Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.7 Wahlschutz

Niemand darf die Wahl der SBV behindern. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung des Wahlvorstands oder zur Ausübung des Amtes als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.[1] Ablaufschema für das vereinfachte Wahlverf...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.6 Ordnungswidrigkeiten

Hat der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten bestellt, muss dieser die im SGB IX geregelten Arbeitgeberpflichten erfüllen. Handelt er pflichtwidrig und schuldhaft, so kann die für die Überwachung zuständige Verwaltungsbehörde ihn als "Betroffenen" verwarnen oder gegen ihn in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße festsetzen. Denn nach § 9 OWiG handelt ordnungswidrig, wer vo...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.2 Durchführung der Bestellung

Die Bestellung des Inklusionsbeauftragten erfolgt grundsätzlich durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, indem er einen Auftrag i. S. v. § 662 BGB erteilt. Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und auch nach den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats[1]. Allerdings ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehind...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.1 Pflicht zur Bestellung

Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, "verantwortlich" vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und An...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.2 Wie kurzfristige Beschäftigungen angemeldet und abgerechnet werden

Sobald der Unternehmer einen Arbeitnehmer beschäftigt, braucht er eine Betriebsnummer. Das gilt auch, wenn er seinen Ehegatten oder seine Kinder beschäftigt. Die Betriebsnummer ist (ggf. online) bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen ist nicht nur für Minijobs, sondern auch für die Anmeldung von kurzfristi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Einleitung

Rz. 19 Das Anhörungsverfahren, das ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen ist, wird dadurch eingeleitet, dass der Arbeitgeber den Entschluss fasst, einen bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen, diese Absicht gegenüber dem Betriebsrat erklärt und seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Betriebsrat vollständig erfüllt.[1] Dabei kann die Kündigungsmitteilung nicht nur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Bestimmtheit des Pfändungsantrags

Rz. 45 Der Gläubiger muss in seinem Pfändungsantrag die zu pfändende laufende Sozialgeldleistung konkret bezeichnen. Pauschale und zu allgemein gehaltene Bezeichnungen reichen nicht aus. Eine unzureichende Bezeichnung ist z.B.:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Altersteilzeit

Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermindern und damit die...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Sonstiger Vollstreckungsschutz

Rz. 98 Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden. § 850k ZPO ist aber nicht entsprechend anwendbar, wenn d...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 107 Ist der Schuldner Familienangehörigen gegenüber unterhaltsverpflichtet, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag nach § 850c Abs. 2 ZPO. Als unterhaltsberechtigte Personen kommen in Betracht:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.4 Übergangsszenarien der Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger in getrennter Trägerschaft

Rz. 24 Grundsätzlich wird die zugelassene kommunale Trägerschaft als Ausnahmefall charakterisiert, die neben den gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern ihre Berechtigung hat. Die Bestimmung des Verhältnisses von Regel und Ausnahme auf 75 % zu 25 % hat zur Folge, dass über die 69 schon seit 2005 zugelassenen kommunalen Träger weitere kom...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 47 und 48 regeln die Aufsicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür hat der Gesetzgeber 2 Vorschriften vorgesehen, um die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger deutlich von der übrigen Aufsicht nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, gemeinsame Einrichtungen, abzugrenzen. Die Aufsicht über die zugelassenen kommu...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers wie auch auf die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie zielt darauf ab, dass die Trägerversammlung nicht allein den Blickwinkel ihrer Mitglieder, also bezogen auf den kommunalen Träger die sozial-int...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie ermöglicht eine Bewirtschaftung durch die gemeinsamen Einrichtungen und trägt damit zu dem Ziel bei, die Kompetenzen der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen zu erweitern. Vorgaben zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.3 Besetzung des Ausschusses bei Aufsichtsfragen

Rz. 24 Abs. 3 regelt die Besetzung des Bund-Länder-Ausschusses gesondert, wenn Fragen der Aufsicht beraten werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Fragen der Aufsicht des BMAS über die Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Landesbehörden über die kommunalen und nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger. Rz. 25 Der Ausschuss setzt sich zur Beratung vo...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.1 Bund-Länder-Ausschuss

Rz. 11 Der Bund-Länder-Ausschuss nach Abs. 1 Satz 1 wird beim BMAS gebildet. Das deutet auf die Federführung des Bundes für den Ausschuss, jedenfalls ist der Ausschuss dem BMAS organisatorisch zuzuordnen. Der Ausschuss wird auch nur in der Überschrift der Vorschrift als Bund-Länder-Ausschuss bezeichnet, in Abs. 1 Satz 1 jedoch als neutraler als Ausschuss für die Grundsicheru...mehr

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Sauer, SGB II § 73 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt für die Anspruchsberechtigung auf eine Einmalzahlung auf den Monat Juli 2022 ab. Nach der Intention des Gesetzgebers entsteht durch die Einmalzahlung kein Erfüllungsaufwand bei den berechtigten Bürgern und lediglich ein einmaliger Aufwand bei der Grundsicherungsverwaltung, also den Jobcentern sowie den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a und...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.2 Aufgaben der Beiräte

Rz. 14 Die Aufgabe der örtlichen Beiräte wird in einem Satz beschrieben: Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen. Daraus wird zunächst die eindeutige Abgrenzung von der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den §§ 19 ff. deutlich. Nach der Eingliederung des Einstiegsgeldes a...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.5 Rückübertragung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 sieht eine Rückübertragung der Bewirtschaftung auf die Bundesagentur für Arbeit, im konkreten Einzelfall auf die Agentur für Arbeit vor. Für den erforderlichen Beschluss durch die Trägerversammlung sind Besonderheiten nicht vorgesehen. Daher muss die Trägerversammlung dies mit der Mehrheit ihrer Stimmen beschließen. Eine Mehrheit kommt damit weder zustande, wen...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.1 Anrufung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 enthält Anlass und Möglichkeiten, den Kooperationsausschuss anzurufen. Die Vorschrift geht von einer Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit aus, der gemeinsamen Einrichtung eine Weisung erteilen zu dürfen. Diese Zuständigkeit wiederum ist über die Sachzuständigkeit zu lösen. In Betracht kommen vor allem örtliche Weisungen, dann ist der auf Landesebene an...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.1 Bildung des örtlichen Beirates

Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemeinsame Einrichtung der beiden Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift betrifft den kommunalen Träger. Die kommunalen Träger sind für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 verantwortliche Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt sind. In einem solchen Fall betrifft § 30 die durch Landesrecht bestimmten Träger. Im Verwaltungsvollzug sind die Jobcenter (§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.6 Beiräte bei zugelassenen kommunalen Trägern

Rz. 28 Satz 6 überträgt die Regelungen des § 18d auf die zugelassenen kommunalen Träger. Auch bei jedem zugelassenen kommunalen Träger ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Das Vorschlagsrecht der am Arbeitsmarkt Beteiligten ändert sich durch den anderen Träger bzw. die alleinige Trägerschaft nicht. Auch sonstige Besonderheiten gegenüber den Jobcentern der gemeinsamen Einricht...mehr

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Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Sie wird durch entsprechende Regelungen in anderen Gesetzen – ebenfalls durch das Sozialschutz-Paket III – ergänzt (§ 144 SGB XII, § 88d BVersG, § 3 Abs. 6 AsylbLG). Ferner regelt das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021 (BGBl. I S. 330) eine entsprechende Einmalzahlung an kinderg...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.6 Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (Abs. 6)

Rz. 54 Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms soll die Mitwirkung und Mitgestaltung des kommunalen Trägers bei der örtlichen Arbeitsmarktpolitik sicherstellen. Der Aufgabenbereich "Markt und Integration" mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit obliegt an sich den Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Die Ausgestaltung dieses Pro...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung zu § 40a , der durch dasselbe Gesetz rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.2009 in das SGB II eingefügt wurde. Rz. 3 Abs. 1 soll sicherstellen, dass eine Rückabwicklung von Fällen des § 40a, in denen bereits eine Auszahlung an den Leistungsberechtigten erfolgt ist, ausgeschlossen wird und der Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit bzw. ...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.1 Übergangsrecht zur Erstattungsregelung nach § 40a (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 betrifft als Übergangsregelung maximal den Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 5.6.2014. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Das ist der Zeitraum von der Rechtsprechung des BSG bis zur 3. Beratung des maßgebenden Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Erstattungsansprüche nach § 40a entfallen, soweit der zur Erstattung verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in Unke...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.2 Kinderfreizeitbonus

Rz. 8 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben nach der Gesetzesbegründung gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.1 Bewirtschaftung von Bundesmitteln durch die gemeinsame Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 8 Grundlage der Vorschrift ist § 46. Dort ist beschrieben, inwieweit Bund und Kommunen die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende tragen. Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten dürfen pauschaliert werden, sie sind in einem Gesamtbudget zu veranschlagen (§ 46 Abs. 1 Satz 4 und 5). Die Verteilung richtet sich nach der jährlichen Eingliederungsmittel-VO (§ 46 ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr