Rz. 161y
Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt.
Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %.
Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG
- die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge i. S. d. §§ 35, 36 InvStG mit Ausnahme der nach § 43 Abs. 1 und 2 EStG steuerfreien Erträge und
- der Gewinn aus der Veräußerung eines Spezial-Investmentanteils nach § 49 InvStG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen