Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse professio... / 1.1 Einzel-Trennung oder Personalabbau

Um die weiteren konkreten Schritte einleiten und den richtigen Prozess anstoßen zu können, muss zuerst geklärt werden, ob es sich um eine Einzeltrennung oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. Als erste "Weggabelung" dient die nachfolgende Abbildung, sie eröffnet die Begründungen und wichtigsten El...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse professio... / 1.2 Überblick über den Prozessablauf

Im Zusammenhang mit Trennungen gibt es viele Elemente bzw. Begriffe, die einer näheren Klärung bedürfen, so ist folgende Liste von Phasen und Stichworten ein guter Leitfaden, um dieses sensible Thema in den Griff zu bekommen, ohne wichtige Stolpersteine zu übersehen:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse professio... / 2.2 Beteiligte und deren Interessen

Eine der Schwierigkeiten bei dem Management von Trennungsprozessen ist die Vielzahl der Beteiligten und deren i. d. R. unterschiedlichen Interessenlagen, die sich nicht selten diametral entgegenstehen. Hier gilt es vom ersten Moment an alle Beteiligten zu identifizieren und mit entsprechenden Maßnahmen der Information und Kommunikation gemäß ihrer erkannten oder vermuteten In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 4 Steuerfreie Vermittlungsleistungen

Die Vermittlung u. a. folgender Umsätze ist steuerfrei (Steuerbefreiungen): Ausfuhrlieferungen; die Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist nicht steuerfrei; Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr; Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt; grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen und andere Beförderungen und damit im Zusammenhang stehende son...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.4 Einschalten der Agentur für Arbeit: Pflichten des Arbeitgebers nach § 164 Abs. 1 SGB IX

Arbeitgeber sind gemäß § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Der Arbeitgeber muss hierzu nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.4 Ermessen der Agentur für Arbeit

Rz. 45 Die Ermessensausübung nach Abs. 3 setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld vorliegen, insbesondere die betrieblichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit nicht die Tatsache einschließt, ob ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht oder nicht. Vielmehr ist im Wege des Ermessens darübe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1.5 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 10 Die Gewährung des Mobilitätszuschusses an junge Menschen steht im Ermessen der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hat abzuwägen, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit am bisherigen Wohnort der jungen Menschen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.2 Jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 25 Abs. 2 stellt jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr als besondere Personengruppe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II heraus. Die Leistungsgrundsätze der Abs. 1 und 3 sind auf diesen Personenkreis ebenso anzuwenden, soweit sich aus der Historie des Abs. 2 keine Besonderheiten ergeben. Zu den individuellen Lebensumständen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.3 Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Rz. 82 Tritt eine Sperrzeit beim Alg nach § 159 SGB III ein und ruht deshalb der Anspruch auf Alg, kann der Versicherte dadurch hilfebedürftig i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden. Abs. 2 Nr. 3 wirkt als Folgeregelung für versicherungswidriges Verhalten des Leistungsberechtigten gegenüber der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung. Das Verhalten i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.3 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 36i Der Grundsatz wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aus Abs. 1 (Satz 4) nach Abs. 3 n. F. verschoben. Nach der Gesetzesbegründung handelt es sich um eine rein redaktionelle Verschiebung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergeben sich für die Leistungsträger bereits aus § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und aus den Gemeindeordnungen. Die ausdrückliche Aufna...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.1 Angebot einer Leistung zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 24c Seit dem 1.8.2016 ist der frühere § 15a in Abs. 2 aufgegangen und konnte deshalb durch das 9. SGB II-ÄndG aufgehoben werden. Nach § 15a a. F. sollten erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder nach dem SGB II noch nach dem SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von Leistungen nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.4 Leistungen an Gefangene

Rz. 17 Abs. 3 begründet eine vorrangige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Gefangenen, die keinen Status als Arbeitnehmer in einem freien Beschäftigungsverhältnis (etwa durch Freigang) innehaben. Es ist eine gegenüber Abs. 1 Satz 1 speziellere Regelung (vgl. BSG, Urteil v. 21.7.2009, B 7 AL 49/07 R). Im Außenverhältnis zum Strafgefangenen wird die Ausbildungsbeih...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.1.2 Förderungsausschluss (§ 22, § 82a Abs. 5)

Rz. 30 Die Förderung von Fortbildungen ist schon nach § 22 Abs. 1a Satz 1 grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. Abweichend davon dürfen nach einer entsprechenden Rechtsänderung des § 22 Abs. 1a durch Anfügung eines Abs. 1a Satz 2 nach § 82a Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungsprämien und einem Weiterbildungsgeld. Weiterbildungsprämien waren bis zum Inkrafttreten des § 87a am 1.7.2023 in § 131a Abs. 3 geregelt. Diese Vorschrift ist zu demselben Zeitpunkt aufgehoben worden. Das Weiterbildungsgeld ist eine neue Leistung der Arbeitsförderung, en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.4 Förderfähiger Personenkreis (Abs. 4)

Rz. 19 Der förderfähige Personenkreis ist in Abs. 4 benannt. Förderfähig sind demnach bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben, Nr. 1. Ausbildungssuchende, die noch nicht im vollen Maße über die erforderli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.1 Leistungsminderungen nach dem Recht des Bürgergeldes

Rz. 21 Durch die Einführung eines Bürgergeldes soll es den Jobcentern grundsätzlich ermöglicht werden, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker zu ermutigen und ihre Potenziale weiter in den Mittelpunkt zu stellen. Durch das 12. SGB II-ÄndG wurde der Eingliederungsprozess letztlich als Grundlage für Vorschriften über Leistungsminderungen als wesentlicher Bestandt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 überträgt den Tatbestand des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf zumutbare Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das sind alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff. Leistungsminderungsbewehrt sind der Nichtantritt, Abbruch oder der gegebene Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (auch als Sofortmaßnahme, seit dem 1.8....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Kostenerstattung für Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des SGB III übertragen hat. Dafür trägt der Bund lediglich die Ausgaben ohne Verwaltungskosten. Insoweit unterstellt der Gesetzgeber, dass die Aufgabendurchführung zu den Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit der Sache nach gehört. Abs. 2 reg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.4 Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Abs. 4)

Rz. 36q Die Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung sind erst im Zuge der Ausschussberatungen zum 9. SGB II-ÄndG als Neufassung des Abs. 2a a. F. in das Gesetz aufgenommen worden. Sie nehmen i. d. F. des Abs. 4 seit dem 1.1.2023 Bezug auf die §§ 44 bis 44a, 45a AufenthG sowie § 9 BVFG. In Abs. 4 Satz 1 ist die vorrangige Teilnahme an einem Integrationskurs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 2.1 Weiterbildungsprämien

Rz. 3 Die Überführung der Prämienregelungen aus § 131a Abs. 3 unbefristet nach § 87a wurde im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens positiv beurteilt. Ein Berufsabschluss ist demnach im Hinblick auf die Aufgabe der Fachkräftesicherung ein zunehmend wichtigerer Faktor. Darüber stellen Berufsabschlüsse den wirksamsten Schutz vor Arbeitslosigkeit dar. Die Bundesagentur für Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.4 Hypothetische Sperrzeit nach dem SGB III

Rz. 85 Abs. 2 Nr. 4 betrifft Fälle, in denen die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 SGB III erfüllt sind, die Agentur für Arbeit diese bzw. das Erlöschen des Anspruchs nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht feststellt, weil kein Anspruch auf eine Leistung besteht, die durch die Sperrzeit zum Ruhen gebracht werden oder erlöschen könnte, weil z. B. die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.6.2 Förderungsberechtigung bei Unterversorgung an Ausbildungsplätzen (Satz 2)

Rz. 22a Nach dem zum 1.8.2024 eingefügten Satz 2 sind förderberechtigt auch junge Menschen, die hinreichende Bewerbungsbemühungen nachgewiesen haben, bei denen aber die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist, wenn sie in einer Region wohnen, in der eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt ist. Mit dem neuen Satz 2 wird i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.1 Höhe der Förderung (Abs. 1)

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 können Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262,00 EUR monatlich zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Auszubildenden gefördert werden. Zu der bis zum 31.7.2020 geltenden Fassung bestanden unterschi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 85 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt übergangsweise, dass das Wohngeld als vorrangige Leistung nach § 12a Satz 1 vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden muss. Das gilt für Leistungsberechtigte nach dem SGB II mit einem laufenden Bewilligungsabschnitt nach § 41 am Tag vor dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1.1.2023, also am 31.12.2022, und für Leistungsberechtig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung eines geringeren Beitragssatzes zur Arbeitsförderung, zur pauschalen Beitragsberechnung und zum Beitragseinzugsverfahren. Damit verfolgt die Vorschrift den Zweck, außerhalb von förmlichen Gesetzgebungsverfahren kurzfristig Anpassungen der Rechtslage vorzunehmen, um insbesondere zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.4 Weitere Bemessungs- und Berechnungsregeln (Abs. 5 und 6)

Rz. 38 Abs. 5 enthält Auffangregelungen für Fälle, in denen sich das Soll-Entgelt im Referenzzeitraum nicht hinreichend sicher bestimmen lässt. Die Vorschrift bezweckt, Schwierigkeiten bei der Bemessung mit langwierigen Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die zudem keine Rechtssicherheit für den Arbeitnehmer und die Agentur für Arbeit vermitteln. § 10...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.1 Förderungsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Agentur für Arbeit förderungsberechtigte junge Menschen durch eine nach § 57 Abs. 1 förderungsfähige Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu fördern. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die vorherige Ermessensleistung der Förderung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.1 Absenkung des Beitragssatzes

Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung nach § 341 Abs. 2 vorübergehend abzusenken. Diese Ermächtigung beruht auf dem seit Jahrzehnten die Politik bestimmenden Kalkül, durch politische Maßnahmen zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit zu kommen. Durch eine solche Entwicklung steigen die Beitragseinnahmen, während gleichze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 48a Berufs... / 2.1 Förderung eines Berufsorientierungspraktikums (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Agentur für Arbeit für junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungspraktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Junge Menschen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet habe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.6 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 56 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Es ist also kein unmittelbarer, strenger Kausalzusammenhang erforderlich, damit die Mehraufwendungen übernommen werden. Rz. 57 Voraussetzung für eine Übernahme ist die Kenntnis der Mehraufwendungen bei der Agentur für Arbeit, die Behinderung des Teiln...mehr