Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anwendungsbereich des IFRS 11

Tz. 11 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Gem. IFRS 11.3 umfasst der Anwendungsbereich des Standards alle Unternehmen, die an einer gemeinschaftlichen Vereinbarung beteiligt sind. Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist gem. IFRS 11.4 eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben (IFRS 11.A). Unter dem Begriff "Partei" sind im Kontext von IF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Partei ohne gemeinschaftliche Beherrschung mit Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 172 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Eine Partei, die einen Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen besitzt, jedoch keine gemeinschaftliche Beherrschung innehat, hat ihren Anteil im Konzernabschluss (IFRS 11.25) gem. IFRS 9.5.1.1 zum beizulegenden Zeitwert oder – falls ein maßgeblicher Einfluss besteht – gem. IAS 28 zu bilanzieren. In Abhängigkeit von der vorstehenden Klassifi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im Konzernabschluss

Tz. 158 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach IFRS 11.24 ist die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gem. IAS 28 zu bilanzieren. Die zuvor in IAS 31 bestehende Möglichkeit, zur Quotenkonsolidierung zu optieren, wurde abgeschafft. Diese Entscheidung ist als Annäherung an die geltenden US-GAAP zu werten und aus Gründen der bessere...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im (separaten) Einzelabschluss

Tz. 166 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im IFRS-Einzelabschluss haben die Partnerunternehmen gem. IFRS 11.26(b) ihre Beteiligung nach IAS 27.10 zu erfassen. IAS 27.10 eröffnet, wie bei Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen, ein Wahlrecht die Beteiligung zu Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 9) oder seit 2016 nach der Equity-Methode (IAS 28) zu bilanzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.8.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 53 bis 57)

In den Zeilen 54 bis 56 sind andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen anzugeben. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kursw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG

Leitsatz Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Normenkette § 5 Abs. 1, § 6, § 22a Abs. 2 InvStG Sachverhalt Die Kläger erzielten E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zwischengewinne als Verlust i.S.d. § 15b Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i.S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.06.2017, VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144). 2. § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG kann nicht dahin verstanden werden, dass ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Leitsatz 1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme ­auf politische Willensbildung und Gestaltung ­der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen ­gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine ­gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung de...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Kommentar Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Das BMF hat nun dargelegt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden. Mit einem betrügerischen Schneeballsystem hatte Anlagebetrüger Bernard L. Madoff jahrzehntelang Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er im Dezember 2008 verhaftet worden war. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inl Zahlstelle (§ 4 ZIV)

Rn. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gem § 4 Abs 1 ZIV ist Zahlstelle jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem wirtschaftlichen Eigentümer Zinsen zahlt oder eine Zinszahlung zu dessen unmittelbaren Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder ihres Gewerbes Zinszahlungen tätigt. IdR handelt es sich hierbei um...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet

Leitsatz § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a.F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen. Normenkette § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a, § 4 Nr. 8 Buchst. h, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. g, Ar...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 4. Erweitert beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Erwerbsgegenstände (§ 4 AStG)

In seltenen Fällen erstreckt sich die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht über das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) hinaus für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren ab Ende des Wegzugsjahres auf weiteres Vermögen mit Inlandsbezug (§ 4 AStG). Zu diesem sog. "erweiterten" Inlandsvermögen gehören alle Vermögensgegenstände, deren Erträge aus deutschen Quellen stammen,[18] insbeson...mehr

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Investmentsteuergesetz: Auslegungsfragen zur Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn

Kommentar Das BMF hat sich zu Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018), insbesondere zu den Themen Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn (§§ 35, 48 InvStG 2018), geäußert. Das finale BMF-Schreiben greift aktuell 2 Aspekte auf und beantwortet Anfragen der Interessensverbände (an die das BMF-Schreiben auch gerichtet ist) ...mehr

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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO. Diese wurden durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) umfangreich geändert. Das BMF nahm dies zum Anlass die bestehenden Pflichten und die maßgebenden Vordrucke zusammengefasst neu darzustellen bzw. zu ergänzen. Das aktualisierte BMF-Schreiben er...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Ausübung einer bestimmten Geschäftstätigkeit durch das beteiligte Unternehmen

Tz. 47 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Wagniskapital-Organisationen, offene Investmentfonds, Investmentgesellschaften und ähnliche Unternehmen einschließlich fondsgebundener Versicherungen dürfen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit von der Anwendung der Equity-Methode absehen (measurement exemption), sofern diese Unternehmen die Anteile am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich von IAS 28

Tz. 5 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 IAS 28 ist für die Rechnungslegung sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss relevant. Die Abbildung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss hat dabei zwingend gemäß den Regelungen des IAS 28 zu erfolgen (zur Definition von assoziierten Unternehmen vgl. Tz. 9 und zur Definition von Gemeinschaftsunterne...mehr

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Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018 werden geklärt

Kommentar Ab dem 1.1.2018 hat der Steuergesetzgeber die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Das BMF hat nun (erneut) Anwendungsfragen zum neuen Regelwerk beantwortet - konkret geht es um die Frist, die für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr gilt. Bei der Anwendung des neuen Investments...mehr

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Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Kommentar Das BMF hat zu weiteren dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) in Bezug auf die Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) Stellung genommen. Das BMF äußert sich vor allem zu Fragen rund um folgende Themen: Zuordnung von Kapitalbeteiligun...mehr

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Steuerbefreiung bei Investmentvermögen (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.8.13 UStAE . Zum 1.1.2018 sind erhebliche Änderungen durch das Investmentsteuerreformgesetz [1] eingetreten. Im Zuge dieser Änderungen ist auch § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG neu gefasst worden. Darüber hinaus ist die Rechtsnorm auch an zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des EuGH[2] angepasst worden. Hinweis Durch die Veränderu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F.

Leitsatz 1. Es wird daran festgehalten, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie nach dem DBA-Großbritannien 1964/1970 in Deutschland besteuert werden darf, wenn die Veräußerung nach britischem Steuerrecht nur dazu führt, dass zuvor gewährte Abschreibungen auf Teile der Immobilie rückgängig gemacht werden – "Claw-back-Besteuerung" – (Be...mehr

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Anwendungsfragen zur Umsetzung der Investmentsteuerreform

Kommentar Das BMF hat zu dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. in Bezug auf Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung Stellung bezogen. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zu folgenden The...mehr

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Jansen, SGB IV § 23b Beitra... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeitregelungen

Rz. 4 Das bei Vereinbarung von flexibler Arbeitszeit für Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung und für Zeiten der Inanspruchnahme des Wertguthabens in dem jeweiligen Zeitraum vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß gezahlte Arbeitsentgelt ist beitragspflichtige Einnahme i. S. d. Abs. 1 und insoweit Grundlage für die Beitragsberechnung. Das während der Arbeitsphase nicht ausgez...mehr

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Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen

Kommentar Mit Schreiben vom 29.9.2017 hat sich das BMF ausführlich zur Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen geäußert - im Fokus steht dabei die Berechnung der 15-%-Steuerfreistellung bei Bestands- und Neuverträgen. Die Aussagen im Überblick. Bereits mit Schreiben vom 1.10.2009 hatte das BMF umfassend dargelegt, wie Versicherungserträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Wie Cum/Cum-Transaktionen steuerlich behandelt werden

Kommentar Das BMF hat umfangreich zu sog. Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen. Es werden zahlreiche Gestaltungen aufgeführt, mit denen insbesondere Steuerausländer steuerliche Vorteile erlangen. Im Regelfall werden diese als Gestaltungsmissbrauch gewertet. Was ist Cum/Cum? Cum/Ex-Geschäfte sind ein bekannter Begriff, doch Cum/Cum?! Hierbei umfasst nicht nur das schuldrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gesetzgeber sollte Klarheit schaffen

Rz. 512 [Autor/Stand] Der Ansatz mit dem Kurswert im Falle eines rückabgewickelten Immobilienfonds, dessen Anteile nicht mehr an die Fondgesellschaft zurückgegeben werden können, entspricht nach hiesiger Auffassung dem gesetzgeberischen Anliegen beim Zustandekommen des Bewertungsgesetzes. Rz. 513 [Autor/Stand] Die Regelung zur Bewertung von Anteilscheinen an Investmentfonds w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rücknahmepreis maßgebend

Rz. 478 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 4 BewG sind Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs verbriefen, mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Preis, für den ein Anteil von der Investmentgesellschaft bindend zurückgenommen wird. Er ergibt sich aus dem Inventarwert pro Anteil. Rz. 479 [Autor/S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 8.6.2016(BT-Drucks. 18/8739)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriffsbestimmung

Rz. 481 [Autor/Stand] Offene Immobilienfonds stellen sog. Sondervermögen dar. Die Kapitalanlagegesellschaft bündelt die Gelder einer nicht begrenzten Anzahl von Anlegern. Fordert ein Anleger seine Einlage zurück, zahlt die Kapitalanlagegesellschaft den Rücknahmepreis aus. Rz. 482 [Autor/Stand] Jeder Anleger kann von der Kapitalanlagegesellschaft verlangen, dass ihm gegen Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (Änderungen) v. 25.10.1991 (BT-Drucks. 12/1368)

Zu Artikel 13 Nr. 4 (Außensteuergesetz) In Artikel 13 wird die Nummer 4b wie folgt gefasst: „4b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktion (1) wie Regierungsentwurf (2) Ausländischer Rechtsträger mit Kapitalanlagefunktion ist eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, an deren Kapital...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n.F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i.V.m. § 15b EStG. 2. Eine Einschränkung der Verlustverrechnung folgt auch nicht aus § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus den Fondsanteilen erzielt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Leitsatz Ausschüttungsgleiche Erträge i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG bzw. § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG erhöhen nicht nachträglich die Anschaffungskosten des Investmentanteils und sind deshalb auch keiner Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zugänglich. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3, § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 InvStG, § 39 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Leitsatz 1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Änderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Der Finanzausschuss des Bundestags hat Anfang Juni den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BT-Drucks 18/8045). Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Än...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Investmentbesteuerung

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. Auch EU-rechtliche Risiken, die...mehr

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ZAP 22/2016, Zwangsvollstreckung: Zug-um-Zug zu bewirkende Leistung des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 16.6.2016 – I ZB 58/15) • Hängt die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab (hier: Abtretung der Beteiligung an einer GmbH & Co.KG), so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Wei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Investmentsteuergesetz: Berücksichtigung negativer Aktiengewinne

Kommentar Mit Schreiben vom 25.7.2016 hat das BMF ausführlich Stellung zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne basierend auf der ergangenen sog. "STEKO-Rechtsprechung" des EuGH und des BFH genommen. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt. Zusammenfassen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 7d Führung... / 2.3 Wertguthabenanlage (Abs. 3)

Rz. 8 Wertkonten, bei denen das Anlagerisiko generell voll der Arbeitnehmer trägt, sind sozialpolitisch nicht erwünscht. Kapitalgarantie und quantitative Anlagegrenzen dienen demselben Ziel: Das Risiko eines Kapitalverlustes soll minimiert werden. Dieses Ziel steht grundsätzlich im gemeinschaftlichen Interesse von Arbeitnehmer, Fiskus und Sozialversicherungsträger. Wertgutha...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Investmentbesteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zum Drittstaat

Kommentar Das BMF hat in einem weiteren Schreiben zur Pauschalbesteuerung von Investmentfonds in Bezug auf die Anwendung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten Stellung zu mehreren BFH-Urteilen zum EuGH-Urteil "Wagner-Raith" genommen. Hintergrund: Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit Der BFH hat mit Urteil v. 25.8.2009 (I R 88, 89/07), unter anderem entsch...mehr

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Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Kommentar Das BMF hat den Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. InvStG in der am 21.7.2013 geltenden Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung durch das Investmentsteuerreformgesetz verlängert. Hintergrund: Gesetzentwurf zum Investmentsteuerreformgesetz Am 24.2.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Re...mehr

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zfs 4/2016, Kein Haftpflich... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Hauptantrag" Mit dem Hauptantrag hat die Klage keinen Erfolg. Mit diesem Antrag macht der Kl. einen Direktanspruch gegen die Bekl. als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer der D GmbH, die sich in der Insolvenz befindet, geltend (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG). Dabei handelt es sich nicht um einen versicherungsrechtlichen Anspruch, sondern der Dritte (hier der Kl.) mach...mehr

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zerb 3/2016, Konkludente Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Senat teilt allerdings nicht die Begründung des Landgerichts, nämlich dessen Ausführungen zu einer entweder zwischen der Klägerin und dem Erblasser bestehenden Treuhandabrede oder einer Veräußerung des Investmentguthabens und Anlage des Erlöses auf einem eigenen Konto durch den Erblasser ohne Zutun und Wissen der Klägerin. Dafür gib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr