Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen des Finanzausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten v. 11.4.2016 (BR-Drucks. 119/1/16) zur 44. Sitzung des Bundesrates am 22.4.2016 – Auszug –

Rz. 68 35. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

Rz. 70 30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert für Wertpapiere und Schuldbuchforderun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschluss des Bundesrates v. 22.4.2016 (BR-Drucks. 119/16(B)) – Auszug –

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außenst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates vom 8.7.2016 (BR-Drucks. 320/16(B)) – Auszug –

Rz. 75 [Autor/Stand] A. Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8.7.2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.6.2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. B. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundesrates v. 23.6.2016 (BR-Drucks. 320/1/16) zur 947. Sitzung des Bundesrates am 8.7.2016 – Auszug –

Rz. 74 [Autor/Stand] A. B. ... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung anzunehmen: ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Überlassung von Aktien

Rz. 482 Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien oder GmbH-Anteile oder räumt er ihm ein unentgeltliches Bezugsrecht für junge Aktien ein, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug), wenn die Überlassung der Aktien oder GmbH-Anteile bzw. die Einräumung des Bezugsrechts durch das Dienstverhältnis veranlasst sind (BFH v....mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.3 Steuerfreistellung bei ausschließlicher Anlage in Investmentfonds

Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017 Soweit bei fondsgebunden Lebensversicherungen die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet wurden, werden 15 % des (positiven bzw. negativen) Unterschiedsbetrags von der Steuer freigestellt.[1] Praxis-Beispiel Teilfreistellung der Erträge Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versich...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.1 Investmenterträge nach dem Investmentsteuerreformgesetz

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt.[1] Die Steuerfreistellung wird gewährt, um die steuerliche Vorbelastung von Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz[2] ab dem 1.1.2018 zu berücksi...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.2 Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags aus dem Versicherungsvertrag werden von der Versicherungsleistung im Erlebensfall die Summe der auf sie entrichteten Beiträge einschließlich des darin enthaltenen Kostenanteils (Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten) abgezogen.[1] Entsprechend muss für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG bei der Ermittlung der Ertr...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.4 Steuerfreistellung bei gemischter Anlage (sog. "Hybridprodukte")

Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017[1] Soweit die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen nicht ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet werden, sondern beispielsweise bei sog. "Hybridprodukten" teilweise in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert wurden, kann die Steuerfreistellung[2] nicht auf den vollen Unterschiedsbetrag [3] gewährt werden. Vie...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.2 Öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile bzw. veröffentlichte Indizes

Die ausschließliche Auswahl von im Inland oder im Ausland öffentlich vertriebenen Investmentfondsanteilen schließt die Annahme eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags aus (Negativabgrenzung). Die Verwendung von versicherungsinternen Fonds beeinträchtigt nicht die Charakterisierung als öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile, vorausgesetzt dass diese internen ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.6.1 Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung

Im Unterschied zu konventionellen Lebensversicherungen hängt die Höhe der Leistungen bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung unmittelbar von der Wertentwicklung der in einem besonderen Anlagestock angesparten Vermögensanlagen ab, wobei üblicherweise die Sparanteile nur in Investmentanteilen angelegt werden. Eine der Höhe nach garantierte Leistung gibt es in der Regel ni...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / 1. Zielsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

Tz. 43 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. EU L 198 vom 22.06.2020 – im Folgenden "EU-Taxonomie-Verordnung" – wurde am 22.06.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004)

Leitsatz Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuersätze für Anleger nach dem InvStG

Rn. 13 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Steuersatz für den Abzug nach dem InvStG auf Erträge aus einem Anteil an einem inländischen Investmentfonds beträgt 25 % (§ 7 Abs 3 S 1 InvStG und § 7 Abs 1 S 2 InvStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 7 Abs 4 S 3 InvStG). Nur für den KapSt-Abzug auf von Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investment-AG aus Wertpapierleih- und Wertpapie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.4 Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds

Rz. 66 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Kap-Erträge iSd § 20 EStG können auch bei einer mittelbaren Beteiligung an Kap-Ges zB über einen Investmentfonds anfallen. Bis zum VZ 2003 galten mit dem KAGG für inl Investmenterträge und dem AuslInvestmG für ausl Investmenterträge unterschiedliche Spezialgesetze. Mit dem InvStG hat der Gesetzgeber mit Geltung grds ab dem VZ 2004 die stlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 65 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden die Eink aus KapV von einer beschr stpfl Kap-Ges (s § 2 KStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 Ab...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[157] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten 10-Jahres-Periode.[158] G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Der Begriff "Bezüge"...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11 Unmittelbar gehaltene Anteile an Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Vor Zeilen 238–263 In den Zeilen 238–263 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewir...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.5 Steuerbefreiunge inländischer Beteiligungseinnahmen nach § 42 Abs. 4 InvStG

Zeile 256 In Zeile 256 sind die Erträge aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 257) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 258...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.6 Steuerbefreiung inländischer Immobilienerträge und sonstiger inländischer Einkünfte nach § 42 Abs. 5 InvStG

Vor Zeilen 260–263 Speisen sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentfonds nicht aus Beteiligungserträgen, werden die steuerfreien Einkünfte in den Zeilen 260-263 ermittelt. Zeile 260 In Zeile 260 sind die Einnahmen aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es hand...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.2 Mischfonds

Zeilen 244–246 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 225–227. Zeilen 247–249 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.1 Aktienfonds

Zeile 238 In diese Zeile sind die laufenden Erträge, die sich aus einem Investment des Spezial-Investmentfonds in einen Aktienfonds speisen, einzutragen (vgl. die Ausführungen zu Zeile 219). Dabei handelt es sich um die Erträge gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG. Zeile 239 Vgl. hierzu die Erläuterungen zu Zeile 220. Zeile 240 Die Erträge, die sich aus einer Anlage des Spezia...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 erden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.3 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG

Zeilen 250–252 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Immobilienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 231–233.mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.8 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Gewinne oder Verluste aus einer Veräußerung von Spezial-Investmentfonds-Anteilen, Teilwertab- und –zuschreibungen auf solche Anteile oder sonstige Gewinn-/Verlustrealisation bei diesen Anteilen einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-v...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.4 Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG

Zeilen 253–255 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienbesitz speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 234-236.mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.7 Anleger-Teilfreistellungsgewinne für laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 264 In den vorherigen Zeilen werden die steuerfreien Erträge ermittelt, bei denen die Steuerfreiheit u. a. voraussetzt, dass der Spezial-Investmentfonds nicht zur Transparenz optiert hat. Ist der Fonds dagegen auf Antrag als transparent anzusehen, sind die vom Fonds erzielten Ausschüttungen beim Anteilseigner steuerlich zu erfassen. Diese haben die Einkünfte erhöht. Sow...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.3 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG, Auslandsimmobiliensfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG

Vor Zeilen 231–236 In den Zeilen 231–236 werden die Einkünfte aus Immobilienfonds ermittelt. Dabei werden in den Zeilen 231-233 die steuerfreien Erträge bei Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien ermittelt. In den Zeilen 125-127 werden die steuerfreien Einkünfte von Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienvermögen ermittelt. Es bestehen anders...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.2 Mischfonds

Vor Zeilen 225–230 In den Zeilen 225–230 werden die Einkünfte aus Mischfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Pensionsfonds, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 225–227, sondern in den Zeilen 228–230 ermittelt. Mischfonds sind Fonds,...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.4 Unterschiedsbeträge nach InvStG 2004

Zeile 237 In dieser Zeile sind die Erträge aus Investmentanteilen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 bzw. § 13 Abs. 4a S. 2 InvStG 2004 einzutragen. Die Realisierung des Ertrags kann tatsächlich erfolgt sein oder durch eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 generiert werden (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Diese Beträge sind gem. § 56 Abs. 6 InvStG steuerfrei, sofern sie bis zu...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit Vz 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 4.1 Rechtsform

Zeile 9 In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Hierunter fallen auch Personenhandelsgesellschaften, Partnersc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AESt / 4 Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

Zeile 1 In Zeile 1 ist die laufende Nummer der jeweiligen Anlage AESt einzutragen. Zeile 2 In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf A...mehr