Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.2 Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 22 Abs. 1 Satz 2 definiert die Wahrnehmung der Aufgaben der Träger nach dem SGB II als "Aufgabe" der gemeinsamen Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung hat damit eine Wahrnehmungszuständigkeit wie schon die Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das bedeutet insbesondere, dass die gemeinsame Einrichtung keine eigenen originä...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 15 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. Maßstab dürfte die für einen verständigen Bürger an den Zielen des SGB II, insbesondere Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und Arbeitsuchende in ...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsgemäße Organisation zu konstituieren. Di...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 62 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich allerdings bereits aus § 37 Abs. 1. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der zu fördernden Beschäftigung, sofern die Anspruchsvoraussetzungen...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.2 Eingliederungsleistungen nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit aufgrund von Einkommen (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass Förderregelungen darauf ausgerichtet sein können, dem Arbeitgeber oder dem Träger einen Teil des Arbeitsentgelts oder der Vergütung zuzuschießen, die diese an Arbeitnehmer bzw. Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme erbringen, z. B. im Rahmen von Beschäftigungen mit Förderung durch einen Eingliederungszuschuss. Die Regelung ...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.3 Befugnisse und Aufgabenwahrnehmung

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 ermächtigt die gemeinsame Einrichtung, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Das hat zunächst zur Folge, dass die gemeinsame Einrichtung unter einem eigenen Briefkopf firmiert, die Bezeichnung "Jobcenter" hat sie schon nach § 6d zu führen. Ergänzungen sind nicht nur gestattet, sondern auch i. S. von Transparenz für den Bürger erforderlic...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2.2 Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Rz. 16 Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der (beabsichtigten) selbständigen Tätigkeit ist i. d. R. durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu belegen. Dieser Begriff ist ursprünglich dem Recht der Arbeitsförderung über den Gründungszuschuss entnommen. Der Grundsicherungsträger ist nicht berechtigt, von der Vorlage einer externen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Nachrangigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zusammenhang mit dem Übergang von Ansprüchen gegen Dritte, die nicht Leistungsträger sind. Sie greift die Überlegung auf, dass die Nachrangigkeit wieder herzustellen ist, wenn aus der Nichtleistung eines verpflichteten Dritten die Leistungsgewährung durch die zugelassene...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.6 Befassung des Kooperationsausschusses

Rz. 50 Abs. 3 Satz 4 verpflichtet die Träger, vor Ausübung ihres Weisungsrechts in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung den Kooperationsausschuss nach § 18b zu befassen. Dies deutet zunächst darauf hin, dass es sich um örtliche oder regionale Weisungen handeln muss, also des kommunalen Trägers, der Agentur für Arbeit oder der Regionaldirektion. Dagegen macht es weni...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 legt grundsätzlich fest, dass durch das BMAS Kennzahlenvergleiche angestellt und die Ergebnisse vierteljährlich veröffentlicht werden. Kennzahlen und Kennzahlenvergleiche sind grundsätzlich auch geeignete Grundlagen für die Durchführung von Fachaufsicht und daher generell für die Aufsicht interessant. Die Basis hierfür bildet § 51b Abs. 3 Nr. 3. Diese Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 3 Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode ausgeweitet worden. Einerseits ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e umgestaltet worden. Zugleich wurde mit § 16i ein neues Förderinstrument in das SGB II eingefügt. Durch beide Instrumente sollen Langzeitarbeitslosen zugleich ver...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.3 Rechtsverordnung zu Abs. 2

Rz. 11 Der Bundesrat hat den Rechtsverordnungen zu § 51b Abs. 1 Satz 2 und § 48a Abs. 2 ohne Änderungsbegehren zugestimmt. Die Rechtsverordnung zu § 48a (Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.8.2010, BGBl. I S. 1152, i. d. F. der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des ...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine dem § 114 SGB XII für die Sozialhilfe geltende vergleichbare Regelung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Sie setzt einen eigenständigen Anspruch der Grundsicherungsstelle – Jobcenter nach § 6d als gemeinsame Einrichtung der Träger Agentur für Arbeit und kreisfreie Stadt bzw. Landkreis nach § 44b oder zugelassener kommunaler Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie ergänzt damit § 47, in dem die Aufsicht über das Regelmodell der Grundsicherung für Arbeitsuchende, nämlich die Aufgabendurchführung durch eine gemeinsame Einrichtung der beiden Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 mit einer Trägerversammlung (vgl. § 44c) geregelt wird. Rz. 3 Abs. 1 weist...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.5 Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 enthält einen Coaching-Auftrag an das Jobcenter und eine Freistellungspflicht durch den Arbeitgeber dafür. Die Gesetzesbegründung ist hinsichtlich der Ziele bzw. Inhalte der beschäftigungsbegleitenden Betreuung besonders umfassend ausgelegt worden. Tatsächlich wird angestrebt, den Arbeitnehmer personen- und verhaltensorientiert zu stabilisieren, seine Kompetenz...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.1 Weiterförderung einer Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1)

Rz. 4 Grundidee des Abs. 1 ist die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Beendigung der Hilfebedürftigkeit, ohne weitere Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Da dies im Regelfall nicht erwartet werden kann, weil das für den Wegfall der Hilfebedürftigkeit verantwortliche Vermögen und Einkommen nicht sogleich wieder zur Finanzierung einer noch ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.5 Rückübertragung von Ansprüchen

Rz. 24 Abs. 4 ändert zunächst nichts daran, dass Leistungsansprüche nach Abs. 1 kraft Gesetzes übergehen. Die Vorschrift räumt dem nach dem SGB II zuständigen Jobcenter aber die Möglichkeit ein, den übergegangenen Anspruch mit dessen Einverständnis auf den Leistungsberechtigten zurückzuübertragen. Die Rückübertragung steht im Ermessen der Jobcenter. Sie ist davon abhängig, d...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.2 Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 1 Satz 2 über die Unterstützung der Träger der freien Wohlfahrtspflege entspricht gesellschaftlichen Anforderungen und liegt im öffentlichen Interesse. Dazu verpflichtete schon das BSHG die Sozialhilfeträger. Die Unterstützung geht über die aus § 18 Abs. 1 hervorgehende Verpflichtung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. Abs. 1 Satz 2 erm...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit der kommunalen Leistungsträger nach dem SGB II (Kreise und kreisfreie Städte). Die übrigen, bis zum 31.12.2008 in § 16 zusammengefassten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, für die die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen zuständiger Leistungsträger nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2.1 Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs

Rz. 3 § 34b betrifft den Fall eines Leistungsanspruches des Leistungsberechtigten gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Zeitraum, für den der Leistungsberechtigte auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bezogen hat. Grundsätzlich hat das Jobcenter gegenüber diesem Leistungsträger nach Maßgabe des § 40a SGB II i. V. m. § 104 SGB X einen Er...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.4 Revisionsberichte

Rz. 25 Abs. 3 unterstellt, dass die Innenrevision über durchgeführte Prüfungen nach Abs. 1 Prüfberichte erstellt. Dabei handelt es sich um Revisionsberichte mit einer Zusammenstellung der Prüfergebnisse, einer Darstellung der angewandten Prüfmethode, einer Zusammenstellung der geprüften Dienststellen und gemeinsamen Einrichtungen und einen Katalog mit Empfehlungen zur Beseit...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern zur Aufnahme und zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (seit 1.4.2012 Abs. 1 und 3). Sie ergänzt § 16b über das Einstiegsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Dazu führt die Regelung das Element einer Erfolgsprognose als Tatbestandsmerkmal ein (LSG Sachsen-A...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II mit Dritten. Im Kern soll vermieden werden, dass Einrichtungen und Dienste redundant aufgebaut, angeboten und wahrgenommen werden. Dadurch würde mehr Staat und mehr Bürokratie aufgebaut, obwohl es ein wesentliches Anliegen des SGB II ist, Verwaltungskosten in Milli...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.3.2 Förderleistungen nach Abs. 2

Rz. 28 Abs. 2 enthält die Möglichkeit, selbständig tätige Leistungsberechtigte zu fördern, wenn und soweit dies für die weitere berufliche Tätigkeit erforderlich ist. In Betracht kommen Beratungen und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten; berufliche Kenntnisse dürfen allerdings aufgrund des Ausschlusses in Abs. 2 Satz 2 nicht vermittelt werden. Es kommt darauf an...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 regelt die Konsequenzen von für die Leistungspflicht des Jobcenters kausalem sozialwidrigem Verhalten in Form eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aus Steuermitteln finanziert. Den Ersatzpflichtigen kann kein versicherungswidriges Handeln vorgeworfen werden, weil sie keine Versicherungsleistungen (...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt einen Rahmen für die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erbringen. Dafür galten bei Inkraftreten des Bildungs- und Teilhabepaketes vorrangig das Sachleistungsprinzip und die politische Vorgabe, zu gewährleisten, dass die einzelnen Leistungen auch tatsächlich in vollem Umfang gegenüber den Berechtigten erbra...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Einstiegsgeld ist ein junges Instrument, das seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 den Anreizsystemen zur Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen ist. Es gehört zu Instrumenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kann im Grundsatz nur zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit erbracht werden. Zur Beurteilung dies...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Der erste Teil der Vorschrift enthält das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen, eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erreichen. Dieses Ziel ist als Anspruch des Gesetzgebers ausformuliert, der durch die Erbringung der kommunalen Leistungen zu verwirklichen ist. Daraus ergibt sich gleichzeitig ...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.3 Vergütung für die Leistung Dritter

Rz. 17 Abs. 2 verpflichtet zu einem Qualitätsmanagement der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Dabei gilt der ökonomische Grundsatz, qualitativ hochwertige Leistungen zu einem günstigen Preis zu erhalten. Damit werden betriebswirtschaftliche Ziele verfolgt, die schon in der Vergangenheit...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.4 Klage auf zukünftige Leistungen

Rz. 21 Abs. 3 Satz 2 ermächtigt die Jobcenter und zugelassenen kommunalen Träger, Unterhaltsansprüche für die Zukunft gerichtlich feststellen zu lassen und damit einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Damit wird die entgegenstehende Logik durchbrochen, dass die zukünftige Leistungsgewährung und damit auch zukünftige Anspruchsübergänge ungewiss sind. Die Ermächtigung erstreck...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.3 Erlöschen des Ersatzanspruchs

Rz. 19 Abs. 3 bestimmt eine Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die zu ersetzende Leistung erbracht wurde, wie das Gesetz seit dem 1.8.2016 ausdrücklich bestimmt, als Erlöschensfrist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an, sondern auf den Monat, für den die Zahlung bestimmt ist. Dadurch beträgt die Erlöschensfrist mindestens 3 Kalende...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Rz. 7 Abs. 2 ermächtigt zunächst dazu, die für die anzustellenden Vergleiche heranzuziehenden Kennzahlen festzulegen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die Ermächtigung auf die Festlegung des Verfahrens zur Weiterentwicklung der Kennzahlen und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse erweitert worden. Nach den Ausführungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begründu...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.2 Einschränkungen beim Übergang von Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 vermeidet Beziehungsstörungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft und unter Verwandten. Die Jobcenter sollen im Grundsatz nur nicht laufend erfüllte zivilrechtliche Unterhaltsansprüche verfolgen, wenn eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung besteht oder es sich um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners außerhalb der Bedarfsgemeinschaft handelt. Das BGB regelt d...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.5 Ermessensentscheidung

Rz. 28a Das Jobcenter hat auf der Rechtsfolgenseite Ermessen auszuüben. Ihm ist damit ein Handlungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen ist. Von dem Ermessen muss entsprechend dem Zweck dafür Gebrauch gemacht worden sein. Der Mangel einer fehlerhaften Ermessensausübung kann noch in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X beseitigt werden....mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.8 Gegenseitige Information der Träger

Rz. 57 Die in Abs. 6 geregelte Informations- bzw. Mitteilungspflicht der Träger ist umfassend für alle Konstellationen mit Einfluss auf die Leistungsberechtigung. Die Verpflichtung trifft gleichermaßen die Agenturen für Arbeit wie auch die kommunalen Träger. Sie ist gegenüber der gemeinsamen Einrichtung zu erfüllen. Ausgangspunkt für Mitteilungen nach Abs. 6 sind alle Tatsac...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.6 Zugelassene kommunale Träger (Abs. 6)

Rz. 25 Abs. 6 stellt Gleichklang zwischen den gemeinsamen Einrichtungen und den zugelassenen kommunalen Trägern, mithin allen Grundsicherungsstellen her, indem die Regelung bestimmt, dass die Abs. 1 bis 5 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern anzuwenden sind. Dies betrifft also nicht allein die Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt schlecht...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.1 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur, dass den zuständigen Landesbehörden die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a obliegt. Dabei ist kein Unterschied zu machen, ob die alleinige kommunale Trägerschaft bereits seit dem 1.1.2005 besteht, am 1.1.2012 oder 1.1.2017 neu hinzukommt oder nach Maßgabe des § 6a Abs. 7 ein anderes Gebiet umfasst als bei der ursprünglichen Zu...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.4 Ausgangsentscheidungen der Träger über die gemeinsame Einrichtung

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 enthält im Kern die Konstitution der gemeinsamen Einrichtung durch die Träger. Die Trägerversammlung i. S. v. § 44c ist nach dem gesetzgeberischen Konzept zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet, denn dazu bedarf es einer gemeinsamen Einrichtung. Es blieb den Trägern unbenommen, schon 2010 Beschlüsse zur damaligen Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F....mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.3 Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit

Rz. 17 Abs. 3 verweist hinsichtlich der Überleitung von Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit auf das bürgerliche Recht und die Kenntnis des Leistungsverpflichteten. Voraussetzung für die Geltendmachung eines übergegangenen Anspruchs ist, dass nach bürgerlichem Unterhaltsrecht (insbesondere §§ 1613, 1585b BGB) ein Unterhaltsanspruch bereits eingeklagt wurde, der Unterha...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.2 Dauer und Bemessung des Einstiegsgelds

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 knüpft das Einstiegsgeld an eine Erwerbstätigkeit. Dafür genügt es, wenn ein entlohntes, arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder die aufgenommene selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ob die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist insoweit unerheblich. Insbesondere hindern ...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.3 Weitere Regeln der freien Förderung nach Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält einige Regelungen, die den weiten Gestaltungsspielraum der freien Förderung konkretisieren. Satz 2 lässt zunächst eine Kombination und Modularisierung von Maßnahmeinhalten zu. Das bedeutet, dass bei der freien Förderung verschiedene vorhandene Instrumente miteinander kombiniert werden dürfen, ein vorhandenes Instrument ganz oder teilweise mit einem neue...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Erstattungspflicht des Leistungsberechtigten in Bezug auf die Leistung eines vorrangigen Trägers an den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Ergebnis also an das Jobcenter einer gemeinsamen Einrichtung oder eines zugelassenen kommunalen Trägers (§§ 44b, 6a). Diese Verpflichtung besteht, wenn der vorrangig Leistungsverpflichtete i...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.1 Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 34 Eine Förderung ist nach Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Eine solche Vermutung ist auf Tatsachen zu stützen. Erforderlich ist zunächst, dass die Beendigung eines anderen Beschäftigung...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1)

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige...mehr