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Hybride Rentenversicherungen sind Mischformen von klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung, häufig verbunden einer sog. Beitragserhaltungsgarantie des Versicherers. Bei derartigen hybriden Rentenversicherungen werden zur Zeit drei Unterarten unterschieden: Bei dem sog. herkömmlichen Hybrid-Produkt wird durch den Versicherer ein Teil des Sparbeitrags konservativ im Sinne einer kapitalbildenden Lebensversicherung im gebundenen Vermögen angelegt und der Rest in Investmentfonds investiert.[22] Dabei erfolgt die Verteilung des Sparbeitrags auf das gebundene Vermögen und auf die Investmentfonds so, dass aus dem gebundenen Vermögen mindestens ein bestimmter Betrag (regelmäßig die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge für Risikozusatzversicherungen) bei Rentenbeginn zur Verfügung steht. Bei dem sog. dynamischen Hybrid-Produkt wird die Garantie aus der Kombination eines gesonderten konventionellen Deckungsstocks mit modernen finanzmathematischen Anlageformen, z.B. Garantiefonds, erbracht.[23] Darüber hinaus werden in Deutschland Hybrid-Produkte angeboten, bei denen die Garantie der eingezahlten Beiträge bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung durch den Versicherer mithilfe einer sog. Hedging-Strategie mittels Finanzderivaten erbracht wird.[24]

[22] Marlow/Spuhl/Grote, Rn 1148.
[23] Zum sog. dynamischen Hybrid-Produkt vgl. Fix/Käfer, VW 2008, 172 ff.
[24] Vgl. Holler/Klinge, VW 2006, 792 ff.; Dreher/Lange, VersR 2010, 1109 ff.

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