Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.3 Beauftragung Dritter und Prüfpersonal

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 erlaubt die Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Prüfungen. Darüber entscheidet die Innenrevision zunächst selbst, wird aber wegen der finanziellen Auswirkungen hierfür die Zustimmung jedenfalls des zuständigen Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, i. d. R. aber die des Vorsitzenden des Vorstandes, einholen. In Betracht kommen insbesondere spe...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.3.1 Zuschüsse und Darlehen nach Abs. 1

Rz. 22 Nach Abs. 1 sind Zuschüsse und Darlehen für notwendige und angemessene Sachgüter möglich. Insoweit können die Leistungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (wohl aber Rückzahlungsbeträge zu Darlehen). Unerheblich ist, ob eine selbständige Tätigkeit, für die die Sachgüter benötigt werden, schon ausgeübt wird oder neu aufgenommen werden soll. Notwendig sin...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 3 Literatur

Rz. 28 Dern, Kommunikation und Kommunikationsfähigkeit im Jobcenter, NDV 2014 S. 67, 127.mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.2 Verjährung der Ersatzpflicht (Abs. 2)

Rz. 15 Die Verjährung der Ersatzpflicht unterscheidet sich nicht von der Verjährung der Erstattungspflicht. Ausgangspunkt ist der Tag, an dem gegen den Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X nicht mehr vorgegangen werden kann, weil er unanfechtbar geworden ist. Das ist der Fall, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, der Widerspruch ohne anschließende Klage als unbegründet ...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.3 Beteiligung an der Aufgabenerledigung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 werden Grundlagen dafür geschaffen, dass die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ihre internen Aufgaben überhaupt wahrnehmen kann. Eine Beratung und Unterstützung der gemeinsamen Einrichtung und des Jobcenters der zugelassenen kommunalen Träger in den gelisteten Fragen setzt voraus, dass die Beauftragte bei den entsprechenden operativen Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.4 Gesamtschuldner (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 bestimmt den Ersatzpflichtigen nach Abs. 1 und den erstattungspflichtigen Empfänger der rechtswidrig erbrachten Leistung als Gesamtschuldner. Dadurch kann das Jobcenter nach eigener Wahl auf einen der Schuldner oder beide Schuldner zugreifen (vgl. § 421 BGB). Rz. 25 Die Wahl des Jobcenters wird sich i.d.R. ausschließlich danach richten, wie die Ersatzpflicht bzw...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.3 Verordnungsermächtigung des Abs. 3

Rz. 21 Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Bemessung des Einstiegsgelds ist der Kategorie "Selbstmisstrauen" zuzurechnen. In den Gesetzesmaterialien zum früheren § 29 wird ausführlich auf die Notwendigkeit individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Ermessensentscheidungen hingewiesen. Auch auf die Risiken von Mitnahmeeffekt...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.2 Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 9 Der Bund hat keine unmittelbare Aufsichtsfunktion gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern. Abs. 2 regelt eine Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Die Rechtsaufsicht betrifft die Gesetzmäßigkeit der obersten Landesbehörde als Aufsichtsstelle. Sie ist auf den Bereich beschränkt, in dem die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ausnahmen von der Grundregel des SGB II, die für einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 9) bedingt. Sie dient der Gewährleistung von Nachhaltigkeit der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Abs. 1 hat zu...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2.1 Betroffene Ersatzansprüche

Rz. 3 § 34c setzt voraus, dass ein Leistungsberechtigter, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, einen Anspruch auf eine andere Leistung hat, deren Zuerkennung dazu führt, dass der für die andere Leistung zuständige Träger die nach dem SGB II erbrachten Leistungen zu erstatten hat. § 34b fingiert Aufwendungen für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft als Aufwendungen zug...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.3 Übergang der Ersatzpflicht auf den Erben (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 Satz 1 bestimmt durch Verweisung auf § 34 Abs. 2 den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben in Form einer unselbständigen Erbenhaftung. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Ersatzpflicht vor dem Erbfall eingetreten ist, also der Ersatztat...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2.3 Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 20 Die 2. Erwartung an die selbständige Tätigkeit betrifft die Erreichung des Ziels, Hilfebedürftigkeit in angemessener Zeit zu beseitigen (auch i. S. von Verkürzung) oder zu verringern. Dafür sieht die Gesetzesbegründung etwa ein Jahr vor, wenn die selbständige Tätigkeit bereits seit längerer Zeit ausgeübt wird, ansonsten einen Zeitraum von etwa 2 Jahren. Ein solcher Ze...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.2 Leistungen zur Betreuung und Pflege (Nr. 1)

Rz. 11 Nr. 1 greift unmittelbar die Betreuung von Kindern und die häusliche Pflege von Angehörigen, ohne dass Pflegebedürftigkeit vorliegen müsste, auf, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen können. Die Regelung berücksichtigt persönliche Verpflichtungen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstehen. Das ist immer dann der...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.2 Rückzahlungspflichten

Rz. 46 Zu Rückzahlungspflichten nimmt Abs. 3 Satz 2 auf § 92 Abs. 2 SGB III Bezug. Dafür gilt kraft gesetzlicher Normierung anders als nach § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine Begrenzung auf den für die letzten 6 Monate bewilligten Förderbetrag. Dieser Betrag dürfte regelmäßig nicht den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbe...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 3 Literatur und frühere Rechtsprechung

Rz. 63 Luthe, Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, SGb 2012 S. 131. Rz. 64 Es fehlte bis zum 31.12.2010 an einer Rechtsgrundlage (jetzt § 44b Abs. 4) dafür, die Aufgabe des Forderungseinzuges von der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F. auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Demnach war die Bundesagentur für Arbeit sachlich nicht zuständig und durfte auch ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1 Förderungsausschluss

Rz. 33 Sind die Förderungsvoraussetzungen des Abs. 1 erfüllt, kommt eine Förderung gleichwohl nicht in Betracht, wenn ein Ausschlussgrund nach Abs. 3 Satz 1 vorliegt. Systematisch hätten die Regelungen des Abs. 3 Satz 1 besser im Anschluss an Abs. 1 platziert werden sollen. Der Gesetzgeber verweist auf die schon bestehenden Regelungen in § 92 SGB III und verzichtet damit dar...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2.2 Verjährung des Erstattungsanspruchs

Rz. 15 Abs. 3 regelt die Verjährung der Erstattungsansprüche bei Doppelleistungen. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Ausgangspunkt ist der Tag, an dem der vorrangig verpflichtete Leistungsträger (jeweils) seine Leistung erbracht hat. Die Frist von 4 Jahren beginnt mit dem darauffolgenden Kalenderjahr. Rz. 16 Praxis-Beispiel Eine Nachzahlung einer Halbwaisenrente für Febru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.4 Verfahren

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 verlangt eine Zielbeschreibung zu den beabsichtigten Leistungen, die zur freien Förderung eingesetzt werden soll. Das hat vor Förderbeginn zu geschehen. Damit kann z. B. der Beauftragte für den Haushalt (vgl. § 44f) beurteilen, ob die Maßnahme mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist. Zielbeschreibungen müssen nicht durch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.1 Kennzahlenvergleich

Rz. 4 Die heranzuziehenden Kennzahlen sollen gewährleisten, dass die Leistungsfähigkeit der Träger vergleichend und möglichst einheitlich abgebildet werden kann. Sie sind ausweislich der Gesetzesbegründung ebenso wie die Ziele der nach § 48b abzuschließenden Zielvereinbarungen an Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1 auszurichten. Dabei soll auf ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitarbeitslosigkeit

Rz. 26 Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich nach § 18 SGB III. Dort ist Langzeitarbeitslosigkeit als Arbeitslosigkeit von einem Jahr und länger definiert (§ 18 Abs. 1 SGB III). Von größerer Bedeutung für die Förderungsfähigkeit der Eingliederung in Arbeit ist jedoch § 18 Abs. 2 SGB III. Dort sind Sachverhalte geregelt, die Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit unberücksichti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage dafür, dass auch von dem Verursacher rechtswidrig gewährter Leistungen an einen Dritten Ersatz der gezahlten Leistungen einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung verlangt werden kann. Sie ergänzt damit § 34 über den Ersatz durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführter rechtmäßiger Leistungen. Die Anwen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.6 Vorrangige Ansprüche

