Rz. 15
Abs. 3 regelt die Verjährung der Erstattungsansprüche bei Doppelleistungen. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Ausgangspunkt ist der Tag, an dem der vorrangig verpflichtete Leistungsträger (jeweils) seine Leistung erbracht hat. Die Frist von 4 Jahren beginnt mit dem darauffolgenden Kalenderjahr.
Rz. 16
Eine Nachzahlung einer Halbwaisenrente für Februar bis August 2016 hat in Bezug auf einen Erstattungsanspruch des Jobcenters eine Verjährungsfrist von 4 Jahren zur Folge, die vom 1.1.2017 bis 31.12.2020 verläuft. Am 1.1.2021 ist ein möglicher Erstattungsanspruch verjährt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen