Rz. 174

 
Wichtig

Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke:

  • Die Anlage KAP
  • Die Anlage KAP-BET
  • Die Anlage KAP-INV

Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.). →Kapitalanlagen

In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage KAP aber ausfüllen:

  • Ihr persönlicher (Spitzen-)Steuersatz liegt unter 25 % und Sie möchten die, von der Bank zu hoch einbehaltener Kapitalertragsteuer erstattet bekommen ("Günstigerprüfung").
  • Sie haben im Veranlagungsjahr weniger als 801 EUR (Ehegatten 1.602 EUR) Kapitalerträge erzielt, aber weil Sie keinen bzw. einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hatten, wurde von der Bank Steuer einbehalten.
  • Sie haben mit Ihren Freistellungsaufträgen den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt, sodass Steuer einbehalten wurde.
  • Sie haben Verluste aus Börsengeschäften (z. B. Aktienverkäufen) erlitten, die von der Bank intern nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.
  • Sie haben steuerpflichtige Kapitalerträge bekommen, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben (z. B. aus privaten Darlehen oder ausländischen Geldanlagen).
  • Sie wollen bisher von der Bank nicht berücksichtigte, ausländische Quellensteuer auf die ESt anrechnen lassen.
  • Sie haben, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind, einen Sperrvermerk zur Mitteilung der KiSt-Merkmale eintragen lassen, sodass die Bank keine KiSt einbehalten hat.
  • Sie wollen als Beteiligter an einer Kapitalgesellschaft (unternehmerische Beteiligung) die Erträge (freiwillig) nach dem Teileinkünfteverfahren mit der tariflichen ESt besteuern lassen, um gleichzeitig hohe Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) als Werbungskosten geltend machen zu können.
  • Ihre Bank hat beim Steuerabzug eine zu geringe Ersatzbemessungsgrundlage angewandt (→ Tz 804).
  • Sie haben Kapitalerträge erzielt, die zu einer anderen Einkunftsart (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) gehören und für die anrechenbare Steuern angefallen sind.
  • Sie haben bestandsgeschützte Alt-Investmentfonds-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG veräußert.

Wann die Anlage KAP-BET ausgefüllt werden muss

  • Die Anlage KAP-BET ist auszufüllen, wenn Sie aus Beteiligungen stammende Einkünfte aus Kapitalvermögen und anrechenbare Steuern haben, die gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Wann die Anlage KAP-INV ausgefüllt werden muss

  • Die Anlage KAP-INV ist auszufüllen, wenn Sie Investmenterträge erzielt haben, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Jeder Ehegatte benötigt eine eigene Anlage KAP sowie bei Bedarf die Anlagen KAP-BET und/oder KAP-INV.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen

Anlage KAP

Seite 1

Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragsteuer (Anlage KAP Zeilen 7–14)

Tragen Sie hier die inländischen Kapitalerträge sowie die Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren und anderen Börsengeschäften auf dem Kapitalmarkt ein, für die von der Bank Steuer einbehalten worden ist.

Verluste aus z. B. der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Anlage KAP Zeile 15)

Angaben zum Sparer-Pauschbetrag (Anlage KAP Zeilen 16, 17)

Kapitalerträge ohne Steuerabzug (Anlage KAP Zeilen 18–26)

Einzutragen sind alle Zinserträge, die mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % steuerpflichtig sind, bei denen aber keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. Zinsen aus privaten Darlehen sowie Zinsen und Beteiligungserträge aus Geldanlagen bei ausländischen Banken).

Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz (Anlage KAP Zeilen 27–34)

Zinserträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen sowie auf Antrag Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden mit dem persönlichen Steuersatz bzw. dem Teileinkünfteverfahren besteuert.

Anlage KAP

Seite 2

Anzurechnende Steuern (Anlage KAP Zeilen 37–42)

Einzutragen sind von der Bank einbehaltene inländische und ausländische Steuern.
Anlage KAP-BET

Erträge aus Beteiligungen (Anlage KAP-BET Zeilen 1–31) sowie dazugehörige Steuerabzugsbeträge (Anlage KAP-BET Zeilen 32–37)

Hierher gehören Kapitalerträge, die Ihnen als Beteiligter einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft) zugeflossen sind. Auch hier wird zwischen den oben genannten Gruppen unterschieden.

Die Angaben sind dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft zu entnehmen.

Anlage KAP-INV

Seite 1

Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen ­Steuerabzug unterlegen haben (Anlage KAP-INV Zeilen 4–13)

Die Angaben sind der Steuerbescheinigung der Depotbank zu entnehmen.

Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem ­inlän­dischen Steuerabzug unterlegen (Anlage Kap-INV Zeilen 14–28)

Die Ermittlung nehmen Sie auf Seite 2 vor.

Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 (Anlage KAP-INV Zeile 29)

Anlage KAP-INV

Seite 2

Ermittlung der Vorabpauschalen (Anlage KAP-INV Zeilen 31–46)

Ermittlung der Veräußerungsgewinne zu Zeilen 14–28 (Anl...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge