Rz. 5
Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) benachteiligt.[12] Gegenüber der Aktiengesellschaft hat sie den Nachteil, dass nur Aktien zum Börsenhandel zugelassen sind und sich nur die AG den Kapitalmarkt vollständig erschließen kann; die Übertragung von GmbH-Anteilen ist aufwendiger als die von Aktien.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen