Begriff

Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige verbindlich festzustellen. Des Weiteren wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (nachfolgend Clearingstelle genannt) zuständig. Es kann aber auch bei der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers) oder ggf. bei der Minijob-Zentrale durchgeführt werden. Jedoch ist nur die Entscheidung der Clearingstelle für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Es wird zwischen dem sog. optionalen Anfrageverfahren und dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren unterschieden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Anfrageverfahren ist in § 7a SGB IV geregelt. Das Gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungs-Spitzenorganisationen erläutert detailliert, wie bei der Statusklärung bei welchen Personenkreisen vorzugehen ist (GR v. 1.4.2022). Die leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Statusentscheidungen nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV ist in § 336 SGB III geregelt.

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