Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentfonds

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.2 Steuerabzug auf ausgeschüttete Erträge (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 136 Die auszahlende Stelle hat von den ausgeschütteten Erträgen i. S. d. § 2 Abs. 1 InvStG grundsätzlich einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Umfang der Erträge aus dem Sondervermögen wird dabei nicht durch eine Positivliste definiert, sondern durch eine Negativliste. Der kapitalertragsteuerpflichtige Betrag besteht bei transparenten Investmentfonds aus den ausgeschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.6 Entsprechende Anwendung der für Zinsen geltenden Steuerabzugsregeln

Rz. 148 Für den Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Investmenterträgen gem. Abs. 1 S. 1 sind die für Zinserträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 sowie S. 2 EStG geltenden Vorschriften anzuwenden: Für ausgeschüttete Erträge wird die KapESt von der auszahlenden Stelle (zum Begriff vgl. Rz. 74) einbehalten. In Depotfällen wird bei Steuerausländern keine KapESt einbehalten. Bei Steueri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.2 Inländische Immobilienerträge

Rz. 161f Inländische Immobilienerträge i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG sind gem. § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 InvStG: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Gewinne aus der Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Wertveränderungen, die vor dem 1.1.2018 eingetreten s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.4 Nachweis der Steuerbefreiung, § 9 InvStG

Rz. 161k Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 InvStG kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InvStG durch 3 Arten von Bescheinigungen nachgewiesen werden: Eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 7 S. 2 EStG (§ 44a EStG Rz. 111), Befreiungsbescheinigung, d. h. eine vom BZSt auszustellende Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des ausl. Anlegers mit Anlegern nach § 44a Abs. 7 S. 1 EStG, Inv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.5 Regelung für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gem. § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161u Wie im geltenden InvStG werden nach § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG Investmenterträge, die im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach §§ 5, 5a AltZertG zertifiziert wurden, von der Besteuerung ausgenommen. Entsprechende Nachweismöglichkeiten der Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG für die depotführenden Stellen, etwa in Anlehnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.3 Sonstige inländische Einkünfte

Rz. 161g Unter sonstige inländische Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen grundsätzlich Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG, soweit sie nicht unter inländische Beteiligungseinnahmen gem. § 6 Abs. 3 InvStG oder unter inländische Immobilienerträge gem. § 6 Abs. 4 InvStG zu fassen sind. Ausgenommen sind jedoch Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG, worunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Ausschüttungen gem. § 2 Abs. 11 InvStG

Rz. 161n Ausschüttungen sind nach § 2 Abs. 11 InvStG die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Somit führt das InvStRefG zu keiner Änderung des Begriffs der Ausschüttungen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen gem. § 19 InvStG

Rz. 161t Nach § 2 Abs. 13 InvStG gilt als Veräußerung von Investmentanteilen auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Die Berechnung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen richtet sich gem. § 19 Abs. 1 S. 1 InvStG nach der Regelung in § 20 Abs. 4 EStG. § 20 Abs. 4a EStG ist jedoch nicht anwendbar. Angesetzte Vora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.4 Verfahrenserleichterung für die Steuerabzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG

Rz. 161r Durch das InvStRefG kam es m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) auch zu einer Einfügung in § 44 Abs. 1 S. 8 EStG, wonach nunmehr der Steuerabzugsverpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen kann. Gem. § 52 Abs. 28 S. 23 EStG i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den Steuerabzug vom Kapitalertrag in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. Von den in § 43 EStG im Einzelnen genannten inländischen und in den Fällen der Nr. 5 (ab 2018), Nr. 6, Nr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der Ausgleichsposten des Organträgers bei der körperschaftsteu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

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Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Leitsatz 1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Änderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Der Finanzausschuss des Bundestags hat Anfang Juni den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BT-Drucks 18/8045). Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Än...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Investmentbesteuerung

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. Auch EU-rechtliche Risiken, die...mehr

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ZAP 22/2016, Zwangsvollstreckung: Zug-um-Zug zu bewirkende Leistung des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 16.6.2016 – I ZB 58/15) • Hängt die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab (hier: Abtretung der Beteiligung an einer GmbH & Co.KG), so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Wei...mehr

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Investmentsteuergesetz: Berücksichtigung negativer Aktiengewinne

Kommentar Mit Schreiben vom 25.7.2016 hat das BMF ausführlich Stellung zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne basierend auf der ergangenen sog. "STEKO-Rechtsprechung" des EuGH und des BFH genommen. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt. Zusammenfassen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.5 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (S. 5)

Rz. 176 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 5 EStG bestimmt, dass bei vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen keine Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 4 EStG erfolgt. Vielmehr sind die vom Versicherungsunternehmen erzielten Erträge im Rahmen einer transparenten Beste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1)

Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b S. 1 EStG führt zu einer Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7d Führung... / 2.3 Wertguthabenanlage (Abs. 3)

Rz. 8 Wertkonten, bei denen das Anlagerisiko generell voll der Arbeitnehmer trägt, sind sozialpolitisch nicht erwünscht. Kapitalgarantie und quantitative Anlagegrenzen dienen demselben Ziel: Das Risiko eines Kapitalverlustes soll minimiert werden. Dieses Ziel steht grundsätzlich im gemeinschaftlichen Interesse von Arbeitnehmer, Fiskus und Sozialversicherungsträger. Wertgutha...mehr

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Investmentbesteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zum Drittstaat

Kommentar Das BMF hat in einem weiteren Schreiben zur Pauschalbesteuerung von Investmentfonds in Bezug auf die Anwendung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten Stellung zu mehreren BFH-Urteilen zum EuGH-Urteil "Wagner-Raith" genommen. Hintergrund: Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit Der BFH hat mit Urteil v. 25.8.2009 (I R 88, 89/07), unter anderem entsch...mehr

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Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Kommentar Das BMF hat den Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. InvStG in der am 21.7.2013 geltenden Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung durch das Investmentsteuerreformgesetz verlängert. Hintergrund: Gesetzentwurf zum Investmentsteuerreformgesetz Am 24.2.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Re...mehr

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zfs 4/2016, Kein Haftpflich... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Hauptantrag" Mit dem Hauptantrag hat die Klage keinen Erfolg. Mit diesem Antrag macht der Kl. einen Direktanspruch gegen die Bekl. als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer der D GmbH, die sich in der Insolvenz befindet, geltend (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG). Dabei handelt es sich nicht um einen versicherungsrechtlichen Anspruch, sondern der Dritte (hier der Kl.) mach...mehr

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zerb 3/2016, Konkludente Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Senat teilt allerdings nicht die Begründung des Landgerichts, nämlich dessen Ausführungen zu einer entweder zwischen der Klägerin und dem Erblasser bestehenden Treuhandabrede oder einer Veräußerung des Investmentguthabens und Anlage des Erlöses auf einem eigenen Konto durch den Erblasser ohne Zutun und Wissen der Klägerin. Dafür gib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

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zerb 3/2016, Konkludente Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin (A) nimmt die Beklagte (B) auf Zahlung eines Geldbetrags in Anspruch, nämlich eines Teils eines Guthabens von 84.797,02 EUR, das sich zum Zeitpunkt des Todes des Herrn P. am 10.7.2011 – des Vaters der Beklagten – auf einem Konto der Y-Bank ... befand, dessen Kontoinhaber der Erblasser war. In dessen Testament vom 12.5.2008, wo er die Beklagte und seinen Sohn X a...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 IFRS für KMU 1.1 sieht eine Anwendung durch kleine und mittelgroße Unternehmen vor. Der IASB stellt hierbei nicht auf quantitative Größenkriterien wie Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl ab, sondern legt qualitative Kriterien zugrunde. Der IASB definiert KMU in IFRS für KMU 1.2 als Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bei privaten Veräußerungsgeschäften mit im Ausland belegenen Grundstücken ist keine fiktive AfA zu berechnen

Leitsatz Bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks sind bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG die historischen Anschaffungskosten nicht um die fiktive Afa zu mindern, wenn sich diese aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht mindernd auf die inländische Besteuerung aus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Unterpersonengesellschaft

Leitsatz 1. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO festzustellen, so ist in diesem Verfahren auch darüber zu entscheiden, ob ein Währungsverlust im Zusammenhang mit der Liquidation der Unterper...mehr

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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentverm...mehr

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Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen gemäß § 3 Abs. 4 InvStG

Leitsatz 1. Die in § 39 Abs. 1 KAGG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) führte nicht zur Anwendung der Regelung über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf Ebene des Investmentfonds (Anschluss an BFH, Urteil vom 18.9.2012, VIII R 45/09, BFHE 239, 226, BStBl II 2013, 479). 2. Das Merkmal des "Gewinns" in § 39 Abs. 1 Satz 1 KAGG i.V.m. § 23 Ab...mehr

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Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.8.13 UStAE . Durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz [1] ist der Wortlaut der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes neu gefasst worden. Dabei haben sich inhaltlich keine Veränderungen ergeben, die Formulierung wurde lediglich an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst. Die F...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentfonds: Anwendbarkeit des EStG und Veräußerungsbegriff

Leitsatz 1. Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. 2. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gemäß § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 11 Abs. 2, § 18...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Identität des Steuersubjekts

Rz. 129 [Autor/Stand] Grundsatz. Nach § 34 c Abs. 1 ist bei unbeschränkt Stpfl., die mit ihren aus einem ausländischen Staat stammenden Einkünften in diesem Staat zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Daraus leitet man das Erfordernis der Identität des Steuersubj...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Herangezogen werden

Rz. 143 [Autor/Stand] Heranziehung, Festsetzung und Zahlung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 unterscheidet begrifflich zwischen dem Herangezogensein zu der ausländischen Steuer, ihrer Festsetzung und ihrer Zahlung. Dies legt es nahe, Unterschiede zwischen den Begriffen anzuerkennen, auch wenn dies letztlich auf eine akademische Diskussion hinausläuft. Kann nämlich nur die festgesetzte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Die Auswirkungen der KSt-Reform auf die Investmentfonds, ZKW 1977, 24; Scholtz, Das Anrechnungsverfahren bei Investmentgesellschaften, FR 1977, 105; Bracker, Die Auswirkungen der KSt-Reform, ZKW 1978, 800; Behnke, Aktien-Investment: St-Vergütung praxisnäher gestalten, Bank 1980, 328; Scholtz, Besteuerung der Investmenterträge – Änderungen aufgrund des StRefG 1990, FR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an inl und aus ausl Investmentfonds ist im InvStG geregelt. Nach § 18 InvStG ist das Gesetz erstmals auf Erträge anzuwenden, die in dem nach dem 31.12.2003 beginnenden Geschäftsjahr zufließen. Für das InvStG galten zunächst die Begriffsdefinitionen des InvG. Das InvG wurde durch das Kapitalanlagegeset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Bedeutung des § 20 EStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 4 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden die Eink aus KapV von einem beschr Stpfl (s § 1 Abs 4 EStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Einkünften iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 54 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In pers Hinsicht ist § 3c Abs 2 EStG nur bei natürlichen Personen anzuwenden, die unmittelbar oder über eine Pers-Ges Anteile an sog Ausschüttungs-Kö in ihrem PV oder einem BV halten. Für Kö als AE sind die in § 8b Abs 3 und 5 KStG enthaltenen Abzugsbeschränkungen maßgebend. Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In sachlicher Hinsicht wird der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zuordnung von Aufwendungen zu den Erträgen, mit denen sie zusammenhängen

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aufwendungen, die stfreien, zu 40 % (bis VZ 2008: hälftig) stfreien oder voll stpfl Einnahmen einzeln und unmittelbar zuordenbar sind, sind entspr nabzb, zu 60 % (bis VZ 2008: hälftig) oder insges abzb. Direkt zuordenbar sind zB Kosten eines Depots, in dem nur Kap-Anlagen einer einzigen Kategorie enthalten sind, auf Veräußerungsebene insbes di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster und van Caster"

Kommentar Der EuGH hatte mit Urteil v. 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 "van Caster und van Caster" entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seine...mehr

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Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz 1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. 2. § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 21.5.2015, C–560/13, Wagner-Raith,...mehr