Rz. 28 Abs. 5 räumt Ansprüchen gegen Arbeitgeber und Schadenersatzpflichtigen nach den §§ 115, 116 SGB X Vorrang ein. Diese sind vorrangig zu verfolgen, schließen aber letztlich einen Anspruchsübergang nach § 33 im Nachrangwege nicht aus (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 14.3.2014, L 9 AS 90/11). Es besteht ein Anwendungsvorrang, aber kein Ausschließungsvorrang. In der Grundsicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus ihrem Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung auf Urlaub und sonstige Ansprüche mit Zeiten bezahlter Freistellung, Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend den §§ 9, 10 KSchG, offene Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.1 Ermittlung des Einkommens

Es wird zunächst das Einkommen des Antragstellers ermittelt. Darunter fallen, unabhängig von Herkunft und Rechtsnatur, alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[1] Geldleistungen sind alle Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich aller Zulagen und Sonderzuwendungen, wie Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Geldeswert sind Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.13 Privatschulen (Nr. 13)

Rz. 46 Gem. § 3 Nr. 13 GewStG sind private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der GewSt befreit, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die vorherige Anknüpfung an die Umsatzsteuerfreiheit der erbrachten Leistungen ist aufgehoben worden. Das GewStG enthält nunmehr eigene Voraussetzungen, unter denen eine Steuerfreiheit vorliegt. Auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 3.2 Abschrift der Unterrichtung des Betriebsrats an Agentur für Arbeit

Zeitgleich mit der Unterrichtung des Betriebsrats hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat zukommen zu lassen. Diese muss mindestens die Angaben aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 KSchG enthalten. Diese Abschrift ist nicht identisch mit der späteren Massenentlassungsanzeige. Ob die Unterlassung der Übersendung dieser Abschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 4 Anzeige bei der Agentur für Arbeit

4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 4.3 Wirksamkeit der Entlassungen

Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden nach § 18 KSchG erst nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige wirksam, sofern die Agentur für Arbeit nicht ihre Zustimmung zum früheren Wirksamwerden gibt (Sperrfrist). Bei Nichteinhaltung dieser von der Agentur für Arbeit auf 2 Monate verlängerbaren Sperrfrist und Fehlens einer früheren Zustimmung der Agentur für Arbeit wird die Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 4.2 Vorratsanzeige bei unklarer Wirtschaftslage

Bei ungeklärten wirtschaftlichen Verhältnissen und Vorliegen einer entsprechenden Zwangslage kann eine Anzeige auch vorsorglich gestellt werden, soweit die Notwendigkeit von Kündigungen noch nicht sicher vorhersehbar ist. Eine solche Vorratsanzeige ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch nur die Sperrfrist in Gang gesetzt werden soll. Eine Zurücknahme der Anzeige ist j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 4.4 Folgen eines unrichtigen Konsultationsverfahrens oder einer fehlerhaften Anzeige

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung in dieser Hinsicht aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die betreffenden Verfahren wurden zunächst ausgesetzt und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 1 Schwellenwerte

Nach § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Massenentlassungen der Agentur für Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten (Anzeigeverfahren). Massenentlassungen liegen vor, wenn in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % der im Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrates die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 2.1 Betriebsbegriff

Der Betriebsbegriff ist ein eigener Begriff der Massenentlassungsrichtlinie [1] und entspricht nicht unbedingt den Betriebsbegriffen in § 4 BetrVG, § 1 KSchG und § 23 KSchG. Es handelt sich bei einem Betrieb um eine Einheit, welcher die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören. Dabei muss es sich um eine unterscheidbare Einheit von eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende Vorschläge hat, auch zu den Beratungen einen Vertreter der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.11 Handhabung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines durch die Agentur für Arbeit

Rz. 85 Abs. 4 stellt die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines grundsätzlich in das Ermessen der Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch darauf kann nur nach Maßgabe des Abs. 7 bestehen. Das eingeräumte Ermessen führt letztlich zu einer deutlichen Aufwertung der dezentralen Handlungskompetenzen der Agenturen für Arbeit. Der Aktivierungs- und Vermittlungsguts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.4 Ermessen

Rz. 35 Leistungen für die Teilnahme an Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen sind Ermessensleistungen (Ausnahme: Abs. 7). Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter haben dementsprechend nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob sie Förderleistungen erbringen und wenn ja, in welchem Umfang sie den Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungsor...mehr