Das neue Stiftungszivilrecht ist da! Ab dem 1. Juli 2023 treten weitreichende Änderungen des BGB-Stiftungsrechts in Kraft und schon jetzt haben wir uns darauf einzustellen. Dem dient dieses Einsteigerbuch.

Die Schlachten zum neuen Stiftungszivilrecht sind geschlagen. Es gab sehr viel Kritik. Die Stiftungsverwaltung hat sich mit ihren Vorstellungen aber ganz weitgehend bei dem Gesetzgeber durchgesetzt. Die fundierten Änderungsvorschläge aus der Fachwissenschaft wurden allenfalls an einzelnen Stellen beachtet. Die Stiftungsverbände haben das neue Recht grundsätzlich begrüßt, wenngleich sie ebenfalls zahlreiche Änderungswünsche hatten, die aber weitgehend ungehört blieben. Es schien letztlich fast so, als wollte man verbandsseitig lieber ein heftig kritisiertes neues Stiftungsrecht als gar keines.

Die Belange der Praxis sind aus unserer Sicht bei alledem leider an nicht wenigen Stellen zu kurz gekommen. Wir wollen hier aber nicht die verlorenen Schlachten noch einmal schlagen. Wir wollen vielmehr der Stiftungspraxis ausgehend von unseren Erfahrungen mit diesem Buch eine erste Hilfe an die Hand geben.

Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Herren Professoren Rainer Hüttmann und Peter Rawert. Sie haben sich als kongeniales Autorenteam durch eine erste Darstellung und Analyse des neuen Stiftungsrechts[1] einmal mehr um die Rechtsanwendungspraxis im Stiftungszivilrecht verdient gemacht. Sie haben uns zudem die Fahnen ihres Beitrages für unsere Texte frühzeitig zur Verfügung gestellt. Besten Dank an beide Autoren!

Unser herzlichster Dank gilt zudem Frau cand. iur Friederike Schanz für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung des Manuskripts und des Literaturverzeichnisses. Ferner möchten wir uns auch bei Frau Sabine Gast dafür bedanken, dass Sie uns insbesondere auf den letzten Metern vor Manuskriptabgabe immer wieder den Rücken freigehalten hat.

Wir Praktiker des Stiftungsrechts, vor allem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, sonstige Stiftungsberater und auch Stiftungsorganmitglieder, müssen mit der neuen Rechtslage möglichst gut zurechtkommen, und zwar im Sinne der vielen Stiftungen, der dort Mitwirkenden und der potentiellen künftigen Stifter. Stiftung meint hier die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, und nicht etwa deren "kleine Schwester", die treuhänderische Stiftung. Aber auch sie werden wir in dieser Schrift immer wieder einmal ansprechen, nicht zuletzt, weil sie angesichts der aktuellen Situation im Stiftungswesen und am Kapitalmarkt und insbesondere auch aufgrund des neuen Stiftungsrechts wohl eine Renaissance erleben wird.

Falls Sie Anmerkungen und Hinweise haben, melden Sie sich bitte gerne unter schiffer@schiffer.de!

Bonn, im September 2021

 

Dr. K. Jan Schiffer

Matthias Pruns

Christoph J. Schürmann

(www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de)

[1] Hüttemann/Rawert, Beilage zu ZIP 33/2021.

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