Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wenn der ArbN nicht während des ganzen Jahres in einem Dienstverhältnis stand (unständige Beschäftigung; > Rz 123, 124) oder dem Stpfl erstmals Hinterbliebenenbezüge zugeflossen sind; der ArbN in den einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Sozialfonds

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ESF ist einer der Struktur- und Investitionsfonds, mit deren Hilfe die EU einen Ausgleich der strukturellen Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten anstrebt. Ziel ist es, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum Empfang von Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (02/2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 EStG ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.4 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Wie oben dargestellt, konnte der Arbeitgeber für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit (teilweise) erstattet bekommen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.2007, Rn. 5,6 war der dem Bilanzierenden zustehenden Erstattungsanspruch gegenüber der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.5 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Für vor dem 1.1.2010 begonnene Altersteilzeitverhältnisse konnten unter den damaligen gesetzlichen Voraussetzungen Erstattungsansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit bestehen. Handelsrechtlich sind Erstattungsansprüche nicht durch Kürzung der Rückstellung zu berücksichtigen. Sie sind vielmehr gesondert als Vermögensgegenstand anzusetzen, sofern die allgemeinen Aktivieru...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Mindestvoraussetzungen für Altersteilzeitvereinbarungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 7. Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen (§ 74 EStG)

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt (§ 74 Abs. 1 S. 1 EStG). Fehlende Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes: Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / b) Zuständigkeit

Die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice wurde mit Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 v. 27.1.2022 bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord als neue Familienkasse wirksam errichtet und mit diesem Beschluss sowie dem Beschluss Nr. 129/2022 vom 3.11.2022 jedenfalls wirksam mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kindergeldverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 1. Als arbeitssuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG)

Ein über 18 Jahre altes Kind wird berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG). Der BFH musste sich mit der Frage beschäftigen, wie zu verfahren ist, wenn die Agentur für Arbeit das arbeitsuchende Kind au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3.3 Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Neben den vorgenannten sowie den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist bei einer Fachkraft zu prüfen, ob die Zustimmung der BA erforderlich ist und keine Versagungsgründe vorliegen. Grundsätzlich ist für die Beschäftigung einer Fachkraft eine Zustimmung der BA erforderlich.[1] Das Verfahren richtet sich in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.2 Aus- und Weiterbildungsförderung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Zugang zu Weiterbildungsangeboten soll für Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Pfändungsschutz von Bürgergeld / Hintergrund

Der Kläger war Geschäftsführer einer UG und wurde für deren Steuerschulden in Haftung genommen. Das Finanzamt pfändete bei der Bank des Klägers alle gegenwärtig und künftig gegen diese zustehenden Ansprüche. Nach der Drittschuldnererklärung der Bank ließ der Kläger sein Konto zunächst in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Auf dieses Konto zahlte die Bundesagentur f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 2 Ausländische Arbeitgeber

Umgangssprachlich werden zu der Gruppe der exterritorialen Arbeitgeber auch ausländische Arbeitgeber aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat gezählt. Diese Arbeitgeber haben einen Firmensitz im Ausland und beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland. Im Bereich der Sozialversicherung ist es unerheblich, ob der ausländische Arbeitgeber in Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem oder elektronischem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstill...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 24 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.1 Zweck der Regelung

Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG; dort: § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG) und die bereits lange ausgelaufene Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG 1985) haben und hatten das Ziel, dem Arbeitgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben, um sich d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.1 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde die Zuständigkeit bezüglich der Betriebsprüfungen ausgehend von der jedem Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit vergebenen Endziffer der Betriebsnummer (BBNR) geregelt. Welcher Regionalträger örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers. Arbeitgeber werde...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.9 Zeitweise Übertragung von Daueraufgaben

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG liegt ein Sachgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Nach dem vorgesehenen Vertragsende darf für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein betrieblicher Bedarf mehr bestehen. Die Prognose ist nicht bereits dann begründet, wenn dem Arbeitgeber dauerhaft anfallende soz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Befristung ohne Sachgrund mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Nach § 14 Abs. 3 TzBfG in der seit 1.5.2007 gültigen Fassung ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 4 Monate beschäftigungslos im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gewesen ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 2 Prüfungen

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen u. a. nach § 2 SchwarzArbG die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers[1], im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderungen bezüglich der Verminderung des Krankengeldes auf 65 % bzw. 85 % wurden im Gesetzentwurf nicht übernommen. Im Referentenentwurf richtete sich die Höhe des Krankengeldes nach dem fiktiven Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III, wobei die Berechnungsvorschriften des § 47b entsprechend galten. Im Gesetzentwurf wird die Leistung stattdessen als Prozen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufbau-, Struktur und allge... / 2.8 Der "sonstige Beschäftigte"

Viele Tätigkeitsmerkmale enthalten das Tatbestandsmerkmal "sonstige Beschäftigte", die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Der Begriff des "sonstigen Beschäftigten" wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen) Maß...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Der Beitragszuschlag wurde von 3,5 auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt. Im Bereich der Ausnahme bei Pflege wurde ergänzt, dass auch eine Freistellung von der Arbeitsleistung nach § 3 PflegeZG als Ausnahmegrund gilt. Neu im Gesetzentwurf ist der Ausnahmetatbestand der vollen Erwerbsminderung des versicherten Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI. Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr