Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 4 Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an eine getroffene Statusfeststellung bei der Beurteilung der Versicherungspflicht aufgrund eines Auftragsverhältnisses gebunden. Dies gilt auch, soweit die Versicherungspflicht Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung ist. 4.1 Statusfeststellungen der Rentenversicherungsträger Die BA ist nach § 336 SGB III an Status...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 63 FGO – Keine wirksame Begründung der Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg durch den Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022

Mit Vorstandsbeschluss Nr. 12/2022 vom 27.1.2022 (ANBA 2022 Nr. 5 S. 1) hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Fälle mit besonderen Schutzbedarfen die „Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (ZKGS), in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg) gegründet. Dies war im Streitfall die Beklagte, da sie die Einspruchsentscheidung erlassen hatte. Ein zeitliches Inkraft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.1.2 Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung

Bei Störungen der Produktionsabläufe ist die Kurzarbeit eine Option, die der Arbeitgeber prüfen sollte. Als eine Voraussetzung des Kurzarbeitergeldes muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gegeben sein. Zunächst muss ein Arbeitsausfall erheblich sein, was bei einer Auswirkung auf ein Drittel der Belegschaft anzunehmen ist. Ein Arbeitsausfall ist dann erheblich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 44 Abs. 2 FGO – Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse bei einem durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassenen Ursprungsbescheid

Im Fall hatte die beklagte Familienkasse Nordrhein-Westfalen West den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse zurückgewiesen. Nach einem Hinweis des FG hat die Klägerin die Klage auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt. Dies Beschränkung hat der BFH als zulässig a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Unfallversicherungsschutz

Rz. 8 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII sind solche Personen, die nach den Vorschriften des SGB III der Meldepflicht unterliegen, kraft Gesetzes gesetzlich unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Die Erfüllung der Verpflichtung aus § 38 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dieses wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.5 Meldewesen

Wird über das Vorliegen einer Beschäftigung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entschieden und beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung erst mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Statusentscheidung[1], ist dieser Zeitpunkt einzutragen. Ansonsten gelten die Regelungen der DEÜV i. V. m. den gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenorganisationen der Sozial...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 4 Abrechnung nach den ELStAM

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin legt ihre Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, sodass sie mit ihrer Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.11. ist sie arbeitslos gemeldet und war bis zu diesem Zeitpunkt voll beschäftigt. Sie ist gesetzlich krankenversichert, die Beiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 4.2 Statusfeststellungen der Einzugsstellen

Stellt die Einzugsstelle im Rahmen des § 28h Abs. 2 SGB IV das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses fest, tritt grundsätzlich keine Bindungswirkung der BA ein. Wird von der Einzugsstelle eine Statusfeststellung ausdrücklich im Hinblick auf die leistungsrechtliche Bindung der BA begehrt, wird diese, sofern über den Status in der ausgeübten Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / Zusammenfassung

Begriff Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige verbindlich festzustellen. Des Weiteren wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden. Für die Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 4.3 Änderung in den Verhältnissen

Bei einer Änderung in den Verhältnissen, welche dazu führt, dass die Bindung der BA aufgehoben wird, ist Folgendes entscheidend: Der die Bindung bewirkende Bescheid über die Statusfeststellung muss aufgehoben werden. Der Bescheid über die Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses enthält deshalb einen ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Adressaten bei einer Änderung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 4.1 Statusfeststellungen der Rentenversicherungsträger

Die BA ist nach § 336 SGB III an Statusentscheidungen der Clearingstelle nach § 7a Abs. 1 SGB IV leistungsrechtlich gebunden. Die Bindung erfolgt für Zeiten, für die das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt ist. Dies gilt für alle Entscheidungen im Rahmen des optionalen Anfrageverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV wie auch des obligatorischen Anfrageve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Seit Mai 2004 besteht für Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.2.2 Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung

Auch in diesen extremen Fällen kommt KUG in Betracht. Die kritischen Voraussetzungen werden im Folgenden aufgegriffen.[1] Unabwendbares Ereignis Der Arbeitsausfall muss grundsätzlich unmittelbar auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Führt ein im konkreten Einzelfall vorliegendes unabwendbares Ereignis nur mittelbar zu einem Arbeitsausfall, ist somit der Arbeitsausfall nur ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.2 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben ergeben sich aus § 178 SGB IX. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Insbesondere hat sie über die Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Normen zu wachen, Maßnahmen, die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.3 Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Jeder Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu führen (§ 163 Abs. 1 SGB IX). Einmal pro Jahr sind der Agentur für Arbeit unter Beifügung einer Durchschrift für das Integrationsamt die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der schwerbehinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen, die Mehrfachanrec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 6 Prüfungspflicht bei Einstellungen

Die Beschäftigungspflicht stellt eine öffentliche Pflicht des Arbeitgebers dar; sie gibt einem schwerbehinderten Menschen kein subjektives Recht auf Einstellung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber. Die Beachtung der in § 164 Abs. 1 SGB IX genannten vielfältigen Pflichten des Arbeitgebers ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil ein Verstoß hiergegen als Indiz im S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.5 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber

Der Gesetzgeber hat den öffentlichen Arbeitgeber in § 165 SGB IX besondere Verpflichtungen auferlegt. Öffentliche Arbeitgeber sind die in § 154 Abs. 2 SGB IX genannten Arbeitgeber. Sie haben erstens freie oder frei werdende Stelle der Agentur für Arbeit frühzeitig zu melden, sobald fest steht, dass die Stelle wieder besetzt wird und nicht eine interne Stellenbesetzung zu erf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.2 Merkliste Bewerbungsverfahren und Schwerbehinderte

Die nachfolgenden Schritte beruhen auf der Vorschrift des § 164 Abs. 1 SGB IX. Die Missachtung führt in der Regel zu Entschädigungsansprüchen des abgelehnten Bewerbers: Erstellen eines plausiblen Anforderungsprofils, im öffentlichen Dienst nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Prüfung, ob auszuschreibender Arbeitsplatz mit Schwerbehindertem besetzt werden kann Insbeson...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.2 Pflicht zur Prävention

Nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintritt von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, aktiv zu werden. Durch möglichst frühzeitiges Einschalten von Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs-/Personalrat sollen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.2 Umschulung

Kann der erlernte bzw. bisher ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, kann eine Umschulung sinnvoll sein. Umschulung ist eine Sonderform der beruflichen Ausbildung, bei der neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit erlangt werden sollen. Im Fall der Berufsunfähigkeit kommen – je nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen – Tätigkeiten infrage,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 1 Ausgangslage der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU)

Die elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten dient analog der bis zum 31.12.2021 auszustellenden AU-Bescheinigung zum Nachweis einer attestierten Arbeitsunfähigkeit, insbesondere gegenüber dem Arbeitgeber zur Wahrung von Entgeltfortzahlungsansprüchen, aber auch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zur Wahrung der Krankengeldansprüche sowie Auszahlung von Verle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Die Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 7 Gleichwohlgewährung

Rz. 31 Ähnlich wie § 157 Abs. 3 SGB III ordnet § 158 Abs. 4 Satz 1 SGB III an, dass das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet wird, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. Wirtschaftlich betrachtet, tritt bei einer solchen Gleichwohlgewährung die Bundesagentur für Arbeit i. H. d. Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Rechtsfolgen des Ruhens nach § 158 SGB III entsprechen grds. denen des Ruhens wegen Eintritts einer Sperrzeit nach § 159 SGB III [1], mit dem Ergebnis, dass auch beim Ruhen nach § 158 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt zu werden braucht bzw. nicht durchgesetzt werden kann. Das sog. Stammrecht, dessen Entstehung durch das Ruhen des Anspruchs auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung

Rz. 2 Voraussetzungen für ein Ruhen des Arbeitslosengelds für die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Zahlung einer Entlassungsentschädigung oder ein entsprechender Anspruch wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Maßgebliche Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 11 Hat der Arbeitgeber die für ihn geltende ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, so kommt eine Anwendung des § 158 SGB III nicht in Betracht, es sei denn, die Regelung des § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Satz 4 SGB III findet Anwendung. Ordentliche Kündigungsfrist meint dabei diejenige Frist, die der Kündigende nach gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.6 Muster

Rz. 23 Muster Sehr geehrte(r) Frau/Herr… leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis mit … vom … ordentlich und fristgerecht zum … aus dringenden betrieblichen Gründen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu kündigen. Zu unserem Bedauern ist diese Maßnahme bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im betrieblichen Interesse geboten und beruht auf …[z. B. Umstruk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsrecht: Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt)" ist eine Landesbehörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht erfüllt. Den Integrationsämtern obliegt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung der Regelungen zum Schutz und zur Integration schwerbehinderter Menschen nach dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 Keine Sperrzeit auf Arbeitslosengeld

Rz. 37 Nach allgemeiner Ansicht löst das Arbeitnehmerverhalten des § 1a KSchG keinen Sperrzeittatbestand nach § 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Alt SGB III aus.[1] Auch der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich für den Weg des § 1a KSchG entscheidet, keiner Sperrzeit auf Arbeitslosengeld unterliegen soll[2], sofern damit keine Gesetzesumgebun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Meldeversäumnis

Rz. 38 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB III kann eine Sperrzeit dann eintreten, wenn der Arbeitslose eine Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt oder nachgekommen ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Sperrzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr