Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

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Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft; Gewährung verzinslicher Darlehen als wirtschaftliche Tätigkeit; Vorsteueraufteilung

Leitsatz Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Vermögensverwaltungstätigkeiten. Problematik Das zur Unternehmereigenschaft der Holding sowie zur Vorsteueraufteilung nach der 6. EG-Richtlinie sehr informative Urteil enthält für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von "Vermögensverwaltungs-Tätigkeiten" im Allgemeinen interessante Aussagen. Dies betrifft vor allem die f...mehr

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Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischten Umsätzen

Leitsatz * Grundsätze zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischten Umsätzen. * Leitsatz nicht amtlich, da sehr lang Normenkette Art. 2, 4 Abs. 2, 13 Teil B Buchst. d, 19 der 6. EG-RL (vgl. § 1, § 2, § 4 Nr. 8, § 15 Abs. 4 UStG) Sachverhalt EDM war eine portugiesische Holdinggesellschaft. Portugal hat die Regelaufteilung der 6. EG-RL (Umsatzschlüssel) sowie die Vorschrift...mehr

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Besteuerung von Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Die Vorschriften des AuslInvestmG sind, soweit sie die Besteuerung der Einkünfte aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds betreffen, abschließend. Erträge des Anlegers aus einer solchen Beteiligung unterliegen nicht bereits deshalb der Einkommensteuer, weil sie nach den allgemeinen Kriterien dem Einkünftekatalog des § 2 EStG unterfallen. 2. Nach ...mehr

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Ankaufsrecht der Mieterin: Einkünfteerzielungsabsicht

Leitsatz Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen werden nur zur Einkommensteuer herangezogen, wenn die Erzielung positiver Einkünfte beabsichtigt ist. Bei Vermietungseinkünften ist hierfür die Absicht erforderlich, einen Totalüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Dabei bleibt ein evtl. Veräußerungserlös unberücksichtigt, da dieser auch nicht der Besteueru...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 2.2 Investmentfonds: Feststellungsfrist für Alt-Anteile im Betriebsvermögen endet am 31.12.2022

Gesetz: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338 § 56 Abs. 5 InvStGmehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 21 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

21.1 Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inl...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 3.2 Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von alternativen Investmentfonds

Inkrafttreten: Ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen) Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 16.8.2023 weitere Quelle: § 4 Nr. 8 Buchst. h UStGmehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

7.1 Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetz...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck K... / 6.3.3 Zeile 17a

Diese Zeile ist nur von Investmentfonds auszufüllen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob es sich um einen Investmentfonds i. S. d. § 1 Abs. 2 InvStG oder um einen Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 InvStG sind selbst körperschaftsteuerpflichtig, werden also intransparent besteuert. Auskehrungen des Investment...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3.3 Zeile 17a

Diese Zeile ist nur von Investmentfonds auszufüllen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob es sich um einen Investmentfonds i. S. d. § 1 Abs. 2 InvStG oder um einen Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 InvStG sind selbst körperschaftsteuerpflichtig, werden also intransparent besteuert. Auskehrungen des Investment...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck K... / 6.3.3 Zeile 17a

Diese Zeile ist nur von Investmentfonds auszufüllen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob es sich um einen Investmentfonds i. S. d. § 1 Abs. 2 InvStG oder um einen Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 InvStG sind selbst körperschaftsteuerpflichtig, werden also intransparent besteuert. Auskehrungen des Investment...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.51 Vor Zeilen 129–147

In den Zeilen 129–147 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden (...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.11 Zeile 49

Zeile 49 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den Ant...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.52 Vor Zeilen 129–159

In den Zeilen 129–159 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden (...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.52 Vor Zeilen 129–159

In den Zeilen 129–159 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden (...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.26 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7.1 Zeile 12a

In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, soweit si...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 13.1 Zeile 28a

Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisren...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.56 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.8 Zeile 46

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 21.1 Zeile 76

Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Eink...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.58 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage Inv... / 1.2 Zeile 2

Zeile 2 enthält die Erhöhung des Verlustabzugs des übernehmenden Investmentfonds für den Fall der Verschmelzung. Bei der Verschmelzung tritt der aufnehmende Investmentfonds in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentfonds ein (§ 23 Abs. 2 InvStG). Er übernimmt damit auch etwaige Verlustvorträge. Da die Übertragung zu steuerlichen Buchwerten erfolgt, sind d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.55 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage GK / 7.57 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.66 Zeile 153

In Zeile 153 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Beteiligungseinnahmen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 151, sondern in Zeile 148 zu ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.72 Zeile 159

In Zeile 159 sind inländische Einnahmen aus Beteiligungen zu erfassen, wenn der Spezial-Investmentfonds keinen Ermäßigungsanspruch gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 InvStG hat und sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge nicht aus Beteiligungserträgen speisen. Besteht ein Ermäßigungsanspruch, sind die Erträge nicht in Zeile 159, sondern in Zeile 154 zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.56 Zeilen 132–134

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.58 Zeilen 138–140

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Mischfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 118–120.mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.9 Zeile 39a

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 4.9 Zeile 39a

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr