zustimmung der Gesellschafter (Sec. 694 Abs. 1 CA 2006). Die Ltd. tätigt im Regelfall sog. off-market-Anteilsrückkäufe (bei nicht am Kapitalmarkt gehandelten Anteilen). Der abgeschlossene schuldrechtliche Vertrag über den Anteilsrückkauf bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von 75 % der Anteilseigner (special res...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Die close corporation im System des Kapitalgesellschaftsrechts

Rz. 7 Kennzeichnend für die close corporation ist insbesondere, dass diese nur eine kleine Anzahl von Gesellschaftern hat, von denen wiederum die meisten aktiv an der Geschäftsführung teilnehmen, sowie dass deren Gesellschaftsanteile nicht öffentlich am Kapitalmarkt angeboten und gehandelt werden. Typische Erscheinungsformen von close corporations sind Ein-Mann- und Mehrpers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Revisionsstelle

Rz. 216 Die Institution des Aufsichtsrats ist dem türkischen Gesellschaftsrecht grundsätzlich unbekannt. Das HGB a.F. folgte stattdessen dem schweizerischen Konzept der Revisionsstelle, die für die Aktiengesellschaft zwingend zu bestellen war (Art. 347 ff. HGB a.F.). Der vom Gesetz verwendete Begriff "denetçi" kann auch mit "Revisor" übersetzt werden. Rz. 217 Mit Art. 635 HGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Rechtsbeziehungen bei der Anteilsausgabe

Rz. 140 Anteile an einer Gesellschaft können grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Zum einen können sie derivativ erworben werden, d.h. im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge von einem Gesellschafter auf den Erwerber übertragen werden (siehe ausf. Rdn 338 ff.). Nicht betrachtet werden soll der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Wege eines Mitarb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / I. Das Rechtssystem

Rz. 1 Das australische Recht setzt sich zusammen aus den von Bund- und Länderparlamenten verabschiedeten Gesetzen und aus dem Präzedenz- oder Fallrecht (Common Law). Letzteres basiert auf dem englischen Common Law, welches von den australischen Gerichten weiterentwickelt wurde.[2] Seit 2001 bzw. 2006 (NSW and ors vs Cth, 2006) ist das Handels- und Wirtschaftsrecht Bundesrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / VII. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 26 Nach der Normalisierung der Beziehungen mit Israel haben die VAE unlängst weitere Reformen verabschiedet:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Historische Entwicklung von IAS 2

Tz. 2 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Zu der Frage der Vorratsbewertung bezog das IASC schon sehr früh Stellung. Im September 1974 wurde der Exposure Draft E 2 Valuation and Presentation of Inventories in the Context of the Historical Cost System veröffentlicht, der die Grundlage für den im Oktober 1975 veröffentlichten IAS 2 Valuation and Presentation of Inventories in the Contex...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückwirkende Korrektur der ... / IV. Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger

Geltung der gleichen Grundsätze: Die Ausführungen unter III. sollten auch dann gelten, wenn der Leistungsempfänger mit der Rechnung des Leistenden keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte. Es erfolgt dann zwar keine Belastung der wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Zinsen gem. § 233a ff. AO, der Leistungsempfänger ist aber gleichwohl wirtschaftlich belastet. Wirtschaftliche B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hinaus Vorteile aus den Besteuerungsregeln zu gene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Bisher fehlt allerdings eine Klärung der einschlägigen Besteuerungssituation durch den Bundesfinanzhof. Nach einer Entscheidung des FG Nürnberg bestehen an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente?

Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. Nach § 2124 BGB t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit in Versicher... / 1 Die Zeit für Nachhaltigkeit ist reif, auch für Versicherungen

Nachhaltigkeit ist gegenwärtig in aller Munde und hat seit der Amtseinführung des neuen amerikanischen Präsidenten Joe Biden auch global einen neuen Anstoß erlebt. Nunmehr befassen sich nicht mehr ausschließlich Industrieunternehmen mit der Frage, wie sie ihre Produktionsprozesse nachhaltiger gestalten können, sondern Nachhaltigkeit ist auch längst in der Finanzbranche angek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Key Performance Indicators ... / 7.1 Nachhaltigkeitsbericht

Der Nachhaltigkeitsbericht sollte mehr sein als eine nette Broschüre, in der über grüne oder soziale Projekte berichtet wird. Er ist das zentrale Medium zur Dokumentation des Fortschritts bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Insofern hat dieser mehr mit der Finanzberichterstattung des Unternehmens zu tun als mit einem Marketing-Tool. Viele Unternehmen erstellen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltige Unternehmensstr... / 1 Die Rolle der Nachhaltigkeit im strategischen Management

Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren zu einem der bestimmenden Motive im strategischen Management geworden. Während Nachhaltigkeitsaspekte bis vor wenigen Jahren oftmals als unternehmerische Philanthropie verstanden wurde, ist sie in den Mittelpunkt der strategischen Konzepte und Geschäftsmodelle von Unternehmen gerückt. Diese Veränderung ist nicht als vorübergehender Tr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit wird Standar... / 1.1 Entwicklung zum Resilienz- und Wettbewerbsfaktor

Nachhaltigkeit als Dreiklang ist eines der zentralen Trend- und Zukunftsthemen. Regierungen, Unternehmen und die Gesellschaft sind sich zunehmend der Herausforderung bewusst, Klima- und Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit gemeinsam anzugehen. Galt Nachhaltigkeit früher vielleicht als "nice-to-have", so ist sie heute ein absolutes "must". Auch in Krisenzeiten, wie aktuel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 8 Die AG teilt mit der GmbH die Vorteile der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, steuerlich die Nachteile der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft.[6] Die AG ist neben der KGaA (siehe hierzu Rdn 145 ff.) und der vom europäischen Recht zur Verfügung gestellten europäischen (Aktien-)Gesellschaft (SE) die einzige Rechtsform, die den Gang an die Bö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / e) Publikums-KGaA und Inhaltskontrolle

Rz. 151 Bei einer Kommanditgesellschaft mit einer GmbH oder GmbH & Co. KGaA als Komplementär-Gesellschaft fehlt es an der Steuerungsfunktion der unbeschränkten persönlichen Haftung einer natürlichen Person in der Geschäftsführerstellung. Dieses Defizit trifft zusammen mit der fehlenden Einflussnahmemöglichkeit der Kommanditaktionäre auf die in Geschäftsleitungsfunktion tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 145 Die KGaA teilt sich mit der AG das Privileg, für Unternehmen als Rechtsform zur Verfügung zu stehen, die im Wege eines going public am organisierten Kapitalmarkt Eigenkapital aufnehmen wollen. Gegenüber der AG zeichnet sie sich durch den erheblichen Gestaltungsspielraum aus, der insbesondere eröffnet ist, soweit es um die Geschäftsführungsverhältnisse und die Beziehu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / c) Weitere Informations- und Veröffentlichungspflichten nach WpHG

Rz. 135 Neben den auf den Anteilsbesitz bezogenen Mitteilungspflichten enthält das WpHG zahlreiche weitere, an börsennotierte oder sonstige den Kapitalmarkt nutzende Gesellschaften gerichtete Informations- und Veröffentlichungspflichten. So haben die §§ 48 ff. (früher §§ 30a ff.) WpHG Informationen zum Gegenstand, welche nach Auffassung des Gesetzgebers für die Wahrnehmung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / 3. Geschäftserfahrenheit des Kunden

Rz. 28 Die Unterteilung der Kunden nach ihrer Geschäftserfahrenheit wurde im Rahmen der Umsetzung der MiFID deutlich hervorgehoben und stellt ein weiteres Element der Wohlverhaltensregeln dar.[118] Die Kleinanleger (zu denen u.a. Privatkunden zählen) sind von den sog. professionellen Kunden abzugrenzen. Zentrale Norm für die Unterscheidung ist § 67 WpHG. Gem. § 67 Abs. 3 WpHG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 48 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor einiger Zeit noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[94] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es ist davon auszugehen, dass dieser Befund angesichts des ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Regelungen im BGB

Rz. 13 Neben dem BGB wirkt der Bundesgesetzgeber über das Steuerrecht wesentlich auf die Stiftungen ein. Die Landesstiftungsgesetze [29] spielen inzwischen eine eher untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt des materiellen Stiftungsrechtes liegt in den §§ 80 ff. BGB . Gestärkt wurde bei der letzten "großen" Reform des Stiftungszivilrechts im Jahre 2002 vor allem die Stifterfreihei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / II. Die Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 8 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist als eine Zusammenfassung von Vermögen grundsätzlich auf Dauer angelegt.[9] Eine Stiftung hat keine Mitglieder oder Gesellschafter. Sie hat nur Nutzer (Destinatäre). Als Destinatäre [10] werden diejenigen natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet, denen die Vorteile der Stiftung (Stiftungsleistungen) zugutekommen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 16 Nach § 80 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts[41] neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 17 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 80 Abs. 2 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Überschlagsrechnungen

Rz. 58 Überschlagsrechnungen basieren auf Marktdaten.[112] Grundlage für die Anwendung sind erzielte oder potenzielle Preise für das zu bewertende oder vergleichbare Unternehmen. Die Verfahren basieren somit auf der grundlegenden These Moxters "bewerten heißt vergleichen".[113] Im Rahmen dieser Verfahren kann entweder auf Börsenkurse oder auf realisierte Markt-/Verkaufspreis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / 5. Betafaktor

Rz. 95 Die für das Marktportfolio geltende Risikoprämie ist anschließend an das unternehmensindividuelle Risiko anzupassen. Dies erfolgt durch den sog. Beta-Faktor. Dieser berücksichtigt, dass die Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens regelmäßig eine andere Risikosituation aufweist, als die Investition in das Marktportfolio.[177] Rz. 96 Der Beta-Faktor als re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Versorgungsausgleich

Rz. 100 Der Versorgungsausgleich fällt in seiner Komplementärfunktion zum Altersvorsorgeunterhalt in den Kernbereich der Ausgleichsmechanismen im Scheidungsfall. Hier ist darauf zu achten, dass durch vertragliche Regelungen nicht der Ausgleich ehebedingter Nachteile unterbunden wird, soweit dieser Nachteil nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich ausgeglichen würde. Bei...mehr